Es war die CDU- und FDP-Regierung, die das FAG nach 43 Jahren angefasst und mit der Reformierung begonnen hat.
Die Zahlungsdauer der Konsolidierungshilfen ist reduziert worden. Man hat unseren Ansatz, die Gültigkeitsdauer bis zum Jahr 2020/2021 festzuschreiben, auf das Jahr 2018 reduziert. Das heißt, dass an Kreise und Städte drei Jahre weniger Konsolidierungshilfe gezahlt wird. Das entspricht einem Eingriff von 45 Millionen €.
Mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs ersetzt die Landesregierung ein intransparentes Verhältnis durch ein intransparentes Verhältnis. Es gibt heute keine weitere Erklärung. Eine Grundlage habe ich nicht erkennen können.
Wenn mir Kämmerer des Landes Schleswig-Holstein erklären, sie haben zwar Zahlen bekommen, nur keine Grundlage, und mir vor Ort nicht erklären können, wie dieses Finanzausgleichsgesetz zustande gekommen ist, dann muss uns das zu denken geben.
Frau Abgeordnete, Sie müssen bitte zum Schluss kommen. Sie haben Ihre Redezeit schon deutlich überschritten. Es tut mir leid.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während Kampen knapp 500 € pro Einwohner zusätzlich erhalte, müsse Erfde 30 € pro Einwohner in den Ausgleichstopf zahlen, so die Pressemitteilung von Frau Nicolaisen. Frau Nicolaisen, wenn das wirklich so wäre, wäre das in der Tat ein Skandal. Speziell für Sie habe ich einmal die Zahlen aus den FAG-Erlassen herausgesucht.
Erstens. Kampen bekommt gar keine Schlüsselzuweisung. Kampen hat 2013 insgesamt 1,5 Millionen € an Finanzausgleichsumlage, Kreisumlage und zusätzlicher Kreisumlage eingezahlt. Das sind 2.800 € pro Einwohner. Jetzt reden wir darüber und das ist offensichtlich der Skandal -, ob Kampen
nach den Zahlen des FAG 2014 3.600 €, also 800 € mehr als 2013, oder 4.100 € pro Einwohner solidarisch an andere abgeben soll. Darüber reden wir. Es geht nicht darum, dass Kampen plötzlich einen Bedarf hat, der gedeckt werden muss.
- Sie können nicht immer den Status quo fortschreiben. Dann haben Sie das Ausgleichssystem nicht kapiert. Darin spielt nämlich auch die eigene Steuerkraft eine Rolle, und die ist erheblich gestiegen. Kampen gilt also weiterhin als reich und muss deshalb zwei Drittel seines Reichtums abgeben. Das ist eine Quote, von der die Linkspartei im Einkommensteuerrecht träumen dürfte. Im Kommunalbereich ist das in Ordnung, die CDU möchte aber offensichtlich mehr. Denn sonst kann man ja nicht sagen, das brauchen die nicht.
Kommen wir nun zu Erfde. Sie behaupten, Erfde müsse 30 € in den Ausgleichstopf zahlen. Das steht so wörtlich in Ihrer Pressemitteilung. Herr Koch, vielleicht schreiben Sie demnächst die Pressemitteilungen für Frau Nicolaisen. Sie können jedenfalls rechnen. Jetzt reden wir darüber, ob - wieder bezogen auf das FAG - 2016 unter Berücksichtigung der KdU-Umlage Erfde 418 € oder 443 € pro Einwohner erhalten soll. Das sind ungefähr die 30 €, die Sie monieren. Dann müssen Sie allerdings noch die Änderung der Kreisumlage berücksichtigen, und das, obwohl die Steuerkraft zwischen den beiden Jahren um 86 € gestiegen ist. Daran können Sie sehen, dass Sie nicht einfach irgendwelche Differenzen berechnen können. Erfde hat inzwischen 86 € pro Einwohner mehr. Das reduziert übrigens auch den Ausgleichsbedarf, weil es ein Ausgleich und kein Zuschuss ist.
Selbst wenn wir die Kreisumlage von 300 € pro Einwohner abziehen, bleibt Erfde in jedem Szenario immer noch Nettoempfänger, der von der Solidarität anderer - richtigerweise - mit lebt.
Nebenbei bemerkt sind die Hebesätze von Erfde 48 Prozentpunkte beziehungsweise 25 Prozentpunkte unter dem Landesdurchschnitt.
Schon die Anhebung auf den Landesschnitt würde übrigens die 60.000 € bringen, die Sie monieren. Nebenbei bemerkt: Die Gemeinde Sylt, die über 1 Millionen € Finanzausgleichsumlage einzahlt, liegt über dem Landesdurchschnitt. Das heißt, Gemeinden, die den Landesdurchschnitt übertreffen und davon fast 70 % an Gemeinden wie Erfde abgeben müssen, finanzieren das Ganze. Der Gemeinderat der Gemeinde Erfde hat die 60.000 € bisher nicht gebraucht. Sie hätten sie ja locker nehmen können und wären dann immer im Landesdurchschnitt gewesen.
Ich komme zum Fazit. Kampen wird also mitnichten für arm erklärt und Erfde nicht für reich. Kampen wird auch weiterhin den Löwenanteil seines Steuereinkommens abgeben müssen. Das ist auch gut so. Man muss nicht nur Gutachten lesen, es gibt auch weitere Dinge. Wir reden über Gesetzentwürfe. Auf Seite 39 des Gesetzentwurfs findet sich die vertikale Dimension, die ja keiner gefunden hat. Auf Seite 64, lieber Herr Dr. Garg, findet sich die Berücksichtigung von SGB VIII und SGB XII. Beim SGB XII sind allerdings nur die ambulanten Leistungen aufgeführt, weil die stationären Leistungen direkt abgerechnet werden respektive budgetiert sind. Das heißt, sie sind mit einer Korrelation von 0,943 berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, wir haben weitere Gäste auf der Tribüne. Es sind noch einmal Schülerinnen und Schüler des Sophie-Scholl-Gymnasiums aus Itzehoe. - Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Raudies begann ihren Wortbeitrag mit der Analyse, dass die Finanzkraft vie
ler Kommunen nicht ausreichen soll. Wenn das Ihre Analyse ist, dann ist es aber keine Lösung, diesen Mangel lediglich umzuverteilen. Mit dem jetzt vorliegenden Stand des Gesetzentwurfs machen Sie eines, nämlich dass Sie die Kreise, die bereits heute anerkannt eine zu geringe Finanzkraft haben und die deswegen Konsolidierungshilfe bekommen, jetzt sogar finanziell noch schlechterstellen
und dass Sie gerade einen Teil der Gemeinden, die über die höchste Finanzkraft im Land verfügen, finanziell entlasten. Frau Kollegin Raudies, wenn das Ihre Analyse ist, passt das doch nicht zusammen, dass die Finanzkraft nicht ausreiche. Es ist auch Kiel, Lübeck und Flensburg nicht geholfen -
- Herr Kollege Dr. Stegner, das überlasse ich gern Ihnen. An dem Wettbewerb beteilige ich mich nicht.
(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Man kann sich der Welt nicht entziehen, Herr Koch! - Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Im Übrigen ist den kreisfreien Städten mit den jetzt vorgesehenen 22 Millionen € doch auch nicht geholfen. Sie werden nicht behaupten können, dass die Probleme in Flensburg mit 3 Millionen € und in Lübeck mit 7 Millionen € jetzt gelöst werden können.
Nun stellten Sie sich aber heute hier hin und sagten, alles sei gut, erklärbar und begründbar, was in diesem Gesetzentwurf drinsteht. Frau Kollegin von Kalben und Herr Kollege Stegner, erklären Sie uns doch heute einmal hier von diesem Rednerpult, welche Aufgaben die 48-Einwohner-Gemeinde Norderfriedrichskoog wahrnimmt, dass sie aufgabenbezogen zukünftig um 658.000 € bessergestellt wird, also immerhin 15.000 € pro Einwohner. Für welche Aufgaben dieser Gemeinde ist das gedacht? Erklären Sie uns das heute hier. Sie haben ja selbst gesagt: Sie haben alles verstanden, Sie können das gut und transparent erklären.