Davon unberührt bleibt selbstverständlich das Recht der kommunalen Selbstverwaltung, in begründeten Einzelfällen zu einer Anpassung der Hebesätze zu kommen.
Durch die Weiterentwicklung der Fördermöglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein wird die erfolgreiche Wohnungsbaupolitik der Vorgängerregierungen fortgesetzt und unter anderem dafür gesorgt, dass das vorhandene Sondervermögen „Wohnungsbau“ erhalten bleibt. In enger Abstimmung mit allen Partnern aus der Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein ist dadurch eine jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit entstanden. Durch das große Engagement aller Beteiligten und die immer wieder auf die aktuellen Marktgegebenheiten angepassten Förderbedingungen ist es gelungen, insbesondere im Bereich des Mietwohnungsbaues zusätzlich attraktiven und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Dabei spielen neben zahlreichen privaten Anbietern vor allen Dingen die vielen Wohnungsbaugenossenschaften in unserem Land eine positive marktstabilisierende Rolle. Durch ihre jahrzehntelange kontinuierliche Arbeit sorgen sie in weiten Teilen des Landes dafür, dass wir über eine gute Wohnraumversorgung zu bezahlbaren Preisen verfügen. Sie sind es, die zusammen mit vielen kleinen und mittleren privaten Vermietern eine echte Mietpreisbremse für unser Land sicherstellen.
Diese wichtige sozialpolitisch stabilisierende Funktion darf die Landesregierung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, indem sie versucht, zusätzliche bürokratische Hürden zu schaffen, die den künftigen Erfolg der gemeinsam verabredeten wohnungsbau
politischen Initiativen gefährden. Dies gilt nicht nur für die angekündigte Verordnung über die Kappungsgrenzen sowie das geplante Wohnungsaufsichtsgesetz oder eine Zweckentfremdungsverordnung, sondern auch für die geplante Vorgehensweise bei der Unterschutzstellung von Denkmälern.
Je mehr die Bürokratie zunimmt und massiv in Eigentumsrechte eingreift, desto größer ist die Gefahr, dass sich die Akteure im Bereich des Wohnungsbaus nach und nach aus ihrer aktiven Mitarbeit verabschieden. Die Warnungen davor werden immer unüberhörbarer.
Die Vertreter des Verbandes der norddeutschen Wohnungsunternehmen, darunter zahlreiche Wohnungsbaugenossenschaften sowie der Verband Haus und Grund und der BFW Nord, erwarten durch die angekündigten Maßnahmen der Landesregierung negative Auswirkungen auf die Offensive für bezahlbares Wohnen, die doch gerade so positiv gestartet ist.
Wir sollten deshalb vielmehr auf die Erfahrung und die Zuverlässigkeit dieser Partner vertrauen und mit ihnen gemeinsam die weiteren Zukunftsperspektiven des Wohnungsbaus in Schleswig-Holstein aktiv gestalten. Dabei muss es unser gemeinsames Ziel sein, für alle Menschen in unserem schönen Schleswig-Holstein ein angemessenes Angebot an Wohnraum und Wohnumfeld zu schaffen, sodass es ihnen möglich ist, ein selbstbestimmtes Leben nach ihren individuellen Vorstellungen zu führen.
Ich würde es natürlich begrüßen, wenn die Möglichkeit bestünde, unseren Antrag heute im Plenum positiv zu bescheiden. Da ich aber befürchte, dass die regierungstragenden Fraktionen dazu heute nicht bereit oder nicht in der Lage sind, würde ich mich alternativ auch mit einer Überweisung an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss einverstanden erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der vergangenen Plenartagung
haben wir über Wohnungsbau gesprochen. Das finde ich auch richtig so; denn der Wohnungsbau ist und bleibt eines der Zukunftsthemen in SchleswigHolstein.
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eine Notwendigkeit. Für uns ist das sogar eine Selbstverständlichkeit. Diese Notwendigkeit hat die Landesregierung bereits erkannt und sich mit ihrer Offensive für bezahlbares Wohnen klar positioniert.
Bereits nach einem Jahr ist ein messbarer Erfolg sichtbar. Die Zahlen hierzu können Sie meinem Redebeitrag aus der vergangenen Landtagsdebatte entnehmen.
Mit der Offensive für bezahlbares Wohnen fördert das Land zielgenau in den Bereichen, in denen der Bedarf am größten ist, wie Sie es auch in Ihrem Antrag fordern, Herr Lehnert: im Hamburger Rand, in Kiel und Lübeck sowie auf Sylt. Wir meinen, das wird sich auch deshalb lohnen, weil das Wohnen auch zur Daseinsvorsorge gehört. Aber jede Schwierigkeit auf sogenannte bürokratische Hürden insbesondere im Bereich der Landesplanung zu schieben, löst die Probleme nicht.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein derzeit ein Bürgerforum zur Landesstrategieentwicklung durchführt. Sie sind alle herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen. Dort können die Bürgerinnen und Bürger und auch Sie Anregungen einbringen. In der vergangenen Woche war der Ministerpräsident deswegen in Itzehoe.
Dann möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die FDP-Fraktion seit über einem Jahr genau zu diesem Thema Landesplanung, insbesondere im Hamburger Umland, geplant hat, Änderungen vorzunehmen. Wir haben dazu eine schriftliche Anhörung vorgenommen. Herr Kollege Christopher Vogt, erlauben Sie mir bitte den Hinweis, dass alle schriftlich Angehörten, ob es die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder Haus & Grund war, alle zu der Auffassung gekommen sind, dass wir dieses nicht machen müssen und dass die Maßnahmen, die diese Landesregierung bereits getroffen hat, richtig sind. Niemand hat diese Ausweitung im Landesplan befürwortet. Ich
Ein paar Worte noch zum Bürokratieabbau. Das klingt natürlich immer gut. Es scheint auch so, als wenn dies die einzigen Probleme seien. Dies ist aber sehr verkürzt, Herr Kollege Lehnert. Denn dieses ist, wie Sie wissen, nicht unser Hauptproblem, wenngleich es natürlich zutrifft, dass die Kommunen mit Bauland und kurzfristigen Baurechten ihren Anteil zur Offensive für bezahlbaren Wohnraum leisten müssen. Ich sage Ihnen, sie tun dieses auch erfolgreich. In Pinneberg könnten Sie allerdings im Vergleich zu anderen Kommunen im Hamburger Umland - dazu haben Sie ja auch Beziehungen noch helfen. Da ist die Kommunalvertretung leider nicht ganz so auf der Höhe der Zeit.
Mit 12,9 % mehr Genehmigungen für Wohnungen im vergangenen Jahr setzt sich ein Trend fort, der bereits 2010 begonnen hat. Besonders stark nahmen die Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu, auch das ist eine gute Entwicklung. Das zeigt, dass die Rahmenbedingungen für Wohnungsbau so schlecht nicht sein können. Vielleicht auch für Sie, Sie schreiben gerade mit: Das sind die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, Pressemitteilung vom 17. März 2014, Kollege Lehnert.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch ein paar Worte zur Kappungsgrenze sagen. Ich sage es hier bereits zum dritten Mal. Es ist für uns kein Problem, auch kein finanzielles. Sie greift nur dort, wo Mieten ohne sachlichen Grund explodieren.
Bei dieser Aussage möchte ich es hier auch belassen. Da meine Redezeit nahezu abgelaufen ist, möchte ich nur sagen, dass ich persönlich diesen Antrag für reichlich populistisch halte. Ich habe keinen einzigen Punkt gesehen, der uns einen Erkenntnisgewinn bringt beziehungsweise diese Regierung in eine Handlungsrichtung weist.
Daher möchte ich für meine Fraktion beantragen, diesen Antrag in der Sache abzulehnen. Ich bin natürlich noch für Argumente offen, vielleicht habe ich ja etwas in Ihrer Rede nicht gehört oder nicht ganz verstanden. Auf die Themen Denkmalschutz, regionale Selbstverwaltung, also auf diesen ganzen Blumenstrauß, beziehungsweise Bauchladen, wie Kollege Kai Dolger dazu sagte, bin ich jetzt gar nicht eingegangen, da wir über den Bereich Wohnungsbau sprechen wollten. Ich müsste mir sogar noch überlegen, an welchen Ausschuss ich diesen
Vielen Dank für die Nachhilfe an das Präsidium, Frau Kollegin. - Jetzt hat in der Tat der Abgeordnete Detlef Matthiessen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass ich von zwei charmanten Damen so angekündigt werde. Es ist natürlich eine Freude, eine Rede so beginnen zu dürfen.
Meine Damen und Herren! Der Wohnungsbau in Schleswig-Holstein soll eine Perspektive haben. Das ist Ziel des CDU-Antrags. Dieses Ziel finden wir natürlich gut, Herr Lehnert. Genau deshalb hat die Küstenkoalition zu Beginn der Legislaturperiode ihre Offensive für bezahlbares Wohnen gestartet. 150 Millionen € sind inzwischen über die IBank investiert worden. Die Gelder landen zielgerichtet dort, wo auch die größten Bedarfe bestehen.
Neun von zehn öffentlich geförderten Wohnungen stehen in direkter Nähe zur Hamburger Landesgrenze, in Kiel, in Lübeck und auf Sylt.
Die CDU benennt sieben Punkte in ihrem Antrag, was aus meiner Sicht allerdings nichts Neues darstellt.
Wohneigentum soll erleichtert werden, das finden wir in Ordnung. Wohneigentum kann ein sinnvoller Baustein sein. Das Problem liegt aber eher im Mietbereich. Die Menschen brauchen dort bezahlbaren Mietwohnraum. Nachverdichtung - da spricht die CDU mit grüner Seele. Wir finden es problematisch als einzigen Ansatz immer nur neue Grünflächen auszuweisen und zu versiegeln. Es macht viel mehr Sinn, Baulücken im städtischen Raum mit innovativen Ideen zu überplanen und mit intelligenten Konzepten für den Wohnungsbau zu nutzen.
Denkmalschutz ist wichtig, wir hören auch nicht zum ersten Mal davon. Was einmal als Kulturgut verloren ist, kann kaum wiederhergestellt werden. Ein verwaltungsarmes Verfahren war und ist Ziel der Denkmalschutzpolitik von Anke Spoorendonk. Genauso richtig ist es, dass Denkmalschutz immer
nur gemeinsam mit dem Eigentümer umgesetzt werden kann und nicht gegen ihn. Auch das ist Ziel des Gesetzes. Genehmigungsverfahren müssen zügig abgewickelt werden. Hier stehen allerdings die Kommunen zur Hauptsache in der Verantwortung und nicht das Land. Baukostensteigerungen begrenzen - wer möchte das nicht? Es gibt kaum ein Bauprojekt, das am Ende nicht mehr kostet als im Bauplan vorgesehen war.
Die CDU will, dass nur Anforderungen gestellt werden, die klare Ziele erfüllen und wirtschaftlich Sinn machen. Dies trifft ganz eindeutig auf energetische Maßnahmen zu. Fenster und Dämmungen nach KfW-Standards sowie ein Passivhaus rentieren sich durch Energieersparnis. Das nützt allen.
Städtebaufördermittel sollen effektiv genutzt werden. Wo Planung, Entscheidung und Umsetzung in einer Hand liegen, ist das auch einfach. Städtebauförderung ist aber in der Regel komplexer. Viele Akteure müssen an einen Tisch geholt werden. Land, Kommunen, Wohnungsbauunternehmen, private Eigentümer und viele andere müssen weiter gemeinsam an tragfähigen Konzepten arbeiten. Das ist alternativlos, aber nichtsdestotrotz schwer zu organisieren.
Kosten begrenzen - dies muss natürlich unbedingt erfolgen. Mietnebenkosten werden zu einer zweiten Miete. Sie steigen und steigen und sind für viele Mieterinnen und Mieter kaum noch zu bezahlen. Ursachen sind unter anderem falsches Verbraucherverhalten, aber auch wenig effiziente Geräte, fehlende Dämmung und hohe Gewinnmargen von Energieerzeugern. Die Energiewende mit der Zieltrias Einsparung, Effizienz und Erneuerbare muss zügig fortgesetzt werden. Das dient letztlich auch der Kosteneffizienz im Energiebereich. Die Energiewende muss daher zügig fortgesetzt und nicht ausgebremst werden.
Meine Damen und Herren, keine bürokratischen Hürden schaffen. - Das schreibt die CDU. Das möchten wir auch. Das Verhalten der neuen Wohnungswirtschaft, die auf schnelles statt auf nachhaltiges Geld hin wirtschaftet, die die Immobilien auf Kosten der Mieterinnen und Mieter verkommen lässt und mit den Immobilien als reine Geldanlage jongliert, ist nicht akzeptabel. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Ein Wohnraumaufsichtsgesetz ist daher keine unnötige Bürokratie, sondern ein Instrument, um Mieterinnen und Mieter zu