Protokoll der Sitzung vom 20.03.2014

Wir haben Ihnen angeboten, den Antrag anders zu formulieren. Wir können gerne - das ist mein Vorschlag - das Thema im Ausschuss im Wege der Selbstbefassung behandeln. Aber der Antrag wird einer Ausschussbefassung überhaupt nicht gerecht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Anita Klahn [FDP]: Wieso das denn nicht? - Oliver Kumbartzky [FDP]: Dialog, Herr Voß!)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kumbartzky, dieses Parlament debattiert über das Thema. Insofern haben Sie ja schon den Erfolg, dass wir hier inhaltlich darüber debattieren. Wenn Sie Wert darauf gelegt hätten, dass man im Ausschuss darüber redet, dann hätten Sie einen Antrag stellen können, in dem es heißt: Der Landtag wird aufgefordert zu beschließen, dass im Ausschuss darüber zu reden ist. Dann hätte man automatisch darüber geredet.

(Lachen FDP)

- Hören Sie doch erst einmal zu, lieber Kollege Kumbartzky! - Aber dass Sie in Ihrem Antrag inhaltlich sagen, dass Sie einen solchen Erlass nicht wollen, und denken, dass man, obwohl wir sagen, dass wir einen solchen Erlass wollen, noch einmal darüber diskutieren kann, ob man einen haben will, das ist ziemlich blauäugig. So funktioniert Politik nicht.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielmehr ist es so, dass wir da unterschiedliche Haltungen haben. Dieses Parlament ist der Ort, an dem man das austrägt und am Ende darüber abstimmt. Das werden wir tun.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Es kann gar nicht anders sein. Wenn wir das abschaffen, dann können wir die gesamte Demokratie abschaffen. Das mögen Sie vielleicht so wollen. Wir wollen das aber nicht.

(Beifall SSW)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Herr Abgeordnete Christopher Vogt von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon komisch, dass ausgerechnet ich nach vorne gehen muss, um eine Debatte zu versachlichen. Aber ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Lars Harms, dass wir als Opposition aus Ihrer Sicht Anträge stellen dürfen, dass ein Thema in den Ausschuss überwiesen werden soll, und das in den Antrag hineinschreiben sollen, ist schon ein bisschen merkwürdig.

(Beifall FDP, CDU und PIRATEN)

Dafür, dass Sie schon so lange hier sind, ist das ein bisschen schräg.

Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, wir können den Streit jetzt auch beenden. Sie können ja so weitermachen und sich als Dialogkoalition feiern, alles wegbügeln, damit die unangenehmen Themen weg sind. Wir werden es im Ausschuss einfach wieder auf die Tagesordnung setzen lassen - fertig, aus, und dann ist das so.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Weitere Wortmeldungen zu Dreiminutenbeiträgen liegen nicht vor. - Für die Landesregierung hat jetzt der Herr Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herr Dr. Robert Habeck, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Erlauben Sie mir, zwei Anmerkungen zu machen, bevor ich zum eigentlichen Thema komme. Erstens. Es scheint mir ein semantischer Unterschied zu sein, ob man sagt: „Zieht den Antrag zurück“, oder ob man sagt - wie Herr Kumbartzky es eben ausgeführt hat -: „Führt die Anhörung durch, und dann lasst uns über das Ergebnis der Anhörung diskutieren.“ - Das scheint mir nicht das Gleiche zu sein. Deswegen kann sich dieser Streit auflösen, wenn man sich auf das Letzte einlässt. Aber der Antrag scheint mir dies nicht zum Ausdruck zu bringen.

Zweitens. Lieber Herr Göttsch, ich weiß nicht, ob es immer gelingt, sich nur die Rosinen herauszu

(Bernd Voß)

picken. Aber wenn wir darüber reden, wie Dänemark die Landwirtschaft regelt, dann sollten wir auch darüber reden, dass Dänemark einen 10 m breiten Gewässerrandstreifen vorgeschrieben hat, dass Dänemark eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel erhebt und dass Dänemark eine weitaus restriktivere Regelung hat, was die Ausbringung von Gülle angeht. Wahrscheinlich ist allein die 180-kg/ ha-Regelung, die wir in Schleswig-Holstein haben, ein Erlaubnistatbestand für große Viehhaltungsanlagen, den wir in Dänemark so gar nicht mehr haben. So viel zu den dänischen Verhältnissen.

Ich selbst hätte höchstes Interesse daran, dass über die Umsetzung des Filtererlasses im Ausschuss diskutiert wird, und zwar gerade nach dieser Debatte, in der sich trotz der aufgeheizten Stimmung eine große Gemeinsamkeit - erstaunlicherweise, muss ich sagen - in vielen Themenaspekten gezeigt hat. Erstens - das hat jetzt mit dem Filtererlass noch gar nicht viel zu tun - stimmen wir, glaube ich, alle darin überein: Wir brauchen Schlachtkapazitäten in Schleswig-Holstein. Wir brauchen gerade dezentrale Schlachtkapazitäten in Schleswig-Holstein, damit das System nicht so anfällig ist wie im Moment.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, vereinzelt CDU und FDP)

Zweitens. Selbstverständlich ist eine bundeseinheitliche Regelung allemal besser als lauter Landesregelungen. Das ist völlig unstrittig.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Aber der Bund bewegt sich eben nicht, offensichtlich wider besseres Wissen; denn - Bernd Voß hat es ja gesagt - nicht nur die Abteilungsleiter - auch in den Ländern, in denen die FDP mitregiert -, sondern auch die Amtschefs, also die politische Ebene, die Staatssekretäre, haben einstimmig gesagt: Filter sind Stand der Technik und müssen in die TA Luft, die dann die BImSchG-Ausführung regelt, eingeführt werden. - Die Einzigen, die sich nicht bewegen, sind einzelne Politiker, Landesminister oder die Bundesregierung, die dem nicht folgen. Nun ist die Frage: Soll man warten, bis der Bund der Stimme der Vernunft folgt, oder soll man nicht warten? Ich bin dafür, nicht zu warten.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleichwohl würde ich es begrüßen, wenn die FDP als Mitbeteiligte an den Regierungen oder die neue Bundesregierung das korrigiert. Ich bin mir sicher, Frau Hendricks wird anders damit umgehen als die alte Bundesregierung.

Drittens bin ich überrascht, dass wir im Grundsatz offensichtlich gar nicht auseinanderliegen; denn Herr Kumbartzky hat ja nicht gesagt: „Lasst das mit dem Filtererlass sein“, sondern er hat über die Umsetzung, bezogen auf die Bestandsanlagen, gesprochen. In der Tat - das räume ich ja ein - sind da Augenmaß und Pragmatismus geboten. Ich gehe darauf gleich noch ein.

(Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Er hat also nicht gesagt, dass es auf keinen Fall einen Filtererlass für neue Anlagen geben darf. Also besteht offensichtlich Konsens in diesem Haus, dass für die neuen Anlagen Filter vorgeschrieben werden können. So habe ich die Debatte jedenfalls wahrgenommen.

(Beifall Angelika Beer [PIRATEN] - Oliver Kumbartzky [FDP]: Danke, dass Sie den Kollegen Voß korrigiert haben!)

Lassen Sie mich, bevor ich zum eigentlichen Kern komme, nämlich der Frage, ob und inwieweit es angemessen ist, diesen Filtererlass für Bestandsanlagen umzusetzen, auf die Überschrift eingehen, nämlich die Existenzgefährdung der Landwirtschaft. Dazu ein paar Zahlen. Nach dem Zweiten Weltkrieg, 1949, hatte der Bauer in Schleswig-Holstein im Durchschnitt sechs Schweine. Heute hat er 1.400. 1997 gab es 3.600 Schweinemastbetriebe. Heute sind es 1.100 Betriebe. Die anderen haben aufgegeben. Zwei Drittel der schweinehaltenden Betriebe haben in den letzten 15 Jahren ihre Existenz verloren, und zwar völlig ohne AntibiotikaGesetze, Knickerlasse, Gewässerschutzvorgaben oder Filtererlasse. Hören Sie also auf mit dem Argument, dass Vorschriften die Existenz der Landwirtschaft gefährdeten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landwirtschaft verliert alle zehn Jahre die Hälfte ihrer Betriebe, und zwar völlig ohne grüne Vorschriften. Das heißt, der alte Weg, „wachse oder weiche“, führt offensichtlich nicht zum Existenzerhalt der Landwirtschaft. Ob der neue Weg beziehungsweise ein anderer Weg dazu führt, wird abzuwarten sein. Aber zu sagen, dass es so bleiben soll, wie es ist, damit die Existenz gewährleistet ist, ist offensichtlich falsch.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Angelika Beer [PIRATEN])

Zum Bundesdurchschnitt. Wir liegen auf Platz 4, was die Größe der Schweinhaltungsanlagen angeht. Nur drei ostdeutsche Länder sind vor uns. Nieder

(Minister Dr. Robert Habeck)

sachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen es einen solchen Filtererlass ja gibt, sind hinter uns. Das heißt, im westdeutschen Durchschnitt haben wir in Schleswig-Holstein die größten Schweinemastanlagen. Nun will sich sicherlich keiner hinter Ostdeutschland verstecken und sagen: Da sind die Bedingungen so toll; da wollen wir auch gerne hin. - Ich würde gerne darauf verzichten. Ich möchte keine Agrarstruktur haben wie in Ostdeutschland, auch nicht wie in Dänemark und auch nicht wie beispielsweise in den USA. Ich bin froh darüber, dass wir hier noch eine einigermaßen intakte Familienbetriebs- und heimische Landwirtschaft haben. Wir sollten auch versuchen, sie zu behalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Angelika Beer [PIRATEN])

Nun zur Größe der Betriebe selbst. 1997, im Referenzjahr, gab es drei Betriebe mit mehr als 5.000 Schweinen. Heute sind es mehr als 24. Das heißt, offensichtlich werden die Betriebe größer. Jeder in diesem Haus wird wahrscheinlich zugeben, dass es einen Unterschied macht, ob man sechs Schweine hat oder ob man 1.100 Schweine, 2.000 oder 5.000 Schweine hat. Das ist ja wohl nicht die gleiche Landwirtschaft. Eine andere Landwirtschaft braucht auch andere Vorschriften. Das ist relativ zwangsläufig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Nun ist, wie schon erwähnt, die Frage des Immissionsschutzes klar definiert. Da heißt es, dass der Stand der Technik eingeführt werden muss. Ich hatte ja schon ausgeführt, dass sich alle, aber auch alle Fachleute darüber einig sind, dass Filteranlagen inzwischen Stand der Technik sind.

Also ist es richtig, diese für Neubauten einzuführen. Auf den folgenden Kern müssen wir in der politischen Debatte kommen. Die relevante Frage ist nicht leicht zu beantworten. Sie lautet: Wo überfordert man die Anlagen, die im Bestand sind? Das sind in Schleswig-Holstein etwa 40 Anlagen. Ja, Filteranlagen kosten Geld; sowohl im Einbau als auch im Betrieb. Die Zahlen, die Herr Rickers genannt hat, sind ungefähr richtig. Man muss sich noch einmal über die Rechenmethoden klar werden, aber zwischen 4 und 7 ct/kg geschlachtetes Schweinefleisch wird man wohl veranschlagen müssen.

Nun kann man sicherlich in Rechnung stellen, dass die großen Anlagen, über die wir reden, 7.000 Sauen, 2.000 Mastschweine oder 5.000 Ferkel haben. Das sind keine Betriebe einer kleinteiligen Landwirtschaft, das sind große Anlagen. Hier gibt

es Skaleneffekte, die bei der Bewirtschaftung gewisse Vorteile bieten. Gleichwohl bin ich der Meinung, dass es dann, wenn man sich die anderen Referenzgrößen anschaut, falsch ist zu sagen, der Filtererlass entscheide über die Existenzmöglichkeiten der Landwirtschaft.

Allein der Preisverfall im Schweinezyklusjahr von September bis heute betrug 25 ct/kg Schweinefleisch. Der Schweinefleischpreis wird wahrscheinlich zum Sommer zur Grillsaison wieder anziehen. Wenn man sich jedoch die Margen anschaut, die der Handel in diesem Bereich hat, dann wird man sagen können, dass über die Existenzgrundlagen der Landwirtschaft nicht durch den Filtererlass entschieden wird, sondern vielmehr durch die Dumpingpreise an der Theke im Supermarkt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass der Bauernverband diesen Mechanismus nach langem Werben erkannt hat und dass Werner Schwarz und Politiker diesen Dumpingwettbewerb attackiert haben. Wenn die Bauern für gute Leistungen gutes Geld bekommen, dann haben wir auch keine Probleme bei der Einführung des Filtererlasses. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)