Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzentwurf erreichen wir, dass sich Unternehmen, die in Schleswig-Holstein einen öffentlichen Auftrag haben wollen, auf Mindestlohn und Tariftreue verpflichten. Das wollten wir, und das haben wir in diesem Gesetz scharf geschaltet.
Öffentliche Auftraggeber werden zukünftig kein flächendeckendes Lohndumping und keine Billiglöhne mehr in ihren Firmen anbieten können. Die Gerechtigkeitslücke wird geschlossen. Ich möchte hier deutlich machen: Wir haben einen Kompromiss gefunden. Ein guter Kompromiss ist manchmal ein Kompromiss, den nicht alle immer gut finden,
aber wir haben zahlreiche Änderungen im Gesetzgebungsverfahrens aufgenommen. Es gab aber auch einige Verbände, liebe Kolleginnen und Kollegen, die gesagt haben: gar kein Gesetz! Da haben Sie gesagt: Die wollen wir noch einmal anhören. Das gilt beispielsweise für die IHK, die uns zum zweiten Mal sagt: gar kein Gesetz.
„Gar kein Gesetz“ ist als Forderung aber unrealistisch. Wir sind dialogorientiert, wir wollten an dem Gesetzesvorgang arbeiten. Wir sind dabei sehr nett vorgegangen, aber wir sind nicht blöd. Wir haben gesagt: Es gibt einen Mindestlohn und ein Tariftreuegesetz, und es gibt nicht gar nichts.
Herr Kollege Dr. Tietze, vielen Dank für die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Sind Sie wie ich auch der Meinung, dass es so war, dass es nach der zwingenden Aufnahme der Kommunen in das Gesetz, was eine deutliche Ausweitung des Wirkungskreises des Gesetzes bedeutet, keine vernünftige - weder schriftliche
Herr Kollege Vogt, ich bin nicht dieser Auffassung, weil Sie, wenn Sie die Stellungnahme richtig gelesen hätten, festgestellt hätten, dass sich die Kommunen zwar im ersten Anhörungsverfahren allgemein zu dem Gesetz geäußert haben, sich dann aber in einer sehr ausführlichen Stellungnahme - in derselben Stellungnahme - zur Konnexität geäußert haben. Auf sechs Seiten können Sie das nachlesen. Mir erschließt sich nicht, warum Sie dann die Kommunen noch einmal zur Konnexität befragen wollen. Sie haben sich bereits ausführlich im ersten Anhörungsverfahren zur Konnexität geäußert.
- Wir können jetzt natürlich alles doppelt und dreifach machen und sagen: Bitte schreibt uns die Erkenntnisse, die ihr habt, noch einmal. Dann kann man eine solche Anhörung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag fortführen. Ich sage einmal: Dadurch werden wir aber nicht schlauer.
Lieber Andreas Tietze, sind Sie mit mir der Meinung, dass man sich mit den Kommunen vielleicht nicht nur über die Konnexitätsfrage hätte unterhalten sollen, sondern auch über die Frage der Anwendbarkeit in den kommunalen Verwaltungen?
macht hat, dass diese Dinge jetzt schon in den Kommunen geprüft werden. Wir haben hier durch Präqualifizierung und andere Maßnahmen dies extrem verschlankt. Bitte vergleichen Sie einmal den ersten Vorschlag mit dem zweiten!
- Entschuldigung, vergleichen Sie das einmal! Das ist eine erhebliche Verschlankung, und die Präqualifizierung trägt auch zum Bürokratieabbau bei.
- Setzen Sie sich ernsthaft mit diesem Gesetzentwurf auseinander, dann werden Sie die Veränderungen vom ersten zum zweiten Entwurf sehr deutlich sehen können!
Herr Kollege Tietze, können Sie sich erstens daran erinnern, dass es in der ersten Anhörung zu dem Gesetz mehrere Verbände und Organisationen gab, die sich dafür ausgesprochen haben, dass es auch für die Kommunen verpflichtend sein sollte, was im Gesetz steht?
Können Sie sich darüber hinaus zweitens daran erinnern, dass der Wirtschaftsausschuss, als die Koalition darüber nachdachte, das Gesetz zu erweitern, extra noch einmal die Kommunen - ich meine, es war am 6. März 2013 - zu einer mündlichen Anhörung genau zu diesem Thema eingeladen hat, sodass sich auch die Kommunen zu diesem Thema äußern konnten?
Daran kann ich mich erinnern, obwohl Sie wissen, Herr Kollege, dass ich an der besagten Wirtschaftsausschusssitzung grippebedingt leider nicht teilnehmen konnte.
Herr Kollege Tietze, erinnern Sie denn auch, dass sich anlässlich der Anhörung die Stadtwerke in schriftlicher Form geäußert haben, nicht an der Anhörung teilnehmen zu wollen, weil sie nicht betroffen seien, und dass im Zuge der Anhörung der Kollege Harms die Einbeziehung der Kommunen und Kreise mit auf die Tagesordnung genommen hat und die Stadtwerke somit fortan Betroffene im Gesetzgebungsverfahren waren und trotzdem an der Anhörung nicht teilgenommen haben? Können Sie das bestätigen?
- Mir ist nicht bekannt, dass die Stadtwerke nicht die Gelegenheit gehabt hätten, sich zu diesem Gesetz zu äußern. Wir haben sie angeschrieben. Sie haben selbst als Fraktion die Möglichkeit, Anzuhörende zu benennen. Mir ist nicht klar, worauf Sie hinauswollen. Wir haben das Verfahren in der ersten Anhörung sehr transparent gestaltet und allen die Möglichkeit zur Anhörung gegeben.
Sie brauchen es nicht so ironisch zu sagen. Würden Sie dann bestätigen, dass sich die Grundlage für die Stadtwerke geändert hat? Denn
die schriftliche Stellungnahme der Stadtwerke muss Ihnen als Abgeordnetem und Vertreter der Grünen im Wirtschaftsausschuss bekannt sein. Ihnen muss bekannt sein, dass die Stadtwerke gesagt haben, sie würden keine Stellungnahme abgeben, weil sie aus dem ersten Ansatz des Gesetzentwurfs nicht betroffen waren.
- Sie gehen jetzt davon aus, dass, wenn die Stadtwerke einen Mindestlohn bezahlen müssen, sie dann an die Armutsgrenze kommen und in die Insolvenz gehen? Habe ich sie richtig verstanden,
(Zuruf CDU: Das hat doch damit nichts zu tun! - Volker Dornquast [CDU]: Die sind nicht angehört worden! - Jens-Christian Magnussen [CDU]: Sie weichen meiner Fra- ge aus, weil Sie genau wissen, dass Sie in die falsche Richtung laufen! Vielen Dank für Ih- re Antwort! - Vereinzelter Beifall CDU)