Protokoll der Sitzung vom 23.08.2012

Wir leiten eine wichtige Verfassungsänderung ein. Schleswig-Holstein anerkennt durch die Verfassungsänderung seine Verpflichtung auf Schutz und Förderung der Sinti und Roma. Die Sinti und Roma freuen sich auf eine klare Botschaft. SchleswigHolstein ist ein buntes Land, das sich stark dafür macht, dass es so bleibt. Diese klare Botschaft sollte laut verkündet und nicht von kleinlichem Parteiengezerre übertönt werden. Ich höre heute, dass genau dieses geschieht. Das zeigt, dass dieses Parlament sich durchaus seiner Verantwortung bewusst ist.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Wer sein Gewissen befragt, kann gar nicht anders, als dem Antrag zuzustimmen. Das klare Bekenntnis zum Schutz und zur Förderung aller Minderheiten entspricht nämlich genau dem, was unser Land immer starkgemacht hat: Toleranz und Respekt. Die antragstellenden Fraktionen verbinden mit ihrer Initiative die Hoffnung, dass sich etwas in den Köpfen der Menschen ändert, dass sie erkennen, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die, obwohl sie Romanes miteinander reden, doch dazugehören. Die beabsichtigte Änderung soll zum Nachdenken und Nachfragen anregen: Wie lebt es sich bei uns als Minderheit? Wie sollte die Minderheit gefördert werden? Wie soll sie hier im gesamten Leben integriert werden? Es soll etwas in Gang kommen, das wünschen wir uns auch für die Mehrheit.

Aber auch für die Sinti und Roma wird sich einiges ändern. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung, denn auch der dänischen und der friesischen Minderheit hat die Berücksichtigung in der Verfassung viele Vorteile gebracht. Eine symbolische Anerkennung des Engagements und der Rechte rückt die Machtverhältnisse gerade. Beide Seiten bewegen sich danach auf Augenhöhe. Die Mehrheit blickt nicht mehr von oben herab, und die Minderheit spürt das. Wir sind dabei, die Grundrechte der Minderheit der Sinti und Roma offiziell anzuerkennen und damit dem immer noch existenten Antiziganis

mus ein deutliches Zeichen entgegenzusetzen. Wir haben allzu lange - gerade auch auf der symbolischen Ebene - anderen das Feld überlassen, und das war falsch. Dass das Land Schleswig-Holstein den Eindruck aufkommen ließ, dass die Sinti und Roma so etwas wie eine Minderheit zweiter Klasse wären, war Wasser auf die Mühlen der Rassisten. Der Landtag muss zeigen, dass die Sinti und Roma eine Minderheit sind, die unter dem Schutz der schleswig-holsteinischen Verfassung steht.

Ich würde mich freuen, wenn wir uns alle einig werden. Der Landtag sollte die heutige Debatte als Initialzündung verstehen: Minderheitenpolitik ist das Bohren dicker Bretter, die nicht nur mit nachhaltigem Engagement tragfähige Ergebnisse erzielt. Gerade darum ist die Verfassungsänderung ein wichtiges Signal, den Dialog mit den Sinti und Roma ernst zu nehmen. Die Sinti und Roma können auf eine mindestens 600 Jahre lange Tradition in unserem Land zurückblicken. Sie sind SchleswigHolsteiner und trotzdem Sinti und Roma mit ihren eigenen Traditionen und ihrer eigenen Sprache geblieben. Deshalb gehört ihre Sprache und Kultur zu unserem Land wie die deutsche, die dänische und die friesische Sprache und Kultur. Daher trägt unser Land die gleiche Verantwortung für die Sinti und Roma wie für die anderen hier heimischen Minderheiten. Das muss sich auch in unserer Verfassung widerspiegeln. Deshalb bin ich froh, dass wir eine verfassungsändernde Mehrheit schon bei dieser Antragstellung erreichen konnten.

Ich würde mich freuen, wenn es möglich wäre, das sich über die Antragsteller hinaus noch mehr Abgeordnete der Verfassungsänderung anschließen könnten. In dem Sinne freue ich mich jetzt schon auf die zweite Lesung zur Verfassungsänderung. Die Sinti und Roma haben es verdient, endlich die Anerkennung zu bekommen, die ihnen zusteht.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Ministerpräsidenten Torsten Albig das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch von Schutz und Förderung“ - das sollte die künftige Fassung von Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 unserer Landesverfas

(Lars Harms)

sung sein. Sieben kleine Worte sind es, über die wir heute beraten, sieben kleine Worte, die wir dem Satz 2 hinzufügen wollen, sieben kleine Worte, die aber eine so große Wirkung haben würden.

Die Gleichbehandlung aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner - das ist der Leitgedanke für den meine Landesregierung steht. Das ist der Leitgedanke - das entnehme ich der Debatte -, für den wir fast alle hier stehen und für den wir uns alle einsetzen wollen, dass er auch konstitutiv erkennbar in unserer Verfassung - wird. Mehrheit und Minderheit in gemeinsamem Miteinander - dieses als vollkommen selbstverständlich nach außen zu symbolisieren, im besten Sinne Symbolpolitik zu betreiben, das ist Gegenstand unserer Diskussion.

Ja, es ist wahr, es reicht nicht aus, Staatsziele zu beschreiben, wenn man sie nicht leben will. Aber wenn eine Verfassung wie unsere Staatsziele enthält, mit ihnen deutlich zu machen, was uns prägt und was uns antreibt, was unsere gewollte Normalität ist, das ist Stärke gerade unseres Landes.

Es ist für uns und meine Regierung vollkommen selbstverständlich, mit dem SSW in einer Regierung zu sein. Das ist Normalität. Sie wird draußen was immer man auch von der Konstellation halten mag, ob man ihr politisch nahesteht oder fern - als Ausdruck einer ganz bewussten Normalität wahrgenommen. Genau das wird passieren auch in dem Verhältnis zu Sinti und Roma, wenn wir diese Staatszielbeschreibung entsprechend anpassen. Man wird erleben, dass die Menschen, die in diesem Land leben, für uns alle zuallererst SchleswigHolsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Wir stehen für die Gleichstellung der Minderheiten mit der Mehrheitsbevölkerung, weil sich das Verhalten der Mehrheitsbevölkerung verändert, wenn wir uns dieses Ziel geben. Auch im Umgang innerhalb der Mehrheitsbevölkerung wird dies Wirkungen haben, wenn unser prägendes Ziel als eines beschrieben ist, das Minderheiten - alle drei Minderheiten - in unsere Schutzbestimmung aufnimmt. Deshalb ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir in unserer Verfassung die Sinti und Roma mit den anderen beiden nationalen Minderheiten gleichstellen.

Ich freue mich sehr, dass diese wichtige Diskussion nicht irgendwann, sondern zu Beginn dieser Legislatur geführt wird. Ich freue mich sehr, lieber Matthäus Weiß, dass du heute da bist. Ich freue mich

sehr, dass Renate Schnack auf der Tribüne sitzt. Ich erwähne Maro Temm und andere Projekte, mit denen wir auch in Schleswig-Holstein deutlich machen, dass wir die Hand natürlich reichen, dass wir miteinander in unserer Gesellschaft leben als Teile miteinander. Maro Temm, das war die Tür, die wir aufgestoßen haben. Und durch diese Tür, lieber Matthäus, wollen wir nun gehen und Sinti und Roma in unsere Landesverfassung aufnehmen.

Es ist gesagt worden: Dieses wichtige gesellschaftspolitische Projekt befindet sich lange in der Diskussion. Es klingt so, als würde die Diskussion nun zu einem guten Ende geführt werden. Ich habe es in meiner Regierungserklärung gesagt: Dänen und Friesen, aber auch Sinti und Roma sind ein elementarer Teil unsers Landes. 1997 haben wir uns, die Bundesrepublik, im Rahmen des Übereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten bekannt. Das ist seither Bundesgesetz. Nun füllen wir die Lücke aus, die in unserer Landesverfassung geblieben ist.

Ich freue mich darauf. Ich freue mich, sehr geehrter Herr Callsen, über Ihre Worte - genauso wie ich mich, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, lieber Herr Schlie, freue, dass Sie sich bereits in der letzten Legislatur immer für eine offene Diskussion zu diesem Thema eingesetzt haben. Für dieses Engagement bin ich Ihnen, Herr Präsident, sehr dankbar. Auch Sie haben die Tür geöffnet, durch die wir jetzt alle gemeinsam schreiten sollten.

Wenn wir die Diskussion in den nächsten Wochen so fortführen, wie wir sie hier begonnen haben, wird es eben mehr als eine Diskussion über Worte sein. Dann wird man auf unser Land schauen und sagen: Schleswig-Holstein gibt Beispiel, Schleswig-Holstein ist Vorbild. Sieben kleine Worte sind es, über die wir reden. Meine Damen und Herren, helfen Sie alle mit, dass sie nicht klein bleiben, sondern dass sie unser Land größer machen. Wir haben es in der Hand. - Danke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/93 (neu) in der zweiten Fassung, die jetzt hier auch vorliegt, federführend dem Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend dem Europaausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Ministerpräsident Torsten Albig)

Die Gegenprobe! - Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 35 auf:

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. März 2012

Drucksache 18/76

Ich erteile dazu das Wort dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Uli König.

(Beifall)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen heute als neu gewählter Vorsitzender des Petitionsausschusses den Tätigkeitsbericht dieses Ausschusses für das erste Quartal 2012 vorzustellen. Der Bericht umfasst die Monate Januar bis März 2012 und somit das erste Quartal 2012 vor den Landtagswahlen im Mai.

In diesem Zeitraum hat der bisherige Petitionsausschuss 97 Petitionen abschließend beraten. Der Schwerpunkt lag in diesem Quartal auf den Bereichen Justiz und Soziales. Der Petitionsausschuss führte einen Ortstermin und während der Ausschusssitzungen drei Anhörungen von Vertretern der Landesregierung durch. Im Rahmen der Bürgersprechstunde erhielten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich mit ihren Ersuchen direkt vor Ort an den Petitionsausschuss zu wenden.

Darüber hinaus haben sich im Berichtszeitraum 122 Petentinnen und Petenten mit unterschiedlichen Anliegen vertrauensvoll an den Petitionsausschuss gewandt, was zeigt, dass der Petitionsausschuss von Bürgerinnen und Bürgern als bedeutsamer Ansprechpartner bei Sorgen und Problemen mit staatlichen Stellen angenommen wird. Dies ist sicherlich auch begründet in der engagierten und erfolgreichen, bürgernahen Art des bisherigen Petitionsausschusses und meiner Vorgängerin, Katja RathjeHoffmann, für die ich mich an dieser Stelle bedanke.

(Beifall)

Auch der neue Petitionsausschuss wird sich über Parteigrenzen hinweg intensiv und verantwortungsvoll mit den Anliegen der Petentinnen und Petenten befassen und dabei die Traditionen der Bürgersprechstunde ebenso fortführen wie die Durch

führung von Ortsterminen und Anhörungen. Neben dem Bewährten wird der Ausschuss auch neue Wege gehen, damit Bürgerinnen und Bürger das Angebot des Petitionsausschusses niedrigschwellig nutzen können.

Es ist erfreulich, dass die seit Oktober 2011 bestehende Möglichkeit, Petitionen online einzureichen, rege genutzt wird. Fast jede vierte seitdem eingereichte Petition ist auf diesem Wege an den Petitionsausschuss herangetragen worden. Auch wenn Petitionen oft nachvollziehbar und verständlich sind, kann der Petitionsausschuss nicht immer abhelfen. Hierbei sieht er sich auch weiterhin in der Pflicht, den Petentinnen und Petenten die von ihnen monierten Entscheidungen staatlicher Stellen vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage durch verständliche Erklärungen näherzubringen.

Ebenso erfreulich ist es, wenn sich der Einsatz des Petitionsausschusses für die Belange von Petentinnen und Petenten positiv auswirkt. Im ersten Quartal 2012 hat der Petitionsausschuss beispielsweise erreicht, dass die langjährige Berufstätigkeit einer Petentin in einer Kindertagesstätte bei ihrem Wunsch nach Weiterbeschäftigung in angemessener Weise berücksichtigt wurde. Sie erhielt trotz fehlender Erzieherausbildung die Chance, bei der Erfüllung von Fortbildungsauflagen ihren Beruf weiter ausüben zu können. Das können Sie auch im Bericht nachlesen.

In einem anderen Fall regte der Petitionsausschuss an, unter Berücksichtigung humanitärer Gründe alle vorhandenen Spielräume auszunutzen, um der besonders schwierigen Lage eines behinderten Asylbewerbers, welcher sich in keiner Weise artikulieren und somit auch nicht bei seinem Asylantrag mitwirken konnte, gerecht zu werden. Er wirkte erfolgreich darauf hin, dass der Bruder als sein Betreuer eingesetzt wurde und eine Umverteilung zu diesem nach Schleswig-Holstein stattfinden konnte.

Mit diesen ermutigenden Beispielen komme ich zum Schluss, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem ersten Quartal 2012 zu bestätigen.

(Beifall)

Herzlichen Dank, Herr Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 18/76 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestäti

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

gen. Wer der Ausschussempfehlung folgen möge, der will sich jetzt melden.

(Heiterkeit)

Wer sich diesem nicht anschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Enthaltungen sehe ich auch nicht. Dann ist das einstimmig so geschehen. - Vielleicht wäre es doch ratsam, den Sprechzettel einfach abzulesen.

(Heiterkeit)

Das mache ich jetzt.

Ich rufe nämlich Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr bei Landtagswahlen