Protokoll der Sitzung vom 23.08.2012

(Christopher Vogt [FDP]: Aber keine Park- plätze mehr! - Zuruf Abgeordneter Hartmut Hamerich [CDU])

Das Zweite, was ich sagen will - lieber Herr Kollege Kubicki, hören Sie mir ruhig zu -: Die nächste Frage ist nämlich, dass Sie hier einen Widerspruch zwischen Städten und Gemeinden aufmachen. Wie

ich weiß, wohnen Sie in Strande. Jetzt ist der Bürger Kubicki wieder fein raus, er kommt wieder gut weg, denn er muss bei dieser Regelung bei einer möglicherweise gut situierten ländlichen Gemeinde wie Strande für seinen Straßenausbau nichts bezahlen. Aber der Kieler, der in Schilksee wohnt, in einer Stadt wie Kiel, die ihren Haushalt konsolidieren muss, der muss bezahlen. Hier bauen Sie wieder einen Gegensatz auf. Sie zwingen nämlich den Kommunalminister, bei 198 Gemeinden mit Fehlbedarfsabgaben diese Gebühren zu nehmen. Sie bringen wieder Unfrieden.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Genau wie bei der Schülerbeförderung!)

Lieber Herr Kubicki, wir beide wissen doch, wie diese Debatte gelaufen ist. Da war der Kollege Kalinka, der jetzt nicht mehr hier ist.

(Zuruf Abgeordneter Wolfgang Kubicki [FDP])

Der Kollege Kalinka hat es als Wahlkampfgeschenk natürlich für seine Partei für den ländlichen Raum genutzt. Das hat ihm nicht so viel genutzt; das wissen wir alle. Aber er wollte natürlich auch gerade, dass der ländliche Raum bevorzugt wird. Dieser Widerspruch, hier Reiche gegen Arme aufzuhetzen, Landgemeinden gegen Stadt-Gemeinden, das ist falsch. Deshalb ist es richtig, dass wir diese Logik - nämlich Ihre Logik - ändern und dass wir dieses Gesetz zurückführen. - Vielen Dank.

Damit hat sich die Frage erledigt.

Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Abgeordneten Johannes Callsen, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Kubicki hat eben zu Recht beklagt, dass Ihr Gesetzentwurf keine Begründung enthält. Ich nehme meine Bemerkung von heute Morgen zum Anlass und finde, auch dies ist wieder ein Zeichen, wie die Regierungskoalition mit dem Parlament hier umgeht. Aber ich will die Begründung nachliefern. Wenn sie im Parlament nicht gegeben wird,

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Haben Sie mir nicht zugehört? Ich habe es begründet - ausführ- lich!)

will ich aus einem Brief des Ministerpräsidenten an die Kreise zitieren. Da steht als Begründung - Herr

(Dr. Andreas Tietze)

Kollege Harms, es geht Ihnen gar nicht darum, Streit aus der kommunalen Familie fernzuhalten, sondern ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten das wahre Ziel -:

„Demgegenüber ist die neue Landesregierung der Auffassung, dass das politische Ziel der Entwicklung und Festschreibung von Visionen und Perspektiven für das Land Schleswig-Holstein nur gelingen kann, wenn die Regionalplanung in staatlicher Zuständigkeit der Landesplanung liegt.“

Das ist Ihr eigentliches Motiv. Sie trauen den Menschen vor Ort nicht zu, dass sie ihre regionalpolitischen Belange regeln. Sie kündigen den Dialog an, Sie sagen: Redet miteinander! Am Ende ist Ihnen dieser Dialog überhaupt nichts wert. Sie wollen - das werfe ich Ihnen vor - durchregieren von Kiel, und Sie wollen von Kiel aus zentral Ihre politischen Vorstellungen durchsetzen! Das ist der eigentliche Skandal an diesem Gesetzentwurf. - Danke schön.

(Beifall CDU, FDP und Abgeordneter Uli König [PIRATEN])

Das Wort für die Landesregierung hat der Innenminister, Herr Breitner.

(Zuruf Abgeordneter Dr. Kai Dolgner [SPD] - Unruhe)

- Herr Dr. Dolgner, der Innenminister hat das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden drei Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW sollen einige rechtliche Regelungen korrigieren, die am Ende der letzten Wahlperiode unter großem Zeitdruck beschlossen wurden. So ist es Gemeinden ab 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ohne eigene Verwaltung seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2012 möglich, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden ob sie eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder einen hauptamtlichen Bürgermeister haben wollen, weil aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine ehrenamtliche Leitung der Gemeinde ungeeignet ist.

Diese Regelung ist im Prinzip gut. Sie stärkt die kommunale Selbstverwaltung und verringert zugleich den Verwaltungsaufwand, den die bis dahin

erforderliche Ausnahmeentscheidung des Innenministeriums notwendig gemacht hat. Allerdings soll nach dem derzeitigen Recht für diese Fälle ein anderes Wahlverfahren gelten, nämlich die Wahl durch die Gemeindevertretung anstelle der üblichen Direktwahl. Damit werden zwei Klassen von hauptamtlichen Bürgermeistern geschaffen.

Hauptamtliche Bürgermeister aber sollten sich generell auf das durch eine unmittelbare Wahl zum Ausdruck kommende Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinde stützen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Zudem liefert die Direktwahl aus meiner Sicht auch keine Argumente für eine Änderung der Abgrenzung von Amt und Gemeinde, verbleibt doch die Durchführungskompetenz beim Amt.

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung wird entsprechend unserer Ankündigung die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wieder verpflichtend. Dabei soll derjenige, der einen Vorteil aus einer kommunalen Leistung erfährt, vorrangig zur Abgabe herangezogen werden, erst danach die Allgemeinheit. Beibehalten wird die durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes vom 13. März 2012 eingeführte Möglichkeit, wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine neue Regelung, die den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, in ihrer Satzung eine Bestimmung über Ratenzahlungen zu treffen. Damit könnten die bewährten Berechnungsmodalitäten der einmaligen Beiträge beibehalten und die Zahlungsverpflichtung ohne besondere Voraussetzung auf bis zu zehn Jahre verteilt werden. So können Grundeigentümern hohe Einmalzahlungen erspart werden. Ob eine Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, liegt in ihrem eigenen Ermessen.

Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW hat sich darauf verständigt, das Gesetz zur Kommunalisierung der Regionalplanung rückgängig zu machen. Ich bin mit der Koalition der Auffassung, dass das politische Ziel der Entwicklung und Festschreibung von Visionen und Perspektiven für das Land Schleswig-Holstein nur gelingen kann, wenn die Regionalplanung in staatlicher Zuständigkeit der Landesplanung liegt. Ziel ist es daher, noch in diesem Jahr das Aufhebungsgesetz in Kraft treten zu lassen, um die Aufstellung der Regionalpläne, den Vollzug des Raum

(Johannes Callsen)

ordnungsrechts und die Genehmigung der Flächennutzungspläne der Kommunen in der Zuständigkeit des Landes zu belassen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Abgeordneter Uli König [PIRA- TEN])

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksachen 18/90, 18/91 und 18/92 dem Innen- und Rechtsausschuss sowie den Gesetzentwurf Drucksache 18/91 zusätzlich mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15, 20 und 24 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Planung aller Teilabschnitte der A 20 auf schleswig-holsteinischem Gebiet ohne Verzögerung fortsetzen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/57

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/111

b) Weiterbau der A 20

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/82

c) Priorisierung aller schleswig-holsteinischen Teilabschnitte der A 20

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/88

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mein Vorschlag zur Worterteilung: erstens CDU mit dem Antrag zu a), zweitens FDP mit dem Antrag zu b), dann die Fraktionen nach ihrer Stärke

und anschließend die Landesregierung. - Das findet Ihre Zustimmung.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Hans-Jörn Arp für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal reden wir über dieses Thema - allerdings unter schlechteren Voraussetzungen als in den letzten zehn Jahren, die uns das Thema hier schon beschäftigt hat. Herr Ministerpräsident und Herr Wirtschaftsminister, Sie wissen, dass Wirtschaftspolitik zu 50 % etwas mit Psychologie zu tun hat. Das hat schon der ehemalige erfolgreiche Wirtschaftsminister Ludwig Erhard erzählt. Davon hätten Sie eigentlich, was die Koalitionsverhandlungen angeht, lernen müssen; denn das, was Sie an der Westküste bei den Gemeinden und Kreisen sowie bei den Unternehmen psychologisch erreicht haben, war verheerend. Und das ist es nach wie vor.

Sie haben den ganzen Sommer genutzt, um weiße Salbe auf ihr Haupt zu streichen und zu sagen: So war das nicht gemeint. Wenn ich dann aber den Kollegen Dr. Tietze höre, dann weiß ich gar nicht mehr, wer der richtige Verkehrsminister hier im Lande ist. Ist es der Tietze oder der Meyer? Sie müssen sich irgendwann einmal einigen - zumindest bei dem, was Sie jetzt sagen.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, Sie haben sich aus einer großen Gemeinschaft der norddeutschen Länder, der europäischen Nachbarn, der Beneluxländern, der Skandinavier und der Osteuropäer verabschiedet; denn die A 20 ist nicht nur ein TEN-Projekt, auf das die europäischen Anrainerstaaten warten, sondern sie wurde auch einmal in der „Ahrensburger Liste“ gemeinsam von allen Parteipolitikern egal, welcher Couleur - beschlossen. Sie haben sich davon verabschiedet. Das richtet großen Schaden für Sie und für unser Land in Norddeutschland an.

(Beifall CDU und FDP)