Wir klären heute den rechtlichen Rahmen. Wir geben Verlässlichkeit und Klarheit für die Schulen. Wir geben Rückenwind für Jungen und Mädchen in Schleswig-Holstein. Wir geben Planungssicherheit für die Schulträger. Ich muss sagen, dass ich mit dem Gesetz zufrieden bin, meine Fraktion ist zufrieden mit diesem Dialog. Ich hoffe und bin ganz sicher, die Schulen sind es auch. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles ist zu einzelnen Punkten schon gesagt worden. Ich möchte es gern vorwegnehmen: Ich hätte mir tatsächlich gewünscht, dass die konstruktiven, sachlichen und teilweise auch rein technischen Änderungsvorschläge seitens der FDP-Fraktion von den regierungstragenden Fraktionen ernsthaft in Betracht gezogen und angesehen worden wären und dass man sie auch übernommen hätte. Das wäre für mich an dieser Stelle ein echter Dialog gewesen und hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden.
Dass wir in der großen Frage - G 8 oder G 9 und Y erhalten - keinen Konsens finden, ist selbstredend, und ich glaube, das ist eine Basis, über die wir jetzt nicht lange diskutieren müssen. Aber wir Liberale wollen unser Land fortentwickeln und Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen, sodass jeder die Chance hat, sein Leben so zu verwirklichen, wie er es sich vorstellt. Gute Bildung ist dabei der Schlüssel für alle. Das war der Appell von uns an Sie, sich damit auseinanderzusetzen, was wir an sachlichen und konkreten Vorschlägen gemacht haben, die zu einer Verbesserung in der Alltagsarbeit geführt hätten.
Die Landesregierung mit den regierungstragenden Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW rühmen sich heute, den so oft zitierten Schulfrieden in das Land Schleswig-Holstein zu tragen. Aber was bezeichnen Sie als Schulfrieden? - In der Tat ist es doch nichts anderes als die Fortführung der Schulstrukturveränderungen aus dem Jahr 2007 hin zur Einheits
schule und entspringt allein Ihrer tiefen ideologischen Überzeugung. Lehrer werden langsam zu reinen Schulmoderatoren degradiert, und Bildung wird nur noch von einem reinen Defizitdenken geprägt, als ob Schüler von einer Krankheit therapiert werden müssten.
Damals wie heute zwingen Sie Schulen in ein starres Korsett ohne Rücksicht auf regionale Interessen und Gegebenheiten. Damals wie heute sind Ihre Entscheidungen geprägt von der Sorge, dass einer Gemeinschaftsschule die Schüler wegbleiben können, wenn das benachbarte Gymnasium ebenfalls das Abitur nach neun Jahren anbietet.
Wenn Sie diese Sorge nicht hätten, warum streichen Sie dann die von FDP und CDU geschaffene Möglichkeit der Wahlfreiheit wieder aus dem Schulgesetz und
bieten als Minimalkonsens den Bestandsschutz für die wenigen noch existierenden G-9- oder Y-Gymnasien an? Damit isolieren Sie Schleswig-Holstein, denn andere Bundesländer gehen hier inzwischen andere Wege. Sie nehmen den Familien die geforderte Flexibilität bei notwendigen, vielfach wirtschaftlich begründeten Wohnortwechseln - und das Ganze auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler.
Genauso wenig friedvoll ist das zwangsweise Durchsetzen des längeren gemeinsamen Lernens. Nichts anderes ist doch der vorgeschriebene binnendifferenzierte Unterricht an den Gemeinschaftsschulen.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Jetzt fangen Sie auch noch damit an! Das ist ja gruselig! Was haben Sie für ein Menschenbild, Frau Klahn? Das ist ja furchtbar!)
Dass Regionalschulen zukünftig Gemeinschaftsschulen heißen, ist für uns Liberale nicht ausschlaggebend. Wesentlich ist für uns aber, dass den Gemeinschaftsschulen verboten wird, abschlussbezogene Klassen einzurichten. Das konterkariert jede schulprogrammatische und selbstverantwortliche Arbeit vor allen Dingen in den Schulen. Das ist doch ein Widerspruch, Herr Stegner.
Außerdem gibt es dazu keine wissenschaftliche Studie, welche die Vorteile des längeren gemeinsamen Lernens belegt. Ganz im Gegenteil: Zahlreiche Studien belegen, dass leistungsstarke Schüler durch binnendifferenzierten Unterricht schlechter und leistungsschwache Schüler nicht besser gefördert werden als in einem differenzierten Schulwesen.
Allerdings scheint die Koalition nicht sonderlich überzeugt von ihren eigenen pädagogischen Konzepten zu sein, denn anders kann die flexible Übergangsphase an Gemeinschaftsschulen, die in drei Jahren zum zukünftigen ersten allgemeinen Abschluss führt, nicht erklärt werden; denn das ist de facto eine abschlussbezogene Klasse.
Liebe Frau Kollegin Klahn, da Sie sich, wie Herr Callsen vorhin auch, gegen dieses zwangsweise gemeinsame Lernen entschieden wenden: Wäre Ihnen lieber, dass wir Oberschichtklassen hätten, die für sich zusammen sind und dass man nicht mit den Schmuddelkindern spielt?
Ist das vielleicht die Logik? - Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Im Jahr 2014 finde ich eine solche Haltung vorgestrig. Wenn sie 1914 geäußert worden wäre, wäre das okay. Das ist keine Frage, sondern wirklich nur eine Bemerkung.
Das nehme ich als eine Zwischenbemerkung. Lieber Herr Dr. Stegner, erstens freue ich mich, dass ich zwar älter geworden bin, aber nicht aus dem Jahr 1914 stamme, und zweitens muss ich ganz deutlich an dieser Stelle sagen: Das, was Sie eben formuliert haben, ist so etwas von verachtend, es
Wenn Sie meinem Vortrag aufmerksam zugehört Anke Erdmann hat es getan - und wenn Sie die Diskussion, die wir geführt haben, wirklich mit Interesse und offenem Ohr verfolgt hätten, dann wüssten Sie, dass es uns allen hier im Haus wichtig ist, den Kindern und Jugendlichen in diesem Land eine Möglichkeit zu eröffnen, den für sie bestmöglichen Bildungsabschluss zu erlangen - auf welchem Weg auch immer. Das ist individuell verschieden.
Ich möchte zu dem letzten Punkt, dass wir abschlussbezogene Klassen an Gemeinschaftsschulen einrichten für die, die den ersten allgemeinbildenden Abschluss erreichen sollen, ihn aber nicht in der vorgesehenen Zeit schaffen und stattdessen drei Jahre brauchen, sagen: Das finden wir ja gut. Denn das ist eine der Maßnahmen, um wirklich mehr für Jugendliche mit einem qualifizierten Abschluss in die Berufswelt zu entlassen oder ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, weitere Schulgänge zu besuchen und noch mehr zu erlangen.
Ich appelliere nochmals an die regierungstragendenen Fraktionen: Honorieren Sie die Arbeit, haben Sie Vertrauen in die Kompetenzen der Schulen mit ihren Lehrkräften und lassen Sie diese ihre bisherigen guten pädagogischen Konzepte fortführen! Dieser Weg war im bisher geltenden Schulgesetz angelegt. Wir Liberale unterstützen die Eigenverantwortlichkeit der Schule. Wir wollen die Wahlfreiheit erhalten. Alle Schulen müssen nach ihren Ressourcen entscheiden können, ob und in welcher Form sie differenziert unterrichten oder ob sie abschlussbezogene Klassen einrichten wollen.
Enttäuschend bleibt auch Ihr Umgang mit den Schulen in freier Trägerschaft. Dass es zu einer Änderung der Finanzierung dieser kommt, ist ja nachvollziehbar. Das haben auch wir irgendwo auf dem Plan gehabt. Dass Sie aber mit dem jetzigen Haushalt die Axt an einige der freien Schulen gelegt haben und ihnen damit die Luft zum Atmen nehmen, ist unmöglich.
In der Anhörung wurde deutlich, dass berufliche Schulen in der Beratung nicht eingebunden waren, obwohl sich diese mehrfach deutlich angeboten hatten. Gerade diese sind jetzt existenziell betroffen. Wo ist an dieser Stelle Ihr soziales Gewissen? Sie machen diesen Schulen und den Schülern, die diese besuchen, den Garaus.
Die FDP legt eine neue Übergangsregelung vor, welche den freien Schulen zum jetzigen Zeitpunkt die Sicherheit gibt, dass sie nicht schlechtergestellt werden. Wir geben Ihnen damit eine zweite Chance, wirklich etwas für die freien Schulen zu tun. Herr Stegner, nutzen Sie dieses Angebot!
Auch in anderen Bereichen kann das von der Regierung vorgelegte Schulgesetz nicht überzeugen. Der Bereich der Schulkooperation ist zum Beispiel unzureichend geregelt. Das wurde Ihnen in der mündlichen und schriftlichen Anhörung mehr als deutlich gesagt. Sie haben keine Schlüsse daraus gezogen. Auch hier haben wir einen konkreten Änderungsantrag vorgelegt. Ebenso sind die Regelungen zur Flexibilisierung des Einschulalters sowie zu den Mindestgrößen von Schulen unzureichend. Wir haben Vorschläge eingebracht, das Einschulalter nachhaltig zu flexibilisieren und auch dafür zu sorgen, dass die Kinder während der Zeit der Rückstellung pädagogisch betreut und auf den Schulbesuch vorbereitet werden. Was ist daran schlecht, dass Sie das ablehnen müssen?
Es ist von Fachleuten, Kinderärzten und Psychologen unterstützt worden. Auch bei den Mindestgrößen formulieren Sie doch deutlich den Willen des Gesetzgebers, dass es Ausnahmen von den Mindestgrößen geben kann, um gerade die Struktur im ländlichen Raum zu erhalten. Unser Formulierungsvorschlag ist dort deutlicher als Ihrer, der einfach irgendwelche nebulösen Modellprojekte nur zulassen möchte.
Auch die vorgeschlagene Regelung zur Berufung von Schulleitern sowie die Erteilung von lehrplanmäßigem Unterricht durch Studenten lehnen wir ab. Wir sind der Überzeugung, dass es für die Schulen gut ist, wenn im ersten Bewerbungsverfahren externe Bewerber vorrangig sind. Erst dann, in einer zweiten Runde, wenn es in der ersten kein Ergebnis gab, sollten Sie interne zulassen. Nutzen Sie das!