Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Wenn meine Redezeit angehalten wird, gern.

Sie wird immer angehalten, wenn es um Zwischenbemerkungen geht.

Sie sprechen mich zum Thema Mindestlohn an. Ich gehe davon aus, dass Sie dann auch die intellektuelle Bereitschaft haben, mir in einigen Argumentationsketten zu folgen.

Ich bitte Sie, mir folgende Erklärung zu geben: In Spanien haben wir einen Mindestlohn von 4,35 € bei einer Arbeitslosigkeit von 20 %. In den Niederlanden liegt der Mindestlohn ungefähr bei 9,30 € beziehungsweise 9,40 € bei einer Arbeitslosigkeit von 4 %. In Deutschland haben wir eine gute wirtschaftliche Prosperität und beraten über die Frage, wie wir mit der Energiewende und beispielsweise mit der Häusersanierung vorangehen.

Würden Sie mir vor diesem Hintergrund zustimmen, dass die Fragen, wie hoch ein Mindestlohn ist, ob er die wirtschaftliche Entwicklung fördert und Arbeitsplätze schafft, eigentlich völlig losgelöst sind, da es vielmehr auf die Wirtschaftskraft einer Nation ankommt?

Dann ist die Frage, wer sich die Gewinne in welche Taschen steckt. Würden Sie mir zustimmen, wenn wir sagten, dass im unteren Bereich eine Untergrenze eingeführt wird, damit diese Menschen am wirtschaftlichen Erfolg partizipieren? Finden Sie das vor dem Hintergrund Ihres Wirtschaftssachverstandes eigentlich schlimm? Ich kann das nicht verstehen.

Herr Dr. Tietze, Sie wissen, dass ich in dieser Frage ein Pragmatiker bin. Ich würde mich freuen, wenn Sie dies auch ein bisschen differenzierter betrachten würden. Sie haben gerade die Wirtschaftskraft eines Landes im Verhältnis zur Mindestlohnhöhe angesprochen. Noch einmal: Sie haben den höchsten

Mindestlohn in einem deutschen Tariftreuegesetz vorgesehen. Es wäre mir neu, wenn Schleswig-Holstein die höchste Wirtschaftskraft von allen Bundesländern in Deutschland hätte.

(Beifall FDP und CDU)

Ferner habe ich nicht über den Zusammenhang zwischen der Arbeitslosenquote und der Höhe des Mindestlohns gesprochen. Aber wenn Sie dazu noch Fragen haben, können wir uns darüber gern unterhalten, zum Beispiel über die Niederlande, die mittlerweile eine etwas höhere Arbeitslosenquote haben, weil es bei ihnen wie in anderen Ländern wirtschaftlich leider bergab geht.

Aber Sie sollten sich Folgendes anschauen: Es kommt ganz oft darauf an, wie die Mindestlohnregelung gestaltet ist. Das ist nämlich in Europa höchst unterschiedlich. Wenn man sich die Unterlagen anschaut, die Sie wahrscheinlich auch lesen ich verweise nur auf die Hans-Böckler-Stiftung -, merkt man, dass das sehr monokausal dargestellt ist, wenn ich das so zurückhaltend sagen darf.

Schauen Sie sich zum Beispiel die Niederlande an. Dort sind zum Beispiel Leute ausgeschlossen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen. Weiterhin sind junge Menschen im Alter von bis zu 27 Jahren ausgeschlossen. Ferner sind Menschen über 55 Jahre ausgeschlossen.

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

Die Risikogruppen auf dem Arbeitsmarkt sind also ausgeschlossen. Deshalb ist auch die Auswirkung auf die Arbeitslosenquote logischerweise ziemlich gering. Wenn die Risikogruppen ausgeschlossen sind, besteht dieser Zusammenhang nicht. Da gebe ich Ihnen recht.

(Vereinzelter Beifall FDP und CDU)

Schauen Sie sich doch einmal die Ausgestaltung der Mindestlohnregelungen an. Sie haben nämlich nicht einen flächendeckenden Mindestlohn, wie Sie ihn fordern, sondern es gibt differenzierte Lösungen. Man sollte dabei nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

(Beifall FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, ich möchte gern fortfahren. Dieser Gesetzentwurf ist der wirtschaftspolitische Tiefpunkt dieser Legislaturperiode.

(Widerspruch SPD)

Ich hoffe, es kommen keine weiteren und tieferen Tiefpunkte.

Die Gesichter vom Innen- und Wirtschaftsminister im Ausschuss waren wirklich hochinteressant. Die Begeisterung über diesen Gesetzentwurf sprang ihnen quasi aus den Gesichtern.

(Lachen FDP)

Wenn Sie es noch nicht einmal schaffen, die eigenen Regierungsmitglieder zu überzeugen, ist das relativ dünn.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das werden Sie se- hen, wenn die Minister reden!)

- Herr Dr. Stegner, ich freue mich, dass Sie sich durchgesetzt haben – ich freue mich nicht für die Menschen, aber für Sie persönlich.

(Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] - Lachen Dr. Ralf Stegner [SPD])

Insofern ist es schon etwas dünn, dass sich noch nicht einmal die eigenen Regierungsmitglieder darüber freuen.

Meine Damen und Herren, lieber und sehr geehrter Herr Dr. Ralf Stegner, der Wirtschaftsminister hat im Ausschuss bestätigt, dass die öffentliche Auftragsvergabe des Landes sowie die öffentliche Auftragsvergabe der Kommunen, die den größten Teil ausmacht, durch das Gesetz deutlich teurer wird, wobei man die genaue Höhe noch nicht kennt. Etwa zwei Drittel der öffentlichen Vergaben in Schleswig-Holstein erfolgen durch die Kommunen und nicht durch das Land. Das ist natürlich angesichts der weiter sinkenden Investitionen der öffentlichen Hand in Schleswig-Holstein für die Wirtschaftsentwicklung in unserem Land fatal.

Hinzu kommt das Problem der Wettbewerbsverzerrung. Vor allem die massive Inländerdiskriminierung stellt für unser Bundesland, das eine Grenze zu Dänemark hat, ein besonderes Problem dar. Im Ausschuss hatte ich in diesem Zusammenhang Fahrlässigkeit unterstellt. Ich möchte mich jetzt korrigieren: Was Sie da machen, ist nicht Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz.

(Beifall Volker Dornquast [CDU])

Mehrere Wirtschaftsverbände haben bereits Klagen angekündigt. Das kann ich gut verstehen, denn dieses Gesetz ist offenkundig rechtswidrig. Daher erwägt auch meine Fraktion, eine Normenkontrollklage gegen dieses Gesetz vor dem Landesverfassungsgericht zu erheben.

Meine Damen und Herren, wir hatten in unserem Mittelstandsförderungsgesetz das geregelt, was wir regeln konnten. Das soll nun anders werden. Es

gab keinen vernünftigen Dialogprozess. Sie werden auch hierbei Ihren eigenen Ansprüchen wiederum nicht gerecht.

Insofern möchte ich zum Schluss darauf hinweisen, dass Sie zwar unsere Kritik an dieser Stelle nicht wahrnehmen müssen. Aber ich empfehle Ihnen wärmstens, die Kritik der sozialdemokratischen Kieler Oberbürgermeisterin in den „Kieler Nachrichten“ wahrzunehmen. Vielleicht hat diese Frau auch völlig unrecht und wie wir keine Ahnung, aber ich frage mich, warum Sie dann diese Frau zur Oberbürgermeisterin von Kiel gemacht haben. Das ist schon ziemlich merkwürdig.

(Heiterkeit und Beifall FDP und CDU - Zu- ruf SPD: Nicht wir! Die Wählerinnen und Wähler! - Weitere Zurufe)

Am meisten bringt mich bei diesem Gesetz auf die Palme, dass Sie eigentlich dem Handwerk und den Kleinbetrieben in Schleswig-Holstein helfen möchten. Allerdings schaden Sie ihnen, weil sie in Zukunft benachteiligt werden.

Sie wollen mehr Bürokratie wagen, wir wollen das nicht. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP und CDU)

Für die Fraktion der PIRATEN hat der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar keinen Irrtum darüber aufkommen lassen: Der Grundansatz eines Tariftreuegesetzes und der Grundansatz, Verantwortung dafür zu übernehmen, welche Waren und Produkte man einkauft und welche Aufträge man vergibt, ist richtig. Es ist wichtig, dass das Land darauf achtet, wenn es Aufträge vergibt, wie die Menschen, die damit beschäftigt sind, bezahlt und behandelt werden.

Es ist auch anzuerkennen, Herr Kollege Dr. Tietze, dass im Laufe des Gesetzgebungsprozesses kritische Punkte verbessert worden beziehungsweise dass sie beseitigt worden sind. Das betrifft zum Beispiel Durchsuchungen oder die Praktikabilität der Regelungen zu vergabefremden Kriterien. Das alles ist richtig.

Trotzdem bleiben Kritikpunkte; es sind sogar neue hinzugekommen. Der massivste Kritikpunkt liegt sicherlich darin, dass sich auf einmal auch die

(Christopher Vogt)

Kommunen verbindlich an das Gesetz halten müssen, ohne dass, wie in der Landesverfassung gefordert wird, eine Regelung über die Deckung der Kosten vorhanden ist. Wir gehen mit diesem Gesetz unabsehbare Kostenrisiken ein, die sich entweder erst in Verhandlungen oder vor Gerichten herausstellen werden.

(Beifall Volker Dornquast [CDU])

Ich glaube: So können wir in Anbetracht der finanziellen Lage des Landes, aber auch, wenn wir eine Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen und Beamten verweigern, nicht miteinander umgehen.

(Beifall PIRATEN und Volker Dornquast [CDU])

Deswegen schlagen wir mit unseren Änderungsanträgen vor, die Kommunen zunächst außen vor zu lassen und sie nach Prüfung der Kostenfolgen und der Regelungen zur Kostenübernahme gegebenenfalls einzubeziehen.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass Sie Überprüfungen vor Ort vorsehen. Ich habe mich gewundert, Herr Kollege Lars Harms, dass das offensichtlich Durchsuchungen einschließen soll. Das geht aus dem Begriff nicht hervor. Aus meiner Sicht ist auch nicht mit der erforderlichen Klarheit geregelt, was die Worte „Überprüfungen vor Ort” bedeuten sollen. Wir schlagen eine andere Fassung dieses Begriffs vor. Wir halten es auch für rechtsstaatlich erforderlich, klar zu sagen, was das einschließen soll.

(Beifall PIRATEN und Volker Dornquast [CDU])

Auf der anderen Seite ist für diejenigen, die den Grundansatz des Gesetzes begrüßen, der Punkt besonders schmerzlich, an dem Sie zu kurz springen. Es gibt in diesem Gesetz keine Sanktionen, wenn Unternehmen keine Unterlagen vorlegen, die nachweisen, ob sie sich an die Tariftreueregelungen und an den Mindestlohn halten. Diese Unterlagen können sanktionslos zurückgehalten werden. Was ist dieses Gesetz wert, wenn Sie dies nur für zukünftige Aufträge von Unternehmen ausschließen können, die vielleicht aus Osteuropa kommen und in der Zukunft gar keinen Auftrag annehmen wollen? Was ist diese Regelung wert?