Es ist so, dass die Lehrerbildung an beiden Standorten angeboten wird und dort auch gleiche Studiengänge sind. In dem Moment, in dem man sagt, Studiengänge, die in Flensburg seien, dürften nicht erweitert werden, weil man Doppelstrukturen an sich ablehnt, lehnt man alle Doppelstrukturen ab. Das bedeutet automatisch, dass man auch die Hochschule in Flensburg ablehnt. Das ist etwas, was ich nicht teile. Ich finde, es ist doch wert, dies noch einmal deutlich zu machen, damit die Flensburger wissen, wo sie Herrn Callsen haben.
(Vereinzelter Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Habersaat [SPD]: So kommt man auf die Idee, Lübeck dichtzu- machen!)
Frau Abgeordnete, möchten Sie noch eine Zwischenfrage stellen? Der Herr Abgeordnete hat das zugelassen.
Ich würde meine Frage gern konkretisieren. Scheinbar habe ich mich falsch ausgedrückt. Herr Harms, Sie haben gerade gesagt, wir hätten derzeit Doppelstrukturen an den Universitäten, die böten die gleichen Studiengänge an. Können Sie mir bitte sagen, welche Lehrerstudiengänge in Kiel und welche Lehrerstudiengänge in Flensburg derzeit angeboten werden?
Liebe Kollegin Franzen, Ihr Kollege Callsen hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Aufstocken von bestehenden Studiengängen eine Doppelstruktur schaffe. Ich habe festgestellt, dass diese Doppelstrukturen jetzt schon da sind.
Lehrerbildung findet an beiden Standorten statt. Wenn der Kollege fordert, dass Doppelstrukturen, dass Lehrerbildung nicht an beiden Hochschulen stattzufinden haben, bedeutet das im Umkehrschluss, dass man die Hoschschule in Flensburg am besten dichtmachen und alles nach Kiel schieben müsste.
Das ist nicht unsere Auffassung. Unsere Auffassung ist: gleiche Studiengänge mit gleichem Niveau, die die gleichen Lehrer ausbilden, die in gleicher Qualität ausbilden, passend zu unserem Schulgesetz, die an beiden Standorten ausbilden, damit an beiden Standorten noch bessere Lehrerbildung stattfindet als ohnehin schon. Die Hochschulen machen eine hervorragende Arbeit. Vor dem Hintergrund ist genau das, was wir jetzt machen, zukunftsträchtig.
Man muss noch einmal sehr deutlich machen: Wir stehen zu beiden Hochschulen. Beide Hochschulen werden es in unserer Regierungszeit, die noch länger als bis 2017 dauern wird, gut haben. Ich glaube, wir werden nachher ein tolles Schulsystem haben und damit auch für die Schülerinnen und Schüler, um die es uns eigentlich geht, sehr viel erreicht haben. - Vielen Dank.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Ralf Stegner, Vorsitzender der SPDFraktion, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Lieber Kollege Harms, ich darf die Frage der Kollegin Franzen in der Weise beantworten, dass ich Ihnen die Fächer schnell einmal vorlese, in denen wir Doppelstrukturen in der Sekundarstufe I haben. Das sind die Fächer Biologie, Chemie, Dänisch, Deutsch, Englisch, Geografie, Geschichte, Kunst, Mathematik, Philosophie, Physik, Sport, Theologie und Wirtschaft/Politik. Das ist die Antwort auf Ihre Frage, Frau Kollegin Franzen. Die wollte ich Ihnen gern gegeben haben.
Zweitens. Der derzeit amtierende Oppositionsführer hat eben von Kahlschlag an der Universität Kiel gesprochen. Dieser Kahlschlag beträgt plus 165 Millionen €. Dazu zitiere ich den Herrn Präsidenten der Universität Kiel, Herrn Professor Fouquet:
„CAU-Präsident Professor Gerhard Fouquet bewertet die verlässliche Zusage des Landes, in die Sanierung der Kieler Universität einzusteigen, ‚als klares Bekenntnis zur Landesuniversität. Wir sind glücklich und dankbar‘.“
Drittens. Herr Oppositionsführer, Sie haben gesagt, es sei schwierig, wenn man die Hochschulen nicht beteilige. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir bei Gelegenheit einmal erläutern würden, wie stark Sie seinerzeit die Universität Lübeck beteiligt haben, als Sie sie schließen wollten. Ich habe das gar nicht mitbekommen. Die haben gegen Sie auf der Straße demonstriert, die ganze Stadt hat gegen SchwarzGelb demonstriert, und Sie sind dann ja unter anderem auch deswegen abgewählt worden.
Viertens. Herr Kollege Callsen, ich verstehe ja, dass Sie sich nach Herrn Günther und Frau Franzen zu Wort gemeldet haben. Sie haben das allerdings im Pathos getan, sich an den Ministerpräsidenten gewandt und gesagt: Mensch, ich muss mich dagegen wehren, dass hier so eine Rhetorik angewandt
wird. Haben Sie eigentlich den Kollegen, der gestern fälschlicherweise unter Ihrem Namen von „Putin-Methoden“ dieser Koalition gesprochen hat, schon ausfindig gemacht? Denn das muss ja eine Fälschung gewesen sein, dass der unter Ihrem Namen solche Erklärungen abgibt. Es ist schon ziemlich verwunderlich, was Sie hier abliefern. Man sieht, warum Sie in der Opposition sind. - Vielen herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist von der CDU-Fraktion beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/1779 in namentlicher Abstimmung abstimmen zu lassen. Da namentliche Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/1779 beantragt wurde, lasse ich zunächst hierüber abstimmen. Nach § 63 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung muss eine namentliche Abstimmung stattfinden, wenn sie von 18 Abgeordneten verlangt wird. Das ist hier der Fall.
Wir werden jetzt mit der namentlichen Abstimmung beginnen. Wer der Drucksache 18/1779 zustimmen will, erklärt dies bei der namentlichen Abstimmung bitte mit einem Ja. Ich bitte die Schriftführer, jetzt mit der Abstimmung zu beginnen.
(Namentliche Abstimmung) 1 - Das Ergebnis liegt vor. 32 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt. 35 Abgeordnete haben den Antrag abgelehnt. Damit ist der Antrag abgelehnt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Ich lasse dann über die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung abstimmen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/1760 federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, der möge jetzt die Hand heben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltungen einiger Abgeordneter der FDP und der Piratenfraktion ist der Antrag auf Überweisung angenommen worden.
Um 15:15 Uhr treffen wir uns zu den weiteren Beratungen hier wieder. Wir treffen uns erst um 15:15 Uhr, weil der Ältestenrat in der Mittagspause eine Begrüßung vornimmt. Die Beratungen werden
Bitte begrüßen Sie mit mir Absolventen der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Eutin. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck und zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Bildung und Wissenschaft Dr. Wara Wende das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich lege Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der einen besonderen Wunsch der Universität zu Lübeck aufnimmt. Wir alle wissen um die Vorgeschichte. Unter der Vorgängerregierung stand die Schließung des Medizinstudiengangs in Lübeck im Raum. Nach einem beispiellosen Protest der Lübeckerinnen und Lübecker für den Erhalt ihrer Universität wurden die Schließungspläne zurückgenommen. Es blieb aber der Wunsch der Universität nach mehr Sicherheit, um dauerhaft ihre Existenz zu erhalten. Dies kann ich sehr gut nachvollziehen.
Dieser Wunsch muss sich zugleich in die Hochschullandschaft Schleswig-Holstein einpassen. Um dies zu erreichen, haben wir ein Stiftungsmodell Schleswig-Holstein entwickelt. Damit verbindet sich für mich insbesondere die Sicherung erstens der Freiheit von Forschung und Lehre, zweitens die Wahrung der Mitbestimmungsrechte aller Mitglieder der Universität zu Lübeck, drittens ein Ausschluss von Studiengebühren und viertens die Zu
Sehr geehrte Damen und Herren, nur wenn es gelingt, die betroffenen Beschäftigten der Universität von dem neuen Modell zu überzeugen, kann dies auch langfristig zum Erfolg führen. Deshalb möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen: Eine Privatisierung schließen wir klar und deutlich aus.
Gemeinsam mit der Universität haben wir im vergangenen Jahr in vielen intensiven Gesprächen eine gesetzliche Regelung entwickelt, die einerseits der Universität mehr Freiraum bei der Verwaltung ihres Personals, der Gebäude und der Finanzen lässt und die andererseits die berechtigten Interessen der Betroffenen wahrt. Die Universität erhält das Eigentum an den von ihr genutzten Liegenschaften und kann mehr Einfluss auf die Baumaßnahmen nehmen. Im Rahmen einer Personalkostenobergrenze kann sie eigenverantwortlich über die Einstellung, Höhergruppierung und Beförderung ihres Personals entscheiden. Außerdem erhält sie zusätzliche Freiheiten bei der Bewirtschaftung ihrer Finanzmittel. Wir haben dabei großen Wert auf die Sicherung der Beschäftigung und die Mitbestimmung des Personals der Universität gelegt. Das Tarifrecht des Landes gilt für die Stiftungsuniversität zu Lübeck uneingeschränkt fort. Bereits erworbene Rechte und Beschäftigungszeiten bleiben gewahrt. Betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass des Rechtsformwechsels sind ausgeschlossen. Im neuen Stiftungsrat sind alle Mitgliedergruppen der Universität mit einem eigenen Stimmrecht vertreten.
Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz etwas zur gewährten Rechtsform einer Stiftung sagen. Gerade in der Hansestadt Lübeck mit seiner ausgeprägten Stiftungskultur und der großen Verbundenheit der Stadt mit ihrer Universität macht es durchaus Sinn, eine solche Stiftung zu gründen. Private Mittelgeber können sich so an der Finanzierung der Hochschule beteiligen und gleichzeitig von den rechtsformspezifischen Steuervorteilen profitieren. Erste Interessenkundgebungen machen mich zuversichtlich, dass es der Universität zu Lübeck gelingen wird, auf diesem Weg zusätzliche Mittelgeber für die Universität zu gewinnen und auch zu begeistern. Es gibt noch wenige Fragen, die wir - da bin ich sicher - lösen werden. Ich freue mich auf die weitere Diskussion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lange hat es gedauert, jetzt liegt der Gesetzentwurf auf dem Tisch des Hohen Hauses. Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, heute zu kritisieren, dass das so lange gedauert hat. Da wusste ich aber noch nicht, wie wir uns heute Vormittag zum Thema Lehrerkräftebildungsgesetz austauschen. Deswegen möchte ich jetzt lieber formulieren: Ich bin froh, dass sich die Landesregierung so viel Zeit genommen hat, um einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen.