Protokoll der Sitzung vom 20.03.2014

(Beifall FDP und CDU)

Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Heiner Rickers das Wort.

(Unruhe)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kumbartzky, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar für diesen Antrag heute Nachmittag: keine existenzbedrohenden Einschnitte mehr für den ländlichen Raum und für die Landwirtschaft durch unseren jetzigen grünen Umweltminister. Ich werde Ihnen erklären, warum.

Morgens Geld verteilen für Flächenstilllegung - das habe ich erklärt - durch ELER und durch die Hintertür halb Schleswig-Holstein begrünen und keine Wertschöpfung, am Nachmittag den Dialog predigen und dann auf einmal mit der großen Ordnungsrechtkeule kommen. Das kann es nicht sein, das ist Politik mit Zuckerbrot und Peitsche, Herr Minister. Sie wissen, dass wir das nicht wollen.

(Beifall CDU und FDP)

Ich will nicht alles wiederholen. Wir haben uns in den letzten eineinhalb Jahren über Knickerlass, Gülleausbringung im Frühjahr, Grünlanderhaltungsgesetz, Biotopausweisung auf dem Grünland,

(Oliver Kumbartzky)

zum Teil auch über die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes und ein Vorkaufsrecht für Verbände unterhalten, wir haben uns über das Verbandsklagerecht der Tierschutzverbände unterhalten, das auch gegen die Landwirtschaft schießen würde. Wir sind jetzt - mit dem Erlassentwurf über JGS-Jauche, Gülle, Silage, Lagerung auf unbefestigten Flächen - an einem Punkt angekommen, wo es schwierig wird für die, die in kleinen Betrieben vor Veränderungen stehen. Wenn die das, was Sie vorgeben, umsetzen sollen, werden sie in Problemlagen kommen.

Der Filtererlass - das hat Herr Kumbartzky angesprochen - ist verständlich, wenn Sie als nicht betroffener Landwirt neben einem großen Schweinestall wohnen und froh sind, dass da oben aus dem Schornstein nichts mehr herauskommt. Man kann jeden Bürger verstehen, der begeistert ist, dass der grüne Minister jetzt mit so einem Erlass kommt. Aber man fragt sich natürlich: Was bedeutet das für die Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein?

1.500 Mastschweine, wenn es Probleme gibt, 2.000, wenn man neu baut oder eine Anlage hat. Das sind durchaus Größenordnungen, die nicht erschreckend sind, sondern die im Markt bestehen können. Schleswig-Holstein - auch das wissen wir alle - ist marktfern. Wir haben keine Schlachthöfe mehr vor Ort. 70 % der erzeugten 2,5 Millionen Mastschweine werden in andere Bundesländer oder sogar ins Ausland gefahren, um dort geschlachtet zu werden. Circa 400 Millionen € Umsatz allein aus der Erzeugung der Schlachtschweine in Schleswig-Holstein, ohne dass man die Wertschöpfung der Fleischverarbeitung dazuzählt, können wir nicht einfach so beiseitekehren. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Strukturen erhalten und nicht durch Maßnahmen, die ich vorgetragen habe, künstlich beschneiden und letztendlich im Wettbewerb nicht bestehen können.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Ich weiß vom größten Vermarkter von Schlachtschweinen in Schleswig-Holstein, dass der in jüngster Vergangenheit die Schweine nach Polen zum Schlachten fahren lässt, nach Stettin und nicht weit weg von Stettin; den Namen kann ich nicht aussprechen. Denn allein auf der A 20 kommt man mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 km/h mit dem Lkw wesentlich schneller am Schlachtort an, als wenn man nach Westfalen fahren muss.

Wir haben in Schleswig-Holstein keine Schlachthöfe. Auch das ist bekannt aus der Diskussion der

letzten Woche. Wenn wir schon unsere Schlachtstrukturen eingeschränkt haben und die Mastschweinehalter doppelt belasten, stellt sich die Frage, ob durch die große Transportentfernung a) dem Tierwohl gedient ist, b) die Wettbewerbsfähigkeit gehalten werden kann und c) die Wertschöpfung nicht verlagert wird.

Tierwohl kostet Geld. Auch das haben wir mehrfach im Parlament besprochen. Es ist richtig, dass Einzelhandel, Erzeuger und Verbraucher zukünftig bereit sind, dafür auch Geld ausgeben zu wollen. Auch da sieht die Realität allerdings anders aus. Sie kennen die Tierwohldebatte, angeschoben über ein Tierwohl-Label, in der Vergangenheit ein guter Ansatz, der ist leider völlig eingeschlafen.

Ich versuche, die Zahlen zu vergleichen: 4 bis 5 € kostet der Transport aus Schleswig-Holstein zur nahegelegenen Schlachtstätte in Nordrhein-Westfalen mehr als aus Niedersachsen. 5 bis 7 € pro Mastschwein kostet das, was Sie jetzt mit dem Filtererlass auf den Weg bringen wollen. Zum Vergleich: 2,50 € mehr Erlös würde ein nach heutigen Qualitätskriterien mit sehr hohem Tierwohl und Standard bei Medikamentenverabreichung und Dokumentation erzeugtes Mastschwein für den Erzeuger erzielen, der so ein Programm mitmacht. Daran sehen Sie die Verhältnismäßigkeit. Sie bekommen nicht einmal die Hälfte dafür, dass Qualität belohnt werden soll. Daran sieht man, in welchem Spannungsfeld wir uns bewegen.

Wenn Sie die 5 bis 7 € für die Entlüftung noch obendrauf legen, dann wissen auch Sie, lieber Minister, dass der Standort Schleswig-Holstein zukünftig gefährdet sein wird.

Das können wir so nicht hinnehmen. Deswegen finde ich den Vorschlag hervorragend, darüber im Ausschuss noch einmal zu diskutieren. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir das Kollegium der Regionalschule Grömitz und Studierende der Fachhochschule Altenholz, Fachbereich Polizei. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Außerdem möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich der Abgeordnete Wolfgang Dudda krankgemeldet hat. Wir wünschen ihm gute Besserung.

(Heiner Rickers)

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Kirsten Eickhoff-Weber das Wort.

(Unruhe)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Mit diesem Antrag erweist die FDP der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft einen Bärendienst. Wir sprechen hier von Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigen sind. Sie erwecken den Eindruck, dass die Landwirte und Landwirtinnen in SchleswigHolstein nicht in der Lage sind, moderne Umwelttechnik in ihren Betrieben umzusetzen. Die Landwirte, mit denen wir sprechen, sind gut ausgebildet, modern und auf der Höhe der Zeit. Sie wissen, was zu tun ist. Was die Gesellschaft und ihre direkten Nachbarn von ihnen erwarten, wissen sie auch. Der Filtererlass wird sicherstellen, dass alle nach klaren Regeln die modernste Technik anzuwenden haben und die dafür notwendigen Mittel aufbringen müssen.

(Heiner Rickers [CDU]: Aber nur in Schles- wig-Holstein!)

Das ist richtig und gut so.

Zunehmend klagen Landwirte darüber, dass Erweiterungsinvestitionen in der Nutztierhaltung auf erheblichen Widerstand der lokalen Bevölkerung stoßen. Die Bevölkerung und die Menschen im ländlichen Raum haben immer weniger Kenntnisse über die Abläufe und die wirtschaftliche Situation in den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Ausrüstung der Anlagen mit Abluftfiltern dient dazu, die Belastung für die Umwelt und die Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren. Die neuen Regelungen können deshalb helfen, konfliktreiche Situationen in den ländlichen Räumen zu befrieden. Es ist auch Aufgabe der Politik, der Bevölkerung ein realistisches Bild von der Landwirtschaft zu vermitteln genau das, was Sie gerade angemahnt haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Und es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Bürger frühzeitig in die Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Landwirtschaft muss das Gespräch mit den Menschen in ihrer Nachbarschaft suchen, im Dorf und überhaupt in der Gesellschaft. Sie müssen ihre Anliegen transparent machen.

Es sind die Gespräche, in denen das gegenseitige Verständnis für die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und die Sorgen der Anwohner auf den Tisch kommen, wo konkrete Lösungsmöglichkeiten vor Ort gesucht und gefunden werden müssen.

Die Verbände-Anhörung zum Filtererlass, die noch läuft, ist Teil dieses Dialogprozesses. Bis Anfang April werden die Verbände Stellung nehmen und ihre Kritik und ihre Vorschläge einbringen. Und da kommen Sie mit einem Antrag um die Ecke und verlangen, diesen Erlass zurückzunehmen, die Anhörung abzubrechen und damit die Chance auf eine transparente Diskussion zu vertun!

Der Erlass fordert nicht mehr und nicht weniger als Abluftreinigungsanlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der muss überall eingehalten werden. Das ist die allgemeine immissionsschutzrechtliche Grundlage. Die gilt für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen.

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Und in Nieder- sachsen nicht?)

Wichtig ist aus unserer Sicht natürlich, dass durch den Erlass die Struktur der modernen bäuerlichen Landwirtschaft nicht gefährdet wird. Es darf nicht sein, dass durch Umweltschutzauflagen der Trend zu immer größeren, spezialisierteren Einheiten befeuert wird. Hier wird die Anhörung Klarheit schaffen.

Schauen wir doch einmal genau hin: Die landwirtschaftliche Beratung hat oftmals immer noch den großen Betrieb als Beratungsziel.

Wer gleichmäßig viele Tiere an den Schlachthof liefert, erzielt höhere Preise. Wer viel Futter einkauft, zahlt Staffelpreise. Das heißt, große Ställe lohnen sich, weil die Marktpartner dies so vorgeben. Wenn sich nun aber aufgrund der Anpassung des Immissionsrechtes an den Stand der Technik Vorteile für kleine Betriebe ergeben, weil deren Produktionsweise eben deutlich geringere Auswirkungen auf die Nachbarn, die Umwelt und die Natur hat, dann ist das gut und richtig so.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die SPD wird eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Landwirtschaft fördern. Wir werden die Landwirte dabei unterstützen, die Anforderungen an Natur, Klima, Tierschutz sowie an eine sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln zu bewältigen. Wir wollen eine Landwirtschaft unterstützen, die Biodiversität fördert, eine vielfältige Kulturlandschaft erhält und in lebendige ländliche Räume ein

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

gebunden ist. Wir wollen die Landwirte in der Wertschätzungskette stärken und den Wissenstransfer von der Agrarforschung in die Praxis fördern.

Diesen Antrag in seiner pauschalen Aussage werden wir ablehnen. - Danke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion der Grünen hat der Herr Abgeordnete Bernd Voß das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag folgt die FDP wieder dem Beispiel der CDU, die das im August mit dem Antrag zum Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft vorgemacht hat. Der einzige Inhalt der Anträge ist, dass die Landesregierung von laufenden Rechtssetzungsverfahren doch bitte die Finger lassen soll.

(Heiner Rickers [CDU]: So ist es! - Beifall FDP)

Durch die Überschrift der Anträge wird suggeriert, die Landesregierung setze landwirtschaftliche Existenzen aufs Spiel.

(Heiner Rickers [CDU]: So ist es! - Beifall FDP)