„Der Einsatz von Lang-Lkw, sogenannter Gigaliner, wird von uns abgelehnt. Darum wird sich Schleswig-Holstein aus dem Feldversuch Lang-Lkw zurückziehen. Für uns steht die Förderung des kombinierten Verkehrs im Vordergrund.“
In der gesamten Diskussion habe ich von meinen roten und grünen Koalitionskollegen keine Äußerung vernommen, die wir als SSW zum Anlass nehmen könnten, an unserer vereinbarten Klage zu zweifeln. Das wäre auch merkwürdig; denn der von uns seinerzeit eingeschlagene Weg der Klage war damals richtig und ist heute auch noch richtig. Es hat sich inhaltlich nämlich nichts an der Problematik geändert.
Der Opposition möchte ich noch einmal den Grund der Klage in Erinnerung rufen. Den Bundesländern wurde seinerzeit keine Möglichkeit gegeben, sich an der Ausgestaltung des Feldversuchs zu beteiligen. Es gab kein Mitsprachrecht. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat die Vorgehensweise des damaligen Bundesverkehrsministeriums seinerzeit so akzeptiert. Sie haben zugelassen, dass Herr Ramsauer letztendlich allein bestimmen durfte, wo und auf welchen Straßen in Schleswig-Holstein der Feldversuch durchgeführt werden sollte. Die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Feldversuch zu erheben, wurde den Ländern nicht eingeräumt. Daher halten wir an der Klage fest.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass Gigaliner nicht dazu beitragen werden, das Güterverkehrsproblem zu lösen. Das Transportaufkommen auf der Straße wird eher steigen; denn es ist davon auszugehen, dass Güter von der Schiene abgezogen werden und auf die Straße verlagert werden. Das erhöht das Verkehrsaufkommen und führt zu höheren CO2-Emmissionen. Das erhöhte Verkehrsaufkommen wird außerdem dazu führen, dass die Verkehrsbelastung zunimmt.
Bereits jetzt wissen wir, dass unsere Straßen vielerorts das Verkehrsaufkommen nicht mehr bewältigen können. Zudem ist unsere Straßeninfra
struktur - Brücken, Rastplätze, Kreuzungen, Kreisverkehre oder enge Ortsdurchfahrten - nicht für Riesen-Lkw ausgelegt. Außerdem sind viele Ziele innerhalb von Städten für Gigaliner allein aufgrund ihrer Größe nicht erreichbar. Das bedeutet, es müssen extra Umladestationen für den Zubringerverkehr gebaut werden.
Auch für die Verkehrssicherheit stellen Gigaliner ein zusätzliches Risiko dar. Das Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer wird sich erhöhen. LangLkw benötigen mehr Zeit, Kreuzungen und Bahnübergänge zu queren. Längere Überholvorgänge stellen für andere Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Gefährdung dar. Daher sind Gigaliner auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht unproblematisch.
Daher ist es völlig irrsinnig, einen Feldversuch in Gang zu setzen, bei dem Gigaliner auf Straßen geschickt werden, die dafür einfach nicht ausgelegt sind.
Die Zulassung für riesige Lkw wurde seinerzeit als Ausnahmeregelung für Schweden und Finnland geschaffen. Die weiträumigen und dünn besiedelten skandinavischen Regionen sind aber nicht mit Deutschland oder dem Rest Europas vergleichbar.
Wer die skandinavischen Länder als Erfolgsmodell anführt, der streut den Menschen nur Sand in die Augen.
Zudem ist es kontraproduktiv und nicht nachhaltig, wenn Verkehre vom Zug oder vom Schiff auf übergroße Gigaliner umgelenkt werden. Wir brauchen intelligente Logistikkonzepte, die nicht auf die weitere Zunahme des Schwerlastverkehrs auf den Straßen setzen. Daher sind Gigaliner der falsche Weg.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Zunächst hat Herr Abgeordneter Hartmut Hamerich das Wort.
ich verstanden. Dass hier aber so viel Blödsinn mit Blick auf eine fachliche Beurteilung erzählt wird, das habe ich nicht verstanden.
Ich weiß nicht, warum Sie sich den ganz normalen Erkenntnissen verschließen. Ich glaube, niemand von Ihnen hat jemals einen Lkw gefahren;
Der Ökoliner kann einen normalen Kreisverkehr, der für eine Strecke, die im Auswahlverfahren ist, zugelassen ist, ohne Zweifel umrunden. Die Zeit, die der Ökoliner an einer Ampel braucht, um eine Kreuzung zu überqueren, ist kürzer als die Zeit, die vier Pkw benötigen. Zu diesem Ergebnis kommt man zumindest dann, wenn man den Abstand berücksichtigt und wenn man die Anfahrtsgeschwindigkeit und die Verzögerung berechnet.
Dass der Überholvorgang eines 25 m langen Lkw länger ist als der Überholvorgang eines Lkw, der 18 m lang ist, ist selbstverständlich. Das trifft aber auch für den Einzelbus zu, der nicht mehr nur 12 m, sondern 14 m lang sein darf. Bei diesem Fahrzeug ist der Überholvorgang auch ein bisschen länger.
Fahrzeuge sind ins Leben gerufen worden, um weniger Verkehr zu schaffen und um sperriges Gut auf großen Fahrzeugen transportieren zu können. Davon ist die Achslast überhaupt nicht betroffen. Es ist schade, dass der Kollege Matthiessen nicht mehr da ist. Der prüft wahrscheinlich gerade die Achslast seines Fahrrades.
Bei Einzelachsen beläuft sich die Achslast auf 10 t, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen 40-Tonner, einen 60-Tonner oder um einen 32-Tonner handelt. Die Achslast beläuft sich immer auf 10 t.
Bei angetriebenen Achsen ist die Achslast 11,5 t. Bei Doppelachsen sind es auch 11,5 t. Bei Zwillingsbereifung dürfen wir teilweise auf 19 t Achslast gehen. Die Achslast ist aber in jedem Fall festgelegt und ändert sich nicht.
Dabei muss ich auch nicht die Physik bemühen. Das schafft man mit den Grundrechenarten. Wenn man das Eigengewicht zur Ladung hinzuaddiert und dies durch die Achslast dividiert, dann weiß man, wie viele Achsen solch ein Fahrzeug haben
Nun zu den Strecken, die für die Befahrung festgelegt worden sind. Ich bin gern bereit, meinen Fahrlehrerschein für Lkw zu reaktivieren, um Herrn Tietze und Herrn Matthiessen zu zeigen, wie man mit so einem Lkw fahren kann, und zwar sowohl auf die Autobahn rauf als auch von der Autobahn runter als auch durch den Kreisverkehr.
Lieber Kollege Tietze, heutige Lkw haben eine größere Beschleunigung als ein normaler Pkw. Insofern ist der Lkw relativ schnell weg von der Kreuzung und relativ schnell auf der Autobahn. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte ein Bekenntnis ablegen. Als ich gestern Abend nach Hause gefahren bin - ich war kurz vor 22 Uhr kurz vor Brunsbüttel auf der B 5 -, habe ich einen Gigaliner überholt. Sie sehen, es geht mir gut.
Ich bin dieser Spedition dankbar, dass sie LangLkw einsetzt. Dadurch wird ein regelmäßiger durchgängiger Pendelverkehr zwischen dem Hamburger Hafen und dem Industriegebiet BrunsbüttelSüd gewährleistet, und zwar rund um die Uhr. Zudem reichen für die gleiche Menge an Containern heute zwei Lkw, während früher drei Lkw erforderlich waren. Dadurch wird also etwas für die Umwelt und zur Entlastung der stark befahrenen B 5 getan.
Ich nenne Ihnen ein weiteres Beispiel. Es gibt einen Spediteur, der diese Strecke auch bedienen möchte. Er will auch die Strecke zwischen dem Hamburger Hafen und Brunsbüttel rund um die Uhr bedienen. Das macht er schon jetzt mit seinen normalen Lkw. Er hat sich nun einen Lang-Lkw bestellt. Das erfordert einen gewissen Vorlauf; denn ein Lang-Lkw wird nicht einfach so per Amazon geliefert. Dieser Lang-Lkw kommt in der nächsten Woche.
Nein, jetzt nicht. - Er möchte die gleiche Strecke fahren wie der andere Spediteur auch. Der Unterschied besteht darin, dass er das Industriegebiet Brunsbüttel-Nord anfahren möchte. Das sind 3 km mehr auf der B 5, 3 km mehr auf einem Teilstück, das mehrspurig ist und auf dem sich kein Bahnübergang und keine Kreuzung befinden. So könnte er relativ einfach das Werk in Brunsbüttel-Nord erreichen. Dadurch werden einem Unternehmen Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Er hat in diese neuen Lkw investiert, darf aber dabei nicht mitmachen. Ich hätte von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer nicht erwartet, dass er so etwas durchgehen lässt. Das hätte ich nicht von einer Landesregierung erwartet, die immer wieder betont, sie wolle die Westküste stärken. Ihr Geblubber über die Westküsteninitiative können Sie sich wirklich sparen, wenn Sie weiterhin Unternehmen auf diese Art und Weise Knüppel zwischen die Beine werfen. - Vielen Dank.