Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

- Anke und ich verstehen uns eigentlich ganz gut.

(Heiterkeit)

Ich muss es an dieser Stelle wiederholen: Sie haben in Ihrem Redebeitrag vom „zahnlosen Tiger“ gesprochen und damit Ihre Kritik am Bundeskinderschutzgesetz zum Ausdruck gebracht. Anschließend sagten Sie jedoch: Na ja, wir haben immerhin 1,3 Millionen € bekommen. Das ist nicht wenig. Das ist mit einem Beigeschmack verbunden, der bei diesem Thema einfach nicht dazugehört.

Frau Abgeordnete Klahn, Frau Abgeordnete Erdmann hat das Bedürfnis, eine Zwischenfrage zu stellen.

Ich glaube, sie möchte es mir jetzt erklären.

Ich möchte eine Zwischenbemerkung machen. Frau Klahn, ich weiß nicht, ob Ihnen aufgefallen ist, dass ich die Rede in Vertretung vorgetragen habe - das habe ich auch gesagt -, was immer eine besondere Situation ist. Deswegen kann ich mit Ihnen nicht so intensiv in die inhaltliche Debatte einsteigen. Ich habe den Text vor mir und trage noch einmal die Formulierung vor, die Frau Kollegin Bohn vorgeschlagen hat:

„Die Aufgaben des Bundeskinderschutzgesetzes sind zum Glück mit Geldern unterlegt. Das ist wichtig; sonst wäre das Gesetz ein zahnloser Tiger gewesen.“

„Sonst“! Vielleicht habe ich nicht gut genug vorgelesen. Das ist jedenfalls das Gegenteil dessen, was Sie gerade beschreiben.

- Das war gerade mein Appell. Der kleine Nachsatz hätte an dieser Stelle wegbleiben können, weil er dort nicht hingehört und der Sache nicht dienlich ist. An dieser Stelle bemühen wir uns wirklich alle gemeinsam um eine sachliche, faire Diskussion im Interesse der Familien, der Erziehenden, der Kinder. Mehr war es nicht, liebe Frau Kollegin.

Meine Damen und Herren, der Bericht stellt zutreffend dar, dass die präventiven Angebote aus dem Spektrum der Frühen Hilfen nicht mehr wie bisher greifen und andere Hilfen zur Erziehung notwendig sind. Ich habe versucht, das, was nicht im Fokus des Berichts steht, mit eigenen Worten kurz darzustellen.

Wir sind froh und glücklich darüber, dass die CDUFDP-Regierung in Berlin das Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht hat und wir Gelder gefunden haben, um Familienhebammen zu fördern. Ich bin mir sicher, dass das Land Schleswig-Holstein insoweit weiterhin eine Vorreiterrolle spielen wird - zugunsten der Familien und Kinder. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Wolfgang Dudda.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vielen Dank für den guten Bericht. Ich teile die Auffassung, dass es gut ist, das Thema,

(Anita Klahn)

das uns bewegt, in zwei Teilen anzugehen. Schon vor 34 Jahren hat es die Liedermacherin Bettina Wegner in ihrem Lied „Kinder (Sind so kleine Hän- de)“ so schön wie seitdem niemand mehr auf den Punkt gebracht. Ich weiß nicht, wer es kennt; ich erlaube mir, daraus die letzten zwei Strophen zu zitieren:

„Ist so’n kleines Rückgrat, sieht man fast noch nicht. Darf man niemals beugen, weil es sonst zerbricht.

Grade, klare Menschen wär’n ein schönes Ziel. Leute ohne Rückgrat hab’n wir schon zu viel.“

Das Ziel wollen wir erreichen. Wir müssen gerade Menschen erreichen.

Frau Kollegin Trauernicht, Sie haben die furchtbar hohen Zahlen der Inobhutnahmen genannt. Ein Drittel der Neugeborenen - wir sprechen von über 7.000 - brauchen dringend Hilfe. Die Zahl darf nicht so hoch sein. Eine Gesellschaft, die sich so intensiv kümmern muss, muss sich selbst hinterfragen. Auch wegen des durch die Gesellschaft gehenden Bruchs zwischen Arm und Reich und der damit für einige verbundenen geringeren Teilhabemöglichkeiten muss der Staat einspringen, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist.

(Beifall PIRATEN)

Vor diesem Hintergrund mischt sich der Staat ein; Kollegin Erdmann hat es schon gesagt hat. Ich zitiere Artikel 6 des Grundgesetzes:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

An dieser Stelle wird das Spannungsfeld deutlich, in dem wir uns bewegen: Einerseits gilt Artikel 6 unseres Grundgesetzes zunächst uneingeschränkt; andererseits wird die Betätigung von der staatlichen Gemeinschaft, also von uns, eingeschränkt.

Aber wann haben wir als Gemeinschaft die Pflicht, tätig zu werden? Wann kommen die Jugendämter auf den Plan und die Netzwerke, die für die Sicherheit und den Schutz der Kleinen und Schwachen in unserer Gesellschaft zuständig sind, wenn die Eltern es nicht können, wenn sie mit der großen Aufgabe, Kinder zu erziehen und beschützt aufwachsen zu lassen, nicht fertig werden, wenn die Verantwortung die Möglichkeiten übersteigt?

Wir haben es beim Kinderschutzfall in Bad Segeberg gesehen: Eher zufällig wurde das Kind aus einer schlimmen Situation gerettet, obwohl die Familie dem Jugendamt bekannt war und seit mehreren Jahren eine Begleitung lief.

Wir haben im Sozialausschuss rasch festgestellt, dass Schuldzuweisungen und die Suche nach Defiziten an dieser Stelle allein nicht zielführend sind. Die Frage, die sich auch das zuständige Jugendamt während der Zeit der Familienbegleitung immer wieder gestellt hat, war die eingangs von mir beschriebene: Wo muss staatlich eingegriffen werden? Wie lange haben die Eltern die Pflicht und das Recht, das Kind allein und unbegleitet zu betreuen? Wann muss der Staat den Eltern das Recht absprechen, für das Kind allein zu sorgen, damit dem Kind nichts Schlimmes geschieht? Wie lange kann, wie lange darf, wie lange muss gewartet werden, bevor der Staat eingreift?

Der nun vorliegende Bericht zeigt sehr deutlich auf, worum es in diesen Fällen geht: um Frühe Hilfen zum Schutz des Kindes, angefangen bei der Schwangerschaft über die die Geburt begleitenden Hebammen bis hin zu koordinierten Unterstützungsangeboten für den Fall, dass familiäre Belastungen und Risiken früh erkannt werden. Bei den Frühen Hilfen handelt es sich im Besonderen um Angebote an Eltern von Kindern bis drei Jahren. Wichtig und sinnvoll erscheint das für das Jahr 2013 beschriebene Ziel, Beratung und Zugang zu Unterstützung niedrigschwellig anzubieten, dort nämlich, wo die Familien sich in aller Regel ohnehin bereits einen Zugang geschaffen haben: in Kitas, Familienbildungsstätten, Beratungsstellen und ähnlichen Einrichtungen.

Das alles ist sehr gut und lobenswert. Allerdings stellt der Bericht auch dar, dass das Spektrum der Angebote und deren Vernetzung regional nicht gleichmäßig ausgebaut sind. Insoweit herrscht - das besagt der Bericht auch - deutlicher Nachholbedarf. Uneinheitlichkeit, mangelnde Vergleichbarkeit und Lücken in der Vernetzung stellen ein Problem dar. Ein Netzwerk ist mit Personal auszustatten; das ist eine weitere Baustelle, um die wir uns kümmern müssen. Es reicht nicht, Personal einzustellen, sondern man muss ihm auch Möglichkeiten für regelmäßige und gezielte Weiterbildung geben.

Der Bericht gibt sich selbst die entscheidenden Fragen auf, die wir im Bereich Früher Hilfen beantworten müssen.

Zum einen müssen wir klären, welche Strukturen und Methoden am besten geeignet sind, um Frühe

(Wolfgang Dudda)

Hilfen zu leisten. Die von Ihnen, Frau Ministerin, genannte Expertenkommission ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, damit wir im Rahmen einer Analyse feststellen, wo Defizite sind. Zum anderen müssen wir die Strukturen des Netzwerks noch enger stricken und die Kooperationen weiter optimieren, damit wir den Eltern so helfen können, dass sie ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Kindererziehung wahrnehmen und ihre Kinder ohne staatliches Eingreifen zu geraden, klaren Menschen erziehen können, die wir doch brauchen.

(Beifall PIRATEN)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich für den Ersten Teil des Berichts bedanken. In einem Punkt sind wir alle uns wohl einig: Kaum eine Aufgabe ist wichtiger als der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Kein Zweifel: Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam in der Pflicht, wenn es um den Schutz der Jüngsten in unserer Gesellschaft geht.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Mehr noch: Wie in dem Bericht angedeutet, ist ein funktionierendes Unterstützungs- und Beratungssystem eine interdisziplinäre Herausforderung für Politik, Jugendhilfe, Gesundheitswesen und viele weitere Akteure. Ich möchte deshalb für den SSW einen Dank an die vielen in diesem Bereich tätigen Menschen aussprechen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ohne das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, der Beratungsstellen, und des Gesundheitswesens und ohne das Engagement der Familienhebammen stünden wir mit Sicherheit nicht dort, wo wir heute stehen.

Aus Sicht des SSW ist es selbstverständlich und trotzdem erfreulich, dass beim Thema Kinderschutz in Schleswig-Holstein weitgehend Konsens über alle Parteigrenzen hinweg herrscht. Denn die Tatsache, dass nicht alle Eltern in der Lage oder willens sind, ihren Kindern das zu geben, was sie brauchen, führt ganz einfach zur Verantwortung der Gesell

schaft für ihre Kinder und die Jugendlichen. Für parteipolitisches Taktieren oder gar Profilieren ist hier überhaupt kein Platz. Es ist schön, dass dies auch von allen so gesehen wird.

Dass der Bedarf an Beratung, Unterstützung und Hilfe unverändert groß ist, zeigen nicht nur die immer wiederkehrenden Fälle von mehr oder weniger grober Vernachlässigung oder sogar Misshandlung. Auch die große Nachfrage in den Kinderschutzzentren unseres Landes belegt es eindeutig. Es sind nun einmal nicht alle Eltern ihren erzieherischen Aufgaben gewachsen. Kinderschutz bleibt extrem wichtig. Natürlich tragen Landeskinderschutzgesetz und Kinderrechte in der Verfassung dieser Tatsache Rechnung. Ich denke, dass trotzdem klar gesagt werden muss, dass am Wohl der Kinder und Jugendlichen nicht gespart werden darf. Sie zu schützen ist eine Daueraufgabe. Wir handeln dementsprechend.

Der aktuelle Landeskinderschutzbericht bestätigt in meinen Augen zwar, dass sich Schleswig-Holstein bei diesem Thema nicht verstecken muss. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass es hier unverändert viel zu tun gibt. In erster Linie ist es erfreulich, dass der Bund in angemessener Form zu seiner Verantwortung steht: Was in der 16. Legislaturperiode durch das Landeskinderschutzgesetz begonnen wurde, wird mit der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern konsequent weitergeführt. Wie Sie wissen, stehen mit der „Bundesinitiative Netzwerke Früher Hilfen und Familienhebammen“ in diesem Jahr 30 Millionen € und in den Folgejahren 45 Millionen beziehungsweise 51 Millionen € bundesweit zur Verbesserung des Kinderschutzes zur Verfügung.

Die rot-grün-blaue Koalition meint es ernst mit einem wirklich effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Verwaltungsvereinbarung bietet hierfür erhebliche Spielräume und Chancen. Wir wollen sie entschlossen nutzen und die vorhandenen Angebote des Kinderschutzbundes, der Kinderschutzzentren, des Landesprogramms „Schutzengel“, der Frühen Hilfen und der Familienbildungsstätten deutlich stärken. Wir wollen die Angebote der Kinderschutzzentren und der Netzwerkarbeit in allen Kreisen und kreisfreien Städten verfügbar machen und die Frühen Hilfen ausbauen. Daneben ist es uns wichtig, dass auch Familienhebammen flächendeckend eingesetzt werden, damit sie ihre wertvolle Arbeit überall im Land leisten können.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

(Wolfgang Dudda)

Diese Schwerpunkte sind wichtig. Denn ein wirklich effektiver Kinderschutz fordert weitergehende Maßnahmen als reine Beratung. Hierfür brauchen wir ganz konkrete Hilfen für Eltern und Kinder und eine systematische Sozialarbeit. Wie Sie sehen, sind wir hier weit über die bloßen Ankündigungen hinaus. Der Blick über die im Bericht dargestellten aktuellen Förderschwerpunkte in den Kommunen zeigt es: Es wird längst an Verbesserungen in diesem Bereich gearbeitet. Diese Arbeit werden wir tatkräftig unterstützen. - Danke.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist kein Antrag gestellt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.