Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Herr Kollege Tietze, würden Sie freundlicherweise drei bis fünf Beispiele von Unternehmen nennen, wo Sie persönliche Erfahrungen gemacht haben damit wir hier nicht immer im luftleeren Raum argumentieren -, die auf die Ausbeutung ihrer Mitarbeiter setzen und das zum Geschäftsmodell gemacht haben?

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Gesetze werden für alle gemacht, Herr Kollege! - Weitere Zuru- fe)

- Ich finde es unredlich, Herr Kollege Stegner, in der Debatte über einen Gesetzentwurf, über den man unterschiedlicher Meinung sein kann, so zu tun, als ob das schleswigholsteinische Handwerk und der Mittelstand als Geschäftsmodell seine Mitarbeiter ausbeutete

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Eben nicht!)

und Sie dem mit Ihrem Gesetz einen Riegel vorgeschoben hätten.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

(Beifall FDP und CDU - Zurufe)

Lieber Herr Kollege Garg, Sie scheinen mehr oder minder in der Glocke des Politikerlebens angekommen zu sein. Ich bin gestern Taxi gefahren

(Zurufe)

- ja, ich gebe es zu - zum IHK-Empfang, und bin mit dem Taxifahrer ins Gespräch gekommen. Er hat mir gesagt, er erhalte einen Stundenlohn von 4,35 €, arbeite zehn Stunden am Tag, verdiene im Monat 987 €, und seine Wohnung in Kiel koste 450 €. Er hat seine Lebenssituation geschildert. Es ist eine reale Situation, dass Menschen in Schleswig-Holstein 4,35 € verdienen. Von diesem Geld können sie nicht leben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Ich kann Ihnen zahlreiche Beispiele nennen. Dass Sie das ignorieren, zeigt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, mit Leuten zu sprechen, die unter solchen Bedingungen arbeiten und leben müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Garg?

Ja, bitte sehr.

Herr Kollege Tietze, uns unterscheidet offensichtlich nicht nur die Auffassung zum Gesetz. Ich fahre aber relativ häufig Taxi. Ich möchte Sie fragen: Wie viele öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen sind Ihnen bekannt, die bislang an Taxiunternehmen vergeben wurden?

- Ich würde die Kosten des Taxifahrens, da wir als Parlamentarier zu einem Parlamentarischen Abend eingeladen wurden, beim Landtag einreichen und Fahrtkostenerstattung beantragen.

(Zurufe)

- Ist das falsch, darf ich das nicht?

(Hans-Jörn Arp [CDU]: 30 ct pro Kilome- ter!)

- Herr Arp, ich will nur deutlich machen, dass es natürlich die Situation gibt, dass in der öffentlichen Verwaltung Menschen ein Taxi benutzen und die Taxirechnung zur Erstattung einreichen. Im übertragenen Sinne tragen sie damit die Hungerlöhne im Taxigewerbe mit.

(Zurufe)

Sie unterstellen, dass Abgeordnete oder öffentlich Bedienstete kein Taxi fahren dürfen? Natürlich machen wir das! Das ist eine ganz normale Dienstleistung, die wir in Anspruch nehmen. Damit finanzieren wir indirekt die ungerechten Löhne mit.

Gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Abgeordneten Dr. Stegner?

Ja, sehr gern.

Lieber Herr Kollege Tietze, ich möchte Sie auf einen Punkt aufmerksam machen, und eines möchte ich gern nachfragen. Ich möchte Sie gern darauf aufmerksam machen, dass in der Tat, wenn Cheffahrer vertreten werden müssen, der Landtag Taxiunternehmen beauftragt, stattdessen tätig zu werden. Das ist ein ganz alltäglicher Vorgang hier im Haus.

Zum Zweiten wollte ich Sie gern fragen: Finden Sie, Herr Kollege Tietze, dass wir erst dann Gesetze machen dürfen, wenn wir sozusagen eine Reihe von Beispielen potenzieller Gesetzesverletzter parat haben, oder finden Sie nicht auch, dass wir Gesetze für die Allgemeinheit und für alle machen, unabhängig davon, wer sie einhält oder verletzt?

- Ja, denn wenn es so wäre wie in dem von Ihnen genannten Beispiel, wären wir hier als Landtag und Parlament überflüssig. Das ist sozusagen nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist es tatsächlich, den Blick auf das zu richten, was die Bevölkerung und was wir im Staat für gut und richtig halten. Das ist unser Auftrag. Deshalb ist es richtig, dass wir gerade unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit bei dem Thema Tariftreue und bei dem Thema Mindestlohn so klar und deutlich positioniert sind. Ich bin im Übrigen der Auffassung,

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

dass uns das die Bevölkerung sehr, sehr zurechnen wird, dass wir diese Politik der sozialen Gerechtigkeit endlich in Schleswig-Holstein umsetzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt SPD und SSW)

Deshalb sage ich: Man kann es drehen und wenden wie man will, dieser Gesetzentwurf ist vor allem sozial gerecht. Er hat einen Mindestlohn in die Perspektive genommen. Ich bin heute morgen mit einem Pamphlet empfangen worden, von dem ich erst dachte, es sei vom „Handelsblatt“. Es stand aber „Handelblatt“ darüber, es fehlte das „s“. Da stand drin, dass sich die Bundestagsspitzen auf einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 € geeinigt hätten.

Wenn wir uns das in Deutschland anschauen, sehen wir, dass Ihre Partei, Herr Callsen, gar nicht so weit davon entfernt ist. Auch Frau Merkel erkennt, dass man bei dem Thema soziale Gerechtigkeit in Deutschland aufpassen muss. Alle Landesregierungen sind bei den letzten Wahlen abgewählt worden, die sich nicht dieser Frage der sozialen Gerechtigkeit gestellt haben. Es gibt noch drei Bundesländer, wo es keine Tariftreue- und Mindestlohngesetze gibt: Hessen, Bayern und Thüringen

(Christopher Vogt [FDP]: Sachsen!)

- Entschuldigung, Sachsen -, die sind alle schwarzgelb regiert. Und in Ihrer Regierungsverantwortung verweigern Sie das. Die Leute merken das, und die Leute machen dann am Wahltag in der Wahlkabine ihr Kreuz eben genau nicht bei dieser Politik der sozialen Kälte. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. Der Mindestlohn ist in Deutschland mehrheitsfähig. Über 70 % der Bevölkerung befürworten ihn. Sie sind auf dem Weg, in dieser Frage Vertreter einer Minderheitenmeinung zu werden.

Herr Kollege, Ihr Redezeit ist abgelaufen. Bitte formulieren Sie Ihren letzten Satz.

Frau Präsidentin, entschuldigen Sie bitte, aber durch die Zwischenfragen bin ich etwas durcheinandergekommen.

Dadurch hatten Sie genügend Gelegenheit, Ihre Gedanken zu äußern. Deshalb bitte ich Sie, jetzt tat

sächlich den Gepflogenheiten hier im Haus folgend Ihren letzten Satz zu formulieren. Tut mir leid.

Frau Präsidentin, da vorn gibt es noch eine Zwischenfrage.

(Heiterkeit)

Ich habe den Eindruck, dass sich der Kollege Vogt nur auf seinen Beitrag vorbereitet. - Herr Abgeordneter König, wollten Sie noch eine Zwischenbemerkung machen? - Wenn Herr Dr. Tietze diese zulässt, dann haben Sie das Wort.

Herr Kollege König, ich lasse diese Zwischenfrage sehr gern zu.

Lieber Herr Kollege Tietze, ich würde gern hören, was Sie am Ende Ihrer Rede sagen wollten.

(Heiterkeit)

- Ich bedanke mich für diese Vorlage.

Ich möchte doch noch einmal bemerken, dass das zwar alles sehr freundlich ist. Herr Dr. Tietze, Sie sollten aber in der Tat langsam zum Ende kommen. Ihre Redezeit ist seit über einer halben Minute abgelaufen. Ich möchte Sie bitten, Ihren abschließenden Gedanken zu formulieren und dieses Instrument nicht in einer Weise auszuweiten, dass die Redezeit noch über Gebühr verlängert wird.

(Vereinzelter Beifall)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das hatte ich auch nicht vor.

Ich wollte nur noch zuletzt sagen, dass wir auch in dieses Gesetz eine Evaluierungsklausel eingebaut haben, weil wir dieses Gesetzes nach drei Jahren daraufhin überprüfen wollen, ob die gewünschten Auswirkungen eingetreten sind. Das zeigt eben auch, dass wir hier nicht durchregieren, sondern dass wir in der Phase der eigenen Regierungszeit

(Dr. Andreas Tietze)