- Frau Beer, Ihren ehemaligen Fraktionsvorsitzenden habe ich in der Aufzählung nicht genannt. Insofern wäre ich mit dem Klatschen ein bisschen zurückhaltend.
Trotzdem meine ich, dass es noch ein paar Aspekte gibt, wie wir hier diskutieren sollten, weil sie zumindest die grüne Fraktion in den vergangenen Wochen sehr bewegt haben, als diese Debatte noch einmal hochkam, angefangen mit der Landtagsdebatte und weiter mit den Äußerungen des Innen
Man kann durchaus sagen, dass das Vertrauen der grünen Fraktion gelitten hat. Das haben wir in den vergangenen Tagen und Wochen bereits erklärt. Deswegen ist es keine Überraschung, wenn ich das jetzt auch erkläre. Denn der Spagat zwischen dem Ministersein auf der einen Seite und den Freiheitsrechten auf der anderen Seite, die unserer Auffassung nach gut im Koalitionsvertrag verankert sind, ist ein großer.
Wir Grüne gestehen es jedem zu, eine persönliche Meinung zu vertreten und seine Position weiterzuentwickeln. Es wäre auch merkwürdig, wenn ich als Vertreter einer Partei, die lange dafür gekämpft hat, das anders sehen würde.
Trotzdem gibt es Argumente, die eine Unterscheidung erlauben zwischen der persönlichen Meinung und den Äußerungen von Abgeordneten in der Öffentlichkeit und der Meinung von Ministern zu bestimmten Themen.
In der vergangenen Landtagsdebatte haben wir schon viel dazu gesagt, warum es nach bürgerrechtlicher Überzeugung absolut richtig ist, nach wie vor gegen die Vorratsdatenspeicherung zu sein, und zwar gegen die Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form. Ich glaube, dass wir die Debatte nicht wiederholen müssen, auch wenn sie ergänzt wird.
Die Debatte wird dadurch ergänzt - das ist ein Vorschlag, den man gut annehmen kann, und das hat der Innenausschuss auch getan -, dass sich der Innenminister noch einmal mit dem LKA zusammensetzt und die Argumente des LKA anhört. Im Übrigen hat das LKA in der Innenausschusssitzung versprochen, Fakten über bestimmte Studien zu liefern, die das LKA - soweit ich weiß - bis heute nicht geliefert hat, obwohl uns das zugesagt wurde. Deshalb ist dieses Gespräch auch dringend notwendig.
Es ist aber nicht nur wichtig, dass wir uns mit dem LKA zusammensetzen. Gleichzeitig muss auch berücksichtigt werden, dass es Studien gibt wie diejenige, die der Kollege Breyer in der Debatte vor drei Wochen genannt hat, nämlich die Studie des MaxPlanck-Instituts, die eindeutig belegt, dass sämtliche Argumente für die Vorratsdatenspeicherung emotionale Argumente sind, die nicht fachlich belegt worden sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelter Beifall PIRATEN und Beifall Wolf- gang Kubicki [FDP])
Ich will noch ein paar Sätze zu den vorliegenden Anträgen, insbesondere zum Antrag der FDP-Fraktion, sagen. Dieser Antrag ist in sich schlüssig und logisch. Deshalb müsste man ihn eigentlich beschließen. Es gibt aber ein paar Argumente, die dafür sprechen, noch einmal darüber nachzudenken, ob das wirklich so richtig ist. Wir haben letztes Mal einen Beschluss gefasst, der in seiner Aussage nicht klarer sein könnte. Diesen wollen wir als Koalitionsfraktion heute gern bestätigen.
Wir fragen uns allerdings - das hat nichts mit strategischen Spielchen zu tun, sondern das hat etwas mit den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen zu tun -, ob es besonders klug ist, das Thema auf die Ebene der Innenministerkonferenz zu ziehen. Aufgrund der Minderheitenposition ist absehbar, dass uns das von allen anderen Ländern wahrscheinlich um die Ohren gehauen wird. Ich füge ausdrücklich hinzu, dass dies auch für andere rot-grün regierte Länder gilt.
Wir glauben nicht, dass das strategisch klug ist. Es wäre ein Eigentor, dies jetzt auf die Ebene der Innenministerkonferenz zu ziehen. Deswegen wählen wir heute einen anderen Weg, auch wenn wir in der Sache absolut einer Meinung sind.
Lieber Herr Kollege Andresen, ich bin davon überzeugt, dass am Ende die Kraft der Argumente siegt. Insofern bin ich der Auffassung, dass sich die Innenministerkonferenz damit befassen wird. Die spannende Frage ist aber, ob wir veranlassen können - das beantragen wir jetzt -, dass andere Parlamente - übrigens auch in rot-grün oder grün-rot regierten Ländern -, die sich mit der gleichen Thematik befassen, zu einer Entschließung kommen, um im Bundesrat - das ist absehbar - eine Mehrheit dafür zu finden, dass die Überzeugung, mit der bisher in der Innenministerkonferenz argumentiert worden ist, dass die Vorratsdatenspeicherung dringend notwendig sei, minde
Sie haben unsere Zusage, dass wir uns ganz sicher dafür einsetzen werden. Das scheitert aber auch in den seltensten Fällen an der grundsätzlichen grünen Überzeugung. Dafür setzt sich auch sehr stark unser Bundestagsabgeordneter Konstantin von Notz ein. Ich würde mich aber nicht festlegen wollen, welcher Zeitpunkt der richtige ist. Dabei kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Eine gute Sache ist - Herr Kollege Dolgner hat gerade die Twitter-Meldung genannt -, das die EUGutachter des EuGH jetzt erklärt haben, dass die Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. So lese ich jedenfalls die Eilmeldung, die gerade über den Ticker gekommen ist. Wir sollten uns nun die Zeit nehmen, um das gut und ordentlich nachzulesen.
Das verändert die Debattenlage in Deutschland massiv. In den vergangenen Jahren war die Situation noch so, dass eine einzige standhafte Politikerin, nämlich Frau Leutheusser-Schnarrenberger, als Justizministerin durch zivilen Ungehorsam die Vorratsdatenspeicherung blockiert hat. Das rechnen wir ihr hoch an.
Die Debattenlage wird jetzt aber eine andere sein. Es gibt nicht mehr die eindeutige Aussage, dass die EU will, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen. Wir sollten uns jetzt die Zeit nehmen, um diese Position einmal genau anzuschauen, um dann zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Andresen. - Ist Ihnen bekannt, dass anders als im Bundesrat der Innenminister auf der Innenministerkonferenz auch ausschließlich seiner fachpolitischen Meinung folgen kann? Das heißt, wenn der Landtag
ihn nicht konditioniert in die nächste Innenministerkonferenz schickt, kann er sich auf der Innenministerkonferenz ausschließlich nach seiner fachpolitischen Auffassung verhalten. Würden Sie mir zustimmen, dass es einen Unterschied macht, wenn es einen Plenarbeschluss gibt, der ihn für die nächste Innenministerkonferenz konditioniert?
Plenarbeschlüsse machen immer einen Unterschied, Herr Kollege. In diesem Fall ist es aber so, dass wir in weiser Voraussicht in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, dass sich der Innenminister auf der Innenministerkonferenz gegen jegliche Form von Vorratsdatenspeicherung aussprechen soll. Ich gehe davon aus, dass der Kollege Breitner das gleich auch noch erklären wird. Da mache ich mir gar keine Sorgen.
Noch ein letzter Aspekt: Diese Debatte ist nicht nur eine parlamentarische Debatte, sondern das ist vor allen Dingen eine Debatte, bei der man - gerade in Zeiten einer Großen Koalition mit einer Miniopposition im Bundestag - eine starke Zivilgesellschaft braucht. Herr Kollege Dolgner hat angesprochen, dass quasi jede Partei auf der Ebene der Landesverbände Beschlüsse gegen die Vorratsdatenspeicherung gefasst hat. Es steht uns gut zu Gesicht, mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren diesen Kampf aufzunehmen. Schließlich geht es nicht nur um eine parlamentarische Diskussion. Vielmehr geht es darum, die Zivilgesellschaft insgesamt zu stärken. Ich bin mir sicher, dass wir in der Koalition gemeinsam mit großen Teilen der Opposition einen guten Weg finden werden. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich habe versehentlich die CDU nicht rechtzeitig zu ihrem Redebeitrag aufgerufen. Das tut mir ausgesprochen leid.
weg übersehen. Die CDU-Fraktion als Mitantragstellerin zu dieser Aktuellen Stunde hätte als zweite Rednerin nach den PIRATEN aufgerufen werden müssen. Das ist aber nicht passiert. Das tut mir leid.
- Dann sagen Sie mir doch bitte freundlichst, wer der Redner für Ihre Fraktion sein soll. - Das ist offensichtlich der Fraktionsvorsitzende Johannes Callsen, dem ich jetzt sehr gern das Wort erteile. Ich entschuldige mich nochmals für diesen Fehler. Ich denke, dass Sie damit leben können.
Frau Präsidentin! Ich war in der Tat etwas überrascht, als ich den Eindruck hatte, die Reihenfolge wird ausgewürfelt. Aber ich nehme die Entschuldigung ausdrücklich an.
Meine Damen und Herren! In der Landtagsdebatte am 21. November 2013 hat der Innenminister zur Vorratsdatenspeicherung auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW hingewiesen und dann abschließend gesagt:
Sechs Tage später, am 27. November 2013, zeigt sich Innenminister Breitner in einer dpa-Meldung erfreut über die Einigung mit der CDU zur Vorratsdatenspeicherung, um dann am 29. November 2013 noch einmal nachzulegen: