Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ganz anders als alles, was wir in letzter Zeit aus dem Wissenschaftsministerium bekommen haben. Er ist durchdacht und weitgehend schlüssig. Kurz gesagt, er ist in Gänze ziemlich gut.
- Ja, sinnvolle und durchdachte Gesetzentwürfe loben wir gern, Frau Kollegin. Das ist gar kein Problem. Das liegt offensichtlich auch daran, dass Sie an dieser Stelle die Politik der Vorgängerregierung fortsetzen, die auf Wunsch der Universität gestartet wurde.
- Da die SPD so hemmungslos begeistert ist von diesem Statement, muss ich Ihnen sagen: Man kann sich in der Hochschulpolitik auch korrigieren. Das ist durchaus möglich. Das ist gar kein Problem.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf orientiert sich überwiegend an dem gemeinsam mit der Universität entwickelten Eckpunktepapier vom April 2012. Darin wurden die wesentlichen Eckpfeiler bereits festgeschrieben: mehr Selbstständigkeit, Flexibilität und Eigenverantwortung, vor allem aber die Möglichkeit, von den Finanzmitteln des Landes unabhängiger zu werden, ohne dass das Engagement des Landes zurückgeht.
Herr Kollege Andresen, Sie haben uns gerade an die Äußerungen Ihrer Namensvetterin und ehemaligen Staatssekretärin erinnert.
Ich drücke es einmal diplomatisch aus: Es gibt Sachen, an die man nicht so gerne erinnert wird. An dieser Stelle hat sie für sich selbst gesprochen, aber nicht für die Koalition.
Dabei wurde bereits damals festgeschrieben, dass die Partizipationsrechte im bisherigen Umfang erhalten bleiben müssen und dass die Liegenschaften, die von der Universität genutzt werden, in das Grundstockvermögen überführt werden und damit auch die Bauherreneigenschaft auf die Stiftungsuniversität übergeht. Darüber hinaus erhält die Stiftungsuniversität die für ein solches Modell sehr wichtige Dienstherrenfähigkeit.
Meine Damen und Herren, es bleibt natürlich die Frage, warum dies so lange gedauert hat. Unter Schwarz-Gelb war es das Ziel, die Umwandlung bereits Anfang des Jahres zu vollziehen. Sei es aber drum. Wir wollen nicht kleinlich sein. Wenn das dazu gedient hat, die immer sehr skeptische SPDFraktion von diesem Vorhaben zu überzeugen, dann war das richtig. Insofern hat der umfängliche Dialog innerhalb der Koalition gefruchtet und war im Sinne der Sache.
Wir hoffen, dass die weiteren Beratungen nun zügig vorangehen und es gelingt, diesen historischen Schritt mit Beginn des kommenden Jahres zu gehen. Im weiteren Verfahren ist aus unserer Sicht noch zu prüfen, inwieweit die Verantwortung des Landes für die bestehenden Gebäude hinsichtlich der Sanierung und Modernisierung noch deutlicher als bisher hervorgehoben werden kann und ob die Grenze für Bauunterhaltungsleistungen, die die Stiftung selbst durchführen kann, nicht noch weiter angehoben werden kann. Das sollte man noch prüfen.
Hinsichtlich der Mitbestimmung ist der Gesetzentwurf aus meiner Sicht ein Sprung nach vorn. Insbesondere der Stiftungsrat, der den Hochschulrat ersetzen soll, erhält aus unserer Sicht das nötige Gewicht aus der Hochschule selbst heraus. Alle Gruppen sind vertreten, und die externen Mitglieder werden durch eine Findungskommission - ebenfalls unter Beteiligung aller Gruppen - ausgewählt und durch das hochschuleigene Gremium des Senats gewählt. Dies ist aus meiner Sicht ein sinnvolles und transparentes Verfahren.
Herr Kollege Andresen, den Diskussionsbedarf, den Sie bereits in einer Pressemitteilung angemeldet ha
ben, kann ich bisher nicht ganz nachvollziehen; denn auch das nicht wissenschaftliche Personal ist durch ein Mitglied - wie die anderen Gruppen - vertreten. Insofern habe ich Ihre Einlassung nicht ganz verstanden. Außerdem finde ich, der Gesetzentwurf ist nicht ein Weniger an Mitbestimmung im Vergleich zum Status quo, sondern eher ein Mehr.
Meine Damen und Herren, abschließend bedanke ich mich bei allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für diesen Gesetzentwurf und ganz besonders bei Staatssekretär Fischer. Sie haben es mit Ihrer Arbeit offenbar geschafft, nun auch alle Skeptiker zu überzeugen. Das ist ein Modell, das größere Autonomie zulässt. Das unterstützen wir.
An dieser Stelle möchte ich auch die Rolle des Präsidenten Professor Dr. Dominiak, dessen Nachfolger heute Abend gewählt werden soll, würdigen. Wenn man so will, ist er der Vater dieses Gesetzentwurfs. Heute hat er gesagt, es werde vorrangige Aufgabe seines Nachfolgers sein, sich im Bereich des Fundraising zu betätigen und Stifter für die Universität zu gewinnen. Ich bin davon überzeugt, dass dem Nachfolger dies gelingen kann.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass es die Mehrheit mit der größeren Autonomie der Universität Lübeck ernst meint und dass der Gesetzentwurf nicht verwässert, sondern im Zweifel an der einen oder anderen Stelle verbessert wird. Ich freue mich auf die Ausschussberatung und danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Lübecks Schlüssel für die Zukunft liegt in Bildung, Forschung und Wissenschaft. So wurde am 17. Januar 2014 die CDU-Bundestagsabgeordnete Dinges-Dierig in den „Lübecker Nachrichten“ zitiert. Sie kommentierte den Rückzug der Kaufmannschaft und das nachlassende Engagement der Stadt Lübeck in die Wissenschaftsstadt Lübeck. Die Possehl-Stiftung scheint zunehmend zurückhaltender. Die Industrie- und Handelskammer bedauerte Anfang des Jahres, dass die Schilder mit der Aufschrift „Stadt der Wissenschaft“ abmontiert wurden.
Schwächelt Lübeck als Standort, dem besondere Spenden- und Stiftungsfreudigkeit zu Recht nachgesagt wird? Wird sich die Stiftungsuniversität unter diesen Rahmenbedingungen so entwickeln können, wie wir das alle miteinander hoffen?
Die Frage nach den Stiftern wurde auch an die Wissenschaftsministerin im Rahmen der Pressekonferenz gerichtet. Dazu könne man erst etwas sagen, wenn das Gesetz zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten sei, hieß es. Wir werden abwarten müssen, ob das der große Befreiungsschlag aus der Mangelwirtschaft, der strukturierten Unterfinanzierung und der verengten Gestaltungsmöglichkeiten wird. Ich persönlich würde mich als Absolvent der Universität Lübeck darüber ehrlich freuen.
Alle, von der Hochschule bis zur Regierung, sind sich über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass die Umwandlung der Hochschule in eine Stiftung des Göttinger Modells wünschenswert ist, um alle möglichen positiven Effekte auszunutzen. Insofern sollte es dazu gute Wünsche von allen Seiten geben.
Trotzdem gibt es offene Fragen. Die Antworten darauf möchte ich mir im Ausschuss gern noch einmal geben lassen. Dies betrifft zum Beispiel die Frage nach der Absicherung der Universität in Zeiten niedriger Zinsen. Wenn das Zinskapital in den Liegenschaften liegt, die natürlich keinen Zinsertrag abwerfen und insofern auch gar nicht kapitalisiert wurden, dann würde ich gern wissen, wie sich die Zinserträge errechnen und wie das Ganze erwirtschaftet wird. Wenn das Göttinger Modell in Lübeck zu einem Erfolgsmodell wird, dann habe ich schon Bauchweh, den anderen rein staatlichen Hochschulen zu erklären, warum sie zum Beispiel kein Kapital ansparen dürfen, nur weil ein Gesetz dies verbietet. Chancengerechtigkeit werden wir dann auch über die ganze Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein hinweg spiegeln müssen.
gestellt haben, dass dies nicht das Göttinger Stiftungsmodell, sondern ein eigenes Stiftungsmodell ist.
Zweitens frage ich Sie, ob die PIRATEN neben kritischen Fragen auch mit eigenen Vorschlägen in diesem Hause glänzen wollen.
- Nein? Okay. Ich schaue noch einmal nach. - Ja, wir werden Vorschläge machen. Diese werden wir im Ausschuss unterbreiten.
- Ja, das darf in den Ausschuss. Ich finde den Gesetzentwurf gut. Ich bin Absolvent der Universität Lübeck. Ich finde es gut, dass die Universität Lübeck zu einer Stiftungsuniversität wird. Über die Details müssen wir uns noch unterhalten. Es gibt noch zwei oder drei Sachen, an denen wir gern drehen würden. Im Großen und Ganzen ist das aber eine gute Sache.
Wenn wir unsere stets nachhaltig klammen Hochschulen trotz Schuldenbremse und Stellenabbaupfad stärken wollen, dann müssen wir - Frau Ministerin Wende wird mir dabei zustimmen - nach kreativen Lösungen suchen. Dabei sind wir alle in der Pflicht.
Heute gratuliere ich den Kämpfern in und für die Universität zu Lübeck, die sieben Jahre lang für ihre Pläne gestritten haben. Unsere Zukunftsperspektiven waren nicht immer so positiv umrissen wie jetzt. Ich wünsche uns alles Gute. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Universität in Lübeck besteht in diesem Jahr 50 Jahre. Stück für Stück ist in Lübeck eine hervorragende und vielfach ausgezeichnet medizinische und medizintechnische Institutslandschaft entstanden.