Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur durch einen Hinweis habe ich zufällig erfahren, dass diese Landesregierung bei der Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen eine flächendeckende Videoüberwachung aller Zugwaggons fordert. Erstmals hat diese Praxis unter der Großen Koalition Einzug erhalten. Dann wurde sie unter der schwarz-gelben Regierung fortgesetzt und soll nun auch von der rot-grün-blauen Regierung fortgeführt werden. Das führt dazu, dass schrittweise alle Fahrgäste in Schleswig-Holsteins Zügen überwacht werden sollen. Das ist für uns völlig inakzeptabel.
Wir Bürger haben auch in der Bahn einen Anspruch darauf, nicht tagtäglich dabei gefilmt zu werden, wie wir unseren Ehepartner verabschieden, wie wir Geschäftsunterlagen bearbeiten oder wenn wir unseren PIN in das Smartphone eingeben. Diese totale
Sie wollen, dass nur noch Menschen, die sich ein eigenes Auto leisten können oder mit dem Dienstwagen zur Arbeit fahren, vor täglicher Überwachung geschützt sein sollen, Herr Minister. Da machen wir PIRATEN nicht mit. Weil der Innenminister genau weiß, dass Videoüberwachung ein bloßes Sicherheitsplacebo ist, hat er uns in der letzten Aussprache versprochen, dass eine Einzelfallentscheidung anhand der konkreten Situation vor Ort erfolgen soll. Welche Einzelfallentscheidung führt Sie denn jetzt dazu, den gesamten Bahnverkehr videozuüberwachen? Was soll das denn für ein Kriminalitätsschwerpunkt sein, wenn von 3.800 Gewaltdelikten in Schleswig-Holstein pro Jahr ganze vier in der Bahn begangen werden? Da ist doch vor jeder Kneipe mehr los.
Laut Forsa fühlen sich 94 % der Schleswig-Holsteiner in öffentlichen Verkehrsmitteln sicher. Das ist heute schon so. Sie fordern in erster Linie mehr ansprechbares Personal und nicht mehr Überwachung. Auch ein gemeinsames Positionspapier von Verkehrsverbünden, Verkehrsunternehmen, Polizeigewerkschaften und Fahrgastverbänden fordert nicht etwa mehr Videoüberwachung, sondern lokale Sicherheitspartnerschaften, eine bessere Personalpräsenz und gesellschaftliche Präventionsprojekte. Was machen Sie, die Kollegen von der SPD? Wenn ein Landesparteitag ansteht, auf dem ein Antrag gegen Videoüberwachung auf der Tagesordnung steht, twittert Herr Dr. Stegner, eine Ausweitung der Videoüberwachung sei überflüssig. Kaum ist der Landesparteitag vorbei und der Antrag abserviert, treiben Sie Ihre Pläne zur Überwachung weiter voran, und alles ist vergessen.
Das bezieht sich nicht nur auf den Zugverkehr. Es geht weiter. Die staatliche Bahngesellschaft AKN überwachte ihre Fahrgäste schon, als sie noch nicht vertraglich dazu verpflichtet war. Die staatlichen Hochschulen in diesem Land überwachen ihre Studentinnen und Studenten mit über 100 Kameras hierzulande.
150 Polizeifahrzeuge wollen Sie mit Videoüberwachungssystemen ausstatten, die automatisch anspringen sollen, wenn der Wagen anhält. Und bei der Innenministerkonferenz stimmt der Innenminister einem Plan zu, Dutzende weiterer Bahnhöfe in Deutschland unter Videoüberwachung zu stellen. Schließlich war die letzte Horrormeldung: Die
Bahn will mithilfe von Überwachungsdrohnen Fahrgäste überwachen, ob sie Straftaten begehen. Da frage ich mich doch: Bin ich im falschen Film? Ich meine, am 8. Juni jährt sich die Veröffentlichung des Buches „1984“. Das war aber nicht als Regierungsprogramm gedacht, meine Damen und Herren.
Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Durch Ihre Überwachungspolitik entsteht doch allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die nichts zu verbergen haben und im Namen der Sicherheit ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht.
Ich fordere Sie deswegen auf: Heben Sie sofort alle vertraglich vereinbarten Überwachungsklauseln mit Bahnunternehmen auf, und sorgen Sie dafür, dass diese Kameras abgebaut werden! Geben Sie endlich eine unabhängige Untersuchung der Auswirkungen von Videoüberwachungen in Auftrag, bevor Sie weiter an der Überwachungsschraube drehen! Und folgen Sie nicht der Überwachungslogik der Bundeskanzlerin, die einmal zur Videoüberwachung sagte: „Das sind Dinge, über die darf man nicht diskutieren, die muss man einfach machen!“
Wir PIRATEN kämpfen gegen jede anlasslose, massenhafte, automatisierte und flächendeckende Überwachung der Bürger. Eines sage ich dazu: Einer Regierung, die ihren Bürgern ein pauschales Misstrauen entgegenbringt, sollten wir Bürger selbst nicht vertrauen. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einmal mehr haben wir das Thema Videoüberwachung auf der Tagesordnung, und dieses Mal sind es nicht die Bahnhöfe - Herr Breyer ist einen Schritt weiter -, dieses Mal sind es die Züge. Entgegen dem Eindruck, den die Überschrift des Antrages vielleicht zunächst erwecken könnte, geht es nicht um die Frage: Wollen wir eine lückenlose - wie im
mer man lückenlos definiert - Videoüberwachung in Zügen? Sie fordern ein generelles Verbot von Videoüberwachung in künftigen Ausschreibungen.
Wenn sich die PIRATEN auf diese Position festgelegt haben - ich halte es für völlig falsch, aber Sie können das ja machen -, frage ich mich, warum fordern Sie in Ihrem Antrag noch eine wissenschaftliche Untersuchung? Aber wie so oft in Anträgen des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der PIRATEN ist es so: In der Begründung wird die letztendliche Weisheit verkündet.
Wenn man aber einen Blick auf die von Ihnen angegebenen Quellen wirft, von anderen Untersuchungen ganz zu schweigen, zeigt sich einmal mehr, dass Sie sich Versatzstücke aus Untersuchungen heraussuchen und diese so lange miteinander kombinieren, bis es Ihrem Weltbild oder Ihrem Antrag entspricht. Wir kennen diese Methodik schon aus den verschiedensten Diskussionen, die wir mit Ihnen geführt haben. Ihrem eigenen Anspruch an Transparenz werden Sie nach meiner Auffassung damit nicht gerecht. Sie vertrauen einfach darauf, dass schon keiner so genau nachschauen wird, wenn Sie nur ausreichend vermeintliche Belege anführen.
Kommen wir nun zur Realität: Das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste wird sehr wohl durch eine Videoüberwachung gesteigert. Dies bestätigt unter anderem gerade die von Ihnen genannte Erhebung der Berliner Verkehrsbetriebe. Deshalb hat im Übrigen ja auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr in ihren Empfehlungen für die Anforderungen an Fahrzeuge in Vergabeverfahren festgestellt, dass Videoüberwachung mit Ringspeicher je Fahrzeug heute weitgehend Standard ist. Mögliche Täter lassen sich durch die Kenntnis von Videoüberwachung von Straftaten abhalten. Wichtig ist, dass die Videoüberwachung offen erfolgt und deutlich erkennbar ist.
Die Möglichkeit der Verfolgung von Straftaten wird erhöht. Die Berliner Verkehrsbetriebe beispielsweise verzeichnen mit der Zunahme der Videoüberwachung auch eine Zunahme von Anfragen der Polizeibehörden zur Herausgabe von Videomaterial zur Aufklärung von Straftaten.
Fahrgäste erwarten zu Recht ein hohes Maß an Sicherheit. Denn nur, wer sich sicher fühlt, benutzt den ÖPNV. Natürlich gehören dazu auch die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit von Sicherheitspersonal, also der Zugbegleiter, Sicherheitspersonal an Bahnhöfen oder Maßnahmen wie zum Beispiel die kos
tenlose Beförderung von Polizeibeamten. Ausdrücklich falsch ist es jedoch, hier den Eindruck zu erwecken, als würden durch den Einsatz von Videoüberwachungstechnik Mittel verbraucht, die man alternativ in mehr Sicherheitspersonal investieren könnte. Das Gegenteil ist richtig. Ein Zugführer, der alleine für Sicherheit und Ordnung in einem Regionalzug verantwortlich ist, ist darauf angewiesen, eine Videoüberwachungsanlage in seinem Fahrzeug zu haben.
Ebenso falsch ist doch das Szenario, als würden SMS oder Passwörter von Videoüberwachungen mitgelesen. Nach Auskunft der Bahnunternehmen im Lande sind die Anlagen dazu überhaupt nicht ausgelegt. Sie sollten vielleicht nicht jede Vorabendserie für bare Münze nehmen, in der die Kommissare in ihrem Designerbüro die wundermächtige Software auspacken und aus wenigen grauen Pixeln ein scharfes Portrait eines Verdächtigen herausfiltern.
„Unter Videoüberwachung vermeiden Menschen unbefangene, kreative, individuelle Verhaltensweisen, um nicht aufzufallen. Dadurch droht zunehmend eine gleichförmige Gesellschaft zu entstehen.“
Nun stehen wir hier im Plenarsaal ja quasi auch unter Videoüberwachung, und mit Blick auf die bisherige Performance der Piratenfraktion könnte man fast glauben, da ist etwas dran, dass Kreativität und Individualität ein bisschen leiden.
Aber einmal ganz im Ernst: Wir reden hier über den Zugverkehr in Schleswig-Holstein. Jetzt bin ich vielleicht ein wenig fantasielos, aber mir fallen nicht besonders viele kreative oder individuelle Verhaltensweisen ein, die man angemessen in einem Nahverkehrszug an den Tag legen könnte und die durch Videoüberwachung unterdrückt werden. Gut, vielleicht haben da andere mehr Ideen, ich nehme das gern auf meine Kappe, dass ich an der Stelle etwas fantasielos bin. Wenn Sie aber unter Kreativität und Individualität die spontane Veränderung der Inneneinrichtung der Züge meinen, sind wir schon der Auffassung, dass man derartige Formen der Kreativität am eigenen Eigentum ausleben sollte.
Abschließend möchte ich die seltene Gelegenheit nutzen und noch einmal ein Lob an Innenminister Breitner aussprechen, der laut Pressebericht vom
Montag oder Dienstag offenbar mit seinem Berliner Kollegen Friedrich einig ist, dass Videoüberwachung an Bahnhöfen - um noch einmal auf das Thema der letzten Beratung zurückzukommen - ein wichtiger Baustein für Sicherheit sein kann und angemessen auch in Kiel offenbar ausgebaut werden darf. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist so ein richtiger PIRATENAntrag. Wer Vorbehalte gegen eine flächendeckende Videoüberwachung in Zügen hat, muss nicht unbedingt ins Extrem verfallen und jede Möglichkeit der Überwachung für immer und alle Zeiten ausschließen.
Videoüberwachung kann dazu beitragen, Straftaten zu verhindern, sie kann auch dazu beitragen, Gefahren frühzeitig zu erkennen, sie kann das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen. Das hängt von den Gegebenheiten, von den konkreten Umständen ab.
Man sollte nicht dem Irrtum verfallen, dass Videoüberwachung allein vor Risiken schützt, ebenso wenig wie dem Irrtum, dass individuelle und gesellschaftliche Freiheit allein davon abhängt, ob der öffentliche Personennahverkehr mit Videoüberwachung ausgestattet ist.
Meine Damen, meine Herren, wir haben im Januar eine sehr ähnliche Diskussion hier im Landtag geführt, als es, ebenfalls auf Antrag der PIRATEN, um die Videoüberwachung an Bahnhöfen ging. Das ist, wie ich durchaus verstanden habe, ein ganz anderes Thema. Was sich jedoch ähnelt, ist der Dogmatismus, mit dem dieses diskutiert wird. Genau das halte ich für problematisch.
Innenminister Breitner sagte damals: Will man per Videoüberwachung Straftaten verhindern oder Gefahren rechtzeitig erkennen, muss das Geschehen live von geschultem Personal am Monitor beobachtet werden. Die Kamera liefert nur die Bilder, sie springt weder herunter, greift ein, schlägt Alarm noch benachrichtigt sie die Polizei.