Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lange hat es gedauert, jetzt liegt der Gesetzentwurf auf dem Tisch des Hohen Hauses. Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, heute zu kritisieren, dass das so lange gedauert hat. Da wusste ich aber noch nicht, wie wir uns heute Vormittag zum Thema Lehrerkräftebildungsgesetz austauschen. Deswegen möchte ich jetzt lieber formulieren: Ich bin froh, dass sich die Landesregierung so viel Zeit genommen hat, um einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen.
So sehr Sie auch die Hochschulpolitik der vorherigen Landesregierung kritisiert haben, als Sie noch in der Opposition waren, muss man feststellen, dass wir dieses Gesetz doch in vielen Punkten gemeinsam auf den Weg gebracht haben.
Die Eckpunkte, die damals noch von Jost de Jager vorgelegt worden sind, finden sich in weiten Teilen auch in diesem Gesetzentwurf wieder. Von daher werden Sie jetzt von mir nicht erwarten können, dass ich fundamentale Kritik an dem Vorgehen äußere. Ich finde richtig, was hier gemacht wird. Die Stiftungsuni war ein Wunsch, der aus Lübeck an den Schleswig-Holsteinischen Landtag herangetragen worden ist. Ich finde, dass der Gesetzentwurf deutlich mehr Licht als Schatten aufweist. Über einige Kleinigkeiten sollten wir uns im Gesetzgebungsverfahren unterhalten. Meiner Meinung nach formuliert man solche Gesetzesentwürfe möglichst schlank. Ich möchte ein Beispiel nennen: Wir schließen im Hochschulgesetz nun explizit aus, dass es Hochschulgebühren gibt. Dies wird auch noch einmal in die Gesetzesbegründung reingeschrieben. Und dies bloß, weil die SPD-Fraktion beim Thema Stiftungsuni - von ihrem Vorsitzenden getrieben - immer besonders skeptisch ist. Da muss alles noch einmal aufgeführt werden, damit auch die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben kann. Es fehlen nur noch der Mindestlohn und was sonst noch alles hätte hineinformuliert werden können. Das finde ich ein bisschen schade. Vielleicht können wir uns im Gesetzgebungsverfahren verständigen. An die Landesregierung gerichtet kann ich sagen, dass die CDU-Fraktion, die ja genauso groß wie die SPD-Fraktion ist,
Ich freue mich auf ein spannendes Anhörungsverfahren. Im Grundsatz sind wir uns einig: Die Stiftungsuni muss auf den Weg gebracht werden, damit es am 1. Januar 2015 losgeht. Das hat die Uni Lübeck verdient. Uns haben Sie da an Ihrer Seite. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Universität Lübeck ist die Sensibilität für Veränderungen am Status wahrscheinlich noch höher als an anderen Hochschulen in diesem Land.
Die Fusion der beiden Universitätsklinika zum UKSH, immer wieder aufkommende Überlegungen, die drei Universitäten zu einer Landesuniversität zusammenzuschließen und schließlich der auch von seinen Urhebern als Fehlgriff erkannte Beschluss der damaligen Landesregierung, das Medizinstudium in Lübeck zu beenden, waren mit berechtigten Ängsten verbunden, ob die Existenz der Universität zu Lübeck überhaupt gesichert werden kann.
Die Universität zu Lübeck verdankt ihren Fortbestand dem tausendfachen Protest der Lübeckerinnen und Lübecker und dem kämpferischen Engagement der Studierenden und der Beschäftigten der Uni. Deswegen war es alles andere als selbstverständlich, dass der Senat der Hochschule im Dezember 2012 einstimmig über alle Hochschulgruppen hinweg die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität befürwortet hat - einstimmig über alle Hochschulgruppen hinweg, weil alle an der Universität zu Lübeck ein hohes Interesse daran haben, den Fortbestand der Universität zu Lübeck auf Dauer zu sichern. Dieser Konsens an der Hochschule seiner
seits war die Voraussetzung für die Küstenkoalition, diesen Weg weiterzugehen. Ein Hauen und Stechen zwischen Professoren und Studierenden, zwischen Mittelbau und nicht wissenschaftlich Beschäftigten in dieser Frage hätte jeden möglichen Vorteil des Stiftungsmodells von vornherein zunichtegemacht.
Die SPD-Landtagsfraktion hat frühzeitig gesagt, dass sie bereit ist, diesen Weg zur Stiftungsuniversität mitzugehen, wenn dies die Universität zu Lübeck wirtschaftlich stärkt, wenn dies nicht die berechtigten Mitbestimmungsinteressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden gefährdet und wenn unser Grundsatz, dass das Erststudium gebührenfrei sein muss, nicht ausgehebelt wird. Der Gesetzentwurf, den uns die Landesregierung heute vorlegt, trägt unseren Forderungen Rechnung.
Die Hochschule muss nicht befürchten, dass das Land seine Aufgaben auf Private abwälzt. Im laufenden Jahr zahlt das Land knapp 25 Millionen € als Zuschuss an die Universität zu Lübeck. Dazu kommen 800.000 € Investitionszuschuss. Ohne den Haushaltsberatungen für 2015 vorzugreifen, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Summe im nächsten Haushalt sinkt, zumal die Zuschüsse über Zielvereinbarungen abgesichert sind.
Was wir uns aber erwarten, sind bessere Möglichkeiten dieser Hochschule, in Lübeck, dem Sitz zahlreicher Unternehmen aus medizinaffinen Branchen, zusätzliches Geld einzuwerben. Die finanzielle Verantwortung für die Existenz und den Betrieb der Hochschule wird ebenso wie für jede andere schleswig-holsteinische Hochschule beim Land verbleiben. Die Hochschule scheidet nicht aus dem Zuständigkeitsbereich des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes aus. Wir bleiben beim Modell der Gruppenuniversität, in der die Mitbestimmungsrechte für Mittelbau, nicht wissenschaftliches Personal und Studierende in dem Rahmen gesichert sind, wie dies unter den Vorgaben der Verfassungsrechtsprechung möglich ist.
Für die Universität zu Lübeck gilt, dass ihr eine zusätzliche Finanzierungsquelle ebenso wenig offensteht wie allen anderen: Studiengebühren wird es in Schleswig-Holstein auch künftig nicht geben.
Die innere Organisationsverfassung wird sich ändern: Neben den Senat und das Präsidium treten ein Stiftungsrat und ein Stiftungskuratorium. Das ist ein Experiment, und wir werden uns die Stellung
nahmen der Hochschulgruppen und vieler Interessenvertretungen in der Anhörung, die der Bildungsausschuss durchführen wird, genau ansehen. So wird es niemanden überraschen, dass auch die SPD-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch darauf achten wird, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Stiftungsrat Beteiligungsund Mitwirkungsrechte haben. Ebenso gilt es, bei der Umsetzung des Modells der Stiftungsuniversität einen Stichtag zur Ermittlung der Personalkosten zu wählen, der nah am Inkrafttreten des Gesetzes liegt.
Wir werden zu gegebener Zeit die Erfahrungen der Stiftungsuniversität auswerten und überprüfen, ob irgendwo gesetzlich nachgesteuert werden muss. Heute ist in diesem Fall nicht Skepsis angesagt, sondern Freude darüber, dass dieser für SchleswigHolstein neue Weg in großer Einmütigkeit gegangen werden kann. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Bildungsausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als am 25. Mai 2010 der Lübecker Unipräsident Professor Peter Dominiak durch eine NDR-Journalistin telefonisch von den Plänen der schwarz-gelben Koalition erfuhr, die Medizinstudiengänge an der Universität zu Lübeck zu streichen, war noch keinem klar, welche erheblichen Konsequenzen dies für alle beteiligten Akteure haben sollte. Es folgten die größten Proteste in der Geschichte des Landes: 130.000 Unterschriften, über 15.000 Teilnehmer bei der zentralen Demonstration vor dem Landhaus am 15. Juni 2010 und viele kreative Aktionen wie beispielsweise ein Sitzstreik vor der Landesvertretung in Berlin.
Aus diesem Protest ist der verständliche Wunsch einer gesamten Region gewachsen, vom Land mehr Unabhängigkeit zu erhalten. Die Idee zur Stiftungsuni wurde konkret. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kind der „Lübeck kämpft“-Bewegung. Mit der Küstenkoalition wird der lange Kampf zum erfolgreichen Abschluss geführt. Wir Grüne standen während der Proteste uneingeschränkt an der Seite der Lübecker Universität. Wir freuen uns deshalb besonders, dass es in einem
wahrscheinlich sehr großen Konsens mit der Region gelingen wird, diesen Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Anhörung zu verabschieden.
Wir haben aus der Opposition heraus folgende für die Stiftungsuniversität im April 2012 im Landtag vier Eckpunkte durchgesetzt. Herr Günther, das war Ihr letzter Regierungsmonat. Dies haben wir gemeinsam verabschiedet. Der erste Punkt dieses Beschlusses lautet, dass es keine Studiengebühren geben darf. Es geht daher nicht darum, dass die SPD zufriedengestellt werden muss
- was überhaupt kein Problem ist. Es geht um einen der Grundsätze, der von dem Landtag der letzten Legislaturperiode mit sehr großer Mehrheit verabschiedet wurde. Dazu stehen wir immer noch. Deshalb ist es richtig, dass dies im Gesetzentwurf auftaucht.
Der zweite Punkt aus dem damaligen Beschluss, der als Kriterium der Grünen schon vorher formuliert wurde, betrifft die Zustimmung aller Statusgruppen. Der Kollege Baasch ist darauf bereits eingegangen.
Der vierte Punkt: Wenn man Modelle wählt, bei denen privates und öffentliches Kapital zusammentreffen, dann muss die Freiheit von Forschung und Lehre gesichert sein.
Diese vier Kriterien wurden damals beschlossen. Es ist jetzt an der Zeit, zu schauen, was daraus geworden ist. Im Dialog mit der Universität Lübeck ist es Ministerin Wende und Staatssekretär Fischer gelungen, ein neues Modell für die Stiftungsuni zu entwerfen.
Für uns war und ist noch immer klar, dass es Studiengebühren auch durch die Hintertür einer Stiftungsuniversität nicht geben darf. Uns Grünen ist es ebenso wie der SPD-Fraktion sehr wichtig, dass der öffentliche Charakter der Universität Lübeck erhalten bleibt.
Im Vergleich zu Schwarz-Gelb gibt es allerdings einen Unterschied: Unser Gesetzentwurf beabsichtigt nicht einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung der Universität. Ich will Ihnen nicht vor
werfen, dass Sie dies geplant hätten. Es stand damals jedoch zumindest in Rede. Ich erinnere mich an Aussagen der damaligen Staatssekretärin Andreßen. Sie hatte sehr deutlich gemacht, dass die Stiftungsuniversität aus ihrer Sicht auch mit Einsparungen für das Land verbunden sein kann. Das machen wir nicht, auch wenn dies in den letzten Tagen immer wieder fälschlicherweise behauptet wurde. Wir sichern die Zuschüsse für die Universität Lübeck, und wir eröffnen gleichzeitig die Möglichkeit dahin gehend, dass sich die Stiftungsgeber, die es in der Region Lübeck gibt, stärker an der Universität beteiligen.
Auch der einstimmige Senatsbeschluss, den es in dieser Frage an der Universität gegeben hat, untermauert die grundsätzliche Zustimmung. Gerade das nicht wissenschaftliche Personal hat noch Kritikpunkte an dem konkreten Gesetzentwurf. Im Kern gibt es jedoch an der Universität einen großen Konsens. Dieser Konsens ist für uns sehr wichtig. Die Frage, wie viel Stiftungskapital man zurzeit generieren kann, wenn die Finanzmärkte so sind, wie sie sind, ist eine Frage, über die wir im Gesetzgebungsverfahren noch diskutieren müssen.
Uns Grünen geht es vor allem um einen Aspekt, und das ist für uns das Zentrum der parlamentarischen Beratung. Es geht um die Frage der Mitbestimmung. Wir Grüne sind noch nicht ganz zufrieden mit der Struktur, nach der es zukünftig einen Stiftungsrat, ein Kuratorium und einen Senat geben wird. In diesen Gremien wird externen Mitgliedern mehr Macht gegeben. Der Senat, der im aktuellen Entwurf vor allem eine Art Beratungsfunktion hat, wird im Kern entmachtet. Wir glauben nicht, dass in dieser Frage das letzte Wort gesprochen ist. Wir glauben, dass die unterschiedlichen Statusgruppen, die im Senat auch an der Universität Lübeck wirklich gute Arbeit machen, weiter gestärkt werden sollen.
Ich komme zum Schluss. - Wir wollen in genau diesem Punkt nachbessern, um dafür zu sorgen, dass alle Statusgruppen nicht an Mitbestimmung verlieren, sondern sogar gewinnen werden. Ich bin sehr optimistisch, dass wir dies in einem großen