Protokoll der Sitzung vom 19.02.2014

(Ministerin Anke Spoorendonk)

führen, dass an dem Gesetzentwurf weiter gearbeitet wird.

Also, ich stehe doch auch zur Parlamentsbefassung.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Tobias Koch?

Wenn es denn sein muss und zur Klarheit beiträgt.

(Heiterkeit)

Ich denke schon, weil ich mich vergewissern wollte: Es gibt einen Gesetzentwurf, der auch in erster Lesung im Kabinett beraten wurde. Wir sind also über den Stand eines Referentenentwurfs weit hinaus?

- Ich weiß nicht, wie Sie formal den Begriff Referentenentwurf definieren, aber das ist doch der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem Gesetzentwurf.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist aber doch absurd!)

Ich kann es nicht deutlicher machen.

Frau Ministerin Spoorendonk, es gibt jetzt den Wunsch des Herrn Abgeordneten Kubicki, Ihnen eine Frage stellen zu dürfen.

Das darf er dann auch.

Die ist auch nicht böse. Frau Ministerin, haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Abgeordnete, wenn uns sozusagen ein Papier zugeleitet wird - wie allen anderen auch -, auf dem „Gesetzentwurf der Landesregierung“ steht, außerhalb des Parlaments dazu befragt werden und deshalb nicht warten dürfen, darüber zu diskutieren, bis er formal eingebracht ist, sondern dass es auch Aufgabe von Parlamentariern ist, die gefragt werden, was sie dazu sagen, die Dis

kussion zu führen? Haben Sie dafür wenigstens Verständnis?

(Beifall CDU)

- Lieber Herr Kubicki, Sie wissen, dass ich dafür allemal Verständnis habe. Von mir aus darf dieser Vorschlag für einen Gesetzentwurf überall diskutiert werden. Daran habe ich ein großes Interesse. Umso besser wird letztlich der Gesetzentwurf, der dem Parlament zur Verfügung gestellt werden kann.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die von mir veranstalteten Regionalkonferenzen haben hinlänglich gezeigt, dass es außerhalb des politischen Raums eine sehr viel differenziertere Meinung zum Denkmalschutz gibt, dass Denkmalschutz nicht in erster Linie als Hindernis, sondern wirklich auch als Bereicherung und für unsere kulturelle Identität als essenziell angesehen wird. Es gibt sogar Wirtschaftsfachleute, die sagen, dass Denkmalschutz ein Standortfaktor und für den Tourismus von großer Bedeutung ist.

(Beifall SSW)

Es gibt auch andere, und ich kann auch - weil ich vorhin den „Pressespiegel“ ansprach - noch einmal auf den Bericht aus der Hansestadt Lübeck hinweisen. Ich kann darauf verweisen, dass unsere Städte und unsere Regionen den Denkmalschutz brauchen, weil dadurch auch unsere Identität, unsere regionale Identität, zum Ausdruck gebracht wird.

Ich las neulich zur Vorbereitung dieser Aktuellen Stunde, dass selbst das Holstentor - das war allerdings im Jahr 1863 - nur knapp an der Katastrophe des Abrisses vorbeigeschrammt ist. 1863 hätte man fast das Holstentor in Lübeck abgerissen. Für die Eigentümer - da bin ich bei dem vorgeschobenen Thema der heutigen Aktuellen Stunde - wäre dies vielleicht sogar eine interessante Variante gewesen, monetär betrachtet; aber wer weiß, welchen Beleihungswert das Grundstück heute hätte, wenn darauf ein Einkaufsmarkt oder ein Büroturm stünde. Wir sind uns aber hoffentlich darin einig, dass das für unsere Gesellschaft und unser Land eine Katastrophe gewesen wäre.

Es ist auch unsere Aufgabe als Land, unser kulturelles Erbe für nachfolgende Generationen zu erhalten, und einen kleinen Teil dieser Verpflichtung trägt jeder Eigentümer eines Denkmals. Die allermeisten dieser Eigentümer tun das mit großem Stolz und in vollem Bewusstsein für die Besonderheit ihres persönlichen Teils unseres kulturellen Erbes. Um diese Eigentümer besser beraten zu kön

(Ministerin Anke Spoorendonk)

nen, brauchen wir ein neues Denkmalschutzgesetz für Schleswig-Holstein, ein transparentes und rechtssicheres. Lieber Sven Krumbeck, auch ich erlaube mir, zuletzt mit einem Zitat zu kommen:

„Wir vereinfachen und straffen die Vorschriften zur Eintragung von Kulturdenkmalen in das Denkmalbuch. Wir folgen dem Beispiel anderer Länder und gehen weg vom konstitutiven Verfahren hin zum nachrichtlichen Eintragungsverfahren. Das ist weniger aufwendig und bürgerfreundlicher, weil wir dadurch mehr Zeit für die Beratung von Denkmaleigentümern und Investoren haben.

Es verkürzt auch nicht - das will ich hier sagen, weil manchmal etwas anderes behauptet wird - den Rechtsschutz der Betroffenen, die nach wie vor die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der Denkmalbehörden gerichtlich überprüfen zu lassen.“

(Zuruf Johannes Callsen [CDU])

„Wir haben mit unserem Entwurf nicht mehr verschiedene Denkmalkategorien mit unterschiedlichen Rechtsfolgen, künftig gibt es einen einheitlichen Denkmalbegriff mit einheitlichen Rechtsfolgen. Das schafft mehr Klarheit und mehr Transparenz.“

- So weit Peter Harry Carstensen bei der Einbringung des Denkmalschutzgesetzes 2008. Dem ist nichts hinzuzufügen.

(Anhaltender Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sven Krumbeck)

Meine Damen und Herren, die 17 Minuten Redezeit der Landesregierung werden nicht auf die 60 Minuten der Aktuellen Stunde angerechnet. - Nun hat Herr Abgeordneter Peter Sönnichsen für die CDUFraktion das Wort.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Anmerkungen zu der vorangegangenen Debatte. Zunächst einmal, liebe Frau Kollegin Fritzen: Eine Diffamierung des kulturellen Erbes durch die CDU lasse ich mir nicht unterstellen, und ich glaube, das gilt für meine Kolleginnen und Kollegen gleichermaßen.

(Beifall CDU)

Da sind Sie wieder einmal voll übers Ziel hinausgeschossen. Es gibt auch genügend Beispiele dafür, dass andere Dinge den Tatsachen entsprechen.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Dass Ihnen das nicht passt, Herr Dr. Stegner, ist mir klar, Sie müssen es sich trotzdem anhören.

Dann ist häufiger auf den Referentenentwurf und seine Bedeutung hingewiesen worden. Rechtzeitige Debatten können doch in dieser Angelegenheit nicht schaden.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Regionalkonferenzen sind nichts Abschließendes. Nicht nur die Teilnehmer, sondern auch Nicht-Teilnehmer melden sich eben anschließend zu Wort.

(Ministerin Anke Spoorendonk: Da bin ich völlig bei Ihnen!)

- Ja, das ist doch völlig in Ordnung, dann sollte man das aber auch nicht als der Weisheit letzter Schluss darstellen.

Ich will als nächsten Punkt die vermehrten Hinweise auf die Steuerersparnis ansprechen. Mich wundert auch, von wem sie hier teilweise kommen. Denken Sie doch einmal daran, dass es nicht nur die obersten Verdiener dieses Landes sind, die Eigentümer von Denkmälern sind. Schauen Sie sich doch - gerade im ländlichen Bereich - diejenigen an, die eben solche Kulturgüter besitzen, schauen Sie sich ihre Einkommensverhältnisse an! Da braucht man mit Steuerersparnis keine neuen Modelle zu erfinden.

(Beifall CDU und FDP)

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich will mit Ihnen gar nicht lange darüber diskutieren, ob es 16.000 oder eine andere Zahl an Objekten sind, über die zu reden ist. Sie haben sieben Leute, sieben Stellen und zwei Jahre Zeit, das heißt sechs Stück pro Tag und Kopf. Wo bleibt da Ihr Anspruch an Sorgfalt vor Schnelligkeit?

(Beifall CDU)

Den können Sie hier absolut nicht bedienen.

Ich füge etwas hinzu, weil die Frage der Energie angesprochen worden ist. Es gibt auch andere Dinge, bei denen ich mich frage, inwieweit das Kabinett überhaupt zusammenarbeitet: keine neue Landesentwicklungsplanung, keine Fragen der Städtebauförderung, ohne dass gesagt wird, man wolle kompakte und flächensparende Siedlungsstruktu

(Ministerin Anke Spoorendonk)

ren, man wolle barrierefrei und seniorengerecht bauen. Das heißt, wenn Sie in der innerörtlichen Bebauung zu viele Objekte haben, klappt das Ganze nicht, dann stoppen Sie die Entwicklung gerade dessen, was Sie in der Landesplanung immer zum Ausdruck bringen.

Ein letzter Punkt, sehr geehrte Frau Ministerin: Vergessen Sie in Ihrem Regierungsentwurf, wenn er denn kommt, bitte nicht das Thema Konnexität. Sie haben im Moment die Kosten für die Inventarisation übernommen. Die Sachbearbeitung und deren Kosten liegt nachher bei den unteren Denkmalschutzbehörden. Selbst wenn wir im Kreis Plön vorsichtig kalkulieren, dann wird sich die Zahl der Kulturdenkmäler von 600 auf 1.200 erhöhen. Das ist ein Aufwand, für den Sie aufkommen müssen. - Danke fürs Zuhören.

(Beifall CDU und FDP)