Protokoll der Sitzung vom 23.08.2012

Ich beantrage Ausschussüberweisung.

(Zurufe)

- Darüber können wir uns nächste Woche unterhalten.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Ines Strehlau das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So ist Politik: Die unterschiedlichen Sachverhalte werden unterschiedlich bewertet. Mit den drei Gesetzentwürfen, die SPD, Grüne und SSW eingereicht haben, korrigieren wir Beschlüsse, die CDU und FDP noch kurz vor Ende der vergangenen Legislaturperiode gegen die Empfehlung vieler Expertinnen und Experten im Anhörungsverfahren mit ihrer damaligen Mehrheit durchgesetzt haben.

Mit der Kommunalisierung der Regionalplanung sollten laut CDU/FDP der kommunalen Ebene mehr Gestaltungsspielräume in den fünf Planungsräumen gegeben werden. Dieser vordergründig vielleicht kommunalfreundliche Gedanke war aber nicht zu Ende gedacht. Die Übertragung der PlanErstellung auf einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt im Planungsraum wollte fast niemand. Teuer wäre es außerdem geworden, denn den damit verbundenen oder zumindest erhofften Aufgabenabbau auf Landesebene hätte das Land mit 1 Million € zusätzlicher Kosten für die kommunale Ebene teuer bezahlt.

Das Wichtigste ist für uns jedoch, dass das Land damit in kleine Planungsinseln eingeteilt worden wäre, wo jede Einzelne für sich seine vermeintlich schöne neue Welt gebastelt hätte. Das wäre aber Landesplanung völlig falsch verstanden. Denn nach dem Raumordnungsgesetz ist es Aufgabe guter Raumplanung, Räume nachhaltig zu entwickeln und die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in

Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung zu bringen, die zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.

Wir brauchen also eine Landesplanung, die koordinierend eingreift, um zum Beispiel bei großen Einzelhandelsansiedlungen eine nachhaltige und bedarfsgerechte Ansiedlung zu steuern und so späteren Arbeitsplatzverlust und Leerstand zu vermeiden.

Verzeihung, Frau Abgeordnete, ich muss Sie unterbrechen. - Herr Abgeordneter König, Filmaufnahmen sind im Plenarsaal nicht gestattet.

(Uli König [PIRATEN]: Das ist keine Film- aufnahme!)

Wir brauchen eine Landesplanung, die wichtige Infrastrukturmaßnahmen für die Energiewende in allen Regionen Schleswig-Holsteins umsetzen kann. Um das zu erreichen, braucht es eine starke Landesplanung, die auch das ganze Land im Blick hat. Wir korrigieren die Kommunalisierung der Regionalplanung rechtzeitig, bevor sie zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten wäre.

Eine weitere Fehlentscheidung der Vorgängerkoalition war es, den Kommunen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen freizustellen. Dieser Ansicht ist übrigens auch der Gemeindetag, der die Kommunen vertritt.

Die meisten Kommunen wollen keinen Konkurrenzkampf zwischen Nachbarkommunen um die geringsten Infrastrukturkosten. Sie wollen eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Kommunen in Schleswig-Holstein. Damit wird auch eine gemeinsame Basis für die Sicherstellung solider Haushalte in den Gemeinden gelegt, und das Prinzip der Steuergerechtigkeit wird eingehalten. Das ist der richtige Weg.

Die FDP hat uns vorgeworfen, wir würden bei Straßenausbaubeiträgen und Schülerbeförderungskosten mit zweierlei Maß messen. Andersherum wird ein Schuh draus, liebe FDP. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Schon wieder?)

Für uns Grüne sollte die Schülerbeförderung als Teil des Schulbesuchs eigentlich kostenlos sein. Das ist in unserer Haushaltssituation leider nicht zu

leisten. Wenn aber Kreise die Schülerbeförderung für Eltern kostenlos leisten, dann unterstützen wir dies. Immerhin hat sich die Situation im Land durch Schulschließungen und somit längere Fahrtwege für die Schülerinnen und Schüler in den letzten Jahren vielfach verschlechtert.

Mit den Straßenausbauten hingegen entsteht eine erhöhte Wertschöpfung für die Anlieger durch eine verbesserte Infrastruktur. Werden keine Ausbaubeiträge erhoben, zahlen alle Bürgerinnen und Bürger für die Wertsteigerung von wenigen. Das ist unsolidarisch.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Außerdem erhöhen wir mit den Straßenausbaubeiträgen die Einnahmen der Kommunen, sodass sie mehr Spielräume zum Beispiel für Zuschüsse zu Schülerfahrkarten haben. Einige Kommunen nutzen dies auch.

Mit der Korrektur des § 48 in der Gemeindeordnung erreichen wir, dass alle hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach dem gleichen Wahlmodus gewählt werden, egal wie groß die Kommune ist. Die alte Landesregierung hatte in der Gemeindeordnung verankert, dass in Kommunen zwischen 4.000 und 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin auch von der Gemeindevertretung gewählt werden darf. Für uns Grüne gibt es keinen sachlichen Grund für diese Regelung. Wir wollen keine hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erster und zweiter Klasse.

Sie werfen uns immer vor, wir würden den Kommunen mit der Aufhebung der von ihnen verabschiedeten Gesetze die Gestaltungsfreiheit nehmen. Die Behauptung ist falsch. Was Sie mit Ihren Gesetzen erreichen, ist Freiheit vorwiegend für wohlhabende Kommunen. Das Ganze geht aber zulasten der Schwächeren. Unsere Vorstellung von politischer Gestaltung heißt: gute Rahmenbedingungen und gute finanzielle Ausstattung für alle Kommunen, egal ob klein oder groß. Mit unseren vorliegenden Gesetzentwürfen machen wir dabei den ersten Schritt. Wir werden im Innen- und Rechtsausschuss weiter über sie beraten. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Abgeordneter Uli König [PIRA- TEN])

Für die FDP-Fraktion hat deren Vorsitzender Wolfgang Kubicki das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In seiner Regierungserklärung vom Juni sprach Ministerpräsident Albig feierlich von einer „politischen Kultur, die wir ändern wollen, auf die wir Wert legen und die auf Dialog, Transparenz und Teilhabe aufbaut“.

(Johannes Callsen [CDU]: Das ist ja doll!)

Das war im Juni. Zwei Monate später bringen die regierungstragenden Fraktionen einen Gesetzentwurf ein, der diesen Worten die Grundlage komplett entzieht.

(Beifall FDP)

Die von FDP und CDU in der vergangenen Wahlperiode eingebrachte Kommunalisierung der Regionalplanung soll jetzt ersatzlos gestrichen werden. Es ist tatsächlich ein neuer parlamentarischer Stil, ein Gesetz aufheben zu wollen, das wenige Monate alt ist, ohne dabei einen einzigen sachlichen Verbesserungsvorschlag vorzubringen. Es findet keine konstruktive Auseinandersetzung statt. Diese Maßnahme ist zunächst rein destruktiv.

Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Grundsätzlich kann man in der Herangehensweise an politische Probleme anderer Ansicht sein. Das Ringen um die besten Ideen in einem fairen Wettbewerb ist Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie. Dass die SPD oder die Grünen andere planungsrechtliche Ziele haben als die FDP, steht vollkommen außer Frage. Das soll so sein, das ist auch gut so. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Zerstörung der Ideen der anderen Vorrang hat vor der Einbringung der eigenen Ideen. Denn was Sie hier tun, ist, das Modell der anderen, also von uns, zu zerschlagen, ohne überhaupt ein Gegenmodell skizziert zu haben.

(Beifall FDP und CDU)

Ich darf daran erinnern, dass durch die Föderalismusreform von 2006 eine Änderung der Rahmenbedingungen bei der Landesplanung eingetreten ist, die eine landesrechtliche Anpassung erforderlich macht. Jetzt also eine Regelung aufzuheben, ohne für entsprechenden Ersatz zu sorgen, ist auch vor diesem Hintergrund bemerkenswert.

Es zeigt auch, dass es nicht mehr um das Ringen um eine sachgerechte Lösung geht, sondern um die

(Ines Strehlau)

unbedingte Durchsetzung der eigenen Überzeugung. Ist das ein Beispiel für Ihre politische Kultur? Wenn das so sein sollte, dann steht es um die demokratische Kultur und ihre Zukunft in SchleswigHolstein schlecht.

Es gab und gibt gute Gründe für die Kommunalisierung der Regionalplanung. Für uns war am wichtigsten, dass die Akteure vor Ort mehr Entscheidungsbefugnisse in die Hand bekommen und damit ein Stück mehr Eigenverantwortlichkeit, was wir alle wollen müssen, wenn das Ehrenamt in den Gemeinden und Kreisen überhaupt noch einen Sinn haben soll. Dass Sie jetzt den Kommunen diese Teilhabe wieder verwehren wollen, zeigt deutlich, wie viel Sie von den Fähigkeiten der Kommunalpolitiker halten. Sie scheinen Angst vor etwaigen missliebigen Entscheidungen vor Ort zu haben. Eine Kultur der Offenheit und der Teilhabe stelle ich mir jedenfalls anders vor.

(Beifall Abgeordneter Oliver Kumbartzky [FDP])

Der Gipfel der Arroganz ist aber: Dem Gesetzesentwurf fehlt jede Begründung. Bei der Aufhebung eines solchen Gesetzes wäre es doch vielleicht angemessen gewesen, wenn Sie auch den Entscheidungsträgern vor Ort erklärten, warum diese Maßnahme notwendig sein soll. Sie bevormunden also, ohne dabei zu erklären, warum Sie dies als sinnvoll erachten. Nachhaltiger und effektiver als Sie kann man den Kommunalpolitikern nicht ins Gesicht schlagen.

(Beifall FDP und CDU)

Ich möchte noch kurz auf Ihre geplanten Änderungen beim Kommunalabgabengesetz eingehen. Auch hier können wir diese Änderungen unter dem Rubrum „Bevormundung und Misstrauen“ zusammenfassen. Die Kommunen werden nun von Ihnen gezwungen, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort am Straßenbau zu beteiligen. Kommunen, die sich anders entscheiden wollen und ihre Bürger entlasten wollen, werden von Kiel aus an die Kette gelegt. Sie haben jetzt einfach keine Wahl mehr. Das ist abermals Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber den Entscheidungsträgern vor Ort.

Wenn Sie schon die Schülerbeförderungskosten ansprechen, dann wundert es mich, warum es bei den Kreisen und Schülerbeförderungskosten möglich sein soll, dass man sich entscheiden kann, das eine zu tun und das andere zu lassen, und warum man das bei den Straßenausbaubeiträgen nicht können muss. Das ist doch irre.

Die Behauptung, bei den Schülerbeförderungskosten sei das so, Bildung sei ein Gut, das freigestellt werden müsse, und die Kreise könnten dann möglicherweise auch noch für andere Sachen ihr Geld ausgeben, gilt für die Kommunen in gleicher Weise. Auch die Kreise, die Schülerbeförderungskosten mit Elternbeteiligung erheben, können ja das Geld, das sie damit einnehmen, beispielsweise dafür verwenden, das Büchereiwesen besser auszustatten. Die Argumentation, die Sie aufgebaut haben, ist in sich bedauerlicherweise nicht ganz konsistent und logisch. Jedenfalls trägt sie nicht dazu bei, zu erklären, warum sich die Kreise bei den Schülerbeförderungskosten frei entscheiden dürfen, die Gemeinden sich aber nicht frei entscheiden dürfen, ob sie ihre Bürgerinnen und Bürger beim Straßenausbau heranziehen.

(Beifall FDP und CDU - Zurufe Abgeordnete Dr. Kai Dolgner [SPD] und Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Herr Kollege Dr. Dolgner, auch das müssen Sie noch einmal zur Kenntnis nehmen: Wenn Sie beispielsweise bei einer etwas größeren Straße Straßenausbaubeiträge erheben, kann ich Ihnen sicher sagen, dass es gelegentlich vorkommt, dass nicht nur die Anlieger diese Straße benutzen, sondern auch andere in dem Ort.

(Zurufe SPD)

Warum wollen Sie nicht zulassen, dass die Entscheidungsträger und Kommunalpolitiker vor Ort dies bestimmen können? Warum wollen Sie das von Kiel aus vorschreiben? Das ist das Gegenteil von Partizipation und demokratischer Grundgesinnung.

(Beifall FDP und CDU)

Herr Abgeordneter Kubicki!

Herr Abgeordneter, darf ich Sie fragen - und bitten, erst dann zu antworten -, ob Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner gestatten?