Protokoll der Sitzung vom 20.02.2014

Ich bin nicht allwissend.

(Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich kann Ihnen nicht für 1.100 Gemeinden sagen, welche konkreten Auswirkungen es gibt. Vielleicht kommen wir ein Stück weiter, wenn Sie mir die konkrete Bezugsbasis der Differenz sagen.

(Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Bitte, Herr Koch.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich wollte die Frage nicht eigenmächtig stellen. Aber der Kollege fordert mich ja dazu geradezu auf. - Sie haben mit Ihrem Wortbeitrag in der Tat deutlich ge

macht, wie verwirrend die Lage im Augenblick ist.

(Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

Die Bezugsbasis ist der Anhang zum Gesetzentwurf, in dem uns Ihr Minister aufzeigt, wie sich die Situation gegenüber dem geltenden Gesetz auf Basis des Jahres 2014 verändert. Auf Basis dieses Jahres 2014 ergibt sich eine finanzielle Besserstellung derjenigen Gemeinden mit der höchsten Steuerkraft im Kreis Stormarn. Das erklären Sie mir bitte einmal.

Das ist nicht bei allen Gemeinden mit einer hohen Steuerkraft wie beim Kreis Stormarn so. Aber das ist hier die Bezugsbasis. Darüber können wir uns ja nachher noch einmal unterhalten.

(Lachen CDU)

Herr Koch, ich könnte Ihnen doch jetzt schon das Beispiel Friedrichskoog heraussuchen. Wahrscheinlich geben Sie mir nicht die Zeit. Wenn doch, können wir vielleicht für zehn Minuten unterbrechen. Während dieser Zeit können wir dann eine kleine Wette abschließen. Damit hätte ich überhaupt keinen Schmerz. Die Zahlen sind ja herleitbar. Nicht alles, was Sie nicht durchschauen, ist prinzipiell undurchschaubar.

(Beifall und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Der kommunale Finanzausgleich hat Zuführungen und Abführungen zum Inhalt. Sie tun jetzt so, als ob die Differenz nicht erklärbar sei. Natürlich können Sie sagen, Sie wollten die Differenz nicht. Natürlich können Sie aufgrund der Zahlen jetzt auch fordern, dass Sie die Finanzausgleichsumlage von 40 % wieder auf 60 % hochziehen wollen. Dann aber treffen Sie die steuerstarken Gemeinden natürlich noch stärker.

Sie können auch gern fordern, dass nicht 92 %, sondern 94 % angerechnet werden sollen. Wenn Sie ein System verändern, dann können Sie aber nicht einfach sagen: „Mir passt das Ergebnis der Differenz nicht.“ Sie können auch nicht sagen: „Weil es mir nicht passt, ist es unerklärbar.“ Das nämlich ist es nicht,

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

es sei denn, das Innenministerium hat einen Rechenfehler gemacht. Aber es ist nicht unerklärbar. Ich habe es Ihnen ja erklärt, und ich frage Sie: Wenn Sie Finanzausgleichsumlage und Kreisumlage zusammennehmen und die Gemeinden im Kreis Stormarn insgesamt mit einer sehr niedrigen Kreisumlage zugrunde legen, woher sollen wir dann eine zusätzliche Kreisumlage holen?

Der Trend bei den Gemeinden im Kreis Stormarn ist doch der, dass dort nicht die gesammelten Gemeinden als Einzige von den gesammelten Gemeinden im Lande deshalb verlieren. Das ist dieser Effekt. Den können Sie nicht haben wollen. Das können Sie politisch gern fordern. Dann aber stellen Sie einen Änderungsantrag, und sagen Sie, Sie wollten gar keine Finanzausgleichsumlage.

Dann reden wir über die Effekte, und dann kommen wir zu dem Punkt, dass Sie gesagt haben, man müsse die Finanzkraft ausgleichen. Ich gleiche eine Finanzkraft doch zwischen Starken und Schwachen aus. Anderenfalls könnten Sie doch genauso gut sagen: „Ich habe nur Steuerzahler, die einen Spitzensatz von 22 % haben. Also habe ich nicht genügend Geld im System.“ Das ist doch die Argumentation.

Natürlich gibt es nicht nur einige Gemeinden mit nicht ausreichender Finanzkraft, sondern sehr viele. Deshalb bekommen sie ja einen Ausgleich; das ist ja ein Finanzausgleichsgesetz.

Die Frage ist jedoch - diese Frage ist legitim, berechtigt und muss im Verfahren auch nachgewiesen werden -: Reicht die vertikale Masse aus, oder reicht sie nicht aus? Dazu steht etwas im Gesetzentwurf. Dagegen können Sie argumentieren. Das kann man auch noch nach Kommunalgruppen aufspalten; aber es steht drin. Nach dem Gesetzentwurf reichen bei allen Szenarien 2,8 % Kostensteigerungen aus. In Ihrer Regierungszeit hat das nicht ausgereicht. Das sagt der Gesetzentwurf auf Seite 39 übrigens auch.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich sage ja nicht, dass man das ändern muss, Herr Kollege Koch. Solche Taschenspielertricks jedenfalls mache ich nicht. Schauen Sie doch einmal in das Haushaltskonsolidierungsgesetz hinein! Das beruht von der Bemessung her nicht auf den Fehlbedarfen des jeweiligen Jahres, und es sagt nicht: „Da geht die Finanzkraft rein.“ Vielmehr handelt es sich hier um aufgelaufene Defizite. Die aufgelaufenen Defizite waren Bemessungsgrundlage für die Konsolidierungshilfe. Das hat im Einzelfall nicht unbe

dingt immer etwas mit der Finanzkraft von heute zu tun.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das ist eine Vergangenheitsbetrachtung. Das, was wir geändert haben und was Sie kritisiert haben, ist, dass man dann, wenn man nicht mehr fehlbedarfszuweisungsfähig ist, auch keine Konsolidierungshilfe mehr bekommt.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja, ich komme zum letzten Satz.

Die Konsolidierungskreise haben daraufhin nach dem Motto protestiert: „Dann bekommen wir ja gar nicht die Konsolidierungshilfe, selbst dann nicht, wenn wir schon ausgeglichene Haushalte hinbekommen.“ Das ist richtig, muss ich ganz ehrlich sagen; denn wenn man einen Ausgleich nicht schafft, dann besteht ein Anspruch darauf, mehr als das Defizit ausgeglichen zu bekommen.

Herr Abgeordneter, bitte.

Ja. - Wer das möchte, der muss einen reinen Kommunalzuschuss fordern.

Herr Abgeordneter, das waren jetzt ganz viele Sätze oder vermutlich auch ein Satz mit ganz vielen Semikolons. Sie haben die Chance, jetzt noch auf eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Eichstädt zu reagieren, wenn Sie dies zulassen.

Herr Kollege Dolgner, ich komme noch einmal zurück auf die Ausführung von Herrn Koch. Trifft es zu, dass die Gemeinde Stapelfeld, die von Ihnen zitiert worden ist, nur einen Hebesatz von 215 % hat?

(Dr. Kai Dolgner)

- Ja. Ich habe ja gesagt, das habe etwas mit niedrigen Hebesätzen zu tun. Angerechnet aber werden die Nivellierungssätze. Das ist korrekt.

Ich freue mich auf die intensiven Ausschussberatungen.

Herr Kollege, damit ist die Frage des Kollegen Eichstädt wohl beendet. Das gilt auch für Ihre Redezeit. Es tut mir wirklich leid. Sie haben Ihre Redezeit damit deutlich überschritten.

Ich war immer noch bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Eichstädt. Ich wollte sagen, dass wir solche Fragen intensiv in der Ausschussberatung klären können. Dort können wir dann auch Dinge erklären - das gehört zu einer ernsthaften Beantwortung der Frage dazu -, die im Augenblick noch erklärungsbedürftig sind, aber nicht komplett erklärungsunfähig. - Ich danke Ihnen.

(Starker Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die CDU-Fraktion zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat nun Frau Kollegin Astrid Damerow.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Moment ist mir leider ein bisschen schwindelig, weil mich der Zahlenstrauß von Herrn Dolgner etwas überfahren hat. Ich komme mit weniger Zahlen aus.

Wir haben heute Vormittag eine ganze Menge gehört über Gerechtigkeit und über Ausgleich. Ich habe aber bis jetzt nicht verstanden, wie es unter den Labeln Gerechtigkeit und Ausgleich dazu kommen kann, dass zum Beispiel der Landesteil Schleswig in Zukunft insgesamt 3 Millionen € weniger zur Verfügung haben wird.

(Zuruf SPD)

Darin eingerechnet sind bereits die mehr als 3 Millionen €, die die kreisfreie Stadt Flensburg erhalten wird.

Ich kann es Ihnen noch ein wenig deutlicher machen. Sie haben ja hier sehr viel vom ländlichen Raum gesprochen. Nehmen Sie als Beispiel den

Kreis Nordfriesland. Der wird nach diesem Entwurf in Zukunft 7,2 Millionen € weniger zur Verfügung haben. Die Gemeinden im Raum der Kreisangehörigen werden 3,4 Millionen € mehr zur Verfügung haben. So weit, so gut.

Völlig übersehen worden ist aber, dass der Kreis Nordfriesland bis jetzt Teile der Grundsicherung an die kreisangehörigen Gemeinden weitergegeben hat, nämlich in Höhe von 1,8 Millionen €. Das heißt, für die kreisangehörigen Gemeinden bleiben am Ende noch 1,6 Millionen € übrig. Das entspricht etwa 1,3 Punkten Kreisumlageerhöhung.

Nun erklären Sie mir noch, wo hier der ganz große Vorteil für den Kreis Nordfriesland sein soll. Unter dem Strich wird die gesamte Region Nordfriesland mehr als 3 Millionen € weniger zur Verfügung haben. Das werden unsere Bürger merken.

(Zuruf SPD)