Die Zwischenfrage von der Kollegin Lange lasse ich zu. Sie weiß nämlich, wovon sie spricht, hoffe ich.
Würden Sie mir recht geben, dass es hier darum geht, Taten zu verhindern und nicht Taten aufzuklären, und dass die Motivation von Polizeibeamtinnen und –beamten und von Staatsanwaltschaft wenig damit zu tun hat, ob Straftaten überhaupt erst begangen werden?
Meine Damen und Herren, ich möchte einige konkrete Punkte herausgreifen, Herr Dr. Tietze, weil Sie quasi eine Falscherklärung beim Vergabegesetz auf eine Stufe stellen mit der Bildung einer terroristischen Vereinigung mit Verstößen gegen das Kriegswaffenrecht.
Herr Kollege Dr. Tietze, ich möchte Sie dafür sensibilisieren, was das bei den Unternehmen auslöst, wenn diese so etwas lesen und solche Gesetze über sich ergehen lassen müssen.
Herr Dr. Tietze, wenn Sie ernsthaft über dieses Gesetz debattieren möchten, weise ich Sie darauf hin, dass eine Vergabesperre, die durch eine Eintragung erfolgen könnte, weitreichende wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Unternehmen haben kann. Diesen soll gemäß § 6 Abs. 5 lediglich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt werden. Weitere rechtsstaatliche Mittel wie Akteneinsicht, Rechtsmittel sowie weitere Möglichkeiten wie eine gerichtliche Überprüfung sind gar nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten, die einem Beschuldigten in einem Strafverfahren gewährt werden, bekommt ein Unternehmer bei einer Falscherklärung nicht eingeräumt. Das, Herr Dr. Tietze, kann nun wirklich nicht angehen.
Ich finde es sehr schade, dass Ihr innen- und rechtspolitischer Sprecher nicht da ist, weil ich gar nicht
Ihr Gesetzentwurf sieht dann sogar vor, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung aufgehoben werden soll. Denn in dem Register sollen nicht nur rechtskräftige Urteile eingetragen werden. Bei Straftatbeständen nach § 2 Abs. 2 soll schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eingetragen werden. Das ist aus meiner Sicht komplett rechtswidrig! Das hat mit Rechtsstaatlichkeit, Herr Dr. Tietze, überhaupt nichts zu tun.
Das ist Kriminalisierung von Unternehmen, was Sie hier betreiben. Ich verstehe nicht, wie Sie persönlich und Ihre Fraktion überhaupt einen solchen Gesetzentwurf unterschreiben konnten.
Es gibt weitere juristische Punkte, die ich Ihnen hier um die Ohren hauen könnte. Aber zusammenfassend lässt sich sagen, dass niemand dieses Gesetz braucht, da es niemandem hilft und es wieder neue Bürokratie schafft und rechtsstaatlich einfach untragbar ist. Es schürt weiteres Misstrauen und ist rechtlich nicht tragbar.
Wir haben bei dem Tariftreue- und Vergabegesetz bereits angekündigt, dass wir derzeit eine Normenkontrollklage prüfen. Sollten Sie dieses Gesetz auch beschließen, werden wir dies einbeziehen.
Meine Damen und Herren, ich bin wirklich sehr für fairen Wettbewerb. Aber das erreicht man nicht, indem man das in die Überschrift eines katastrophalen Gesetzes schreibt,
sondern indem man optimale Rahmenbedingungen schafft. Das haben Sie leider bei diesem Gesetzentwurf verfehlt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, bevor wir in der Debatte fortfahren, bitte ich Sie mit mir gemeinsam, die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Altenholz auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Kieler Landtag!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch keine Frage, dass Bestechung und Vorteilnahme das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau unseres ganzen Landes mindern und jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden führen, die letztlich dann bei öffentlichen Vergaben vom Steuerzahler oder von den Verbrauchern aufgebracht werden müssen.
Deswegen ist der Grundansatz auch richtig, von Vergaben Unternehmen auszuschließen, von denen zu befürchten ist, dass es dort zu solchen irregulären Verstößen gegen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs kommt. Da verstehe ich auch die Empörung auf der Seite des Hauses nicht wirklich, denn schon heute ist es so, dass unzuverlässige Unternehmen von den Vergaben auszuschließen sind.
Im Übrigen haben auch schwarz-gelb regierte Länder wie Hessen oder Bayern ähnliche Informationsstellen, die solche Tatbestände führen und miteinander austauschen.
Wichtig ist, dass ein solches Register rechtsstaatlichen Kriterien genügt und dass auf den Datenschutz geachtet wird. Das werden wir auch in weiteren Verfahren tun.
Wichtig ist auch, dass jedes Unternehmen eine Chance auf Selbstreinigung bekommt. Denn nur so setzt man einen Anreiz für die Unternehmen, gegen Korruption einschreiten zu können. Dieser Tatbestand der Selbstreinigung ist im Übrigen schon im Gesetzentwurf angesprochen worden, aber teilweise nur als Kannbestimmung vorgesehen. Man kann Einträge löschen, wenn sich Sachverhalte ändern. Dieser Punkt ist noch einmal aufzugreifen und klar zu regeln, um zu verdeutlichen, dass es bei diesem Register nicht um eine Doppelbestrafung von Unternehmen oder Geschäftsführern geht, die sich strafbar gemacht haben, sondern darum, eine reguläre Auftragsabwicklung sicherzustellen.
Deswegen kann allein der Verstoß in der Vergangenheit nicht ausreichen, um einen Ausschluss zu begründen, sondern nur, wenn zu befürchten ist, dass es in Zukunft bei dem bestehenden Vergabeverfahren wieder zu einem Verstoß kommt.
Und weil es nicht um eine Doppelbestrafung geht, Herr Kubicki, hat die Unschuldsvermutung in diesem Kontext eigentlich nichts zu suchen. Denn diese gilt nur im Strafrecht. Hier handelt es sich nicht um eine Bestrafung, sondern um eine Maßnahme
Im Übrigen, was Rechtsmittel angeht, müssen diese nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, sondern der Verwaltungsrechtsschutz gilt immer, auch wenn im Gesetz nichts ausdrücklich erklärt ist.
Herr Kollege Dr. Breyer, Sie haben gesagt, dass es nur eine Unschuldsvermutung ist, die im Strafrecht zwar notwendig ist, doch bei dieser Sache keine Anwendung findet. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es durch Fehler zu einer Eintragung kommen kann, was zu massiven wirtschaftlichen Folgen führen kann, nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sodass diese darunter leiden müssen, wenn beispielsweise ein Beamter dort einen Fehler macht?
Ich stimme Ihnen zu, dass es genauso wie bei sonstigen staatlichen Maßnahmen immer auch zu Fehlern und zu Fehlentscheidungen kommt. Wir müssen das im Kopf behalten und genau prüfen, ob der Nutzen dieser Maßnahme deutlich den Schaden, den wir durch Fehlentscheidungen im Einzelfall anrichten können, überwiegt.
Worauf wir auch noch einmal achten sollten, ist meines Erachtens die Frage, ob nicht auch private Auftraggeber die Möglichkeit haben sollten, sich aus diesem Register zu informieren, wenn sie Unternehmen von Geschäftsbeziehungen ausschließen wollen. Ich denke, darüber sollten wir auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachdenken.
Ich muss aber auch sagen, dass die Rhetorik des fairen Wettbewerbs seitens dieser Koalition doch denkbar fehl am Platze ist, weil Sie selbst mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz eine Regelung gestrichen haben, dass unterlegene Bieter von Bauaufträgen vor der Vergabe zu informieren sind, sie somit gegen Korruption vorgehen können. Diese Regelung zu streichen, ist das genaue Gegenteil von Korruptionsbekämpfung.
Wir brauchen eine Veröffentlichung aller Verträge mit der öffentlichen Hand, auch um Wettbewerbern zu ermöglichen, Auffälligkeiten zu erkennen. Wo
keine Transparenz herrscht, kommt es leicht dazu, dass zum Beispiel eine ganze Stadt wie Glückstadt von einer Bahnverbindung abgehängt wird, weil niemandem aufgefallen ist, dass in der Vergabe eine Exklusivitätsklausel vorgesehen war.
Was wir brauchen, sind Maßnahmen, um gegen das große Dunkelfeld im Bereich der Korruption vorzugehen. Wir haben ein geschätztes Dunkelfeld von etwa 95 %. Deswegen brauchen wir in der Tat einen Schutz von Whistleblowern und auch ein anonymes Hinweisgebersystem, wie es das zum Beispiel in unserem Nachbarland Niedersachsen schon längst gibt. Dort sind schon über 1.000 Meldungen über dieses System eingegangen; über 1.000 Meldungen konnten weiterverfolgt werden; über 400 mündeten in gerichtliche Verfahren. Wir brauchen ein solches anonymes Hinweisgebersystem endlich auch für Schleswig-Holstein.
(Beifall PIRATEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das haben wir bereits! Wir haben so- gar einen Korruptionsbeauftragten!)
- Die Grundsätze des Korruptionsbeauftragten besagen, dass sich die Personen ihm gegenüber identifizieren müssen, dass anonyme Hinweise nicht möglich sind.
Drittens. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland die Bestechung ausgerechnet von Abgeordneten noch immer nicht strafbar ist.
Die UN-Konvention gegen Korruption hat Deutschland seit inzwischen zehn Jahren nicht umgesetzt, und zwar egal in welcher Regierungskonstellation von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP oder CDU. Da befinden wir uns in Gesellschaft mit Staaten wie Syrien, dem Sudan, Saudi-Arabien oder Nordkorea. Wir PIRATEN sagen ganz klar: Abgeordnete dürfen nicht käuflich sein. Wir werden dafür kämpfen, dass diesem Versagen der Politik in diesem Punkt endlich ein Ende gesetzt wird. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes haben wir in Schleswig-Holstein