Meine Damen und Herren, ich war gestern mit Frau Midyatli auf einer wohnungspolitischen Veranstaltung in Eckernförde. Ich fand es sehr interessant, dass es dort auch Wohnungsbaugesellschaften gibt, die nicht gerade auf unserer Wunschliste als Akteure ganz oben stehen. Dort haben betroffene Mieterinnen und Mieter berichtet und sich direkt an den Bürgermeister gewandt, der im Wahlkampf steht und von allen Parteien als einziger Kandidat nominiert wurde. Das hätte ich mir bei meinen Kandidaturen auf der Landesliste gewünscht.
Ich wünsche also von hier aus Jörg Sibbel, von allen Parteien getragen, allen Erfolg für seine Wahl.
Ich fand es sehr beeindruckend, dass es tatsächlich die Ausbeutung von Wohnraum zulasten der Mieter mit schwerwiegenden Folgen für deren Wohlbefinden gibt. Sie haben Angst vor Veräußerung, wie es weiter geht. Da muss sicherlich geholfen werden. Herr Minister, die Veranstaltung hat uns doch sehr beeindruckt. Eckernförde hat ein sehr hohes Mietpreisniveau und ein schwieriges Umfeld für günstige Mieten. Wir sollten an diesen kleinen singulären Ort mit seinen Schwierigkeiten denken und dort von Landesseite unterstützend tätig werden.
Sie brauchen uns jedenfalls nicht zu überzeugen, dass wir die Grunderwerbsteuer reduzieren, Sie brauchen uns nicht zu überzeugen, dass wir am Denkmalschutz rütteln, meine Damen und Herren. Der CDU-Antrag ist wirklich das Witwe-BoltePrinzip, er ist nicht interessant, er ist nicht neu. Ich möchte mich den Ausführungen von Frau Midyatli diesbezüglich anschließen, wie wir damit parlamentarisch verfahren sollten. - Danke schön.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, der Kollege Christopher Vogt von der FDP-Fraktion hat so eben mitgeteilt, dass er seine Rede zu Protokoll geben wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion! Schön, dass auch Sie endlich das Problem des bezahlbaren Wohnraums entdeckt haben, das wir schon seit Tagen behandeln und diskutieren. Leider muss ich mich Frau Kollegin Midyatli anschließen,
dass bei dem Potpourri Ihrer verschiedenen Forderungen kaum etwas Konkretes und Brauchbares dabei ist.
Sie fordern bereits im Ausgangspunkt viel zu undifferenziert die verstärkte Schaffung von Wohnraum, obwohl der Bedarf je nach Region in unserem Land sehr unterschiedlich ist. Es kommt auch darauf an, welchen Wohnraum wir schaffen: Handelt es sich um bezahlbaren Wohnraum, oder geht es vielleicht um noch weitere Luxuswohnungen auf Sylt, von denen wir wohl nicht mehr gebrauchen können?
In unserem Land ist der Flächenverbrauch durchaus ein Problem. Deswegen müssen wir auch einem unbegrenzten und ziellosen Bauen eine Absage erteilen.
Die allgemeine Forderung nach einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist so nicht sinnvoll, weil Sie nicht dazusagen, was in diesen Verfahren wegfallen soll. Manchmal führt mehr Bürgerbeteiligung bei einer Gesamtbetrachtung zu insgesamt kürzeren Verfahren. Deshalb ist eine pauschale Beschleunigungsforderung hier nicht zielführend.
Ich meine auch, dass die pauschale Ablehnung steigender Anforderungen an den Bau nicht sinnvoll ist. Denn Sie selber sind dafür, in Teilbereichen nachzusteuern, zum Beispiel im Bereich des barrierefreien Bauens. Deswegen kann man einer solchen Forderung so pauschal nicht zustimmen.
Außerdem machen Sie Stimmung für eine Verordnung gegen die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, gegen das geplante Wohnungsaufsichtsgesetz und gegen eine Zweckentfremdungsverordnung. Dabei sind doch gerade das die Instrumente, die für den Schutz bezahlbaren Wohnraums sorgen sollen.
Am Bauen hindern Sie auch niemanden, denn bei Neubauten können Miete und Verwendungszweck völlig frei festgelegt werden. Mit der Ermöglichung von Wohnungsbau hat Ihre Opposition gegen diese Maßnahmen nichts zu tun.
Lesen Sie übrigens einmal Ihren eigenen Koalitionsvertrag auf Bundesebene durch. Dort steht geschrieben, dass die Regelung zur Absenkung der Kappungsgrenze bestehen bleiben soll, dass die Neuvermietungskosten begrenzt werden sollen, dass die Umlage der Modernisierungskosten begrenzt werden soll, dass wirksame Instrumente gegen grobe Vernachlässigung von Wohnraum durch den Eigentümer notwendig seien und geprüft werden sollen. Haben Sie eigentlich Ihren eigenen Koalitionsvertrag auf Bundesebene gelesen? Ich habe den Eindruck, dass Sie das nicht getan haben.
Wenn wir schon über Wohnungsbau sprechen, warum blenden Sie in Ihrem Antrag den sozialen Wohnungsbau völlig aus? Wir haben doch das Problem, dass es gerade da, wo es um die bedürftigen Menschen in unserem Land geht, der Bestand an Sozialwohnungen immer weiter absinkt. Während es früher einmal 220.000 Wohnungen in Schleswig-Holstein gewesen sind, sind jetzt gerade noch 65.000 solcher Wohnungen übrig. Weitere 15.000 Sozialwohnungen werden im Laufe dieses Jahres aus der Bindung herausfallen. In Anbetracht der steigenden Zahl einkommensschwacher Haushalte muss hier dringend eine Trendwende her.
Der gesamte Wohnungsbau nutzt auch dann nichts, wenn die Wohnungen am Ende leer stehen. Deswegen sollten wir hier im Landtag die Möglichkeit nutzen, Leerstände zu verbieten, gerade in Mangelgebieten wie auf den Inseln, im Hamburger Umland, in Kiel und in Lübeck. Leider tut die Regierung auf diesem Gebiet noch gar nichts. Die Menschen erwarten aber, dass die Landesregierung beim Thema bezahlbarer Wohnraum endlich in die
Gänge kommt. Wir PIRATEN haben schon Verordnungen zur Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum beantragt. Außerdem arbeiten wir gerade - das kann ich an dieser Stelle ankündigen an einem Gesetzentwurf gegen Wohnungsleerstand, Wohnungsumwandlung und Wohnungsabriss in Mangelgebieten. Denn Wohnen ist das Recht eines jeden Menschen. Dafür setzen wir PIRATEN uns ein. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist ein Sammelsurium von Dingen, die manchmal tatsächlich etwas mit der konkreten Wohnungsbaupolitik zu tun haben, manchmal aber eben nur am Rande. Durchgängig kann man aber sagen, dass alle dort angesprochenen Themen schon ausgiebig im Landtag besprochen wurden. Tatsächlich ist unschwer zu erkennen, dass sich in Sachen Wohnraumförderung bei uns im Lande gerade sehr viel bewegt. Von den verschiedensten Seiten, sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite, wird hier kräftig agiert.
Der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein lässt sich, wie wir es schon früher gehört haben, nicht über einen Kamm scheren. Das hängt mit der Bevölkerungsstruktur zusammen, die sich in Ockholm sicherlich anders gestaltet als in Kiel. In vielen zentralen Orten, wie etwa Eckernförde oder Husum, steigt die Anzahl der Haushalte - und das trotz eines generellen Bevölkerungsrückgangs. Dies ist einer zurückgehenden Haushaltsgröße geschuldet. Von diesen kleinen und Kleinstwohnungen gibt es aber in genau diesen Städten noch immer zu wenige. Husum verzeichnet etwa 4 % an Kleinstwohnungen unter 30 m². Auf der anderen Seite fehlen dort aber auch größere Wohnungen von mehr als 80 m². Das Mittelfeld hingegen ist gut abgedeckt. Doch junge Erwachsene, die eine erste eigene Wohnung suchen, oder auch ältere Menschen, die allein leben, haben Schwierigkeiten, etwas Passendes zu finden. Das gleiche gilt für Familien, die gern vier oder fünf Zimmer beziehen würden. Hier müssen wir am Ball bleiben. Das geht am besten, wenn man frühzeitig miteinander redet. Schließlich müssen hier
Dass für ein Mehr an Wohnraum, ebenso wie für den bezahlbaren Wohnraum, Geld in die Hand genommen werden muss, leuchtet uns allen ein, denke ich. Die Grunderwerbssteuer hat mehr Geld in die Kassen der Kommunen gespült, was diese wiederum für die Schaffung von Baurecht oder ähnliche Maßnahmen nutzen können. Hier gibt es eine kommunale Verantwortung. Bezahlbarer Wohnraum muss geschaffen werden. Das heißt auch und gerade, dass eine Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften angezeigt ist. Hier müssen Bauplanung und die Weiterentwicklung des Bestands der Wohnungsbaugenossenschaften Hand in Hand gehen.
Um eine vernünftige Wohn- und Baupolitik zu schaffen, brauchen wir deshalb einen rechtlichen Rahmen. Mir ist schleierhaft, wie sich die Antragssteller das ganz ohne zusätzliche Verordnungen und Gesetze vorstellen können. Ich kann das jedenfalls nicht. Denn wenn wir in dieser Sache vorankommen wollen, dann müssen wir auch eine Richtung vorgeben. An dieser Stelle kann ich nur wiederholen, dass es der Markt in Sachen bezahlbarer Wohnraum eben nicht alleine richten kann.
Noch eine Anmerkung zum Denkmalschutz: Der Denkmalschutz wird nicht völlig auf den Kopf gestellt. Ein Denkmal gibt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das war schon immer so, und dessen sind sich die Behörden und Eigentümer auch bewusst. Gestärkt werden sollen jedoch die Vereinfachung und auch Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen. So soll jedes Denkmal nach den gleichen Rechten und Pflichten behandelt werden. Die Verschachtelung wird herausgenommen. Dafür kommt ein Mehr an Planungssicherheit hinein. Natürlich kann einem denkmalgeschützten Objekt nichts Besseres passieren, als dass es mit Wirtschaftlichkeit und Leben erfüllt wird. Auch das war schon immer so, und dies wird in dem neuen Denkmalschutzgesetz auch berücksichtigt werden.
Alles in allem kann man sagen, dass der Wohnungsbau dank der Initiativen aus dem Innenministerium auf einem guten Weg ist und dass es insbesondere auf die kommunalen Prozesse ankommt, wie sich der Wohnungsbau vor Ort entwickelt. Hierbei ist es ganz entscheidend, neue Konzepte zu erstellen, die gemeinsames Wohnen in Mietwohnungen, in Eigenheimen und in Reihenhäusern ermöglichen. Dabei muss die Planung mit Woh
nungsbaugenossenschaften und die Ausweisung und Entwicklung von Einfamilienhausgebieten zeitgleich und gemeinsam erfolgen. Gemeinsame Infrastruktureinrichtungen sowohl für den normalen Mieter als auch für den Eigenheimbesitzer müssen eingeplant werden.
All das ist wichtig. Solche Konzepte gibt es bereits. Man findet sie zum Beispiel in sehr großem und breitem Stil in Flensburg, aber auch schon in Husum. Das sind gute Beispiele, denen man folgen kann, und zwar am liebsten energieeffizient und nachhaltig. Wenn das gelingt, wird damit wirklich lebenswerter Wohnraum für die Menschen in der Region geschaffen, egal ob es „nur“ um Wohnungen geht oder um Einfamilienhäuser. Beides muss man zusammendenken. Auch die kommunale Ebene muss lernen, beides zusammenzudenken und die Infrastruktur darauf auszurichten. Dann ist man auch auf der kommunalen Ebene auf dem richtigen Weg. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schaffung bezahlbaren Wohnens muss unterstützt werden. Das Ziel eint uns hier alle. Einig sind wir uns wohl auch, dass wir dazu insbesondere Investitionsanreize schaffen müssen. Nicht zielführend dabei ist jedoch die aktuelle Diskussion, in der sich Forderungen nach totaler Regulierung einerseits und großer Marktfreiheit anderseits gegenüberstehen. Ich will diesen Diskurs hier nicht führen. Klar ist aber, dass sich unterschiedliche Ziele, wie die Vermeidung sozialer Ausgrenzung und ökologischer Schäden, eine geordnete Siedlungsentwicklung oder Belange des Denkmalschutzes nur durch sorgfältiges Abwägen und verantwortungsbewusste Entscheidungen in Einklang bringen lassen. Dabei sind wir als Politik ebenso gefordert wie die Verbände und die Wohnungswirtschaft und natürlich auch die Kommunen.
So können auch nicht alle Punkte des CDU-Antrags allein durch die Landesregierung geregelt werden, teilweise haben sie nicht einmal direkten Einfluss auf Investitionen in den Wohnungsbau. So ist es Aufgabe der Kommunen, im Rahmen ihrer Planungshoheit zügige Planungs- und Genehmigungs