Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus lade ich Sie recht herzlich ein, an unserer Themenkonferenz „Die Schule im Dorf“ teilzunehmen und gemeinsam mit uns kreative Konzepte zu entwickeln, um den schwierigen Prozess, der sicherlich in diesen strukturschwachen Regionen vor uns liegt, gemeinsam zu lösen und dabei kreativ zu sein und nicht einfach nur zu sagen: Wir geben diesen Bereichen zusätzliche Lehrerstellen, bis eine Schule vielleicht nur noch 20 Schüler und drei Lehrer hat. Das werden wir uns nicht leisten können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Bernd Voß das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Frau Franzen bin ich nicht besonders sensibel, aber an dieser Stelle möchte ich doch etwas sagen. Ich denke, man muss bei diesem Thema ein paar Grundbekenntnisse nennen, damit man sich nicht verliert. Es ist klar, wir haben einen demografischen Wandel, und im ländlichen Raum bleibt - wie anderswo auch - nichts so, wie es ist. Ein anderer Punkt ist: Wenn wir eine Grundschule im Dorf erhalten wollen und wenn wir kleine Strukturen erhalten wollen, dann muss die Qualität stimmen. Darüber brauchen wir überhaupt nicht zu reden. Wir brauchen nicht darüber zu reden, dass wir die Schule nur deshalb erhalten wollen, weil die Schule da ist. Wir brauchen Qualität.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wichtig ist auch, dass wir draußen im Land nicht erzählen, dass wir mehr Lehrkräfte zur Verfügung haben. Letztlich wird es Wege geben müssen, um den vorhandenen Lehrerbestand einzusetzen. Auf der anderen Seite brauchen wir nicht nur Planungssicherheit, um die Schulstandorte abzuwickeln und um zu sagen: In soundsoviel Jahren ist dort Schluss.

Vielmehr ist für uns von entscheidender Bedeutung, dass wir ermöglichen, die Entscheidungen vor Ort vorzubereiten und zu treffen, die dann von der obersten Behörde genehmigt werden, wie ein kleiner Grundschulstandort zukünftig weiterlaufen und sich weiterentwickeln kann. Wir müssen die Schul

träger, die Lehrer, die Gemeinden vor Ort einbinden, um dort Wege zu finden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Die Wege werden teilweise dadurch gefunden werden müssen - ich will gar nicht das Wort Schulgesetzänderung in den Mund nehmen -, dass man einfach die formellen Voraussetzungen schafft. Das ist nicht an die Mindestgrößenverordnung für Schulklassen gebunden. Eine Lösung kann auch eine Vernetzung kleiner Schulen sein. Es kann eine Lösung wie ein Primarhaus sein. Kita und Grundschule hängen in den Orten oft zusammen. Wenn die Grundschule weg ist, wird anschließend auch die Kita von den Eltern nicht mehr angefahren, sondern sie fahren gleich in den nächsten Ort, wo der Grundschulbesuch weitergehen muss. Es müssen also die formellen Voraussetzungen geschaffen werden.

Zur Bedeutung der Grundschulen darf ich noch eines sagen. Über LEADER-Programme, über AktivRegionen werden draußen im Land die unterschiedlichsten Ideen entwickelt, wie man wieder Leben ins Dorf bringen kann. Wir müssen uns vor Augen halten, dass wir mit den Grundschulen, solange sie da sind, einfach einen Baustein haben, der Leben ins Dorf bringt. Wenn das erst einmal weg ist, können wir uns ziemlich viel Gedanken machen, ziemlich viel Geld hineinschießen, bis es wiederkommt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

Es geht in dieser Debatte darum, genau zu sehen, was wir halten und wie wir es weiterentwickeln können. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/632 sowie den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/666 (neu) in den Bildungsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

(Ministerin Dr. Waltraud Wende)

Ich möchte Ihnen ferner mitteilen, dass sich die Kollegin Ines Strehlau erkrankt gemeldet hat und wir ihr von dieser Stelle aus sicherlich alle gemeinsam gute Besserung wünschen.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Anonyme Spurensicherung ermöglichen

Antrag der Fraktionen von PIRATEN und CDU Drucksache 18/605 (neu)

Sicherung von Tatspuren bei sexueller Gewalt

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/664

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Deshalb eröffne ich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Wolfgang Dudda von der Piratenfraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Februar hat der Landesverband Frauenberatung hier im Landtag eine Fachtagung zum Thema „Streitsache Sexualdelikte - Frauen in der Gerechtigkeitslücke“ durchgeführt. Wir sind da mit einem Sachverhalt konfrontiert worden, der ausnahmsweise einmal leicht finanzierbar ist und recht unkompliziert geändert werden kann. Es geht darum, dass Vergewaltigungsopfer bei uns auf ihrem sehr schweren Weg aus der Traumatisierung auch zurückgewonnene Selbstachtung brauchen. Dafür braucht es neben einem sehr guten Beratungs- und Therapieangebot zwingend die strafrechtliche Würdigung der Tat. Die jedoch ist rechtsstaatlich nur möglich, wenn subjektive und objektive Beweismittel vorhanden sind. Genau an dieser Stelle klafft die Gerechtigkeitslücke, die sich aus der seelischen Leistungsfähigkeit der Opfer und den Beweiserfordernissen ergibt. Objektive Beweismittel, also Spuren des Tatgeschehens und des Täters, können nur sehr kurze Zeit nach der Tat gesichert werden. Genau zu diesem Zeitpunkt jedoch sind die Opfer in einem seelischen Ausnahmezustand, der es ihnen nicht ermöglicht, sich vorzustellen, die Folgen einer Anzeige durchstehen zu können.

Diese gefühlte Überforderung ist nachvollziehbar. Über das Entsetzliche, über das Entwürdigende der Tat unmittelbar nach der Tat reden zu müssen, ohne dies ausreichend und betreut verarbeitet zu haben, und das gegenüber Fremden, überfordert. So ist es nur allzu verständlich, dass Vergewaltigungsopfer erst später und damit zur Gewinnung von objektiven Beweismitteln oft zu spät die Tat anzeigen. Damit beginnt ihr Kampf gegen Vergewaltigungsmythen und auch um ihre eigene Glaubwürdigkeit.

Ohne die eigene Aussage stützende Spuren steht vor Gericht oft nur die Aussage des Opfers gegen die Aussage des Täters. Das hat zur Folge, dass ausweislich einer 2004 vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Studie nur 5 % der Fälle von sexueller Gewalt gegen Frauen im Alter von über 16 Jahren angezeigt werden. Vor diesem Hintergrund bekommt die Zahl von 326 hier im Lande bekannt gewordenen Taten aus 2012 eine ganz andere Bedeutung.

Zu den vorhin von mir genannten Vergewaltigungsmythen gehört auch, dass Frauen vielfach aus Rache oder anderen Motiven heraus Falschbeschuldigungen erheben würden. Die supranational durchgeführte Studie der London Metropolitan University aus 2009 beziffert den Anteil von Falschbeschuldigungen bei uns nur auf maximal 3 %. Eingestellt werden die Verfahren übrigens überwiegend aus folgenden Gründen: Mangel an Beweisen, Aussage gegen Aussage, die Betroffene wirkt nicht mit, Täter wird nicht identifiziert. Der „unbekannte Täter“ ist allerdings nur für maximal 22 % der Taten verantwortlich, wie die Studie des Bundesfamilienministeriums belegt. Alle anderen Taten werden von Partnern, Expartnern oder Tätern aus dem persönlichen Umfeld der Opfer begangen. 69 % der Taten finden in der eigenen Wohnung statt.

Zu der eingangs genannten Traumatisierung kommt also häufig genug auch die materielle Abhängigkeit des Opfers vom Täter. Das erschwert die Anzeigenerstattung zusätzlich.

Die Folgen erlebter sexueller Gewalt sind auch bei besten therapeutischen Angeboten für die Opfer lebenslang spürbar und beeinträchtigen ihre Lebensqualität. Der Freispruch des Täters oder die Verfahrenseinstellung mangels Beweisen macht es den Opfern regelmäßig unmöglich, die Selbstachtung bestmöglich zurückzugewinnen.

Die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung schließt also nicht nur eine Gerechtigkeitslücke. Sie hilft den Opfern dabei, das durch die Tat zerstörte Selbstbewusstsein zurückzuerlangen.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

(Beifall PIRATEN und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viel leichter und sicherer kann ein Vergewaltigungsopfer in ein Strafverfahren gehen, wenn es weiß, dass seine Tatdarstellung durch gesicherte Spuren untermauert wird? Diese Spuren sollen rund um die Uhr flächendeckend in Krankenhäusern durch dafür geschulte Ärzte gesichert werden. Sie sollen die durch sexuelle Gewalt entstandenen körperlichen Spuren gerichtsfest dokumentieren und exkorporale Spuren sichern. Die so gesicherten Spuren sollen dann der Rechtsmedizin zur fachgerechten Verwahrung überstellt werden. Dies soll in chiffrierter Weise erfolgen. Die Hoheit über die Chiffre soll das Opfer haben. Nach zehn Jahren sollen die gesicherten Spuren vernichtet werden.

Bei uns ist so etwas bislang nur in Kiel, Lübeck und - ich hörte es von der Kollegin Lange - Flensburg möglich. Bremen hat das vor einem Jahr flächendeckend eingeführt, Hamburg macht es. Berlin kann es auch. Wir wären das erste Flächenland, das das flächendeckend niedrigschwellig anbieten könnte.

(Beifall PIRATEN)

Der Aufwand dafür hält sich in Grenzen. Der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin des UKSH, Professor Dr. Kaatsch, hat mir versichert, mit seinem Team die Schulung der Ärzte leicht durchführen zu können. Die Spurensicherungssets, so hat mir die Polizei erzählt, kosten nur 8 €. Auch deren Gebrauch ist durch die Polizei leicht vermittelbar. Es müsste also nur noch eine Vereinbarung zwischen dem Sozialministeriums und den Krankenhäusern gestaltet werden.

Wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse zur präventiven Wirkung der anonymen Spurensicherung gibt es noch nicht. Angesichts der feigen Struktur der Täter können wir aber davon ausgehen, dass diese beträchtlich sein wird, wenn das Vorhandensein der anonymen Spurensicherung entsprechend das ist eine Forderung - publiziert und bekannt gemacht wird.

Der Antrag ist klar, schlüssig und eigentlich vollständig. Ich habe jetzt erfahren, dass wir doch noch Beratungsbedarf haben. Ich bin auch damit einverstanden, dass wir in den Ausschüssen beraten, anstatt hier abzustimmen, würde mir aber wünschen, dass der Sozialausschuss federführend ist und die anderen Ausschüsse unterstützen. - Danke schön.

(Beifall PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und CDU)

Das Wort für die CDU-Landtagsfraktion hat die Abgeordnete Barbara Ostmeier.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir zum Ende des Tages mit der anonymen Spurensicherung nun ein Thema haben, bei dem wir am Ende politisch tatsächlich mit einer Stimme reden. Immerhin handelt es sich um die Frage, welche Hilfe wir vergewaltigten Menschen - dabei geht es nicht nur um Frauen, es geht auch um Kinder, es kann auch einmal um Jungen und Männer gehen - leisten können. Ich denke, ich spreche für alle - ich hoffe das einmal, ich bin auch davon überzeugt -, wenn ich sage, Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen, und wir müssen alles dafür tun, damit den Opfern sofort jede Hilfe, sei es medizinisch oder psychologisch, zur Verfügung steht, und das auch ohne Strafanzeige.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Fakt ist, dass circa 8 bis 15 % der Mädchen und Jungen, Frauen und Männer in unserem Land vergewaltigt werden. Ich spreche dabei noch nicht einmal von den versuchten Vergewaltigungen. Fakt ist auch, dass 66 % der Vergewaltigten den Täter kennen und nicht weniger als 82 % der Täter in der gleichen Gegend wie ihr Opfer wohnen. Diese räumliche und persönlich-menschliche Nähe zum Täter, die Scham und Angst vor einer öffentlichen Darstellung der Tat und die Furcht vor Schuldzuweisungen an die Opfer selbst führen dazu, dass viele Betroffene nach der Vergewaltigung häufig nicht in der Lage sind, zeitnah eine Entscheidung über eine Anzeige zu treffen.

Genau bei dieser Angst, bei diesen Sorgen setzt die anonyme Spurensicherung an.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt CDU)

Denn sie ermöglicht Vergewaltigungsopfern, Spuren anonym zu sichern, ohne dass eine Strafanzeige gestellt wird. Hintergrund ist dabei die Erkenntnis, dass ein Sexualverbrechen die Opfer so stark in ihrem Leben und Alltag beeinträchtigt, dass sie erst lange Zeit danach erstmals über das Geschehene reden mögen und können, nämlich dann, wenn sie wieder etwas Stabilität in ihrem Leben zurückgewonnen haben und sich den Konfrontationen im Verfahren gewachsen fühlen. Kann es richtig sein, dass das Opfer keine Zeit bekommt, sich zu festi

(Wolfgang Dudda)

gen und dann zu überlegen, wie es weitergehen soll? Ich denke, nein. Immer wieder zeigen in die Öffentlichkeit getragene Fälle, unter welchem Druck die Opfer stehen. Falschanzeigen - der Kollege Dudda führte es aus - führen oft dazu, dass Misstrauen gegenüber der Glaubwürdigkeit des Opfers an der Tagesordnung ist.