Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Eine Wortmeldung zur Begründung gibt es nicht. Es liegt aber eine Wortmeldung der Kollegin Dr. Bohn vor. - Bitte schön.
Es gibt die erfreuliche Nachricht, dass es einen neuen Antrag gibt, bei dem die FDP-Fraktion Mitantragstellerin ist. Diesen Antrag haben wir gestern eingereicht. Ich hoffe, dieser ist inzwischen angekommen.
Das ist hier bisher noch nicht angekommen. Das kann ich aber natürlich gern mit aufnehmen. Dann sage ich noch einmal deutlich, dass der Gesetzentwurf eingereicht worden ist von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von der SPD-Fraktion, von den Abgeordneten des SSW, von der Fraktion der FDP und von der PIRATEN-Fraktion.
Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten Rasmus Andresen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit den 90er-Jahren beraten Abgeordnete in diesem Haus immer wieder über die Aufnahme von Sinti und Roma in die Landesverfassung. Immer wieder gab es Vorstöße, die Sinti und Roma in der Landesverfassung mit der dänischen und friesischen Minderheit gleichzustellen. Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir in der vergangenen Legislatur in einem ausgiebigen Verfahren über die Verfassungsergänzung beraten haben. Alle, wirklich alle Anzuhörenden haben sich damals für die Verfassungsergänzung ausgesprochen.
Im Vorfeld der Landtagstagung ist die Koalition kritisiert worden, nur Symbolpolitik zu betreiben. Bei allem Streit in vielen Fragen freue ich mich, dass wir uns hier weitgehend einig sind, dass die Aufnahme von Sinti und Roma in die Landesverfassung ein wichtiges Symbol ist.
Es geht um die Anerkennung einer Volksgruppe und einer nationalen Minderheit, die jahrhundertelang auch bei uns in Schleswig-Holstein verfolgt wurde.
Zeit allein 400 Sinti aus Schleswig-Holstein in den Vernichtungslagern. Das Unrecht, das den Sinti und Roma in der Vergangenheit angetan wurde, kann man allerdings nicht ausschließlich auf die NS-Zeit beziehen. Auch die Eingliederungsversuche im 18. und 19. Jahrhundert sind ein trauriges Beispiel für die Geschichte der Sinti und Roma. Wir haben alleine deshalb gegenüber den Sinti und Roma eine historische Verantwortung.
Es geht um die Gleichstellung mit den anderen beiden nationalen Minderheiten, mit den Friesen und den Dänen. Es gibt kein gutes Argument dafür, die drei nationalen Minderheiten in diesem Punkt unterschiedlich zu behandeln.
Für den Minderheitenschutz war 1993 ein wichtiges Jahr. Durch das Rahmenabkommen für Minderheitenschutz vom Europarat wurde ein für alle Mal klar, dass die Sinti und Roma als nationale Minderheit anerkannt sind. Jetzt, 19 Jahre später, haben wir die Chance, einen nächsten Schritt zu gehen.
Aber auch, wenn man aktuelle Politik zur Grundlage der Entscheidung macht, wäre eine Änderung der Verfassung ein starkes Signal. Die Situation der Sinti und Roma in anderen europäischen Staaten, wie zum Beispiel in Ungarn, ist dramatisch. Antiziganismus ist leider an vielen Orten gesellschaftlich mehrheitsfähig.
Schleswig-Holstein hat die Chance, mit der Verfassungsergänzung eine Vorreiterrolle in der Minderheitenpolitik einzunehmen. Wir Grüne würden uns noch viel mehr Unterstützung für die circa 5.000 in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und Roma wünschen.
Wir werden dazu in der Koalition sicherlich noch beraten. Wir glauben aber, dass die Mehrheit für eine Verfassungsänderung bereits in der ersten Lesung ein gutes Signal ist.
Ein Ansatz für die weitere Beratung könnte sein, die Geschichte der Sinti und Roma im Rahmen von politischer und historischer Bildung stärker in das Zentrum der Öffentlichkeit zu rücken. Wir werden unserer landespolitischen Verantwortung gerecht.
Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass die neue Landesregierung, liebe Anke Spoorendonk, aber auch Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Albig, bundes- und europaweit ihre minderheitenpolitische Rolle ernst nehmen und über Schleswig-Holstein hinaus strahlen wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Geschichte der Sinti und Roma darf keine unendliche Enttäuschung werden. Ich freue mich, dass die FDP-Fraktion und die Fraktion der PIRATEN unsere Initiative unterstützen. Damit haben wir theoretisch schon vor der ersten Lesung die Mehrheit erreicht, die für eine Verfassungsänderung notwendig ist.
Für uns Grüne kann ich aber auch erklären, dass wir uns über jede weitere Stimme aus der Opposition freuen werden. Je größer die Mehrheit wird, umso stärker ist das Signal.
Wir werden in den weiteren parlamentarischen Beratungen weiter auf Sie, Frau Damerow und Herr Callsen, zugehen und hoffen, gemeinsam - wie wir es auch bei den Kinderrechten in der vergangenen Legislatur hinbekommen haben - einen Kompromiss zu erzielen, der die Aufnahme des Schutzes der Sinti und Roma in die Landesverfassung ermöglicht, und dabei eine möglichst breite Mehrheit zu erzielen.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und darauf, dass die Geschichte der Beratung - die wirklich schon 20 Jahre geht - zur Gleichstellung der Sinti und Roma in der Landesverfassung dann in wenigen Wochen oder in ein, zwei Monaten ein glückliches Ende finden wird.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Johannes Callsen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den Bonn/Kopenhagener Erklärungen wurde 1955 der Grundstein für eine Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein gelegt, die sich mittlerweile zu einem Modell für Europa und andere Grenzregionen entwickelt hat. Wir haben seitdem viele Fortschritte in der Minderheitenpolitik erreicht, die heute die Grundlage für ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit, und schlicht eine Selbstverständlichkeit sind. Niemand
Minderheitenpolitik allerdings ist nicht allein eine Frage des Geldes. Mit der Aufnahme der dänischen und der friesischen Minderheit in die schleswigholsteinische Landesverfassung im Jahr 1990 wurde ein klares Bekenntnis zum Schutz und zur Förderung dieser Minderheiten abgelegt. In den letzten Jahren ist die Frage aufgekommen, ob auch die Minderheit der in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und Roma in die Landesverfassung mit aufgenommen werden soll. Viermal - der Kollege Andresen hat es eben geschildert - wurde hierzu ein Anlauf unternommen. Die letzte Diskussion hier im Plenum ist keine 14 Monate her. Ich gebe zu, dass wir als CDU Bedenken gegen die Aufnahme der Sinti und Roma in die Verfassung vorgetragen hatten.
Sinti und Roma sind selbstverständlich in Schleswig-Holstein zu Hause. Sie leben aber auch in vielen anderen Bundesländern. Sie sind keine landesspezifische Minderheit, und darum ging es in der bisherigen Diskussion. Weder in Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, noch in Bayern, also in Ländern, in denen die Sinti und Roma am längsten zu Hause sind, gibt es explizite Verfassungserwähnungen.
Bei der Diskussion, die uns jetzt vorliegt, muss sich jeder einzelne Abgeordnete bestimmte Fragen beantworten können. Worin nämlich liegt der Unterschied, ob die Sinti und Roma als zusätzliche Minderheiten in der Verfassung stehen? Ändert sich überhaupt etwas für diese Volksgruppe, wenn sie neben den Friesen und Dänen in der Verfassung verankert wird? Neben den grundgesetzlichen Regelungen ist Schleswig-Holstein auf europäischer Ebene auch an die Sprachencharta und an das Rahmenabkommen des Europarats gebunden.
Ich weiß aber auch - ich betone es -: Auch in meiner Fraktion, der CDU-Fraktion, gibt es ebenso Stimmen, die sich für die Aufnahme der Sinti und Roma in unsere Landesverfassung aussprechen. Seit den vergangenen Parlamentsberatungen befindet sich die CDU-Landtagsfraktion in einem Meinungsbildungsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Wenn wir aber schon überlegen, die Verfassung an der Stelle des Minderheitenschutzes zu verändern, dann sollten wir diese Diskussion auch nutzen, um zu prüfen, ob vielleicht auch an anderen Stellen in der Landesverfassung Veränderungen notwendig und sinnvoll sind.
Hierzu ist die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich bereit. Ich freue mich, dass auch bei der Regierungskoalition die Bereitschaft dazu besteht. Wir sollten uns alle Zeit für eine sorgfältige Beratung und Sorgfalt nehmen, damit insgesamt eine breite tragende Lösung für die Landesverfassung, auch unter besonderer Berücksichtigung des hier vorliegenden Antrags möglich wird. Ich sage Ihnen zu: Die CDU-Landtagsfraktion wird sich sehr konstruktiv und verantwortungsvoll in diese Beratung einbringen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Gut Ding will Weile haben, aber jetzt ist wohl auch die Zeit zur Umsetzung gekommen. Nach 1998, 2003, 2004, 2006 und 2010 ist dies also der sechste Versuch, Sinti und Roma mit deutscher Staatsbürgerschaft in den Artikel 5 unserer Landesverfassung aufzunehmen. Wir können diesen deutschen Staatsbürgern - das ist auch immer ein wichtiges und gutes Argument - auf diese Art und Weise Schutz und Förderung bieten, sie den anderen Minderheiten endlich gleichstellen und endlich den europäischen Vorgaben nachkommen.
21 Jahre nachdem dieses Haus die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe unter den Schutz der Landesverfassung gestellt hat, müssen wir endlich auch der kleinsten nationalen Minderheit, die in unserem Land beheimatet ist, den Schutz und die Förderung durch die Aufnahme in unsere Landesverfassung gewähren.
Die Diskussion ist nicht neu. In der letzten Legislaturperiode haben wir eine sehr ausführliche schriftliche und mündliche Anhörung im Europa- sowie im Innen- und Rechtsausschuss durchgeführt. Eigentlich sind die Argumente ausgetauscht. Zum Beispiel die mündliche Anhörung des Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, oder auch von Herrn Matthäus Weiß war sehr emotional, und es war sehr beeindruckend, die persönlichen Schicksale in der Vergangenheit, aber auch die Schilderung des heutigen Alltags, die Schwierigkeiten, mit denen die Sinti und Roma
auch heute noch zu kämpfen haben, zu hören. Die Stellungnahmen der Fachverbände, des Flüchtlingsrats, der FUEV und der Juristen waren alle eindeutig.
Jetzt nicht zu handeln, wäre Ignoranz gegenüber Vergangenheit, Menschlichkeit und Fachwissen. Eigentlich ist schon jede weitere Diskussion beschämend, da sie die Anerkennung unserer kleinsten, aber auch unserer schwächsten nationalen Minderheit immer wieder infrage stellt. Das passt nicht mehr in unsere Zeit. Vor allem passt es nicht in unsere Vorstellung von einer auf gegenseitigem Respekt aufbauenden Minderheitenpolitik in unserem Land. Wir möchten nicht länger zwischen Minderheiten erster und zweiter Klasse differenzieren. Wir möchten diese praktizierte Ausgrenzung nicht länger fortführen.
Wir möchten auch endlich den Grundsätzen der Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz der Minderheiten und der Europäischen Sprachencharta folgen, zu deren Umsetzung sich auch die Bundesrepublik Deutschland bekannt und verpflichtet hat.
Urkundlich erstmals erwähnt leben Sinti und Roma seit 1417 in Schleswig-Holstein. Zu behaupten, sie wären hier nicht landesspezifisch, ist damit verkehrt. Über all die Jahrhunderte hinweg haben sie Diskriminierung, Intoleranz und Ausgrenzung erfahren. Ihre Verfolgung gipfelte in den vielen Morden durch die Nazis, aber auch heute ist ihr Alltag noch nicht einfach. Kaum eine Bevölkerungsgruppe in Schleswig-Holstein, in Deutschland und in der EU benötigt mehr Schutz und Förderung als die der Sinti und Roma. Ausgrenzung und Diskriminierung sind oft ihr Alltag. Allein für ihre gesellschaftliche Akzeptanz wäre es ein gutes Zeichen, sie endlich unter den Schutz unserer Landesverfassung zu stellen.
Vielleicht noch einmal zur Erklärung, weil besonders die neuen Kollegen diese Diskussion wahrscheinlich nicht in Gänze verfolgt haben. Ich habe der Rede von Johannes Callsen eben entnehmen können, dass die inhaltliche Begründung noch nicht bei allen Abgeordneten richtig angekommen ist. Was sind eigentlich die autochthonen nationalen Minderheiten?
Laut FUEV, der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, sind autochthone nationale Minderheiten Gemeinschaften, die im Gebiet eines Staates geschlossen oder in Streulage siedeln, zahlenmäßig kleiner als die übrige Bevölkerung des Staates sind, deren Angehörige Bürger dieses
Staates sind, die sich durch ethnische, sprachliche und kulturelle Merkmale von der Mehrheitsbevölkerung unterscheiden. Von diesen Gemeinschaften, die als nationale Minderheiten anerkannt sind, gibt es in Deutschland insgesamt vier, nämlich die Dänen, die Friesen, die Sinti und Roma und die Sorben, wobei die Sorben im Gegensatz zu den drei erstgenannten bekannterweise nicht in SchleswigHolstein beheimatet sind.