Beim Filtererlass geht es darum, vorsorglich die Anwohner und die Umwelt vor solchen Belastungen zu schützen. Es ist wichtig, die Beeinträchtigungen mit entsprechenden Filteranlagen zu reduzieren. Angesichts der eingangs angesprochenen Problematik glaube ich, dass ein solcher Erlass auch dazu beitragen kann, dass in manchen Gemeinden wieder Ruhe einkehren wird, in denen der geplante Bau von großen Ställen Unfrieden hervorgerufen hat.
Sehr geehrter Herr Kollege, auch beim letzten Mal habe ich die Frage gestellt, wie das bei unseren Nachbarn in Dänemark gehandhabt wird. Gibt es dort auch einen Filtererlass, oder wird das freiwillig gemacht, weil dort die Schweinedichte wesentlich größer ist?
- Wie beim letzten Mal muss ich auch heute sagen, dass mir dazu keine konkreten Zahlen vorliegen. Ich kann nur sagen, dass man in Dänemark in diesem Bereich sehr große Probleme hat, weil die Schweinebetriebe viel zu groß sind. Der Widerstand in der dortigen Bevölkerung ist immens. Genau das wollen wir hier nicht.
Dann stimmen Sie mir also zu, dass es sinnvoll wäre, diese Thematik im Ausschuss noch einmal genauer zu erläutern.
- Dann hätte der Antrag anders formuliert werden müssen. Im Antrag wird gefordert, den Erlass „unverzüglich zurückzuziehen“. In dieser Absolutheit
Ich sehe den Filtererlass daher unter dem Aspekt, die Bevölkerung besser vor den negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden zu schützen. Wenn die FDP nun fordert, den Erlassentwurf unverzüglich zurückzuziehen, der sich noch in der Verbandsanhörung befindet, dann bedeutet das, gänzlich auf den Gesundheitsschutz der Menschen zu verzichten. Genau das wollen wir aber nicht.
Um es deutlich zu machen: Es geht hier nicht um die Gängelung kleiner bäuerlicher Betriebe. Vielmehr geht es um die großen Schweinehaltungsanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind. Es geht also um Anlagen mit 2.000 oder mehr Mastschweineplätzen, mit 750 oder mehr Sauenplätzen oder 6.000 oder mehr Ferkelplätzen. Es sind also die großen Ställe, die wir mit diesem Erlass erreichen.
Richtig ist, dass der Einsatz der Filteranlagen Geld kosten wird. Die Preise sind je nach Anlage und Bedarf unterschiedlich. Es ist davon auszugehen, dass sich die durchschnittlichen Kosten, die eine Filteranlage verursacht, auf 5 € bis 6 € pro Mastschwein belaufen. Angesichts der aktuellen Preissituation sind derartige Verluste schwer aufzufangen. Der eigentliche Preiskampf um das Kilogramm Fleisch wird aber an den Discounter-Theken geführt.
Je weiter die Landwirtschaft in die Industrialisierung abdriftet - das tut sie bereits seit Jahrzehnten -, werden wir immer wieder die Diskussion um billig und schnell produziertes Fleisch führen. Deshalb sterben die bäuerlichen Betriebe aus. Maßnahmen gegen Agrarfabriken und große Mastanlagen können die ruinöse Überproduktion stoppen und wieder zu existenzsichernden Erzeugerpreisen führen. Das nützt den meisten Landwirten.
In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es bereits entsprechende Filtererlasse. Schleswig-Holstein wird folgen. Das darf aber nicht das Ende der Fahnenstange sein. Wir brauchen auf Bundes- und EU-Ebene einheitliche Regelungen bezüglich sol
cher Filteranlagen. Diese müssen stetig fortgeschrieben werden und sich am Stand der Technik und der neuen Erkenntnisse orientieren. Nur so erreichen wir, dass Anwohner nicht durch schädliche Emissionen übermäßig belästigt oder gefährdet werden. Das kommt unserer Landwirtschaft zugute.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Oliver Kumbartzky von der FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Voß, ich möchte noch ein bisschen nörgeln.
Ich bin entsetzt darüber, dass Sie wieder einmal einen Antrag einfach so wegbügeln wollen. Hier reden wir über einen Antrag, der sich mit einem Erlass beschäftigt. Sie wollen das einfach so wegbügeln, noch bevor überhaupt die Verbandsanhörung stattgefunden hat.
Lassen Sie uns doch die Verbandsanhörung abwarten. Dann können wir doch im Ausschuss darüber diskutieren.
Ich wollte das Thema setzen. Lassen Sie uns das doch gemeinsam im Ausschuss diskutieren. Ich halte es für eine gute parlamentarische Gepflogenheit, dass man Anträge Ausschüssen überweist.
Sie müssen darüber auch gar nicht lachen. Einige haben vorhin gelacht. Wir reden hier über Existenzen. Es soll in Bestandsanlagen eingegriffen werden.
Ihr einziger Grund dafür, den Antrag abzulehnen, scheint Ihr Problem mit der Überschrift zu sein. Erstens wird die Überschrift gar nicht mit beschlossen, und zweitens können wir die Überschrift auch gern ändern. Das ist überhaupt kein Problem.
desweite Initiative anregen, damit man das bundeseinheitlich regelt. Ich frage mich, warum es in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein verschiedene Regelungen geben soll. Das ergibt überhaupt keinen Sinn.
Wenn Sie keinen Bock mehr haben, über Anträge zu reden, dann sagen Sie es einfach. Dann können wir es auch lassen. Dann stellen wir eben keine Anträge mehr. Aber ich kann Ihnen sagen: Wenn CDU, FDP und PIRATEN keine Anträge mehr stellen, dann finden Landtagssitzungen zukünftig nur noch mittwochs statt.
Wenn Sie das wollen, gerne. Aber mit welcher Ignoranz und Arroganz hier mit Anträgen umgegangen wird, kann ich so nicht mehr gutheißen.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat jetzt der Herr Abgeordnete Bernd Voß von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe Ihre Aufregung überhaupt nicht. Sie haben hier einen Antrag gestellt, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, den Erlass zurückziehen, nie wieder so etwas zu machen und so weiter. Es ist doch einfach gaga, hier solche Anträge zu stellen.
Lernen Sie doch bitte einmal, Anträge zu stellen. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass wir die Debatte hier und im Ausschuss führen. Aber Sie können hier doch nicht einen Antrag des Inhalts stellen, dass das Plenum des Landtages sagt - es sollte für die Landesregierung schon eine gewisse Bedeutung haben, wenn das Plenum des Landtages hier so etwas sagt -: Den Erlass lasst ihr gefälligst sein. - Solche Anträge können Sie hier doch überhaupt nicht ernsthaft stellen.
Wir haben Ihnen angeboten, den Antrag anders zu formulieren. Wir können gerne - das ist mein Vorschlag - das Thema im Ausschuss im Wege der Selbstbefassung behandeln. Aber der Antrag wird einer Ausschussbefassung überhaupt nicht gerecht.