Aber - auch das ist schon angesprochen worden wir haben in Schleswig-Holstein in der Tat ein Vollzugsdefizit bei der Unterschutzstellung von Denkmälern. Es hat in Schleswig-Holstein nie eine
flächendeckende Inventarisation unserer Kulturdenkmäler gegeben. Das ist ein Defizit, das die CDU maßgeblich mit verursacht hat über all die Jahre, das die Landesregierung auch dann beheben müsste, wenn es überhaupt kein neues Denkmalschutzgesetz gäbe. Wir überprüfen also die Denkmäler nach jahrzehntelangem Dämmerzustand auch daraufhin, ob es sie überhaupt noch gibt. Wer heute den „Pressespiegel“ gelesen hat, weiß, dass es genau darum geht. In Bad Segeberg gibt es Beispiele dafür, dass Denkmäler gar nicht mehr existieren. Das ist das Problem.
Es ist anzunehmen, dass die Zahl der Denkmäler daher geringer ausfallen wird als 16.000, die Zahl, die von der CDU immer wieder als Drohkulisse mit dem „Freilichtmuseum Schleswig-Holstein“ aufgebaut wird.
Noch eines, bei dem mir wirklich der Hut hochgeht. Es ist schon angesprochen worden: Noch haben wir kein neues Denkmalschutzgesetz für SchleswigHolstein. Das heißt, verantwortlich für unser heutiges Gesetz ist immer noch die schwarz-gelbe Landesregierung der letzten Wahlperiode.
Ich möchte ein Beispiel herausgreifen. Nach dem CDU/FDP-Gesetz bedürfen Windkraftanlagen und andere Bauwerke der denkmalrechtlichen Genehmigung, wenn sie innerhalb wesentlicher Sichtachsen zu einem Denkmal liegen. So steht es im Gesetz. Aber was „wesentliche Sichtachsen“ sind, ist nirgends definiert.
Es kommt noch besser: Wenn dieses völlig ungreifbare Merkmal erfüllt ist, darf nämlich ausnahmslos nicht gebaut werden. Es handelt sich dabei um eine gebundene Entscheidung, also ohne Möglichkeit der Berücksichtigung von Belangen wie der Energiewende oder wirtschaftlicher Interessen der Windparkbetreiber. Das verhindert in der Praxis ganz aktuell und akut, dass Repowerring stattfinden kann, und es behindert auch den Neubau von Windparks.
(Johannes Callsen [CDU]: Das wird doch noch schlimmer, wenn der Umgebungsschutz völlig aufgehoben wird! Das wird doch aus- geweitet! Das müssen Sie doch einmal be- greifen!)
- Herr Abgeordneter Callsen, jetzt habe ich das Wort, und ich frage die Frau Ministerin, ob sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Tobias Koch zulässt?
Gerade weil der Begriff „Sichtachsen“ nicht definiert ist, kehren wir zum Begriff „Umgebungsschutz“ zurück. Der Begriff „Umgebungsschutz“ ist durch jahrzehntelange Rechtsprechung genau festgelegt und in der Praxis gut handhabbar. Das haben uns alle Praktiker immer wieder erklärt.
Bundesweit gilt, dass Umgebungsschutz rechtlich klar definiert ist. Wir machen aus der gebundenen Entscheidung eine Abwägungsentscheidung, das heißt,
trotz Beeinträchtigung der Umgebung eines Denkmals kann sich ein Bauvorhaben durchsetzen, wenn zum Beispiel die Belange der Energiewende oder auch wirtschaftliche Belange der Eigentümer im konkreten Fall überwiegen.
Es wurde schon angesprochen, dass der Vorschlag für ein neues Denkmalschutzgesetz natürlich auch verinnerlicht hat, dass die Energiewende für unsere Gesellschaft von hoher Bedeutung ist.
Angesprochen wurde zum Beispiel, dass bei übergeordneter Trassenführung natürlich das gilt, was im Gesetzentwurf oder unserem Vorschlag steht. Ich zitiere das aus § 14 Abs. 2 des Entwurfs noch einmal:
„Bei Vorhaben, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und deren vordringlicher Bedarf gesetzlich festgelegt sind, ist die Genehmigung zu erteilen.“
(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Johannes Callsen [CDU]: Wo ist der Ausbau von Windeignungsflächen ge- setzlich festgelegt?)
- Lieber Herr Abgeordneter Callsen, das ist geregelt. Ich kann in dieser Rede nicht alles ausräumen.
Daher bleibe ich erst einmal dabei, was grundsätzlich gilt. Wir stehen zur Energiewende. Auch das geht aus unserem Gesetzentwurf hervor.
Darum noch einmal: Das sind alles Beispiele, die zeigen, dass die Novelle der Landesregierung moderner, bürgerfreundlicher und auch praktikabler ist als das, was Schwarz-Gelb fabriziert hat, was derzeit noch in Kraft und auch für die aktuellen Probleme verantwortlich ist.
(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Ge- nau, ihr seid die Besten!)
Vielen Dank, Frau Ministerin, ich hatte den Eindruck, dass Ihr einer Gedankengang jetzt zu Ende sei, und möchte gern auf den Gedankengang davor zurückkommen, wo Sie argumentierten, es gäbe noch gar keinen Gesetzentwurf, über den die Opposition hier diskutieren würde. Vonseiten der Regierungsfraktionen hieß es vorhin, es gebe nur einen Referentenentwurf. Nun habe ich hier Ihre Pressemitteilung vom 14. Januar dieses Jahres, in der es heißt:
„Kulturministerin Spoorendonk stellt Novelle des Denkmalschutzgesetzes vor. Kulturministerin Anke Spoorendonk hat heute (14. Januar) im Kabinett die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg gebracht.“
Meine Damen und Herren, wollen wir es der Ministerin überlassen, die Frage zu beantworten? - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Koch, ich würde keinen Referentenentwurf im Kabinett durchbekommen, wenn nicht gleichzeitig deutlich wird, dass ich an diesem Referentenentwurf weiter arbeiten werde, damit daraus ein Gesetzentwurf wird. Alles andere würde keinen Sinn ergeben. Ich glaube nicht, dass ich dem Ministerpräsidenten erklären könnte, ich mache einmal eben einen Referentenentwurf, aber meine es nicht so ernst.
Wir arbeiten an einem Gesetzentwurf. Das Parlament hat das alles laut Parlamentsinformationsgesetz bekommen. Formal ist es aber so - das wissen Sie genauso gut wie ich -, dass in einem Referentenentwurf auch Punkte stehen, die weiter ausgelotet werden müssen, die weiter diskutiert werden müssen, und dass die zweite Kabinettsbefassung und die erste Lesung im Parlament natürlich dazu