Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Sehr gern.

Bitte schön.

Herr Kollege Rickers, ich möchte Sie doch noch mal fragen. Sie haben gerade von 6 % in Steinburg oder von anderen Prozentzahlen gesprochen. Können Sie auch sagen, was mit diesen Flächen passiert, die dann als Ausgleichsfläche zur Verfügung stehen, und wie sie genutzt werden oder in Anspruch genommen wurden?

Das kann ich Ihnen erklären. Sie wissen, dass es unterschiedliche Ansätze gibt. Nach der Ökopunkteverordnung steht im Grunde genommen fest, in welcher Form im ökologischen Sinn ein Ausgleich oder eine Aufwertung einer Fläche durchgeführt werden kann. Das wird in Absprache mit denen, die Vorhabenträger sind, der unteren Naturschutzbehörde und - wenn das nicht ausgleicht - mit der obersten Naturschutzbehörde abgeglichen. Dann werden Maßnahmen auf diese Flächen gelegt, die umgesetzt werden und grundbuchlich festgehalten auch auf Dauer gesichert sind. Das ist ja in Ordnung. Wir sind uns einig darüber, dass dieses Verfahren -

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Darf ich nachfragen? Entschuldigung! Sagen Sie den Satz gerne zu Ende!)

- Natürlich.

Sie dürfen nachfragen.

Wir sind uns einig, dass dieses Verfahren in der Vergangenheit erfolgreich war.

Wenn Sie von Maßnahmen sprechen, können Sie vielleicht Beispiele für solche Maßnahmen nennen?

- Das kann ich. Es gibt zum Beispiel die Aufforstung, es gibt eine Wiedervermessung, es gibt die Entsiegelung von Moorflächen, es gibt Trockenrasenflächen, es gibt offene Weidelandschaft, extensive Beweidung, Konik.

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Darf ich das mit Ihrer Erlaubnis und der Erlaubnis des Präsidenten ergänzen?)

- Wir haben dazu ein Gutachten aus der letzten Legislaturperiode. Danach waren 1,6 % der Flächen in Schleswig-Holstein mit solch einem Ausgleichs- oder Naturschutzvorrang belegt. Nur 0,6 % davon wurden nicht landwirtschaftlich genutzt. Alle anderen werden weiter, wenn auch mit bestimmten Auflagen, landwirtschaftlich genutzt. Ich möchte damit nur deutlich machen, dass die Flächen nicht der Landwirtschaft verloren gehen.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP] - Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] ver- lässt das Mikrofon)

- Darf ich Ihnen, bevor meine Zeit weiter läuft, darauf noch eine Antwort geben?

Noch steht die Uhr.

Meine Zeit läuft nicht weiter. - Sehr geehrte Frau Fritzen, das ist ja genau der Punkt. Sie sagen, dass die Fläche nach wie vor landwirtschaftlich genutzt wird. Wir sehen das eben anders. Es ist als Ausgleichsfläche im Kataster festzuhalten, wird auch offiziell landwirtschaftlich genutzt und ist sogar prämienberechtigt. Aber es steht, wenn Sie ehrlich sind, doch nicht den Landwirten, die aktiv Landwirtschaft betreiben und davon leben müssen, zur Verfügung. Das ist das Problem. Deswegen brauchen wir ein Kataster, was der Wahrheit entspricht.

(Beifall CDU)

Die Zeit kann weiterlaufen. Wir kommen zur Bundeskompensationsverordnung. Denn im Kern - da muss ich unserem Minister widersprechen - läuft es dort ganz anders. Wir würden natürlich um Unterstützung bitten. Warum? Weil die Regelung von Kompensationen von Eingriffen in Natur und Landschaft heute aus einem unübersehbaren Bestand an gesetzlichen und untergesetzlichen Normen, Ver

waltungsvorschriften, Erlassen und Leitfäden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene besteht.

Dieser Wust von Vorschriften muss entzerrt werden. Wir meinen, dass ein bundeseinheitlicher Standard, der in irgendeiner Form einen Mittelwert darstellt, in Zukunft zur Verschlankung und natürlich auch zu einer besseren Bewertung und damit letztlich zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit führen könnte. Besonders positiv sind dabei fünf Punkte zu bewerten.

Erstens. Die pragmatische Regelung beim Netzausbau und beim Bau von Windrädern ist für Schleswig-Holstein wichtig. Anders als Dr. Habeck das dargestellt hat, sehen wir das als wesentliche Vereinfachung beim Bau und der Ausweisung von Windenergieanlagen, weil zum Beispiel bei der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dann auch über Ökopunkte ein Ausgleich in Geld möglich wäre und auf Bundesebene die Wettbewerbsfähigkeit bei Windenergieausweisung nicht unterschiedlich gehandhabt würde.

Zweitens. Aus unserer Sicht ist eine sogenannte Agrarklausel ganz wichtig. Sie nimmt Rücksicht auf besonders hochwertig agrarlandwirtschaftlich genutzte Flächen hier in Schleswig-Holstein und beinhaltet automatisch, wenn versiegelt oder anders genutzt werden soll, eine Prüfung von Alternativen. Das würde bedeuten, dass man nicht automatisch diese hochwertigen Flächen in Anspruch nimmt, sondern entweder entsiegelt, einen anderen Standort wählt, also erst gar kein Ausgleich notwendig würde, oder mit Bewirtschaftungsauflagen auf diesen guten Böden vielleicht auch produktionsintegrierte Kompensation betreiben kann. Das ist also durchaus zu begrüßen.

Drittens. Aus unserer Sicht wäre natürlich die Einführung eines Vermeidungsgebotes zu begrüßen. Das heißt, wieder wird geprüft: Muss überhaupt versiegelt werden, oder kann vermieden werden? Weniger Eingriff, weniger Ausgleich. Das kann jeder nur begrüßen.

Viertens. Unser Minister hat erwähnt, dass das Biotopwerteverfahren durch Wertpunktesystem auf Bundesebene nach Berechnungen des BMU einen durchschnittlich durchaus geringeren Wert ergibt, als er heute auf Länderebene zu verzeichnen ist. Die bestehenden Regelungen setzen sehr hohe Niveaus an. Da ist natürlich die Frage, ob diese Unterschiede regional auf Dauer so gelten sollten.

Die dingliche Sicherung - auch das hat der Minister angesprochen -, also die grundbuchliche Absicherung dieser vertraglichen Bedingungen, ist bis

her sehr kompliziert. Wir finden die Idee in der Bundeskompensationsverordnung, das zukünftig nur vertraglich zu organisieren, sehr gut.

Meine Zeit ist abgelaufen.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Fazit: Ein Ausgleichsflächenkataster muss her. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auf Bundesebene die Politik einheitliche Standards über ein Bundeskompensationskataster und eine -verordnung zukünftig besser gestaltet. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Sandra Redmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer einen Eingriff tätigt und damit die Natur beeinträchtigt, muss hierfür einen Ausgleich leisten. Ausgleich und Ersatz sind ein bewährtes Mittel, um Eingriffe zu kompensieren. Die Verringerung des Flächenverbrauchs ist dringend geboten, und die Flächenkonkurrenz - da sind wir uns sicherlich alle einig - stellt uns vor große Herausforderungen in unserem Land.

Scharfe und hitzige Diskussionen werden hierzu geführt. Mehrere Beispiele aus der letzten Zeit lassen sich hierfür finden. Einige von uns haben an durchaus munteren Podiumsdiskussionen teilgenommen. Ich erinnere gerade an die letzte Diskussion in Lütjenholm; da war ordentlich Pfeffer drin.

Das Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird mit Sicherheit nicht kleiner werden. Lassen Sie mich eins vorweg deutlich machen: Wir sehen in den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen keine Form des Flächenverbrauchs, sondern einen unerlässlichen Schutz der Natur, der zwingend notwendig ist.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Gleich zwei Anträge beschäftigen sich heute mit diesem Thema, zum einen der Antrag der Regierungsfraktionen für ein Ausgleichsflächenkataster, zum anderen der Antrag der CDU zur Bundeskompensationsversordnung.

Zum Ausgleichsflächenkataster. Wir haben bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen;

(Heiner Rickers)

das hat die SPD über mehrere Monate immer deutlich betont. Allerdings hapert es bei der praktischen Umsetzung, nämlich bei der Datensammlung und der landesweiten Auswertung. Zum großen Teil sind technische Schwierigkeiten der Grund, aber auch Aktualität und klare Vorgaben zur Datenerfassung bedürfen einer Verbesserung.

Viele Gespräche mit Akteuren aus dem Kreis, von den UNB, aber auch dem Land haben dies ergeben. Einig ist man sich in der Notwendigkeit: Wir brauchen ein Kompensationsverzeichnis Herr Rickers hat es eben angedeutet -, das uns Daten über die Flächen, deren Größe, Art des Eingriffs, Ausgleichsmaßnahmen und so weiter zuverlässig liefert. Wenn wir diese Daten haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir darüber streiten, ob das alles so richtig umgesetzt wird oder ob wir unterschiedliche Vorstellungen haben.

Kommen wir nun zur Bundeskompensationsverordnung, die ich leider nicht so positiv sehen kann wie die CDU. Ein bundesweit einheitlicher Regelungsrahmen ist sicher sinnvoll. Allerdings hat die Bundesregierung die Chance, einen guten ausgeglichenen Rahmen zu schaffen, nicht genutzt. Etliche Bundesländer kritisieren dies - übrigens nicht nur SPD-rote Bundesländer.

(Zurufe)

- SPD-rot; das wäre schön. Nicht nur rot-grüne Länder.

(Zuruf)

- Doch, das wäre schon ganz schön, aber rot-grün ist auch schön.

Etliche Bundesländer kritisieren dies und haben große Bedenken geäußert. Leider kann ich in der Kürze der Zeit nicht zu sehr ins Detail gehen. Aber der Herr Minister und Frau Fritzen haben eben schon einige Punkte betont. Deutlich wird aber die Absenkung des Naturschutzstandards. Selbst Herr Altmaier räumt ein - jetzt möchte ich gerne zitieren, Herr Präsident -, dass mit der Verordnung das Niveau der Ausgleichsmaßnahmen gesenkt wird. - Ich zitiere Minister Altmaier noch einmal:

„Der Kompensationsbedarf dürfte bei überschlägiger Betrachtung im Vergleich zur gegenwärtigen Praxis in den Ländern im unteren Mittelfeld liegen.“

Nach unserer Auffassung ist selbst das noch übertrieben. Das Verursacherprinzip wird komplett verwässert. Es gibt einen viel zu großen Spielraum für Auslegungen. Die angebliche Transparenz ist

für kaum jemanden erkennbar, außer vielleicht für die Bundesregierung. Selbst das bezweifle ich.

(Beifall SPD)