(Zuruf CDU: Das hat doch damit nichts zu tun! - Volker Dornquast [CDU]: Die sind nicht angehört worden! - Jens-Christian Magnussen [CDU]: Sie weichen meiner Fra- ge aus, weil Sie genau wissen, dass Sie in die falsche Richtung laufen! Vielen Dank für Ih- re Antwort! - Vereinzelter Beifall CDU)
Herr Kollege Tietze, jetzt gibt es eine weitere Bitte, eine Zwischenbemerkung machen zu dürfen, und zwar des Abgeordneten Callsen. Ich frage Sie, ob Sie diese zulassen.
Ich meine das wirklich nicht ironisch, ich lasse diese Zwischenfrage sehr gern zu. Ich weiß nicht, was das für eine Ironie sein soll.
Ich bedanke mich, Herr Kollege Dr. Tietze. Ist Ihnen bekannt, dass die kommunalen Landesverbände am 11. April 2013 wörtlich geschrieben haben:
„Den kommunalen Landesverbänden liegt ein Änderungsantrag, mit dem die Kommunen in den Anwendungsbereich des TTG einbezogen werden, nicht vor. Deshalb kann ei
Ergibt sich daraus für Sie wie für uns die zwingende Notwendigkeit, die Kommunen in einem weiteren Verfahren anzuhören?
- Herr Kollege Callsen, ich habe mich an dieser Stelle bereits dazu geäußert, dass die Kommunen im ersten Verfahren ausführlich zur Frage der Konnexität gehört wurden, obwohl sie davon gar nicht betroffen waren, denn die Konnexität war ja im ersten Entwurf nicht enthalten. Trotzdem haben sie sich auf sechs Seiten ausführlich zur Rechtsproblematik der Konnexität geäußert. Das ist ein bisschen ein Streit um des Kaisers Bart, der hier vollführt wird. Herr Harms hat deutlich gesagt, dass das Gesetz Konnexität auslöst. Das haben wir nie bestritten, das ist von uns hier in keiner Form in Abrede gestellt worden. Diese Debatte ist ein bisschen rückwärtsgewandt. Man versucht, hier ein Haar in der Suppe zu finden
Ich fahre fort. Die vorgesehenen Durchsuchungen und scharfen Regelungen des Gesetzes wurden herausgenommen, obwohl ich heute in einer Presseerklärung lesen durfte: Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage eines grünen Kollegen im Bundestag gesagt, dass es in der Bauwirtschaft 1.690 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen gebe, 248 bei Gebäudereinigungsfirmen und immerhin 50 bei Pflegeunternehmen. Es handelt sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um das systematische Unterlaufen tariflich vereinbarter Mindestlöhne.
Man kann darüber reden, wie scharf man das gesetzlich regelt. Wir haben aber auch verstanden, dass wir den Handwerker und die Handwerkerin nicht unter Generalverdacht stellen sollen. Deshalb haben wir die Regelung herausgenommen. Das ist in der Anhörung ausdrücklich gefordert worden. Hieran sehen Sie, dass wir nachgebessert haben. Wir haben die Bagatellgrenze auf 15.000 € erhöht.
Wenn einige Verbände jetzt von „Verschlimmbesserung“ sprechen, ist das für mich ein bisschen unredlich. Ich weiß nicht, ob das Funktionärsdeutsch ist. Wenn Sie zwischen erster und zweiter Lesung vergleichen, werden Sie mit gesundem Menschenverstand sehen, dass das Gesetz deutlich verschlankt worden ist. Es war auch mein Ansinnen, den Gesetzentwurf zu verschlanken und handhabbar zu machen. Dass Sie das jetzt so darstellen, als ob da nichts passiert und alles so geblieben sei, ist unredlich. Da sind Sie unfair. Das stimmt einfach nicht.
Das Gesetz bringt ein Qualitätsmerkmal für ansässige Handwerksbetriebe. Wenn ich Unternehmer eines Handwerksbetriebs wäre, würde ich mich spezialisieren und nachhaltige Produkte anbieten. Die Energiewende in Schleswig-Holstein bietet für die Wirtschaftsbetriebe die Chance, sich nachhaltiger aufzustellen. Da entstehen neue Arbeitsplätze, neue Jobs. Für mich passiert da ein kleines Wirtschaftswunder.
Der Verbraucher sagt: Ich nehme nur ein Handwerksunternehmen, das nicht auf Zwangsarbeit setzt, das ökologische Kriterien einhält, das sozial gerechte Löhne zahlt. Das ist für mich ein Qualitätskriterium.
- Okay. Ich möchte von Ihnen trotzdem wissen, wo die Frage der Konnexität im Gesetz geregelt ist. Denn in Artikel 49 unserer Verfassung steht, dass, wenn Konnexität gegeben ist, dies dabei zu regeln ist, das heißt, gleichzeitig im Gesetz zu regeln ist. Ich vermisse das.
Es ist sicherlich hilfreich und freundlich, wenn alle Antworten geben, aber das Wort hat jetzt Herr Tietze und nicht das Plenum. - Bitte schön, Herr Tietze, Sie können antworten. Danach frage ich Sie sofort, ob Sie eine weitere Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Garg zulassen.
Frau Präsidentin, mit Verlaub, ich bin dabei, Herrn Dornquast eine Antwort zu geben. Die Antwort ist sehr einfach: Wir haben im Gesetz geregelt, dass wir das auf die Kommunen ausweiten, in § 1 des Gesetzes. Insofern haben wir die Ausweitung auf die Kommunen im Gesetz geregelt. Zum Thema Konnexität hat Herr Harms ausgeführt, dass bei den Kommunen auch Einspareffekte eintreten werden, die gerade bei Aufstockern und im Bereich von Hartz IV entsprechende Minderausgaben erwarten lassen.
Diese Effekte müssen Sie dagegenrechnen. Sich hier hinzustellen und einseitig zu behaupten, hier entstehe eine Kostenlast für die Kommunen, ist unbewiesen und Unsinn. Deswegen sagen wir: Das wird man in einem weiteren Verfahren mit den kommunalen Landesverbänden ausloten.
Dass Sie dieser Koalition und dieser Regierung unterstellen, nicht auf die Bedarfe der Kommunen einzugehen, ist völliger Unsinn. Ich darf an die 80 Millionen € für die Kita-Förderung und daran erinnern, dass diese Koalition auch und gerade die Themen Konnexität und finanzielle Situation der Kommunen als wichtig ansieht. Deshalb ist es völliger Unsinn zu behaupten, wir würden uns nicht um die Kommunen kümmern.
Sie sind verklagt worden, und es wäre eine teure Tasse Tee gewesen, wenn diese Klage Erfolg gehabt hätte.
Herr Kollege Tietze, würden Sie freundlicherweise drei bis fünf Beispiele von Unternehmen nennen, wo Sie persönliche Erfahrungen gemacht haben damit wir hier nicht immer im luftleeren Raum argumentieren -, die auf die Ausbeutung ihrer Mitarbeiter setzen und das zum Geschäftsmodell gemacht haben?