Protokoll der Sitzung vom 23.08.2012

Staates sind, die sich durch ethnische, sprachliche und kulturelle Merkmale von der Mehrheitsbevölkerung unterscheiden. Von diesen Gemeinschaften, die als nationale Minderheiten anerkannt sind, gibt es in Deutschland insgesamt vier, nämlich die Dänen, die Friesen, die Sinti und Roma und die Sorben, wobei die Sorben im Gegensatz zu den drei erstgenannten bekannterweise nicht in SchleswigHolstein beheimatet sind.

Das Abstimmungsverhalten über die Aufnahme der Sinti und Roma in unsere Verfassung und damit ihre Gleichstellung mit der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe war in den letzten Jahren unterschiedlich, aber eben oft leider auch von Koalitionszwängen geprägt. Dafür habe ich Verständnis, auch wenn wir dadurch oft der Sache nicht angemessen reagieren.

Aber wenn ich die jetzige Konstellation des Landtags im Verhältnis zu damaligen Abstimmungsergebnissen zu diesem Thema betrachte, dann dürfte einer benötigten Zweidrittelmehrheit eigentlich nichts mehr im Wege stehen. An den Inhalten hat sich jedenfalls nichts geändert. Wir können jetzt endlich nachholen, was wir schon viel zu lange versäumt haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Minderheitenpolitik hat in Schleswig-Holstein eine gute Tradition. Mittlerweile kann man guten Gewissens sagen, dass auch die Debatte über die Aufnahme der Sinti und Roma in die Verfassung eine gute Tradition bei uns hat. Die FDP spricht sich seit zwei Jahrzehnten für die Aufnahme aus und unterstützt daher eine entsprechende Verfassungsänderung. Mit Blick auf die aktuellen Mehrheitsverhältnisse scheint es so zu sein, dass zumindest eine der Traditionen - viele werden sagen: endlich - ein Ende finden wird, nämlich die der Diskussion. Wir werden das jetzt in die Tat umsetzen.

Über Jahre wurden viele Argumente ausgetauscht. Es gibt dabei Argumente, die vor einer Überfrachtung der Verfassung warnen. Auch gibt es die Position, die die Aufnahme von Staatszielbestimmungen in die Landesverfassung aus grundsätzlichen

Überlegungen ablehnen. All diese Argumente sind unabhängig von den jeweils diskutierten Einzelthemen.

So besteht die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg nur aus Staatsorganisationsbestimmungen. Dort gibt es keine Staatszielbestimmungen. Trotzdem glaubt niemand, dass pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger in Hamburg schlechter gepflegt werden als in Schleswig-Holstein oder dass der Hamburger Senat weniger verantwortlich mit der natürlichen Lebensgrundlage umgeht als andere Länder. Ich will damit darauf hinweisen, dass eine Verfassungsänderung allein den faktischen Zustand schwerlich wird beheben können, aber sie bietet möglicherweise den Anlass, darüber nachzudenken, ob an der faktischen Gestaltung etwas geändert werden muss.

(Beifall FDP und PIRATEN)

In Schleswig-Holstein sind wir einen anderen Weg gegangen. Staatszielbestimmungen sind Teil unserer Verfassung. Wir haben hier eine andere Tradition und eine entsprechende Geschichte. So haben wir unsere Verfassung im Bereich der Staatszielbestimmungen stetig weiterentwickelt. Zuletzt wurde in der letzten Legislaturperiode der Bereich der Kinderrechte ergänzt und ausgebaut.

Wenn man gewisse Bereiche jedoch besonders hervorhebt, ihnen einen besonderen Stellenwert zumisst, dann muss man sich auch fragen lassen, warum andere Bereiche keinen Eingang in die Verfassung gefunden haben. Unsere Verfassung schützt die nationalen Minderheiten der Dänen und Friesen. Meiner Fraktion war und ist bisher nicht klar, warum die Sinti und Roma hiervon ausgeschlossen werden sollten, da auch sie als autochthone Minderheit seit Jahrhunderten Teil unseres Landes sind und es keinen Unterschied zu den anderen nationalen Minderheiten gibt. Herr Kollege Callsen, der Hinweis darauf, dass Sinti und Roma auch in Nordrhein-Westfalen oder Bayern gelebt haben, entbindet uns nicht von der Verantwortung festzustellen, dass sie seit mehreren hundert Jahren Bestandteil unseres Landes sind.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Die Aufnahme in die Verfassung scheint uns daher mehr als geboten.

Die Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument unseres Landes. Veränderungen können vernünftigerweise nur mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Im Hinblick auf Debatten der Vergangen

(Birte Pauls)

heit - wie gesagt, ich debattiere seit 20 Jahren, ich habe dort teilweise sehr emotionsgeladene Beiträge vernommen - weise ich darauf hin, dass jeder Abgeordnete bei einer Verfassungsänderung vor einer eindringlichen Prüfung steht. Ich bitte deshalb darum, kein Argument abzuqualifizieren und keinen Kollegen persönlich anzugreifen, nur weil er die unterschiedlichen Argumente anders gewichtet und deswegen zu einer anderen Entscheidung für sich selbst kommt als wir, die wir - davon gehe ich aus dies mit großer Mehrheit beschließen werden.

Die letzte Debatte, die wir in diesem Hohen Haus zu diesem Thema geführt haben, war in Teilen sehr emotional, teilweise persönlich verletzend und wurde auch zum allgemeinen Angriff auf die Minderheitenpolitik der FDP-CDU-Regierung genutzt. Es gab auch Zeiten, wo SPD und CDU gemeinsam regiert haben und sich an der Situation nichts geändert hat. Ich will das nur anmerken.

Ich will die Gelegenheit wahrnehmen und klarstellen, dass die FDP in dieser Frage konsistent ist. Wir stehen zu den Entscheidungen, die wir in der letzten Legislaturperiode getroffen haben. Die Kritik der damaligen Opposition richtete sich nur gegen die finanziellen Kürzungen. Wer Minderheitenpolitik jedoch nur unter finanziellem Aspekt versteht, nur den Aufwuchs von Mitteln im Blick hat, der sollte sich fragen, ob er Minderheitenpolitik wirklich verstanden hat. Das gilt insbesondere auch für unsere Positionierung zu bestimmten Fragestellungen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein.

So stellt die SPD in ihrem Masterplan für Minderheiten klar, dass auch die Minderheiten ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen. Minderheitenpolitik im Verständnis meiner Partei geht weit über die finanzielle Betrachtungsweise hinaus. Es geht um Anerkennung, Akzeptanz und Achtung im Zusammenleben, um gegenseitiges Verständnis füreinander, um die Möglichkeit, die eigene kulturelle Identität zu leben und zu bewahren.

Ich möchte hier die Worte Hannah Arendts anführen, die zwar allgemein zu den Menschenrechten geschrieben hat, deren Ausführungen aber im Besonderen für die Minderheiten gelten. Hannah Arendt hat geschrieben: „Es gibt nur ein einziges Menschenrecht“, nämlich das Recht, Staatsbürger zu sein. Das richtet sich an die Minderheiten, aber auch immer an uns selbst. Wir haben eine Verantwortung gegenüber unseren Mitmenschen, mit denen wir in unserem Gemeinwesen zusammenleben. Arendt hat damit aus meiner Sicht den Kern getroffen. Die Bürgerrechte als oberste Garantie sind es,

die eine pluralistische und wahrhaft demokratische Gesellschaft ausmachen. Ich sage das deshalb, weil es um den faktischen Umgang mit seinen Mitmenschen geht, nicht nur um die rechtliche Beschreibung.

Durch die Aufnahme der Sinti und Roma in die Verfassung würden wir diesen Aspekt noch weiter ergänzen und ein positives Zeichen setzen. Es würde unserem Land gut zu Gesicht stehen. Die FDPFraktion steht Gesprächen offen gegenüber, so wie sie von der Union angestoßen wurden, ob wir nicht mit der Aufnahme von Sinti und Roma in die Verfassung eine allgemeine Diskussion über die Neugliederung unserer Staatszielbestimmungen führen wollen.

Zudem sind aus unserer Sicht - ich wiederhole, was ich im Ältestenrat gesagt habe - auch noch andere Bereiche regelungsbedürftig. Sie wissen, dass ich einen tierschutzpolitischen Sprecher habe, der mit Verve nicht nur in meiner Fraktion, sondern generell dafür wirbt, dass auch der Tierschutz in die Verfassung kommt - eine völlig andere Regelungsmaterie, aber der gleiche Ansatz. Ich bitte darum, dass wir uns in den Ausschussberatungen darüber Gedanken machen, ob wir, wenn wir zu einer Regelung kommen, andere Dinge mit erledigen könnten. Das würde vieles erleichtern.

(Beifall Abgeordneter Dr. Heiner Garg [FDP])

Ansonsten hoffe ich und bin sicher, kanarienvogelpolitischer Sprecher,

(Heiterkeit - Dr. Heiner Garg [FDP]: Komm du nach Hause!)

dass wir diesmal nach fast 20 Jahren Diskussion im Lande zu einer größeren Mehrheit kommen und die Verfassung ändern können, wie wir uns das immer vorgestellt haben. - Ich bedanke mich herzlich.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Für die Fraktion der PIRATEN hat Frau Abgeordnete Angelika Beer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sinti und Roma leben in SchleswigHolstein und gehören in die Verfassung. Ich möchte eine kurze Rede mit zwei Aspekten halten, zum einen erläutern, warum wir als PIRATEN den Ge

(Wolfgang Kubicki)

setzentwurf mit einbringen, und zum anderen einen persönlichen Aspekt nennen.

Wir PIRATEN unterstützen den Gesetzentwurf, weil sowohl in unserem Grundsatzprogramm als auch in unserem Landtagswahlprogramm Minderheiten eine entscheidende Rolle spielen. Wir treten entschieden für die Rechte der Volksgruppen und Minderheiten ein, für alle Bürgerinnen und Bürger. Für möglichst alle Menschen im Land sollen die gleichen Rechte gelten. Jeder einzelne Mensch ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Im Falle von diskriminierten Gruppen, im Falle von zahlenmäßig kleinen Gruppen oder auch dann, wenn beides zusammenfällt, muss der Staat ausgleichend eingreifen, um die Gleichberechtigung herzustellen und zu garantieren.

Europäische Sinti und Roma dürften heute mit Interesse dieser Debatte folgen. Ich hoffe, dass die Zweidrittelmehrheit zustande kommt, später vielleicht auch mit Stimmen aus der CDU-Fraktion oder den Stimmen der gesamten Fraktion, weil wir gut im Gedächtnis haben, dass wir innerhalb Europas, obwohl die Sinti und Roma auf europäischer Ebene anerkannt sind, ein recht menschenunwürdiges Umgehen mit Sinti und Roma zum Beispiel in Frankreich erleben mussten, wo Sinti und Roma ich will jetzt nicht sagen durch Deportationen, aber - mit Massenabschiebungen mit einem kleinen Tagesgeld ins Flugzeug gesetzt und nach Osteuropa geschickt worden sind.

Ich will das auch betonen - das ist der persönliche Teil -: Ich bin viel durch Osteuropa gereist, war insbesondere auch auf dem Balkan, im ehemaligen Jugoslawien. Für mich war es immer beschämend, wenn ich sehen musste, dass unsere Bundeswehrsoldaten und unsere Polizisten zum Beispiel bis heute im Kosovo stationiert sind, um eine ehemalige Minderheit - die Albaner - zu schützen und ihnen zu helfen, einen Staat aufzubauen, und zu sehen, wie unter diesem Schutz die Albaner mit einer Minderheit, nämlich mit den Sinti und Roma im eigenen Land, umgehen - ebenso menschenverachtend wie in manch anderen Regionen.

Deswegen möchte ich der Landesregierung und auch Renate Schnack danken, dass wir hier eine Vorreiterrolle für uns in Anspruch nehmen können. Ich hoffe, dass das Signal weit über Schleswig-Holstein hinausgeht, denn es ist längst überfällig.

(Beifall PIRATEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wenn wir gemeinsam sagen können, dass nach einer solchen Veränderung unserer Verfassung unser

Land in guter Verfassung ist, dann sollte es eine Botschaft sein, die weit über Deutschland hinausgeht. - Vielen Dank.

(Beifall PIRATEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Für den SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Schleswig-Holstein gibt es drei autochthone Minderheiten. Der Schutz und die Förderung von zwei von ihnen ist ausdrückliches Staatsziel und in der Verfassung verankert. Dass die dritte Minderheit außen vor bleibt, ist mehr als nur ein Schönheitsfehler. Immerhin unternehmen wir bereits den fünften Anlauf, die Verfassung entsprechend zu ändern. Das Fehlen der dritten Minderheit in unserer Landesverfassung ist für uns immer noch eine offene Wunde.

Meine Damen und Herren, der Kollege Callsen hat gerade eben ein Argument eingebracht, dass in der CDU diskutiert wird, nämlich ob die Sinti und Roma landesspezifisch sind, weil sie ja in mehreren Bundesländern leben. Das ist ein wichtiges Argument innerhalb der CDU. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen - man fasst sich immer gern an die eigene Nase; das tue ich als Friese natürlich auch -, dass auch die friesische Minderheit nicht nur in Schleswig-Holstein beheimatet ist, sondern auch im niedersächsischen Saterland und sogar im Ausland, wenn man so sagen will: in der niederländischen Provinz Friesland.

Nach der Definition wären die Friesen auch nicht landesspezifisch. Wir wissen aber alle, dass wir Friesen das natürlich sind. Insofern ist es vielleicht ein Hilfsargument für Sie in der internen Diskussion: Die Sinti und Roma stehen also auch in der Hinsicht nicht allein, sondern da sind sie den Friesen sehr ähnlich.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Schleswig-Holstein kann meines Erachtens zu Recht stolz auf seine Minderheitenpolitik sein, die ausdrücklich von Dialog und gegenseitigem Respekt geprägt ist. Genau aus diesem Grund ist die Aufnahme der Sinti und Roma in den Staatszielka

(Angelika Beer)

non des Landes ein absolut notwendiger und zwingender Schritt - ein Riesenschritt im Übrigen auch für die anderen Minderheiten, die eigentlich schon immer eine Unterscheidung oder Hierarchisierung der Minderheiten ablehnten, ein Riesenschritt für unsere Gesellschaft, die den Sinti und Roma den Respekt zollt, den sie verdienen, und schließlich ein Riesenschritt für Schleswig-Holstein, das anhand seiner Verfassung zeigt, dass es sich nicht auseinanderdividieren lässt.

Wir leiten eine wichtige Verfassungsänderung ein. Schleswig-Holstein anerkennt durch die Verfassungsänderung seine Verpflichtung auf Schutz und Förderung der Sinti und Roma. Die Sinti und Roma freuen sich auf eine klare Botschaft. SchleswigHolstein ist ein buntes Land, das sich stark dafür macht, dass es so bleibt. Diese klare Botschaft sollte laut verkündet und nicht von kleinlichem Parteiengezerre übertönt werden. Ich höre heute, dass genau dieses geschieht. Das zeigt, dass dieses Parlament sich durchaus seiner Verantwortung bewusst ist.