Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

(Dr. Axel Bernstein)

Man sollte sehr klar auch die Beschränkungen sehen, denen die Überwachung per Video unterliegt. Dennoch überwiegen nach unserer Auffassung die Vorteile.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meiner Auffassung nach verbieten sich pauschale Extrempositionen und ideologische Debatten zu diesem Thema. Videoüberwachung ist zwar kein Allheilmittel zur Kriminalitätsbekämpfung, kann jedoch im Einzelfall im Hinblick auf die konkrete Situation unverzichtbar sein.

(Beifall SPD und Lars Harms [SSW])

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer zu?

Sehr gerne, ja.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Breyer.

Herr Kollege Vogel, können Sie sich eine pauschalere Extremposition als die Überwachung sämtlicher Wagen flächendeckend vorstellen? Meine zweite Frage ist: Wer schaut bei Videobändern, die in Zügen aufgezeichnet werden, live zu und kann einschreiten, wenn er vielleicht am Steuer sitzt?

Das habe ich doch bereits gesagt, dass das nicht der Fall ist, dass das passiert. Es geht auf der einen Seite um das subjektive Sicherheitsempfinden, und auf der anderen Seite ist selbst eine flächendeckende Videoüberwachung in den Zügen letztendlich nicht realistisch. Aber die Tatsache, in den Zügen Videoüberwachung zu installieren, führt zu einem deutlich erhöhten Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Das ist uns sehr wichtig, und deshalb wollen wir nicht darauf verzichten.

(Beifall SPD)

Von daher finden wir es wichtig und richtig, dass das Land Schleswig-Holstein die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft LVS beauftragt hat, dieses umzusetzen. Im Rahmen der letzten beiden Vergabeverfahren von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in den Bereichen Netz Mitte und Netz Nord wurde eine Ausrüstung der Fahrzeuge mit Video

überwachung gefordert. Ein Ziel dieser Vorgabe ist, das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu steigern.

„Freiheit verlangt Sicherheit. Wer sich nicht sicher fühlt, wird sich auch nie frei bewegen können.“

Das sagte meine Kollegin Lange am 25. Januar hier im Landtag. Ebenso konstatierte sie:

„Hinschauen statt Wegschauen ist immer noch die beste Prävention.“

Wenn wir das durch geeignete Technologien unterstützen können, sollten wir das positiv begleiten, statt pauschal zu behaupten, Videoüberwachung sei kein geeignetes Mittel, um Straftaten zu verhindern.

Videoüberwachung kann immer nur ein Teil eines vernünftigen Sicherheitskonzepts sein. Eine Haltung des Hinschauens, wie von meiner Kollegin Simone Lange gefordert, gutes, geschultes Personal an Bord der Züge, eine Ausleuchtung, die Angsträume reduziert, und weitere Maßnahmen können und müssen hinzukommen.

Eine ideologische Diskussion darüber, die sich im Austausch von Extrempositionen ergeht, machen wir nicht mit.

(Beifall SPD und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass es die Möglichkeit gibt, in Zügen in SchleswigHolstein Videoüberwachung einzusetzen. In welchem Umfang, mit welcher Ausgestaltung und unter welchen Rahmenbedingungen dies erfolgen soll, können wir gern im Ausschuss erörtern. Daher beantrage ich Überweisung, federführend in den Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und SSW)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dr. Andreas Tietze.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch im öffentlichen Raum muss die Privatsphäre erhalten bleiben. Auch ich möchte nicht ohne Anlass dauerüberwacht werden, wenn ich Zug fahre.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

(Kai Vogel)

Trotzdem sehen wir uns auch in der Pflicht, Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das ist überhaupt keine Frage. Das muss gegeneinander abgewogen werden.

Aber ich frage mich: Erstens. Kann Videoüberwachung Straftaten verhindern, oder entsteht dort nicht eine Pseudosicherheit, eine Sicherheit, die nicht wirklich eingehalten wird? Die Leute steigen ein und denken, sie werden sozusagen dauernd beobachtet, doch erst am Ende wird die Auswertung stattfinden.

Zweitens. Wird dadurch die Aufklärung von Straftaten unterstützt? Sicherlich. Das ist ein Punkt, den man hier nennen muss.

Drittens. Im Sinne einer Verkehrswende spielt auch die Frage eine Rolle, ob der Einsatz von Videoüberwachung die Attraktivität senkt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Erhöht!)

- Erhöht. Entschuldigung. Ich habe mich versprochen.

Ich habe Verständnis dafür, wenn es Menschen gibt, die sagen, dass sie sich sicherer fühlen. Aber das ist ein subjektives Empfinden.

Um es vorwegzunehmen: Für uns gibt es bei dieser Debatte, die geführt wird, nur die logische Möglichkeit einer anlassbezogenen Videoüberwachung. Bei dem Netz West, das ausgeschrieben wird, die Strecke Westerland-Hamburg-Altona - ich fahre sie selbst sehr häufig -, würde ich mir gern anschauen, welche Straftaten, welcher Vandalismus auf dieser Strecke tatsächlich passiert sind. Das muss ausgewertet werden, genauso wie wir es in der Landtagstagung im Januar bei Bahnhöfen diskutiert haben.

Herr Abgeordneter Dr. Tietze, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Breyer?

Selbstverständlich.

Herr Kollege Tietze, Sie wissen ja, dass das Netz West in zwei Schritten ausgeschrieben wird, einmal die Wagen und einmal der Betrieb. Ist Ihnen bekannt, dass schon im Zuge der Ausschreibung der Wagen im Moment die Wagen umgebaut werden, um Videoüberwa

chung nachzurüsten, dass also diese Entscheidung schon gefallen ist, und zwar im Sinne einer flächendeckenden?

- Das ist mir bekannt. Das müssen wir im Verkehrsbeirat, der nächste Woche tagt, noch einmal ansprechen. Wichtig an der Stelle ist mir, dass wir bei den Ausschreibungen nicht über eine generelle Videoüberwachung diskutieren.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Wir müssen schauen, wie wir das bei der laufenden Ausschreibung heilen können. Ich würde es gern im Ausschuss mit Ihnen diskutieren wollen.

Zum jetzigen Aspekt der Straftaten. Bei Taten mit lokalem Hintergrund oder bei spontanen Taten, Alkoholeinfluss und so weiter - Sie haben die Studie benannt - wird die Tat dadurch nicht verhindert. Bei Straftaten wie Vandalismus besteht eine Abschreckungsmöglichkeit. Aber auf unsere Nachfrage berichteten die schleswig-holsteinischen SPNVUnternehmen, die seit längerer Zeit Videoüberwachung anwenden, von einem Rückgang des Vandalismus. Das ist in der Tat der Fall. Jedoch wurde auch hier nur die reine Zahl betrachtet - ohne die Einbeziehung überörtlicher Aspekte wie zum Beispiel sozialdemografische Veränderungen bei den Streckennutzern. Es wurde auch nicht berücksichtigt, inwieweit es sich um Verdrängungseffekte handelt, sprich ob der Vandalismus außerhalb des Überwachungsbereichs ausgeübt wird.

Herr Abgeordneter Dr. Tietze, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Breyer?

Ja. Bitte schön.

Herr Kollege Tietze, stimmen Sie mit mir überein, dass, wenn ein Rückgang der Vandalismuszahlen zeitgleich mit Videoüberwachungen vorliegt, der auch auf anderen Ursachen beruhen kann, zum Beispiel der allgemein sinkenden Kriminalität, und man, solange man keine Vergleichsgruppe hat, das heißt einen Wagen, der nicht überwacht wird, nicht sagen kann, ob konkret die Videoüberwachung die Ursache für diesen Rückgang ist?

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

(Dr. Andreas Tietze)

- Wenn Sie mir gerade zugehört hätten, hätten Sie in meiner Argumentation genau das vernehmen können. Denn genau das habe ich ausgeführt.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wichtig ist: Wir erleben die Videoüberwachung bei Goßereignissen wie Fußballspielen und Ähnliches. Dort sind in der Regel Einsatzkräfte vor Ort, und es besteht die Gewähr, dass dort tatsächlich Sicherheitskräfte da sind, die eingreifen können, was - das habe ich schon ausgeführt - im Zug nicht der Fall ist.

Beim zweiten Aspekt, der Unterstützung zur Aufklärung, sehe ich zumindest die Möglichkeit, dass Videoüberwachung zusammen mit anderen Ermittlungsinstrumenten zur Aufklärung beitragen kann. Hier reden wir dann von einer Videoaufzeichnung, wie sie im ÖPNV, in vielen Bussen, in denen der Vandalismus sehr hoch ist, beispielsweise der Fall ist, wenn nach 24 Stunden das Band gelöscht wird. Das muss man aber auch immer wieder unter der anlassbezogenen Situation sehen.

Bei der Flensburger Verkehrsgesellschaft habe ich mir das im Bus einmal anschauen können. Das hat dazu geführt, dass der Vandalismus in Flensburg in öffentlichen Bussen zurückgegangen ist. Das konnte uns sehr nachhaltig nachgewiesen werden.