Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Das Wort für die Landesregierung hat der Herr Innenminister Andreas Breitner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute ein Beispiel dafür, dass - kaum ist man in der Opposition - viele Regeln und Grundsätze der Regierungszeit scheinbar vergessen sind. Nach zahlreichen Schließungen von Polizeidienststellen in der Zeit Ihrer Verantwortung höre ich heute - ich zitiere - Ihre Liebe zur lokalen Verbundenheit und der Polizei möglichst in jedem Winkel des Landes.

Die Grundlagen für die Organisationsentwicklung in der Landespolizei sind die 2010 entwickelten Organisationsleitlinien. Diese Leitlinien spiegeln den aktuellen Stand polizeistrategischer Überlegungen wider. Sie berücksichtigen die wesentlichen Erkenntnisse interner und externer Organisations- und Aufgabenuntersuchungen. Nach Maßgabe dieser Leitlinien werden landesweit in den Polizeibehörden Pläne entwickelt, und zwar nach fachlichen Gesichtspunkten. Unser Ziel ist es, die Polizei zukunftsfähig aufzustellen und die Organisation aktuellen Entwicklungen und Rahmenvorgaben anzupassen. Die Organisationsleitlinien des Innenministeriums geben für kleine Polizeistationen die Kriterien vor, nach denen über Schließung, Zusammenlegung oder deren Erhalt entschieden wird. Diese Kriterien gelten seit vielen Jahren und sehen ausdrücklich die Einbindung der betroffenen Kommunen vor. Wir streben dabei einvernehmliche Lösungen an.

Deshalb bedarf es nun wirklich keiner Aufforderung zum Dialog. Genau diesen führen die Direktionsleiter zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Weil der Dialog so frühzeitig gesucht und geführt wird, gibt es dann auch Diskussionen vor Ort. Aber diese Diskussionen vor Ort und gelegentlich auch die Unruhe vor Ort, die ist gewollt, gewünscht und dem Umstand geschuldet, dass wir, bevor etwas entschieden ist, auf die Kommunen zugehen und mit ihnen den Dialog suchen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW)

Dabei werden die fachlichen Gründe, die beispielsweise für die Zusammenlegung oder den Erhalt einer Einzelstation mit der nächst größeren Polizeistation sprechen, in der Regel auch von den Kommunen akzeptiert.

Die Landespolizei wird den Kommunen bei polizeilichen Organisationsentscheidungen mit Auswirkungen auf den Personal- und Sachhaushalt der Landespolizei in allerletzter Konsequenz nach einer langen Dialogphase allerdings kein Vetorecht einräumen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Organisationsmaßnahmen werden die Kräfte der Landespolizei in der Fläche gebündelt. Damit wird auch berücksichtigt, dass bei Ein-Mann-Polizeistationen das Schild „Polizei“ eine Sicherheit suggeriert, die tatsächlich nicht immer gegeben ist. Der Beamte hat Urlaub, der Beamte ist zur Fortbildung, oder der Beamte ist auch einmal krank und noch dazu in überörtliche Schutzkonzepte eingebunden. An Ein-Mann-Polizeistationen steht oft „Polizei“ dran, aber es ist nicht immer Polizei drin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben auch einen weiteren wichtigen Aspekt verstärkt im Auge: Das ist die zunehmende Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte. Es ist unsere Aufgabe, dieser Entwicklung zu begegnen. Wir verbessern weiter die Ausstattung der Polizeibeamten und intensivieren die Aus- und Fortbildung sowie insbesondere das Einsatztraining. Dazu gehört aber auch, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Dienst nicht dauerhaft auf sich allein gestellt sind. Wir wollen eine konsequente Doppelbesetzung von Funkstreifenwagen. Das gebietet die Eigensicherung. Die Doppelbesetzung fällt bei Ein-Mann-Polizeistationen naturgemäß schwer.

Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit durch Strukturveränderungen wird es nicht geben und ist damit nicht verbunden. Der Zeitraum der Umsetzung, der Stellenverschiebungen und Organisationsentwicklungen ist auch mit Rücksicht auf die Altersstruktur des Personals bewusst mehrjährig angelegt. Es handelt sich also um einen langfristigen Prozess, der flexibel auf Entwicklungen reagiert.

Damit ist im Falle von Organisationsveränderungen sichergestellt, dass erstens die Polizei konzentriert in der Fläche erhalten bleibt

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

und zweitens durch personalstärkere Dienststellen eine verbesserte Ansprechbarkeit für Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist.

(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Vielen Dank; es kommen noch drei weitere gute Punkte.

(Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Serpil Midyatli [SPD]: Wir klatschen auch gern noch dreimal!)

Drittens ist gewährleistet, dass die Polizei ihre Organisation effektiv gestalten und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen wird.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Viertens ist gewährleistet, dass die Veränderungen im Dialog mit betroffenen Kommunen stattfinden, und fünftens die Präsenz der Polizei erhalten bleibt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Landespolizei Schleswig-Holstein bleibt damit auch in Zukunft Garant für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, in den Städten, Frau Damerow, und im ländlichen Raum. Wir sollten den Menschen angesichts der demografischen Veränderungen nicht vermitteln, dass es immer so bleibt, wie es war. Die heile Welt von früher ist nicht konservierbar, schon gar nicht in Fragen der Sicherheit. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause und unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung: 12:56 bis 15:03 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder und begrüße bei uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag 50 Mitglieder der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Es gibt den Wunsch, zur Geschäftsordnung zu reden. Das Wort hat Herr Abgeordneter Torge Schmidt.

Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hat eben gerade in der Mittagspause noch einmal über Äußerungen von Herrn Dr. Stegner und Herrn Habersaat auf Twitter beraten. Wir sehen diese Äußerungen nicht als sachlich und vernünftig an. Wir weisen die dort getroffenen Anschuldigungen entschieden zurück. Daher beantragen wir eine Unterbrechung der Sitzung und die Einberufung des Ältestenrats.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegen drei Anträge von Fraktionen vor, jetzt eine Ältestenratssitzung einzuberufen und die Sitzung des Landtags zu unterbrechen. Gemäß § 8 unserer Geschäftsordnung verfahre ich so. Ich unterbreche die Sitzung und bitte den Ältestenrat zu einer Sitzung in mein Dienstzimmer.

(Unterbrechung: 15:05 bis 15:34 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne unsere nachmittägliche Sitzung wieder.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 52 auf:

Energiewende und Klimaschutz in SchleswigHolstein - Ziele, Maßnahmen und Monitoring

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/889

Ich erteile das Wort dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Danke für die Chance, hier zum Zustand der Energiewende zu berichten.

Erlauben Sie mir, anlässlich des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig einige Sätze zur atompolitischen Situation zu sagen. Sie ist ja eng

(Minister Andreas Breitner)

mit dem Thema verknüpft. Energiewende im engsten Sinn der politischen Interpretation heißt ja Ausstieg aus der Atomenergie. Insofern gibt es einen ursächlichen Zusammenhang mit der Debatte. Ich hoffe, dass ich meine Redezeit nicht zu sehr überschreiten werde. Lassen Sie mich vier Anmerkungen machen.

Erstens. Es ist gestern ein Urteil zu einer Klage gekommen, die über zehn Jahre gedauert hat. Das wird eine politische Diskussion nach sich ziehen und zieht sie nach sich. Ich finde, es ist gutes Recht in einem Rechtsstaat, und ich habe persönlichen Respekt davor, dass die Kläger so einen langen Weg zur Überprüfung ihrer Anliegen vor Gericht gewählt haben. Das sollte man bei all dem nicht vergessen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Das ist das ausdrückliche Recht und eine große Chance für uns, aus der Klagebereitschaft der Menschen und der Überprüfung der Genehmigungen immer klüger zu werden und Schlüsse zu ziehen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Zweitens. Für Schleswig-Holstein hat das Urteil unmittelbar - ich betone: unmittelbar - keine direkten Auswirkungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob und wann es rechtskräftig wird, wird entscheidend davon abhängen, wie die Klageverlierer, also der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz, gegebenenfalls Vattenfall, vor einer anderen Kammer vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Revisionsklage anstrengen oder auch nicht. Das heißt, für den gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Atomaufsicht - mein Ministerium und die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein - weder die Notwendigkeit noch die Befugnis, in irgendeiner Form aktiv zu werden.

Drittens. Unabhängig von dem juristischen Ausgang und der Rechtswirksamkeit des Urteils bereiten wir uns selbstverständlich darauf vor, was passieren könnte. Es ist auf eine erstaunliche Weise ein viel komplizierterer Vorgang, ein Zwischenlager zu haben, in dem schon Castoren stehen, das dann möglicherweise seine Genehmigung verliert beziehungsweise seine Genehmigung dann auch rechtskräftig verliert, als eine Genehmigungssituation für Castoren zu haben, die noch nicht in einem Zwischenlager sind. Zum Letzten komme ich gleich.

Natürlich ist die Situation, dass ein Zwischenlager die Genehmigung verliert und Castoren schon da sind, auf eine gewisse Art viel komplizierter, als

neue Genehmigungen für Castoren auszustellen, die erst noch kommen sollen. Diesen Vorgang gab es noch nicht in Deutschland. Wir bereiten uns juristisch darauf vor, diesen ungewöhnlichen Zustand dann zumindest vorübergehend so zu heilen, dass er juristisch und politisch handhabbar sein wird.

Viertens. Ein Satz zur bundespolitischen Debatte über das Endlagersuchgesetz. Auf eine grundsätzliche Art führt uns dieses Urteil noch einmal vor Augen, dass wir ein Atomproblem haben, dass wir Müll haben, von dem wir nicht wissen, wo er letztlich gelagert werden soll, und dass wir die Frage der Sicherheit an den Zwischenlagern immer wieder nur relativ überprüfen können. Diese Relativität - das hat das Gericht gestern festgestellt - konnte nicht dokumentiert werden. Das heißt, zu Ende gedacht ist der Weg zu einem möglichst sicheren Endlager die richtige politische Antwort darauf. Ich kann nur hoffen und bin erfreut, dass sich Ministerpräsident Weil in Niedersachsen jetzt erst einmal so geäußert hat. Ich kann nur hoffen, dass der Weg zu einem Endlagersuchgesetz und damit hoffentlich zu einem möglichst sicheren Endlager in Deutschland durch diese Diskussion nicht verbaut wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, und SSW)