Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Auf der anderen Seite ist für diejenigen, die den Grundansatz des Gesetzes begrüßen, der Punkt besonders schmerzlich, an dem Sie zu kurz springen. Es gibt in diesem Gesetz keine Sanktionen, wenn Unternehmen keine Unterlagen vorlegen, die nachweisen, ob sie sich an die Tariftreueregelungen und an den Mindestlohn halten. Diese Unterlagen können sanktionslos zurückgehalten werden. Was ist dieses Gesetz wert, wenn Sie dies nur für zukünftige Aufträge von Unternehmen ausschließen können, die vielleicht aus Osteuropa kommen und in der Zukunft gar keinen Auftrag annehmen wollen? Was ist diese Regelung wert?

Wir schlagen vor: Wenn Unterlagen schuldhaft nicht vorgelegt werden, dann gilt der Verstoß als nachgewiesen. Das ist eine Sanktion, die im Mittelstandsförderungsgesetz auch so vorgesehen ist. Das sieht ein Sonderkündigungsrecht vor, wenn Nachweise nicht erbracht werden.

Ein weiterer Punkt: Das Mittelstandsförderungsgesetz bezieht in seinen Anwendungsbereich öffentliche Verkehrs- und Versorgungsunternehmen ein. Sie haben diese Unternehmen nicht einbezogen. Das heißt, dass diese Unternehmen nicht mehr an die Bestimmungen zu den Vertragsbedingungen, zur Korruptionsbekämpfung und zu den ökologischen und sozialen Aspekten gebunden sind. Diese Unternehmen müssen Aufträge auch nicht mehr elektronisch öffentlich bekannt machen. Das heißt, Sie machen, gemessen an dem Ziel, das Sie selbst verfolgen, einen Schritt zurück.

Der vielleicht gravierendste Punkt ist dieser: Die Bestimmung im jetzigen Gesetz, wonach die unterlegenen Bieter 15 Tage vor der Vergabe von Bauaufträgen zu informieren sind, damit sie Rechtsschutz suchen können, soll ersatzlos wegfallen. Dagegen protestieren sogar die Wirtschaftsverbände. Dies kommt von einer Regierung, die sich die Korruptionsbekämpfung auf die Fahnen schreibt. Das, was Sie an dieser Stelle tun, ist das genaue Gegenteil. Daher sagen wir: Dieses Gesetz ist Murks und kann nicht unsere Zustimmung finden.

(Beifall PIRATEN und FDP)

Wir haben wirklich konstruktive Vorschläge gemacht und aufgezeigt, wo man nachbessern kann. Der Grundansatz ist gut. Mich hat enttäuscht, dass wir uns nicht die einzelnen Vorschläge ansehen, bei denen wir uns Mühe gegeben haben, unter dem gleichen Grundansatz, den auch Sie verfolgen, nachzubessern. Ich bitte wirklich darum, sich sachlich mit den Einwänden auseinanderzusetzen und diejenigen mitzunehmen, die den Grundansatz eigentlich gut finden, jedoch sagen: So, wie Sie das machen, geht es nicht. So können wir nicht zustimmen.

(Beifall PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir kommen zu den Dreiminutenbeiträgen. Zu einem ersten Wortbeitrag erteile ich dem Kollegen Lars Harms vom SSW das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte zwei oder drei Dinge richtigstellen beziehungsweise erklären. Die erste Richtigstellung geht in die Richtung des Kollegen Patrick Breyer. Es ist gerade umgekehrt. Unser Gesetz beinhaltet öffentliche Unternehmen, nämlich in § 98 Nr. 1 im Gesetz

(Dr. Patrick Breyer)

gegen Wettbewerbsbeschränkung. Sie sind nicht enthalten im Mittelstandsförderungsgesetz. Das ist in der Tat ein Unterschied. Es ist nicht so, wie Sie meinen, dass zum Beispiel die vorhin zitierten Stadtwerke im Mittelstandsförderungsgesetz enthalten sind und bei uns nicht, sondern es ist genau umgekehrt. Das sage ich, damit man das Gesetz versteht.

Mein zweiter Punkt zur Konnexität: Wir konnten über die Konnexität nichts ins Gesetz schreiben, weil es keine Erkenntnisse darüber gibt, ob Konnexität überhaupt entsteht. Wir wissen, dass sie formal entsteht. Das ist uns allen klar. Das ist auch in den Ausschussberatungen klar gewesen. In Euro und Cent konnten wir aber nicht ausdrücken, ob Aufträge teurer werden und - wenn ja - wie viel teurer sie werden. Wir konnten auch nicht in Euro und Cent ausdrücken, inwiefern diesen Kosten Einsparungen entgegenstehen. Ich habe vorhin das Beispiel der Aufstocker genannt. Ich habe aber auch Steuermehreinnahmen genannt, die durch die Unternehmen entstehen, die in der Region gehalten werden können. Dies konnten wir nicht verifizieren. Wir haben als Koalition aber gesagt, dass wir selbstverständlich in dem Moment, in dem Konnexität entsteht, diese Berücksichtigung findet. Die Konnexität steht in der Verfassung. Kein Mensch bricht die Verfassung. Für eine mögliche Konnexität würden wir geradestehen.

Ein letzter Punkt: Dies wurde immer wieder suggeriert, und auch der Kollege Vogt sagte, es gebe einen Vorsatz dahin gehend, dass wir ausländische Unternehmen - ich glaube, Sie nannten die Niederlande, Polen und Dänemark als Beispiele - bevorzugen. Bei Dänemark bin ich immer ganz sensibel. Damit Sie es wissen, sage ich: Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen. Es gibt nur einen einzigen Punkt im Gesetz, durch den inländische und ausländische Unternehmen in der Tat ungleich behandelt werden. Das ist § 18 Abs. 3. Hier geht es um die Schwerbehinderung von Menschen und um die Erfüllung der Quote für Schwerbehinderte.

In der Ursprungsfassung können Sie nachlesen, dass unser Ziel war, dass alle Unternehmen die Schwerbehindertenquote, die bei uns gilt, auch einhalten sollen. Dazu stehen wir. Wir finden das gut, und dies sollte für Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil sein. Diesen Punkt konnten wir leider nicht durchhalten, weil er in Bezug auf ausländische Unternehmen gegen europäisches Recht verstößt.

Deshalb haben wir eine Passage eingefügt die besagt, dass diese Regelung nicht gilt, sobald sich ein Unternehmen aus dem Ausland bewirbt. Dann gibt

es diesen Vorteil nicht. Das heißt aber nicht, dass ausländische Unternehmen bevorteilt sind. Es heißt nur, dass diese Regelung dann nicht gilt. Mehrere Unternehmen konkurrieren somit weiterhin unter gleichen Wettbewerbsbedingungen. Insofern gibt es keinerlei Bevorzugung von ausländischen Unternehmen. Das Gegenteil ist der Fall.

Ich will es noch einmal sagen: Die Unternehmen in Schleswig-Holstein arbeiten alle ordentlich. Es geht nicht darum, unseren Unternehmen etwas vorzuwerfen. Dieses Argument wird immer von der Opposition gebracht, um uns hier vorführen zu können. Wir haben das nie behauptet. Wir sagen immer: Unsere Unternehmen sind in Ordnung. Wir wollen aber, dass Dumpinglohnkonkurrenz und Konkurrenz aus dem Ausland oder aus anderen Regionen hier keine Chance hat. Wir wollen, dass es um Qualität geht, und um nichts anderes.

(Beifall SSW)

Herr Kollege Harms, ich möchte Sie zumindest fragen. Der Kollege Koch wartet schon sehr geduldig seit über einer Minute darauf, dass ich Sie frage, ob Sie eine Zwischenbemerkung zulassen. Das tue ich hiermit. Ansonsten ist Ihre Redezeit abgelaufen.

Wir mögen uns doch, gern.

Dann ist jetzt Herr Koch an der Reihe.

Lieber Kollege Lars Harms, Sie haben vor etlichen Minuten ausgeführt, dass Sie für Konnexität geradestehen würden.

Das steht in der Verfassung!

- Wie machen Sie das? - Was geschieht, wenn Ihnen eine Kommune eine Rechnung für erhöhten Verwaltungsaufwand oder für ein erhöhtes Ausschreibungsergebnis schickt? Wie begleichen Sie diese Rechnung, ohne dass Sie dafür eine rechtliche Grundlage geschaffen haben?

(Lars Harms)

Liebe Kollege Koch, es wird so sein, dass wir uns mit der kommunalen Familie an einen Tisch setzen werden.

(Zurufe CDU)

Wie gesagt, formal entsteht die Konnexität. Sie entsteht immer dann, wenn wir den Kommunen eine neue Aufgabe übertragen. Die neue Aufgabe, die wir den Kommunen geben, lautet: Zahlt einen Mindestlohn von 9,18 €. Das löst natürlich formal Konnexität aus. Die Frage ist aber, in welcher Höhe. Die Frage ist auch, ob eine Finanzwirksamkeit entsteht. Diese Fragen müssen wir mit den Kommunen natürlich ausdiskutieren. Ich habe es gerade schon dargelegt: Es geht darum, dass Mehrkosten aufgrund des neuen Mindestlohns entstehen, wenn man sie nachweisen kann. Gleichzeitig entstehen aber für die Kommunen auch Minderausgaben in Bezug auf den Umstand, dass sie zum Beispiel für das Aufstocken nicht mehr bezahlen müssen. Wenn man zu dem Schluss kommt, dass - in Euro und Cent gerechnet - tatsächlich eine Konnexität entsteht, dann werden wir Mittel und Wege dahin gehend finden, dass die Kommunen in ihrer Gesamtheit entsprechend entlastet werden.

Herr Kollege Harms, gestatten Sie eine Nachfrage des Kollegen Koch?

Herr Kollege Harms, hätte unsere Landesverfassung Sie nicht dazu verpflichtet, genau diese Gespräche und genau diese Lösungsfindung bereits im Vorfeld zu führen und die Lösung in das Gesetz einzuarbeiten?

(Beifall FDP und Johannes Callsen [CDU])

- Lieber Kollege Koch, das braucht man nicht, denn das steht in der Verfassung. Keine Regierung, keine Koalition dieser Welt wird die Verfassung brechen dürfen. Insofern dürfen sich die Kommunen auf das verlassen, was in der Verfassung steht.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Dr. Tietze?

Wenn nicht von Herrn Tietze, von wem dann? Gern.

Vielen Dank. - Herr Kollege Harms, stimmen Sie mir im Umkehrschluss zu der Frage des Kollegen Koch zu, dass die Kommunen jetzt nicht aufgefordert werden sollten, Dumpinglöhne und Lohndumpingfirmen zu beschäftigen, damit sie Geld sparen? - Glauben Sie, dass dies Parteien, die dies im Kommunalwahlkampf fordern, gut zu Gesicht steht? - Sind Sie nicht eher der Meinung, dass das Thema gerechte Löhne gerade in den Kommunen eine große Rolle spielt und dass wir hier im Grunde eine rückwärtsgewandte Debatte führen?

- Kollege Tietze, es ist in der Tat so, dass die Kommunen wesentlich weiter sind, als manch einer hier im Haus dies möglicherweise meint. In unserem ehemaligen Tariftreuegesetz war dies den Kommunen freigestellt. Hier hatte der überwiegende Teil der Kommunen auf Kreisebene sofort und mit breiten Mehrheiten auch unter Einbeziehung von CDU und FDP auf kommunaler Ebene gesagt: Wir wollen ordentliche Tarife bezahlen. Wir wollen einen ordentlichen Lohn bezahlen. Wir wollen natürlich unsere Unternehmen vor Ort vor Konkurrenz von außerhalb schützen, die mit Dumpinglöhnen arbeitet. Selbstverständlich sind die Kommunen weiter. Wenn das Gesetz ab 1. August 2013 erst einmal läuft, dann werden die Kommunen sehr verantwortlich damit umgehen und selbstverständlich alle Regeln einhalten. Sie werden froh sein, dass es dieses Gesetz gibt.

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Ich habe eine Zwischenbemerkung zu machen. Ich möchte bestätigen, dass ich mich bei den öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsunternehmen geirrt habe. Sie sind tatsächlich weiterhin im Anwendungsbereich des Gesetzes enthalten. Andere Punkte wie insbesondere die Vorabinformation unterlegender Bieter sind jedoch nicht übernommen worden.

Diese ist sehr wichtig. Sie ist zum Beispiel auch national im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt. Das halte ich für einen gravierenden Mangel.

- Lieber Kollege Breyer, wir haben möglicherweise zu Einzelthemen unterschiedliche Auffassungen. Ich kann Ihnen hiermit zusagen: Wir haben in das Gesetz eine Klausel eingebaut, nach der wir uns das Ganze nach drei Jahren wieder ansehen wollen. Dann können wir Vorschläge auch aus den Oppositionsreihen, also auch aus Ihren Reihen, heraus aufgreifen. Sie haben schon etwas erarbeitet, was man möglicherweise als Grundlage nehmen könnte. Dann können wir dieses Gesetz in drei Jahren noch weiter verbessern. Wir glauben, das Gesetz ist schon jetzt sehr gut, sind aber offen, das Gesetz nach einer Evaluation noch besser zu machen. Wir würden uns freuen, wenn die PIRATEN in drei Jahren noch etwas dazu beitragen können. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, mit mir gemeinsam auf der Tribüne Mitglieder des Landfrauenvereins aus Fehmarn zu begrüßen. - Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!

(Beifall)

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Jens Magnussen von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Vorbehalt aufräumen. Wir stehen nicht gegen Mindestlöhne, um das klar und deutlich zu sagen. Wir stehen gegen gesetzlich verordnete Mindestlöhne

(Beifall CDU)

und überlassen das den Tarifpartnern. Ich sehe Sie als diejenigen, die die Trittleiter der Gewerkschaften halten, um den Nachschub dessen zu bringen, was auf Gewerkschaftsebene nicht umsetzbar ist.

(Zurufe SPD)

- Das sage ich Ihnen jetzt. Das Beispiel Taxifahrer hat eindeutig gezeigt, dass die Taxifahrer, die das