Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

Die Antwort auf diese Frage findet sich in gewisser Weise auch im vorgelegten Bericht. Ich zitiere wiederum:

„Die Landesregierung sieht es nicht als Aufgabe des Landes an, sich an Sparkassen zu beteiligen oder ihnen in anderer Form Kapital zuzuführen.“

Mit anderen Worten: Eine direkte Hilfe des Landes bei der Lösung von Eigenkapitalproblemen der schleswig-holsteinischen Sparkassen wird es nicht geben. Das Land beschränkt sich darauf, die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften der Sparkassen zu setzen.

Im Folgenden erfahren wir eine ganze Menge darüber, worin die unter dem Stichwort Basel III bekannten erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Banken bestehen und zu welchen Zeitpunkten sie in Kraft treten.

Anschließend geht der Bericht darauf ein, welche Maßnahmen im Bereich der Sparkassen bisher selbst ergriffen worden sind. In diesem Kapitel erfahren wir immerhin, dass das einzige Kapital, das den schleswig-holsteinischen Sparkassen in jüngster Zeit neu zugeflossen ist, aus der Kapitalerhöhung der Sparkasse Mittelholstein resultiert. Die Nettokapitalerhöhung betrug 30 Millionen €, und der Hauptkapitalgeber war die Hamburger Sparkasse.

(Volker Dornquast [CDU]: Das ist ja pfui!)

- Also genau der Kapitalgeber, den die Landtagsmehrheit in ihrer Weisheit aus dem Sparkassengesetz herausgestrichen hat, hat für die einzige echte

Kapitalzufuhr bei einer schleswig-holsteinischen Sparkasse in der letzten Zeit gesorgt. Hört, hört! Das sollte den Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und SSW zu denken geben.

(Zurufe)

Im Weiteren verweist der Bericht auf den in Beratung befindlichen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes. Bekanntlich soll als Alibiersatz für die gestrichene Hamburger Sparkasse eine Beteiligungsmöglichkeit für alle schleswig-holsteinischen Kommunen eingeführt werden. Wie wir alle wissen, verfügen die schleswig-holsteinischen Kommunen über prall gefüllte Rücklagen und gewaltige Haushaltsüberschüsse und würden lieber heute als morgen dieses Kapital in eine Sparkassenbeteiligung investieren. Ich bin sicher, dass diese Zahlen auch dem Innenministerium bekannt sind.

Das Fazit des Berichts lautet:

,,Den wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Kapitalanforderungen liefert dabei im Ergebnis die Thesaurierung der Gewinne.“

Kollege Kubicki hat schon darauf hingewiesen.

Meine Damen und Herren, nachdem wir - der Kollege Kubicki, der Herr Innenminister und ich - mit unseren Zitaten hier fast den gesamten Bericht vorgelesen haben, ist das die Quintessenz: aus den thesaurierten Gewinnen. Mit anderen Worten: Die Sparkassen müssen sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen, indem sie einfach genügend Gewinne erwirtschaften, diese einbehalten und ihr Kapital in den nächsten Jahren entsprechend aufstocken.

(Heike Franzen [CDU]: Tolle Idee! - Unru- he)

Was bedeutet das nun für die Sparkassen? Auf die Auswirkungen auf die Gemeinwohlleistungen hat Kollege Kubicki bereits hingewiesen. Was bedeutet das für das eigentliche Geschäft der Sparkassen?

(Serpil Midyatli [SPD]: Alternativen? - La- chen CDU und FDP)

- Frau Kollegin, ich wünsche mir, dass Sie die Frage noch einmal am Mikrofon stellen, damit ich ausreichend Zeit habe, Ihnen die Alternativen zu erläutern, die Sie gestrichen haben.

(Beifall CDU und FDP)

Was bedeutet die Eigenkapitalaufstockung aus einbehaltenen Gewinnen für die Sparkassen? Das führt in der Tat zu einem Anstieg der Kernkapitalquoten, wenn man Gewinne einbehält und gleichzeitig

(Wolfgang Kubicki)

das Geschäftsvolumen konstant hält. Das wäre die Voraussetzung. Denn die Risikoaktiva dürfen ja nicht steigen. Wenn die Gewinne einbehalten werden, erhöht sich das Eigenkapital, dann müssen die Risikoaktiva -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist zu schwer für die!)

- Ich versuche ja gerade, es zu erklären, Herr Kollege Kubicki. - Etwas einfacher formuliert: Die Sparkassen dürfen dann nur so viele neue Kredite vergeben, wie gleichzeitig zurückgezahlt werden. Eine Ausweitung des Kreditvolumens kann und darf es dann zukünftig nicht mehr geben. Während die einbehaltenen Gewinne bislang dazu gedient haben, genau für ein solches Wachstum das erforderliche Eigenkapital aufzubringen, werden die einbehaltenen Gewinne jetzt dafür benötigt, die vorhandene Eigenkapitallücke bei unverändertem Geschäftsumfang zu schließen.

Was diese fehlende Möglichkeit zur Ausweitung der Kreditvergabe für die Finanzierung von Handwerk und Mittelstand in Schleswig-Holstein bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus für die Stellung unserer Sparkassen im Wettbewerb mit anderen Banken ergeben, das kann sich jeder selbst ausmalen.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss noch eine Zahl: Der letzten Seite des Berichts ist zu entnehmen, dass das Eigenkapital der Sparkasse Südholstein unter anderem auf einer stillen Einlage in Höhe von 60 Millionen € basiert. Jetzt lassen Sie uns noch einmal gemeinsam nachdenken: Von wem wurde diese stille Einlage geleistet? Richtig: von der Hamburger Sparkasse. Wenn also die Haspa, nachdem die Regierungsfraktionen sie schon aus dem Sparkassengesetz gestrichen haben, jetzt konsequenterweise dieses Kapital bei Fälligkeit zurückfordert, dann können sich die übrigen schleswigholsteinischen Sparkassen schon einmal auf die nächste Nachstützung bei der Sparkasse Südholstein freuen, um auch diese fehlenden 60 Millionen € auszugleichen.

Ich danke der Landesregierung dafür, dass sie uns mit dem vorgelegten Bericht die Konsequenzen der rot-grün-blauen Regierungspolitik deutlich vor Augen geführt hat. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Mitglieder der

AWO Bad Segeberg/Wahlstedt und Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Pinneberg. - Seien Sie uns recht herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Thomas Rother das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Willkommen hoffentlich auch den Kunden der Sparkasse Südholstein, die hier schon eine Rolle gespielt hat. Aber auch von mir erst einmal vielen Dank an die Landesregierung für diesen Bericht. Denn er enthält - wie gefordert - eine allgemeine Übersicht über die künftigen Anforderungen an die Kapitalstruktur der Sparkassen. Das ist sowieso alles öffentlich, aber hier sehr gut und nachvollziehbar dargestellt.

Hinzu kommt, dass auf Seite 4 die erforderlichen bilanziellen Wertberichtigungen aufgrund von Wertminderungen durch die Beteiligung an der HSH Nordbank sowie der Landesbank Berlin - soweit bekannt - genannt werden. Dies stellt eine zusätzliche Belastung für die Sparkassen in unserem Land dar, ist aber auch nichts Neues.

Die politische Frage für den Landtag an dieser Stelle ist natürlich, wieweit die Sparkassen in Schleswig-Holstein die Eigenkapitalanforderungen erfüllen beziehungsweise in Zukunft erfüllen werden.

Über die wirtschaftlichen Herausforderungen an die Sparkassen haben wir hier schon des Öfteren geredet. Der Minister hat das in seiner Rede noch einmal dargestellt; das brauche ich hier nicht zu wiederholen. Im Ergebnis haben die von der Sparkassenorganisation eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen gemeinsam mit den von uns hier auf den Weg gebrachten gesetzgeberischen Maßnahmen im Sparkassengesetz sowie - auch das ist keine Neuigkeit - das Engagement der Haspa an der Stelle für die Sparkasse Mittelholstein, die Sie genannt haben, die noch vor einiger Zeit als sehr kritisch eingeschätzte Situation vieler Institute verändert und verbessert. Das ist ein großer gemeinsamer Erfolg mehrerer Akteure. Da kann man die Haspa ruhig nennen.

Der Kernsatz des Berichts findet sich meiner Meinung nach auf Seite 12, wenn der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein ausführt, dass nach seinen von den Sparkassen zur Verfügung gestellten Informationen 12 von 13 Sparkassen in der

(Tobias Koch)

Lage seien, die in den kommenden Jahren stetig ansteigenden Kriterien hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung, das heißt die verschärften Eigenkapitalanforderungen nach Basel III, aus eigener Kraft vollumfänglich zu erfüllen. Das ist gut, aber eine Sparkasse fehlt eben noch. Sie ist eben genannt worden.

Doch wenn wir den Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes, der sich noch in der Ausschussberatung befindet, beschließen, werden wir den Weg für die 13. Sparkasse zur Erfüllung der Eigenkapitalkriterien öffnen. Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wenn Südholstein nach der Änderung des Sparkassengesetzes als das böse Beispiel angeführt wird, als ob die Probleme von Südholstein allein durch die Haspa gelöst worden wären. Die Schließung von Filialen und der Mitarbeiterabbau haben natürlich auch ganz andere Ursachen. Ich vermisse Ihren Protest bei einer Sparkasse, bei der ich Kunde bin, bei der Sparkasse zu Lübeck. Die hat mit einer Haspa-Beteiligung von 25 % im oberen zweistelligen Bereich Personal abgebaut, weil dadurch natürlich Synergien freigesetzt werden, was dann leider zur Freisetzung von Arbeitsplätzen führt.

Wenn wir das mit der Änderung des Sparkassengesetzes machen, haben wir die Probleme der Sparkassen in Schleswig-Holstein - da gebe ich Ihnen recht - nur vorerst gelöst. Denn eine Aussage am Ende des Berichts - da stimme ich Ihnen zu - halte ich für etwas gewagt: Auf Seite 13 ist davon die Rede, dass die Sparkassen selbst im Wesentlichen durch Gewinnthesaurierung die Eigenkapitalanforderungen künftig werden erfüllen können. Angesichts der Zinsentwicklung - wir haben schon heute Vormittag zum Thema Zinsen darüber gesprochen und der beschriebenen strukturellen Veränderungen, die vor allem durch das Verhalten der Sparkassenkunden selbst ausgelöst werden, werden viele Institute das nicht so einfach hinbekommen können, zumal sie - auch das ist angesprochen worden nicht nur einen öffentlichen Auftrag, sondern auch einen Gemeinwohlauftrag erfüllen müssen. Das wirkt sich natürlich nicht unbedingt positiv auf den Gewinn aus, weil einfach Dinge ausgeschüttet beziehungsweise Geschäfte gemacht werden müssen, die nicht furchtbar profitabel sind.

Auch uns fehlen bei den Haushaltsberatungen die Gewinne der HSH Nordbank, über die wir uns in früheren Jahren gefreut und die wir gern ausgegeben haben. Wenn es so einfach wäre, würden wir die heutige Debatte nicht führen und hätten auch

die Debatten der letzten vier, fünf Jahre nicht geführt.

Da sich die Zukunft immer noch nicht zuverlässig voraussagen lässt und ebenso wenig klar ist - der Herr Innenminister hat darauf hingewiesen -, ob sich „Herr EZB-Asmussen“ mit seiner Vereinfachungsforderung durchsetzen wird, bleibe ich vorsichtig. Wir haben tatsächlich das Erforderliche getan, um die Sparkassen für die Herausforderungen der nächsten Jahre zu wappnen. Alles Weitere wäre tatsächlich Spekulation. Wir sollten den Bericht abschließend in den Ausschüssen, vor allem im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Er passt gut zum Verfahren zur Änderung des Sparkassengesetzes.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Herr Abgeordneter Rasmus Andresen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke Innenminister Breitner für seinen Bericht. Ich finde, dass er die Herausforderungen für die Sparkassen in unserem Land sehr übersichtlich dargestellt hat.

Die aktuelle Niedrigzinspolitik der EZB und die Umsetzung von Basel III sind im Übrigen eine ganz gute Lehre aus dem, was wir in den letzten Jahren auf dem Finanzmarkt erlebt haben. Kollege Koch, bei Ihnen zweifelt man ja manchmal, ob Sie das noch als sinnvoll betrachten. Der verschärfte Wettbewerb gilt nicht nur für alle Sparkassen, sondern für alle Banken in Deutschland gleichermaßen.

Für die schleswig-holsteinischen Sparkassen ist die Situation aber durch die hohen Abschreibungen auf Beteiligungen an unserem Sorgenkind, der HSH Nordbank, oder auch an der Landesbank Berlin auch das haben Kollegen genannt - noch ein bisschen schwerer. Hinzu kommen spezifische Lasten in den einzelnen Instituten, zum Beispiel bei der Nospa bei uns im Norden. Dort sind es zum Beispiel die Altgeschäfte der Flensburger Sparkasse. Bei der Sparkasse Südholstein haben die Finanzkrise und die Abschreibungen auf die HSH besonders tiefe Spuren hinterlassen, sodass sie erneut zum Stützungsfall wird.

(Thomas Rother)

Insgesamt muss man anerkennen, dass die Sparkassen in Schleswig-Holstein gemessen am Anteil der Stützungsfälle in einer besonders herausfordernden Lage sind. Der Bericht zeigt aber auch, wie viel Bewegung im Moment in der Sparkassenlandschaft steckt. Die Sparkassen reagieren mit ganz unterschiedlichen Strategien auf die Herausforderungen. Der Wegfall der Beteiligungsmöglichkeit der Haspa an den öffentlich-rechtlichen Sparkassen tut dem - auch wenn hier wieder das Gegenteil behauptet wurde - keinen Abbruch.