Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Breyer?

Herr Kollege Kubicki, würden Sie Ihre Befürchtun

(Dr. Patrick Breyer)

gen, dass sich Personen nicht einer öffentlichen Anhörung stellen wollen, aufrechterhalten ungeachtet der Tatsache, dass schon längst über Zeitungen Namen von Personen kursieren und lanciert worden sind, die offensichtlich in die Auswahl gezogen werden, die aber bisher noch nicht - jedenfalls meines Wissens nach - gesagt haben, dass sie für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung stehen würden?

Zweitens. Ist Ihnen bekannt, dass in anderen Ländern dieser Welt öffentliche Anhörungen auch von Bewerbern auf hohe Ämter durchgeführt werden, was die entsprechenden Bewerber nicht davon abhält, sich aus Berufen heraus für solche Positionen zu bewerben?

- Herr Dr. Breyer, ich versuche jetzt, den Inhalt Ihrer Frage wörtlich zu verstehen. Ich weiß, dass Namen möglicher Rechnungshofpräsidentinnen oder präsidenten kursieren, aber mir ist bisher keine Bewerberlage bekannt. Abgesehen davon ist es so, dass selbstverständlich, wenn wir beispielsweise die Position von Gerichtspräsidenten besetzen wollen, die vom Landtag gewählt werden müssen, es dazu dann immer auch eine Anhörung gibt.

Aber ich habe gerade versucht, Ihnen zu erklären möglicherweise ist es nicht angekommen -, dass es einen Unterschied macht, ob Sie sich aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes heraus bewerben, weil das Ihre Position dort, wo Sie sich gerade befinden, unter Umständen nicht in Zweifel ziehen kann, Sie aus der freien Wirtschaft kommen oder aus einem Wahlamt. Ich kann mir schon vorstellen, dass Landräte, deren Namen jetzt gerade kursieren, von den dortigen Mandatsträgern gefragt werden, wie sie es denn mit ihrer Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Landratsamt halten. Es macht wirklich einen Unterschied, ob Sie sich aus dem Bereich einer festen, nicht kündbaren Anstellungssituation heraus bewerben oder aus der freien Wirtschaft oder einer Wahlbeamtenposition. Deshalb sage ich, dass wir hier sehr vorsichtig sein sollten, auch mit dem Appell - dazu komme ich gleich noch -, es würde bessere Lösungen geben, wenn wir den Weg einschlagen würden, den Sie gerade vorgeschlagen haben.

Den in der Antragsbegründung festgehaltenen Vorwurf bei der Wahl des Landesrechnungshofpräsidenten, es gebe bereits jetzt den - ich zitiere - „Anschein, die Auswahl erfolge nach parteipolitischen Gesichtspunkten und nicht allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“, den teile ich ausdrücklich nicht. Der Landesrechnungshofpräsi

dent wird nicht mit einfacher Mehrheit gewählt, sondern mit einer qualifizierten - der verfassungsändernden - Mehrheit. Wenn Sie hiermit also suggerieren, Herr Dr. Breyer, eine Mehrheit aus zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags würde sich allein aus parteipolitischen Erwägungen für den einen oder anderen Kandidaten entscheiden, ist das nicht nur infam, sondern auch vollkommen unlogisch. Herr Dr. Breyer, die Zweidrittelmehrheit brauchten wir übrigens auch, und da müssten wir uns auch einigen, wenn sich die Bewerberlage bis ins Unendliche sozusagen aufdröseln würde.

Für welche Partei sollte sich diese Zweidrittelmehrheit eigentlich entscheiden, wenn das nur parteipolitischen Kriterien folgte. Hieße das nicht übrigens gleichzeitig auch, dass wir befürchten müssten, dass im Zweifel auch unsere Landesverfassung parteipolitischen Erwägungen zum Opfer fallen könnte, weil sich auch dort im Zweifel eine Zweidrittelmehrheit einigen muss? Das, was Sie insinuieren deshalb sage ich ja, dass Ihr Verhalten jakobinerhaft ist -, ist, dass es nur eine einzige Wahrheit gibt, wahrscheinlich die, die Sie vertreten, und dass alle sich dieser Wahrheit beugen müssten, wenn man sie nur ordnungsgemäß erklären würde. Wenn es unterschiedliche Vorstellungen gibt, gibt es einen Einigungszwang. Ich finde, in einer Demokratie ist das gut so.

(Beifall FDP, CDU, Birgit Herdejürgen [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Alles andere würde dazu führen - der Kollege Dolgner und ich haben uns darüber unterhalten -, dass wir es mit Willkür zu tun hätten und das Prinzip, dass Minderheiten und Mehrheiten sich gelegentlich auch einmal verständigen müssen, außer Acht lassen würden.

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Immer doch, ja.

Herr Kollege Kubicki, darf ich von Ihrer langjährigen Erfahrung profitieren und von Ihnen eine Bestätigung dafür bekommen, dass es eine Tradition gibt, dass die Präsidentin oder der Präsident des Landesrechnungshofs der größten Oppositionsfraktion angehören oder jedenfalls der größten Koalitionsfraktion nicht an

(Wolfgang Kubicki)

gehören soll? Und wenn es diese Tradition gibt, ist meine Frage: Stimmen Sie mir zu, dass, wenn danach bestimmte Bewerberinnen oder Bewerber ausgeschlossen werden, es also nicht mehr allein darum geht, wer am besten geeignet ist? - Das heißt ganz konkret in der jetzigen Situation: Wenn man nach dem traditionellen Auswahlverfahren sagt, Bewerberinnen und Bewerber, die zum Beispiel der SPD angehören, kommen von vornherein nicht in Betracht, dass dann keine Bestenauslese mehr durchgeführt wird, weil eventuell die beste Bewerberin oder der beste Bewerber gerade zufällig der SPD angehört.

- Je mehr ich Ihren Worten lausche, desto mehr habe ich Verständnis dafür, dass wir bei den PIRATEN einmal eine Bestenauslese vornehmen sollten. Vielleicht sollten wir eine vornehmen lassen - bei Ihnen im Schwarmnetz. Unabhängig davon kann ich eine solche Tradition nicht bestätigen, und sie stimmt auch nicht, ich sage Ihnen auch gleich, warum. Ich persönlich bin der Auffassung, dass es gerade weil der Rechnungshof auch, aber nicht nur Kontrollfunktion gegenüber der Regierung einnimmt, sondern er kontrolliert ja alle möglichen Ausgaben und Zuschüsse von Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen - Sinn machen könnte, jedenfalls niemanden zum Präsidenten oder zur Präsidentin zu wählen, der in einer sehr zeitnahen exekutiven Zuordnung zu der gerade regierenden Partei oder Fraktion zugeordnet werden kann.

Aber ich kann Ihnen sagen, dass Herr Dr. Altmann - ehemaliger Staatssekretär der SPD - jedenfalls nicht zum damaligen Zeitpunkt von der Opposition gestellt wurde, als er gewählt wurde. Da waren die Sozialdemokraten auch an der Regierung. Man kann nicht sagen, dass Herr Dr. Altmann trotz der parteipolitischen Nähe -

(Serpil Midyatli [SPD]: Nicht mehr ins De- tail gehen! - Weitere Zurufe)

Ich nehme an, Sie wollten das nicht weiter ausführen, oder doch?

- seinen Job schlecht gemacht hat - aus meiner Sicht jedenfalls. Das ist meine persönliche Meinung, auch wenn ich weiß, dass einige Sozialdemokraten in diesem Haus das anders sehen.

Es gibt diese Tradition als feste ungeschriebene Regel nicht, aber es kann Situationen geben, wo es sehr sinnvoll ist, jedenfalls unmittelbare Nähe aus dem exekutiven Handeln in den Rechnungshof hinein nicht zuzulassen.

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Der hat gerade so grimmig geguckt, ich weiß es nicht ganz genau, aber bitte, Herr Dr. Stegner.

Ich hatte mich schon gemeldet, bevor Sie Ihre letzten Sätze sprachen. Nein, ich wollte zu dem Hinweis von Herrn Breyer fragen, ob wir uns darin einig sind, dass das weniger eine Frage formaler Festlegung, sondern eher eine Angelegenheit der politischen Kultur ist, die in diesem Hause übrigens auch schon gut war, als die PIRATEN noch nicht hier waren.

- Ich fand das Haus überhaupt besser, als die PIRATEN noch nicht da waren.

(Heiterkeit FDP und CDU)

Ich bedanke mich herzlich.

(Beifall FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Birgit Herdejürgen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Rechnungskontrolle gab es in Schleswig-Holstein schon im 19. Jahrhundert. 1949 wurde die Landesrechnungskammer eingerichtet. Am 1. Januar 1958 wurde aus der Landesrechnungskammer der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein. Im Zuge des damaligen Gesetzgebungsverfahrens wurden die Aufgaben erweitert. Im Mittelpunkt stand nicht länger die reine Kontrolle, sondern zentraler Prüfungsmaßstab ist seitdem die Wirtschaftlichkeit. 1990 wurde aus unserer Landessatzung die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.

Damals hat sich eine Enquetekommission sehr ausführlich auch mit dem Thema der Berufung des Landesrechnungshofpräsidenten befasst. Daraus ist dann eben entstanden, was heute auch Bestand

(Wolfgang Kubicki)

teil der Verfassung ist. In Schleswig-Holstein ist dafür ein Zusammenwirken von Exekutive und Legislative vorgesehen, da der Landesrechnungshof und damit auch der Präsident in seiner hervorgehobenen Position für beide Gewalten als Prüfbehörde und auch als Berater für Verwaltung und Politik von Bedeutung ist. Dabei können die Maßstäbe der Bewertung durch das Parlament - das haben wir allenthalben in den Beratungen der Haushaltsprüfgruppe gemerkt - von den Maßstäben des Landesrechnungshofs durchaus abweichen. Wie gesagt, die letztendlichen Entscheidungen trifft das Parlament, trifft die Politik.

Der Landesrechnungshof - das ist eben schon angesprochen worden - ist nicht automatisch Kritiker der Regierung, aber auch nicht Fürsprecher der Opposition. Sowohl Verwaltung als auch das Parlament - und zwar alle Seiten des Parlaments - haben sich schon über Hinweise geärgert, sie zurückgewiesen oder schlichtweg zur Kenntnis genommen. Aber sie sind auch auf festgestellte Missstände eingegangen, haben sie behoben und gemeinsam mit dem Landesrechnungshof für Lösungen gesorgt.

Wir sind uns also einig: Der Landesrechnungshof und damit auch der Präsident in seiner besonderen Stellung ist für die parlamentarische Finanzkontrolle unentbehrlich. Damit teile ich die Bewertung der PIRATEN, was die Bedeutung des Amtes angeht. Der Rechnungshofpräsident wird für zwölf Jahre gewählt. Damit ist die jetzige Entscheidung auch eine Bindung für folgende Parlamente. Insofern kann es solch eine reine Konstruktion, wie Sie, Herr Breyer, sie gerade unterstellt haben, gar nicht geben, da die Wahl, die jetzt stattfindet, natürlich auch in fünf Jahren nach wie vor Gültigkeit hat.

Die Verfassungskommission der zwölften Legislatur hat sehr bewusst eine höhere Hürde für die Wahl des Präsidenten eingezogen, als andere Parlamente dies haben. Die Zweidrittelmehrheit soll für Vorschläge sorgen, die breiten Konsens der Fraktionen voraussetzen und damit dem Präsidenten eine große Vertrauensbasis sichern. Das muss eine Person mit hoher fachlicher Kompetenz, Kenntnissen über Verwaltung und Politik und idealerweise auch der besonderen Strukturen in Schleswig-Holstein sein.

Unabhängigkeit und Überparteilichkeit, die mit dem Amt zusammenhängen, schließen nicht zwangsläufig Personen aus, die einer Partei angehören, aber innerhalb dieses Prozesses der Konsensfindung muss diese Überparteilichkeit gegenüber der breiten Mehrheit des Parlaments auch vonseiten

des Kandidaten oder der Kandidatin darstellbar sein.

Es gibt in Schleswig-Holstein Kandidatinnen und Kandidaten, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet wären, dieses Amt auszufüllen, Menschen, die genau deswegen auch zurzeit bereits herausragende Positionen einnehmen. Wir sind in der Pflicht, diesen Personen in ihrer jetzigen Tätigkeit einen gewissen Schutz zu gewähren.

Mit dem Verfahren, das die PIRATEN in ihrem Antrag vorgeschlagen haben, produzieren wir möglicherweise eine ganze Reihe von Bewerbungen, verhindern aber möglicherweise auch von vornherein, dass sich eben diese bestimmten exzellenten Kandidaten überhaupt bewerben und sich in dieses Verfahren begeben, weil Sie zwar gesagt haben, Sie wollen Datenschutz sichern, aber Sie wollen trotzdem eine öffentliche Anhörung durchführen, und dann ist es eben mit Vertraulichkeit vorbei.

(Zuruf Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Das ist ein Verfahren, das in der Wahrung von Persönlichkeitsrechten Einzelner bei Weitem über jedes normale Bewerbungsverfahren hinausgeht. Selbstverständlich hat jede Fraktion erstens das Recht und die Möglichkeit, eigene Vorschläge zu machen, und zweitens natürlich auch die Möglichkeit Kandidaten zu befragen und Präferenzen zu formulieren. Bei öffentlichen Anhörungen würden allerdings - das unterstelle ich einfach einmal kaum die Informationen fließen, die zu einer verantwortungsvollen Personalentscheidung nötig sind.

Ich bezweifle ganz stark, dass das vorgeschlagene Verfahren zu einer zeitnäheren Lösung führt, denn wir müssen trotzdem eine Zweidrittelmehrheit herstellen. Daran ändert sich überhaupt nichts. Das hat überhaupt nichts mit einem Anhörungsverfahren oder damit zu tun, ob wir auf anderem Wege zu einem Konsens kommen.

Also Beteiligung des gesamten Parlaments, selbstverständlich. Dazu gehört aber auch in unserem ganz eigenen Interesse, nämlich den besten Kandidaten oder die beste Kandidatin zu finden, die Persönlichkeitsrechte durch ein Mindestmaß an Vertraulichkeit nach außen zu wahren. Wir wollen einen möglichst breiten Konsens bei der Wiederbesetzung dieses Amtes. Das ist unser Angebot an die PIRATEN, um zu einer verantwortungsvollen Lösung zu kommen. Über die konkreten Abläufe können wir im Finanzausschuss reden.

(Birgit Herdejürgen)

(Wortmeldung Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

- Da ich aus meiner Fraktion einen gewissen Druck habe, was die Pause angeht, möchte ich Ihre Zwischenbemerkung vielleicht im Ausschuss weiter diskutieren.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)