Praxistauglichkeit gleich null. Anstatt eine moderne, zukunftweisende Bundeskompensationsverordnung zu schaffen, hat man unter dem Deckmantel der Energiewende das finde ich besonders schlimm - einen von Lobbyinteressen geprägten Entwurf vorgelegt, der an rückwärts gewandtem Denken kaum zu überbieten ist.
Man kann nur hoffen, dass sich die Bundesländer und insbesondere Schleswig-Holstein mit ihrer Kritik und ihren Änderungsvorschlägen durchsetzen.
Da ich dem Minister ordentlich zugehört habe, bin ich sicher, dass das auch umgesetzt wird. - Vielen Dank.
Die Abgeordneten Sven Krumbeck von der Piratenfraktion und Flemming Meyer vom SSW werden ihre Reden zu Protokoll geben.
Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/908 durch Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.
Beantragt wurde, den Antrag Drucksache 18/904 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Das wäre sonst eine Abstimmung in der Sache gewesen. Aber jetzt gibt es erst einmal einen Geschäftsordnungsantrag. - Bitte.
Es wurde eine Sachabstimmung beantragt. Wer dem Antrag Drucksache 18/904 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Damit schließe ich für heute die Beratung, wünsche Ihnen angenehme Gespräche heute Abend und eine angenehme Nachtruhe. Wir sehen uns morgen um 10 Uhr wieder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Flächenverbrauch hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und die Preise pro Hektar Fläche haben sich vervielfacht. Gerade dem zunehmenden Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen muss endlich Einhalt geboten werden. Für uns war und ist es ein wichtiges Ziel in der Diskussion um die Bundeskompensationsverordnung, das Ersatzgeld für Eingriffe in die Natur gegenüber dem Realausgleich zu stärken. So werden durch die neue Verordnung Verbesserungen für die Natur ohne die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen ermöglicht. Schließlich ist Naturschutz mehr als nur die Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung.
Ein Beispiel für ein mit Ersatzgeldern sinnvoll durchgeführtes Projekt ist die Fischtreppe in der Elbe bei Geesthacht.
Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein ist im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern schon seit Jahren einen Schritt weiter und besteht bei einigen Projekten, wie zum Beispiel beim Bau von Windkraftanlagen, nicht mehr auf den Ausgleich durch Fläche, es können stattdessen auch Ausgleichszahlungen geleistet werden.
Die Regelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und Investoren müssen sich immer wieder auf neue Regelungen einstellen. Vor allem Projekte, die über Landesgrenzen hinweg geplant werden - wie der Bau von Stromtrassen stellen die Unternehmen und die von ihnen beauftragten Planungsbüros immer wieder vor große Probleme, die aus unserer Sicht vermeidbar sind.
Es gibt bundesweit derzeit noch ein sehr unüberschaubares Sammelsurium an Normen, Erlassen oder auch Leitfäden bis hinunter zur kommunalen Ebene. Daher ist es richtig und wichtig, dass sich die Bundesregierung, um die Energiewende zum Erfolg zu führen, auf den Weg gemacht hat, eine bundeseinheitliche Kompensationsverordnung zu erstellen. Unternehmen müssen sich endlich auf bundeseinheitliche Anforderungen einstellen können. Eine bessere Planbarkeit ist dabei das primäre Ziel. Darüber hinaus werden damit Wettbewerbsnachteile abgebaut, die bislang zwischen den Bundesländern bestehen. Die Verordnung kann also zu besseren Investitionsbedingungen in ganz Deutschland führen.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf wird zu einer größeren Transparenz in diesem Bereich führen und die Eingriffsregelung wird effektiver gestaltet. Auch unsere Gerichte werden durch die Bundeskompensationsverordnung in Zukunft weniger zu tun bekommen. Die Fülle von Regelungen führt nicht selten zu Widersprüchen und unterschiedlichen Auslegungen durch die Verwaltungen, die dann nicht selten vor Gericht entschieden werden müssen. Eine bundeseinheitliche Regelung wird nach einiger Zeit genaue Vorgaben für die Verwaltung ergeben und Entscheidungen der einzelnen Behörden werden damit transparenter und leichter nachzuvollziehen sein.
Ein weiterer Punkt in der Verordnung, den ich gern noch kurz erwähnen möchte, ist die Innenstadtentwicklung. Wir begrüßen, dass durch die Verordnung bei der städtebaulichen Entwicklung ein Schwerpunkt auf die Innenstadtentwicklung gelegt wird. So wird die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich vermieden. Allerdings bleibt natürlich abzuwarten, inwieweit die Kommunen dieses Instrument nutzen werden.
Meine Damen und Herren! Im März haben sich der Bund und die Länder beim Energiegipfel darauf geeinigt, den Ausbau der Stromtrassen in Zukunft in die Hand des Bundes zu legen, um damit den Ausbau zu beschleunigen. Daher wäre es wichtig, dass in diesem Zuge auch eine einheitliche Kompensationsverordnung verabschiedet wird, um der Bundesnetzagentur die Planung der Trassen zu vereinfachen.
noch stärker als bisher beschleunigen, und es wird immer schwieriger werden, geeignete Ausgleichsflächen zu finden. Je stärker es im Rahmen des Vermeidungsgebots gelingt, die Flächenneuinanspruchnahme durch den Eingriff selbst zu verringern, desto geringer fällt in der Regel auch der Kompensationsbedarf aus, der eine weitere Flächeninanspruchnahme mit sich bringt. Die vom Bundeskabinett am 26. April 2013 verabschiedete Bundeskompensationsverordnung ist aus unserer Sicht ein pragmatischer Kompromiss.
Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch kurz auf den Antrag der Koalition zum Ausgleichsflächenkataster eingehen. Die regierungstragenden Fraktionen fordern die Landesregierung darin dazu auf, sich an das Gesetz zu halten und ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass Koalitionsfraktionen ihre eigene Regierung auffordern müssen, die aktuelle Gesetzeslage umzusetzen. Wir werden dem Antrag aber gern zustimmen, denn auch wir halten es für absolut geboten, dass die Landesregierung sich an geltendes Recht hält. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Zunächst ein paar Worte zum Antrag der CDU Fraktion, Drucksache 18/908. Verehrte Kollegen, wir haben uns die Bundesrats-Drucksache 332/13, Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, sowie die dazugehörige Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates angesehen, um dann festzustellen, dass die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Änderung zunächst sinnvoll erscheinen.
Allerdings fällt es uns derzeit schwer, eine abschließende Bewertung vorzunehmen, ohne zuvor diejenigen gehört zu haben, die tagtäglich mit der Materie zu tun haben. Der Bundesrat berät die Drucksache im Moment noch in den Ausschüssen, und ich denke, wir sollten die Diskussion dann fortsetzen, wenn die entsprechenden Empfehlungen vorliegen. Gegebenenfalls ließe sich der Antrag der CDU-Fraktion ja auch in unseren Umweltausschuss überweisen, wo uns die Mitarbeiter des MELUR einen genaueren Einblick in die Materie geben könnten.
Nun zur Drucksache 18/904 von SSW, Grünen und SPD: Einer Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion von April 2004 konnte ich entnehmen, dass es zum Zeitpunkt der Anfrage kein zentrales, umfassendes
Ausgleichsflächen- und Ökokontokataster gab. Eine entsprechende Verordnung gemäß § 9 Abs. 9 Landesnaturschutzgesetz, so die damalige Landesregierung in ihrer Antwort, sei jedoch in Vorbereitung. Ein Anruf beim MELUR am gestrigen Mittwoch hat dann ergeben, dass es bis heute kein zentrales Kataster gibt. Sämtliche Daten werden nach wie vor dezentral in den Kreisen verwaltet.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich völlig klar, dass Maßnahmen, die vor Ort vollzogen werden, auch vor Ort bewertet und organisiert werden müssen. Es ist aber kaum nachvollziehbar, dass niemand von uns die Möglichkeit hat, sich schnell und ohne großen Aufwand ein Bild davon zu machen, wie sich die Situation der Ausgleichsflächen landesweit darstellt. Insofern ist es aus meiner Sicht höchste Zeit, das bereits in der Kleinen Anfrage von 2004 angekündigte Versprechen einzulösen. Dem heute hier vorliegenden Antrag der Koalition stimme ich daher voll und ganz zu.
Als PIRAT möchte ich an dieser Stelle noch ein paar Bemerkungen dazu machen, wie ich mir ein solches digitales Kataster vorstelle. Dazu eine kurze Anekdote aus dem Landtag: Unsere Fraktion erhielt letzte Woche einen Anruf von Frau Meyer aus dem MELUR, die uns darum bat, mal nachzusehen, was wir von einem neuen Webseiten-Angebot des Ministeriums halten. Dort steht seit ein paar Tagen jene Excel-Datei zum Download bereit, die Grundlage für die im Energiewende und Klimaschutzbericht dargestellten Grafiken ist. Der Grund für Frau Meyers Anfrage war eine Aufforderung meines Kollegen Uli König, der die Landesregierung vor einiger Zeit darum bat, sich stärker im Bereich Open Data zu engagieren. Wollte Frau Meyer nun also wissen, ob die Veröffentlichung der Excel-Tabellen in unserem Sinne ist?
Zunächst mal: Wir finden es klasse, dass die Landesregierung unser Anliegen ernst nimmt, und begrüßen es, dass das MELUR die hinter den Grafiken stehenden Daten für jedermann bereitstellt. Ganz grundsätzlich ist an dieser Stelle zu sagen: Das Stichwort bei der Datenverarbeitung lautet Maschinenlesbarkeit, und da ist XML die gängigste Variante unter den offenen Formaten. Unsere Empfehlung ist daher, Datenbanken des Landes grundsätzlich XML-basiert zu betreiben. Diesen Hinweis bitten wir auch in Bezug auf das neu einzurichtende, zentrale Ausgleichsflächenkataster zu berücksichtigen. Ebenso wünschen wir uns, dass das Kataster für jedermann einsehbar ist, denn dies würde dann auch ganz klar der in der Bundesrats-Drucksa
Herr Präsident! Das Instrument der Eingriffs- und Ausgleichsregelung wurde geschaffen, um Eingriffe in den Naturhaushalt zu kompensieren. Damit sollen Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft verhindert oder minimiert werden. Lässt sich ein Eingriff nicht verhindern, wird er durch Maßnahmen des Naturschutzes kompensiert. Diese Regelung ist kein Selbstzweck, sie wurde zum Schutz von Natur und Landschaft geschaffen.
Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht dem Bundesgesetzgeber nun - mit Zustimmung des Bundesrates -, per Rechtsverordnung das Nähere zur Kompensation von Eingriffen zu regeln. Intention dieser Neuerung ist, eine bundesweite Einheitlichkeit bei der Umsetzung zu schaffen. Insbesondere Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Höhe der Ersatzzahlungen und das Verfahren zu ihrer Erhebung wird durch die Verordnung einheitlich geregelt. Durch einheitliche Standards und Vorgehensweisen soll der Vollzug effektiver gestaltet werden. Dies führt laut Bundesumweltministerium zu mehr Transparenz, Planungssicherheit, Verfahrensbeschleunigung, vergleichbaren Investitionskosten und zu geringerer Flächeninanspruchnahme.
Grundsätzlich mag man gegen eine solche bundesweit einheitliche Regelung nichts einzuwenden haben. Denn damit wäre die Eingriffs- und Ausgleichregelung für alle gleich und es gäbe keine unterschiedlichen Bewertungsgrundlagen und -methoden bei Eingriffen.