Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

a) Ausgleichsflächenkataster

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/904

b) Zustimmung zur Bundeskompensationsverordnung (BKompV)

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/908

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Robert Habeck, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich soll darüber berichten, wie sich die Landesregierung im Bundesrat zu der Bundeskompensationsverordnung verhalten wird beziehungs

(Lars Harms)

weise verhalten hat. Wir werden aufgefordert, dieser zuzustimmen.

Ich muss Ihnen von der CDU leider mitteilen, dass das so leider nicht möglich ist, weil die Bundeskompensationsverordnung, die vorgelegt wurde, erstens in vielen Fällen eine Standardabsenkung darstellt und zweitens in vielen Fällen eine Verfahrensverzögerung bedeuten würde. Das wollen wir nicht. Weder wollen wir abgesenkte Standards noch wollen wir superkomplizierte Verfahren haben. Deshalb ist die Bundeskompensationsverordnung so nicht zustimmungsfähig.

Ich möchte dies an Beispielen ausführen, damit man sieht, worüber man redet. Im Grunde gibt es drei verschiedene Stellschrauben: erstens die Biotoptypenbewertung, zweitens die Eingriffsbilanzierung und drittens den Kompensationsbedarf, der in verschiedenen Rollen immer wieder attackiert wird.

Ein Beispiel. Durch die Umbewertung der Biotoptypen käme es zu Folgendem: Baute man eine Straße und legte eine Böschung an, wäre das ein Eingriff in die Landschaft. Baute man aber für die Straße durch eine neue Böschungsanlage einen kleinen Sichtschutz auf, würde dies nach den Berechnungen des Bundes nicht mehr als Eingriff in die Landschaft gewertet. Demnach wäre Straßenbau für den Naturschutz besser als kein Straßenbau. Hier mögen Sie klatschen, aber das ist so bitter unsinnig, dass ich nicht verstehen kann, wie man sich so verrechnen oder dies so anlegen kann.

Windkraftanlagen werden deutlich niedriger bewertet. Das mag für die Windmüller attraktiv sein, dennoch ist es so, dass wir uns erst im Jahr 2012 auf einen neuen Kompensationserlass für Windkraftanlagen geeinigt haben. Das heißt, es gibt an dieser Stelle kein Problem. Entsprechend gibt es aus unserer - aus schleswig-holsteinischer - Sicht auch keine Notwendigkeit, an dieser Stelle ein solches Entgegenkommen zu leisten.

Wir haben vorhin schon ein bisschen darüber diskutiert: Der Konsens für die erneuerbaren Energien ist aus meiner Sicht zwingend daran gebunden, dass die Eingriffe in die Landschaft in Maßen bleiben. Da dies Eingriffe sind, ist die Übersetzung des Ausdrucks „in Maßen bleiben“ eben, dass Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine reine Industrielandschaft wird - auch wenn wir die Energiewende wollen - im Land keine Akzeptanz finden. Insofern ist auch dieser Vorschlag kontraproduktiv.

Zwei weitere Beispiele noch: Abgrabungen, also die Wegnahme von Erdreich, werden mit 1.000 €

pro Hektar festgesetzt. Das ist ein Fünfzehntel des Hektarpreises bei niedrigen Flächen, also ein konservativer Ansatz. Ein Fünfzehntel des Hektarpreises in Schleswig-Holstein stellt eine völlige Unterbewertung dar. Außerdem wird aufgehoben, dass die Kompensationsmaßnahmen grundbuchlastig sein sollen. Das heißt, eine Sicherheit für diese Maßnahmen gibt es auch nicht. Der Funktionsbezug für Kompensationen wird aufgelöst, und aufgelöst wird auch, dass gleiche Kompensationen hergestellt werden sollen. Insofern ist das ein schlechter Entwurf, eine schlechte Kompensationsverordnung.

Der Bundesrat hat gestern in seinem Umweltausschuss darüber abgestimmt. Nicht nur SchleswigHolstein oder rot-grüne Länder haben erheblichen Änderungsbedarf angemeldet. Es gab insgesamt 224 Änderungsanträge. Ich habe es in diesem einen Jahr meiner Ministertätigkeit noch nie erlebt, dass eine Verordnung so viele Änderungswünsche oder Widerstand ausgelöst hat.

Ich habe es wegen der Atomdebatte bisher nicht geschafft, die einzelnen Änderungsanträge durchzugehen, um zu erkennen, was dabei herausgekommen ist. Immerhin gibt es aber eine Reihe von Maßgaben, die zum Teil mit knapper Mehrheit vom Umweltausschuss beschlossen worden sind. Entscheidend wird sein, welche Güte diese Maßgaben haben und wie die Mehrheiten sind. Erst dann wird man wissen, ob die Kompensationsverordnung von ihrem schlechten Standard noch zu einem besseren Standard überführt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird sie nicht zustimmungsfähig sein.

Ich möchte nun noch kurz auf das Ausgleichsflächenkataster zu sprechen kommen. Diese Thematik hängt sachlich damit zusammen, ist allerdings eine andere Baustelle. Eingriffe in die Landschaft und in die Natur werden durch Kompensationen ausgeglichen. Das ist die Regel, und das ist eine entscheidende und gute Regel, die auch zu viel Akzeptanz und zu Frieden in der Debatte geführt hat. Es ist gut, dass dieser Mechanismus so gewählt worden ist. Diese Kompensationseingriffe werden durch die unteren Naturschutzbehörden verwaltet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die Ökokontenverordnung. Lage, Größe, Eingriffsgrund und Eingriffsentwicklungsziel müssen dort genannt werden. Allerdings gibt es keine gemeinsame Schau der verschiedenen Eingriffsbewertungen und Wandlungen auf Landesebene. Das ist ein unmittelbarer Missstand.

(Minister Dr. Robert Habeck)

Deswegen bin ich froh, dass uns die regierungstragenden Fraktionen auffordern, diesen Missstand zu beheben. Dem komme ich sehr gern nach. Wir werden die verschiedenen Datenstandards angleichen müssen, wir werden die Software weiterentwickeln, und wir werden dann vom MLUR eine Zusammenstellung oder Auswertung der vorgenommenen Eingriffe vorgelegt bekommen, um Kompensationsmaßnahmen für diese Eingriffe verfügbar zu haben, was sicherlich auch die Sachlichkeit der Debatte über Kompensationen befördern wird.

Mein abschließender Gedanke dazu ist folgender: Auf die Kampagne „Naturschutz macht Flächenfraß“ würde gekontert werden. Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Der Naturschutz ist der Gegner eines Flächenfraßes. Durch das Ausgleichskataster würde nachweisbar werden, welch geringen Anteil der Naturschutz und die Kompensation an Flächen, die andernfalls landwirtschaftlich bestellt werden könnten, haben. Andererseits würde deutlich werden, dass der ursächliche Grund für die Kompensation, nämlich die Versiegelung von Landschaft, ein ganz anderer ist und insofern dann vielleicht auch einmal Landwirtschaft und Naturschutz, in diesem Fall vielleicht die Landwirtschaft, sehen und lernen würden, dass der Naturschutz an dieser Stelle Alliierter ist und nicht Gegner. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Marlies Fritzen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Antragsteller zu dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen zum Ausgleichsflächenkataster.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf das Ausgleichsflächenkataster zu sprechen komme, muss ich dem Minister dafür danken, dass er sehr deutlich gemacht hat, dass die Bundeskompensationsverordnung, wie sie jetzt nach zähem Ringen zwischen dem alten Röttgen- und dem jetzigen Altmaier-Ministerium und dem Aigner-Haus auf den Weg gebracht wurde, bei Weitem nicht ausreicht beziehungsweise die gesamte Idee von Kompensation, sozusagen den Versuch so einer Wiedergutmachung eines Eingriffs in den Naturhaushalt, von den Füßen auf den Kopf stellt. Aus meiner Sicht ist es nicht annähernd gebo

ten, dem auch nur die Hand zu reichen. Ich kann auch überhaupt nicht erkennen, dass uns davon auch nur eine einzige Maßgabe zu einem Vorteil verhelfen würde. Insofern bin ich dankbar für die klaren Worte des Ministers. Ich wünsche mir und hoffe sehr, dass dieser Entwurf keine Zustimmung finden wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt komme ich zum Ausgleichsflächenkataster. Der Minister hat auch hier bereits ausgeführt: Der naturschutzfachliche Ausgleich ist das wichtigste Instrument, das wir für den Schutz der Artenvielfalt, aber auch für den Schutz der Landschaft in der Fläche und außerhalb von Schutzgebieten haben, egal, ob es um Wohngebiete, Gewerbegebiete, Straßen, Windkraftanlagen oder um den Ausbau der Leitungsnetze geht. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass schon bei der Planung die Folgen für den Naturhaushalt mit bedacht werden und die Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden sollen. Es gilt der Grundsatz „Vermeidung vor Ausgleich“.

Wenn man dann aber trotzdem einen Ausgleich machen muss, dann muss ein realer Ausgleich gemacht werden. Es muss also tatsächlich versucht werden, etwas wiederherzustellen, das man vorher weggenommen hat. Nur in Ausnahmefällen, also da, wo nichts anderes möglich ist, ist es zulässig, eine Ersatzzahlung zu leisten. Auch hier sieht der Entwurf einer Kompensationsverordnung des Bundes vor, dass man mehr in diese Ersatzgeldzahlung geht. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz; denn dadurch werden die Eingreifer letztlich nicht dazu gezwungen, ihn nach Möglichkeit zu vermeiden oder ihren Eingriff möglichst so zu gestalten, dass er nur wenig Landschaft und wenig Fläche versiegelt.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch zu verringern. Man sagt seit vielen Jahren, man wolle 30 ha am Tag, aber tatsächlich sind es 80 ha, die in Anspruch genommen werden. Davon sind wir alle noch nicht heruntergekommen. Man sieht also, dass dieses Ding ein wirklich dickes Brett ist, an dem wir alle noch weiter bohren müssen.

Das Ausgleichsflächenkataster ist mir zum ersten Mal in den Sinn gekommen, als ich im Jahre 2003 als KT-Abgeordnete in Ostholstein für ein größeres Bauvorhaben keine Ausgleichsfläche gefunden hatte. Ich kannte die gesetzlichen Grundlagen nicht, habe aber nicht verstanden, warum es nicht möglich ist, dies zu tun, und warum wir deswegen, mögli

(Minister Dr. Robert Habeck)

cherweise manchmal auch völlig überflüssigerweise, in Ersatzgeldzahlungen gehen.

Herr Kollege Rickers, Sie haben vor einer Weile einmal eine Anfrage zu der Frage der Biotopsituation gestellt. Darin haben Sie auch nach bestimmten Flächenverbräuchen und Flächennutzungen gefragt. Auf Ihre Fragen konnte Ihnen keine Antwort gegeben werden. Das liegt daran, dass man zwar Daten erhebt, also Daten haben müsste, dass man diese aber eben nicht so miteinander in Kombination bringt, dass man daraus Aussagen ableiten kann, die für das gesamte Land hilfreich sind. Vor allem führen sie nicht dazu, dass man eine vernünftige Eingriffs- beziehungsweise Ausgleichsplanung machen könnte, indem man zum Beispiel auch in größeren Zusammenhängen rechnete, zum Beispiel für Biotopverbünde.

Ich glaube, dies alles ist zwingend notwendig. Wir sind nicht das einzige Bundesland, das an dieser Stelle noch dramatische Defizite aufweist. Aber ich bin froh, dass wir uns jetzt auf den Weg machen werden, dies zu vereinheitlichen und dann auch mit den anderen Ausgleichsflächenanbietern und Ausgleichsflächenagenturen, der Stiftung oder der Landwirtschaftskammer oder der Landgesellschaft, die Ausgleichsflächen anbieten, im Rahmen der Ökokontenverordnung die Daten zusammenzuschneiden. Ich glaube, dass man auf diese Weise ein praktikableres System für Eingreifer bekommen kann und auch einen sehr viel größeren Überblick darüber hat, wo bereits Ausgleiche liegen, um Doppelbelegungen zu vermeiden, wenn sie denn da sind. Wir wissen, dass so etwas vorkommen kann und auch vorgekommen ist. Dies gilt es von Anfang an zu vermeiden. Ich glaube, dass uns dies in systematischerer Weise voranbringen würde. Ich bin deshalb sehr froh, dass dies jetzt in Angriff genommen wird.

Insofern möchte ich angesichts der fortgeschrittenen Zeit meine Rede verkürzen und bitte um Zustimmung in der Sache.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich ziehe jetzt ausnahmsweise einmal die FDP vor, die ihre Rede zu Protokoll gibt. Sehen Sie dies als Ansporn.

(Heiterkeit)

Jetzt kommen wir zum Beitrag der CDU-Fraktion. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Heiner Rickers.

(Zuruf FDP: Das könnten ja auch andere Fraktionen so machen!)

Ich bin ja nicht der Einzige, der anderer Meinung ist.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon viel zum Ausgleichsflächenkataster gesagt worden. Insofern stimmen wir überein. In Schleswig-Holstein müssen wir das nicht nur deshalb auf den Weg bringen, weil es gesetzlich gefordert ist, sondern auch weil wir das für die bundespolitische Diskussion in der Zukunft unbedingt benötigen. Deswegen bin auch ich in jedem Fall dafür und unterstütze die Landesregierung in dem Ansinnen, ein Ausgleichsflächenkataster zu erstellen.

In der Vorgängerkoalition unter unserer Regierungsverantwortung ist das leider nicht gelungen. Sie können die Diskontinuität dafür verantwortlich machen. Aber im Ansatz hat es diesen Gedanken schon immer gegeben.

Jeden Tag noch bis zu 80 oder 90 ha der landwirtschaftlichen Nutzfläche in andere Bereiche zu überführen, kann bundesweit nicht unser Ansinnen bleiben. Auch der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Schleswig-Holstein bis zu 5 ha zu entziehen, wollen wir auf Dauer politisch nicht dulden.

Die Frage ist nur: Kann uns ein Ausgleichsflächenkataster beweisen, dass wir einen Status quo erreicht haben, der auch wirklich ausreicht?

Haben wir in irgendeiner Form in Schleswig-Holstein eine Naturflächenausstattung erreicht, die auch wirklich genug ist, wenn ich an Herrn Habecks Worte denke? Vor wenigen Wochen hat er geschrieben: 3 bis 3,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche lägen geschätzt dort. Wenn ich den Kreis Steinburg im Vergleich hinzunehme - meinen Wahlkreis, Hans-Jörn -, dann liegen wir nach Aussagen der unteren Naturschutzbehörde heute bei 6 bis 7 % Ausgleichsfläche der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Schleswig-Holstein.

Insofern ist das ein guter Ansatz. Wir brauchen das Ausgleichsflächenkataster, um weiter diskutieren zu können. Jetzt komme ich zur Bundeskompensationsverordnung.

(Marlies Fritzen)

Bevor Sie dazu kommen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Fritzen?

Sehr gern.