Ich sage Ihnen jetzt meine persönliche Meinung: Ich bin sehr gespannt, ob man dieses Problem überhaupt mit einem Staatsvertrag regeln kann. Denn der Staat kann nicht alles regeln.
Deshalb sollte man übrigens auch bei aller Liebe zur Nutzung der Digitalisierung durch die Jugend nie vergessen: Jedes Medium sollte erst ab einem gewissen Alter benutzen werden. Auch schon früher war das so. Wenn zum Beispiel die Kinder einen Fernseher ins Kinderzimmer gestellt bekommen haben, waren die Sendezeiten völlig egal. Jedes Medium hat ein geeignetes Alter. Nach wie vor ist es an den Sorge- und Erziehungsberechtigten, dafür zu sorgen, dass diese Medien nicht unbegleitet konsumiert werden.
Ich sage nicht, dass sie gar nicht konsumiert werden sollen. Denn dann kommen wir wieder zu der Problematik: Was verboten ist, das macht uns gerade scharf. - Das kann es natürlich auch nicht sein.
Bis zu einem gewissen Grade muss eine Gesellschaft erdulden, dass Informationen an Menschen gelangen, die wir meinen, davor beschützen zu müssen. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.
Das war, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wirklich erkenntnisreicher Beitrag des Kollegen Dolgner. Das war klasse.
Es war wirklich klasse, dass Sie an die Zukunft des Liberalismus in Deutschland glauben und hier anscheinend den Absprung planen. Wir wissen jetzt, was Herr Dolgner senior im Videoschrank hatte. Das war alles spannend.
Da Sie meinen Redebeitrag als Aufhänger genommen haben, will ich einmal darauf hinweisen, was ich in meiner Rede gesagt habe.
Erstens. Die Verantwortung der Eltern steht beim Jugendmedienschutz an erster Stelle. Eine vernünftige medienpädagogische Grundlage kann nur im Elternhaus geschaffen werden.
Drittens. Ein vollständiger Schutz - der Kollege Lars Harms hat auch darauf hingewiesen - kann an dieser Stelle nicht gegeben werden. Insofern können solche Programme nie Jugendschutz allein machen, sondern sie können eine Hilfe oder ein Anhaltspunkt für Eltern sein, was in der Altersklasse ihrer Kinder geeignet ist oder nicht.
Herr Dr. Bernstein, ich weiß nicht, was es bei Herrn Bernstein senior in der Videosammlung gab, sofern sie existiert hat.
Aber da wir grob aus einer Generation entstammen, frage ich Sie: Können Sie mir garantieren, dass Sie in Ihrer Jugend immer nur Zugang zu Filmen hatten, die für Sie auch freigegeben waren? Oder haben Sie eventuell auch mal den einen oder anderen Film geschaut, für den Sie noch nicht alt genug waren? Hat Ihnen das geschadet? Außer natürlich, dass man dadurch in der Jungen Union landet, aber okay.
Es kommt nicht darauf an, dass ein 12- oder 13Jähriger keinen Film sieht, der erst ab 16 Jahren freigegeben ist. Das ist nicht der Punkt. Es geht vielmehr darum, dass es einen Anhalt gibt, was für Kinder generell geeignet ist und was nicht geeignet ist. Dass jeder Jugendliche irgendwann einen gewissen Antrieb entwickelt, gerade das anzuschauen,
was er nicht anschauen sollte, halte ich nicht für tragisch oder schlimm. Ich denke, es ist auch ein erheblicher Unterschied, ob, sagen wir einmal, ein 14-Jähriger einen Film oder ein Video, der beziehungsweise das ab 18 Jahren freigegeben ist, in dem Bewusstsein sieht: Eigentlich ist das nichts für mich, oder ob das zu seinem täglichen Fernsehoder Internetkonsum gehört. Ich meine, es ist auch ein Beitrag zur Medienkompetenz, wenn Jugendliche an sich selbst erfahren können, was gut für sie ist und was nicht.
Der wesentliche Nutzen solcher Programme liegt nach meinem Empfinden - hierauf wurde schon hingewiesen - eher im Kindesalter als im Jugendalter. Denn bei einer vernünftigen Grundlage im Bereich der Medienkompetenz können Jugendliche schon eine ganze Menge machen, was Kinder eben noch nicht können und deren Eltern für sie machen müssen.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich der Kollege Peter Eichstädt gemeldet. Er hat nun das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will in meinem Dreiminutenbeitrag nicht die interessanten Ausführungen meiner beiden Vorredner ergänzen und aus meinem Wohnzimmer berichten. Ich will auch nicht sagen, ob ich meine Katze kastriere oder nicht. Das alles ist individuell, und es soll auch individuell bleiben, wie es in den Wohnzimmern zugeht. Aber ich möchte noch einmal die Essenz dieser Diskussion festhalten, weil ich sie für wichtig halte, gerade nach der Diskussion, die wir zum vorangegangenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hatten, der dann ja nicht beschlossen worden ist.
Erstens. Es wird mit der Zustimmung dieses Hauses ganz offensichtlich nicht einmal in anderen Konstellationen, die ja im Moment gar nicht ins Haus stehen, eine Sperre im Internet zum Zwecke des Jugendmedienschutzes geben.
- Herr Bernstein nickt. Das hat er eindeutig für seine Fraktion erklärt. Es gibt auch andere Stimmen aus der CDU. Wenn man ins Internet schaut - ich
habe es nach unserer Diskussion beim Offenen Kanal inzwischen getan, Herr Kollege -, ergibt sich eine Veränderung, über die man sich nicht erheben und auch nicht sagen muss: Endlich seid ihr da! Wichtig ist, dass wir alle da angekommen sind und das erkannt haben.
Es wird solche Sperren nicht geben, und es gibt die ausdrückliche Aussage der Landesregierung, dass sie einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag mit solchen Sperren auch nicht anstrebt und nach anderen Lösungen sucht. Das ist wirklich ein Quantensprung, und das gilt es festzuhalten.
Für all jene - das ist jetzt der dritte Teil meines Beitrags -, die immer noch glauben, dass es funktionieren könnte, möchte ich ein Beispiel für solche Sperren zeigen.
Es gibt bereits Sperren, auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, so zum Beispiel die, dass bestimmte Filme wie der „Tatort“ in der Mediathek nicht zu einer früheren Zeit angesehen werden dürfen als der, zu der sie gesendet wurden. Das heißt, „Tatorte“ dürfen in der Mediathek erst ab 20:15 Uhr gezeigt werden. Davor erscheint ein Zeichen, dass sie jetzt aus Gründen des Jugendmedienschutzes nicht abgerufen werden können.
Schauen Sie auf die Uhr. Dies ist der „Tatort“ mit dem Titel „Die chinesische Prinzessin“. Es ist jetzt 5 Minuten vor elf. Eigentlich dürfte er erst ab 20:15 Uhr zu sehen sein. Aber es ist auch jetzt möglich. Das ist das Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen: Sperren funktionieren einfach nicht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mir ist nicht erinnerlich, dass ein Antrag gestellt worden ist. Deshalb ist dieser Tagesordnungspunkt mit der Aussprache erledigt.