Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Kollegen Tobias Koch von der CDUFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das verbindende Element der beiden unter diesem Tagesordnungspunkt zusammengefassten Anträge ist die zunehmende Hilflosigkeit der Regierungskoalition bei der Einhaltung der Schuldenbremse. Besoldungsdiktat bei den Beamtinnen und Beamten, Grunderwerbsteuer auf bundesweitem Rekordwert, Forderungen nach milliardenschweren Steuererhöhungen durch den Bund und jetzt der Versuch, die Zinsen auf einen Fonds auszulagern und von anderen bezahlen zu lassen, das sind die untauglichen Rezepte dieser Küstennebelkoalition.
Als die CDU-Fraktion bei den Haushaltsberatungen beantragt hat, die Neuverschuldung um 130 Millionen € niedriger anzusetzen, wurde das aus den Reihen der Regierungsfraktionen als Irrsinn abgetan. Die jetzt vorliegenden Zahlen für das erste Quartal 2013 geben unseren Anträgen im Nachhinein recht.
Deshalb brauchen wir jetzt einen Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr, mit dem die falschen Ansätze bei Steuereinnahmen und Zinsausgaben korrigiert werden. Zudem brauchen wir einen überarbeiteten Eckwertebeschluss für das Jahr 2014, der keine falschen Weichen stellt.
Noch nie zuvor in der Geschichte haben die Menschen in Schleswig-Holstein so viele Steuern gezahlt wie in den ersten drei Monaten dieses Jahres. In dieser Situation will der Ministerpräsident weiter an der Steuerschraube drehen? Es ist doch das Gegenteil einer wachstumsorientierten Politik, wenn Investoren und junge Familien das Land verlassen, weil Sie die Grundstückspreise mit Ihrer Politik immer weiter in die Höhe treiben.
weiter demotivieren. Das konnten die Regierungsmitglieder gestern bei dem Pfeifkonzert vor dem Landhaus am eigenen Leib erfahren. Mit einer Bezahlung nach Kassenlage, mit Nullrunden für die Spitzenkräfte und mit Gehaltssteigerungen unterhalb der Inflationsrate gewinnt man keinen qualifizierten Nachwuchs. Ziehen Sie Ihr Besoldungsdiktat zurück!
Der hierfür erforderliche finanzielle Spielraum ist vorhanden. Das wissen die Finanzministerin und der Ministerpräsident ganz genau.
Meine Damen und Herren, kommen wir nun zum Vorschlag eines Altschuldentilgungsfonds. Der Grundgedanke des vorliegenden Antrags ist nicht neu. Man könnte sogar sagen, er ist abgeschrieben; denn er geht zurück auf den Vorschlag von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen,
den dieser bereits 2008 in die Föderalismuskommission eingebracht hat. Die entsprechenden Drucksachen liegen vor, Herr Dr. Stegner.
Zusammenfassung der Schulden von Ländern und Kommunen in einem Altschuldenfonds, verbindlicher Tilgungsplan über rund 50 Jahre und anteilige Bedienung aus den frei werdenden Mitteln des Solidarpakts, diese Kernelemente des Carstensen-Vorschlags finden sich heute eins zu eins im Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW wieder.
So, wie Sie Ihren Vorschlag konzipieren, geht es Ihnen aber vorrangig gar nicht um die Tilgung von Altschulden. Die Wahrheit ist vielmehr, dass Sie sich neue Haushaltsspielräume eröffnen und die Einhaltung der Schuldenbremse erleichtern wollen, indem Sie die Zinslasten einfach auf den Bund abschieben. Die Zinsen für die Schulden der Länder und Kommunen, die in Ihrem Antrag mit 25 Milliarden € beziffert werden, sollen zukünftig aus dem Solidaritätszuschlag bezahlt werden. Nach der letzten Steuerschätzung für das laufende Jahr wird jedoch nur ein Aufkommen von 14 Milliarden € aus dem Solidaritätszuschlag erwartet. Dazu, wie Sie die Deckungslücke von 11 Milliarden € schließen wollen, findet sich in ihrem Antrag kein einziges Wort.
Vorgehensweise umkehrt, wie es deshalb richtigerweise mit dem CDU-Antrag vorgesehen ist. Länder und Kommunen zahlen dann weiterhin die Zinsen für die Schulden, die sie selbst gemacht haben. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag würden hingegen verwendet werden, um die Schulden Schritt für Schritt zu tilgen. Bei einem Schuldenstand von rund 750 Milliarden € von Ländern und Kommunen und einem aktuellen Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von 14 Milliarden € wären die Schulden dann nach 53,5 Jahren vollständig abbezahlt.
Die Länder und Kommunen würden mit fortschreitender Tilgung sukzessive von den rückläufigen Zinslasten profitieren. Daraus würden sich dann im Laufe der Jahre neue Handlungsspielräume ergeben, am Anfang nur in geringem Umfang, mit fortschreitender Dauer aber immer stärker aufwachsend.
Das wäre eine seriöse und kaufmännisch solide Vorgehensweise, während ihr Vorschlag doch eher einem gehebelten „Zins-Hedge-Wundertüten-Derivat“ entspricht. Sie wollen mit Ihrem Vorschlag eine sofortige Zinsentlastung von 250 Millionen € für Schleswig-Holstein erreichen, weil Sie keine andere Antwort darauf haben, wie Sie in den nächsten Jahren die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten wollen.
Ihr Antrag bringt damit die vollkommene Ratlosigkeit dieser Küstennebelkoalition zum Ausdruck. Sie rufen lieber nach Steuererhöhungen und wollen Zinslasten auf den Bund abwälzen. Sie versuchen, einfach einmal so die Zinsen verschwinden zu lassen. Das alles ist aber nur Augenwischerei, um vom eigenen Unvermögen abzulenken.
Ich bitte deshalb bei beiden Punkten um Zustimmung zu den Anträgen der CDU-Fraktion. Wir können das aber gern auch vertieft in den Ausschüssen beraten. - Herzlichen Dank.
desregierung ist offenkundig sehr groß. Was Sie selbst nicht ansatzweise geschafft haben, sollen wir jetzt umsetzen. Seit SPD, Grüne und SSW gemeinsam regieren, erleben Sie, wie es gelingen kann, die Rückführung der Neuverschuldung mit Investitionen in die Zukunft unseres Landes zu verbinden. Das ist nämlich genau das, was wir tun.
Und schon stellen Sie eine ganze Reihe von Forderungen auf, schießen allerdings über das Ziel hinaus. Ausgerechnet CDU und FDP, denen die Schuldenbremse nie scharf genug war, behaupten, wir würden Klientelpolitik betreiben. Damit meinen Sie blinde Menschen, damit meinen Sie von Gewalt bedrohte Frauen, damit meinen Sie die Schülerinnen und Schüler der dänischen Minderheit, damit meinen Sie vor allem Familien, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, den gesamten Bildungsbereich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das Klientelpolitik sein soll, dann sagt das sehr viel mehr über Sie als über uns, und dann erklärt das mehr als irgendetwas anderes, warum Sie schon nach zweieinhalb Jahren glasklar hier im Haus abgewählt worden sind. Das ist die Begründung.
Nein, das, was wir tun, ist keine Klientelpolitik, sondern das ist Politik für die Zukunft unseres Landes.
Diese Landesregierung steht für eine solide Finanzpolitik. Deshalb setzen wir die Schwerpunkte bei Bildung, bei Energiewende, bei sozialer Gerechtigkeit. Deshalb brauchen wir den Dreiklang aus Einsparungen, Einnahmeerhöhungen und strukturellen Reformen.
Wir haben die Schuldenbremse hier im Haus mit großer Mehrheit in die Landesverfassung aufgenommen. Wir waren uns darin einig, dass wir das Problem der Altschulden vernünftig lösen müssen. Zum Jahresende 2011 waren die Kernhaushalte der Länder und Stadtstaaten mit rund 533 Milliarden €, ihre Extrahaushalte mit rund 82 Milliarden € verschuldet. Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände belief sich einschließlich Zweckverbände und anderer Extrahaushalte auf rund 130 Milliarden €.
Insbesondere den hoch verschuldeten Ländern und Kommunen lässt der Kapitaldienst kaum noch Luft für die Geschäfte der laufenden Verwaltung, geschweige denn für die notwendigen Zukunftsinvestitionen. Es kann also nicht nur darum gehen, mit
Ausgabekürzungen dafür zu sorgen, dass keine neuen Schulden gemacht werden. Ganz im Gegenteil: Die Austeritätspolitik - das sieht man in vielen Ländern - ist eine falsche Lösung. Sie ist ungerecht, sie ist unsozial, sie ist ökonomisch falsch,
(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] weil sie zu erheblichen Belastungen führt: Einbruch der Binnennachfrage und des Wirtschaftswachs- tums; von den sozialen Folgen will ich im Einzel- nen gar nicht reden. Wir wollen deshalb die Altschulden von Ländern und Kommunen in einem Fonds beim Bund zu- sammenführen. Damit entlasten wir sie von den er- drückenden Zinsverpflichtungen mit immerhin mehr als 25 Milliarden € jährlich. (Wolfgang Kubicki [FDP]: Wer zahlt die Zinsen?)
Wir beginnen erstmals mit realer Tilgung, was Sie übrigens niemals geschafft haben. Wir wollen diese Altschuldenregelung gemeinsam mit den Kommunen, erstens weil Stadtstaaten und Flächenländer gleich behandelt werden müssen, zweitens weil wir den Altschuldenfonds auf breitere Füße stellen wollen und drittens weil wir die europarechtliche Verpflichtung aus dem Maastricht-Vertrag einlösen wollen, nach der der Bund die Verantwortung für etwaige Defizite der Sozialversicherungen der Länder und die Länder für die Defizite der Kommunen tragen.
Herr Kollege Dr. Stegner, ich war immer da. Ich habe Ihnen und allen anderen Beteiligten an den Fernsehschirmen des Landtags gelauscht.
Aber unabhängig davon lautet meine Frage, da Sie ja ein mathematisches Großgenie sind: Wer soll die 25 Milliarden € jährlich, von denen Länder und Kommunen entlastet werden, in diesen wunderbaren Altschuldentilgungsfonds bezahlen? Bund, Europa, wer?
- Wer zahlt Zinsen, die die öffentliche Hand zu bezahlen hat? Das ist doch eine relativ einfache Frage.
Die Bürgerinnen und Bürger zahlen das immer. Denn die öffentliche Hand wird von den Bürgerinnen und Bürgern, wie Sie ja wissen, mit Steuern bezahlt. Darüber haben wir vorhin gesprochen und über die Frage, wie man vermeidet, dass Leute sich ihrer Steuerpflicht entziehen. Wer soll das denn sonst bezahlen? Oder fällt Ihnen etwas anderes ein? Die weißen Ritter gibt es immer nur in Ihrer Fantasie, aber nicht in der Realität.