Wir bringen in Schleswig-Holstein damit etwas zum Abschluss, was längst überfällig ist, weil es jahrelang bei uns im Land und auf Bundesebene von Schwarz-Gelb blockiert wurde. Wir schaffen Gerechtigkeit für die Unternehmen, die faire Löhne zahlen, von denen ihre Angestellten existieren können. Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen konkurrenzfähig sind und vor unlauteren Mitbewerbern geschützt werden. Das unterscheidet uns von Schwarz-Gelb.
Unser Ziel ist, dass die Menschen, die Vollzeit arbeiten, auch am Ende des Monats von ihrem Lohn leben und eine Familie ernähren können, ohne dass sie aufstocken müssen. Es muss damit Schluss sein, dass Menschen, die einer geregelten Vollzeitarbeit nachgehen, am Ende des Monats in die unwürdige Situation geraten, Sozialleistungen beantragen zu müssen. Das ist verantwortungsvolle Politik, meine Damen und Herren. In diesem Sinne werden wir heute auch entscheiden.
Wer heute einen Mindestlohn verhindert, unterstützt weiterhin die soziale Ungerechtigkeit. Wer in diesem Zusammenhang auf Tarifautonomie verweist, zementiert absichtlich das Bestehende, wohl wissend, dass es in vielen Branchen eben nicht zu einem tariflich ausgehandelten Lohn kommt. Darüber hinaus werden auf Kosten der Allgemeinheit die Betriebe und Unternehmen subventioniert, die sich weigern, faire Löhne zu zahlen. Dies hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun.
Es sind genau diese Betriebe, die auf Kosten anderer handeln. Aus diesem Grund halten wir an dem vorliegenden Gesetzespaket weiterhin fest.
Zu den befürchteten negativen Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz auf Integrationsbetriebe möchte ich Folgendes klarstellen: Leistungen nach dem SGB sind Leistungen auf bundesrechtlicher Ebene. Landesrecht kann Bundesrecht nicht brechen. Deshalb gilt das Mindestlohngesetz in Bezug auf Leistungen nach dem SGB nicht. Anders verhält es sich mit normalen Zuschüssen aus der Landeskasse. Da werden alle Betriebe gleich behandelt.
Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass Menschen mit oder ohne Behinderung grundsätzlich Anspruch auf einen fairen Lohn haben, von dem sie dann auch leben können.
In der Diskussion mit den Integrationsbetrieben hat es einen regen Austausch gegeben. Übereinstimmend sagen sie, dass diese Probleme nicht entstehen würden, wenn wir einen allgemeingültigen Mindestlohn hätten. Wer es ernst meint mit den Integrationsbetrieben, muss sich für einen fairen ge
Die Einführung eines Mindestlohns ist mittlerweile in weiten Teilen des Arbeitsmarkts unumgänglich geworden, um faire und existenzsichernde Löhne zu sichern, von denen man leben kann. Doch solange dies flächendeckend auf Bundesebene blockiert wird, müssen wir zumindest als Land mit einem gutem Beispiel vorangehen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Als Erste hat Frau Abgeordnete Heike Franzen von der CDU-Fraktion das Wort.
Danach folgen der Herr Abgeordnete Arp und der Herr Abgeordnete Dr. Garg. Das kann ich schon ankündigen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon einigermaßen entsetzt, wie Sie hier mit schlanker Hand darüber hinweggehen, dass hier ein Integrationsbetrieb, der in meinem Wahlkreis liegt, um Hilfe schreit - mit 70 Mitarbeitern und 29 Schwerbehinderten - und ganz klar aufzeigt, dass Ihre Maßnahme dazu führen wird, dass der Betrieb schließen muss. Was machen wir mit diesen schwerbehinderten Menschen, die in Kappeln leben? Wo sollen die hin? Sie schicken die in Hartz IV, Sie schicken die in die Arbeitslosigkeit, Sie schicken die in die Trostlosigkeit. Das muss man hier doch einmal deutlich benennen.
Die Alternative ist doch nicht, dass die irgendwo in eine Werkstatt zurückgehen können oder dass sie einen gut bezahlten Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb finden. Dieser Integrationsbetrieb, den ich wirklich seit vielen Jahren begleite, ist ein wirklich guter Betrieb, der sich intensiv um seine Leute kümmert und der versucht, sie entsprechend den Möglichkeiten, die diese Menschen mit Handicap und mit Einschränkungen mitbringen, am allgemeinen Arbeitsmarkt - das darf man nicht vergessen und in der allgemeinen Wirtschaft unterzubringen. Das ist keine Werkstatt. Das ist eine richtige GmbH, die im wirtschaftlichen Bereich in Konkurrenz mit anderen Betrieben bestehen muss und die
Über die Tarife, die für allgemein verbindlich erklärt worden sind, ziehen Sie diese Leute überproportional zu höheren Zahlungen heran. Da kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen.
Ich finde es wirklich ein dolles Ding, dass gerade die Sozialdemokratie, die sich immer auf die Fahnen schreibt, für die Schwächeren, für Menschen mit Behinderung zu stehen, schlankweg darüber hinweggeht, dass diese Menschen demnächst auf der Straße stehen.
Sie würden sich doch nicht einmal einen Zacken aus der Krone brechen. Schauen Sie doch einmal nach Bremen. Ihre Kollegen in Bremen haben auch ein Landesmindestlohngesetz auf den Weg gebracht und haben die Integrationsbetriebe nach § 132 SGB XII aus dem Landesmindestlohngesetz explizit herausgenommen, um diese Betriebe nicht zu gefährden. Ich finde, das ist eine Maßnahme, die Sie auch in Schleswig-Holstein durchführen könnten.
Sie sagen, Sie werden das schon irgendwie regeln. Das haben wir bei der Sozialstaffel der Kitas auch erlebt, dass Sie gesagt haben: Das regeln wir schon irgendwie.
Wenn wir hier ein Gesetz beschließen, sollte vorher klar sein, welche Auswirkungen es tatsächlich hat. Wenn Sie Ausgleichszahlungen leisten wollen, dann lesen Sie heute noch einmal die E-Mail des Geschäftsführers, der sagt, er brauche allein für Kappeln an Ausgleichsleistungen eine halbe Million €. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, jeder hier im Hohen Haus ist der Meinung, dass jeder Mensch von seiner Arbeit leben muss. Da gibt es überhaupt keinen Unterschied.
Unterstellen Sie uns nicht immer etwas anderes. Wenn Sie arbeiten würden, könnten Sie auch davon leben. Aber damit fangen Sie ja gar nicht erst an.
Aber das Problem ist, meine Damen und Herren: Die Schwachen der Gesellschaft können dies leider nicht. Die müssen wir auffangen, die müssen wir mitnehmen. Der durchschnittliche Lohn in Schleswig-Holstein liegt bei über 22 €. Wen treffen Sie? Sie treffen die, die besonders hilfebedürftig sind. Das ist die Situation.
Soll ich einmal sagen, was Sozialpolitik ist? Das ist die Politik von Peter Harry Carstensen. In seiner Zeit von 2005 bis 2012 ist die Arbeitslosigkeit von 160.000 auf unter 100.000 zurückgegangen.
Meine Damen und Herren, 60.000 Menschen haben zusätzlich eine Arbeit bekommen. Das ist ein Erfolg der Sozialpolitik.
Zu keiner Zeit hat es in Schleswig-Holstein mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gegeben als zu der Zeit bis 2012. Seitdem, meine Damen und Herren, stagniert die Arbeitslosigkeit.
Sie ist nicht weiter zurückgegangen, sondern sie ist auf dem hohen Niveau von damals geblieben. Sie hätten sich um die Arbeitslosen kümmern müssen und nicht darum, wie Sie jetzt die Handwerker, die Arbeitgeber weiter unter Generalverdacht stellen.
- Bei mir zahlen sie noch; bei Ihnen zahlen sie ja nicht einmal mehr. - Das will ich Ihnen sagen, sehr geschätzte Frau Kollegin von Kalben. Auch ich habe mit Handwerkern gesprochen. Die sagen: „Unter diesen Umständen gebe ich kein Angebot mehr ab.“ Das ist die Situation, weil der Bürokratieaufwand zu groß ist. - Das ist der erste Unterschied.
Der zweite ist: Die ersten Bauämter sagen: „Wir schreiben nicht mehr aus“, weil keiner in das Korruptionsregister kommen will. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Wir brauchen Freiheit, Freiheit auch bei den Handwerkern und bei den Arbeitnehmern. Wir brauchen nicht mehr Gängelung. Was Sie erreichen, ist genau das Gegenteil. Sie gängeln die Menschen und stellen sie unter Generalverdacht. Das ist der Unterschied. Deshalb schaffen Sie keine Arbeitsplätze mit Ihrem Gesetz.