Vor diesem Hintergrund begründen die PIRATEN die Ablehnung des verpflichtenden eCalls damit, dass die Meldung eines Unfalls für Betroffene schwerwiegende Nachteile nach sich ziehen könnte wie Führerscheinentzug oder gar Festnahme, oder es könne zu Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung kommen. Ist das Ihr Ernst? Ihr Argument gegen eCall ist, dass flüchtige Straftäter oder Trunkenheitsfahrer heute im Falle eines Unfalls Erste Hilfe leisten und die 112 wählen und künftig aufgrund der automatischen Meldung lieber wegfahren? Sie fordern, man müsse eCall ausschalten können.
Da geht es Ihnen doch offenbar nicht um das Thema Verkehrssicherheit, denn wenn eCall, so wie Sie argumentiert haben, der Verkehrssicherheit geradezu zuwiderliefe, dann dürfte es nicht eingeführt
werden. Worum es Ihnen doch offensichtlich geht, ist, dass Sie einen weiteren Schachzug wittern für die Totalüberwachung der Menschen in Europa.
Es ist für mich schon wirklich erstaunlich, dass die Partei, die einmal angetreten ist als die Vertreter für Modernität und Chancen der Digitalisierung, hier im Landtag zu einer Fraktion der Oberbedenkenträger geworden ist, die jeder Entwicklung zunächst einmal skeptisch gegenübersteht.
Es wird nicht mehr lange dauern und die PIRATEN fordern die Abschaltung des Internets. Auch da soll es ja Risiken geben.
Die Menschen, die Sie zu vertreten meinen, gehen mit solchen Angeboten sehr viel pragmatischer um. Sie freuen sich, wenn sie im Verkehrsfunk neben der Lage des Staus auch mitgeteilt bekommen, wie groß die Verzögerung der Fahrt sein wird. Ohne aktivierte Ordnungsdienste Tausender Autofahrer würde es einen solchen Dienst nicht geben.
Herr Bernstein, ich würde Sie gern darauf hinweisen, dass wir nicht die Abschaltung des Internets fordern, sondern nur, dass Sie selbst die Kontrolle über die Abschaltung Ihres eigenen Internets haben.
Das heißt, wenn Sie keine Lust auf Internet haben, dann können Sie den Stecker aus der Wand ziehen, und das Internet ist aus. Das ist genau analog zu diesem eCall zu sehen.
Ein anderer Kollege hier im Haus hat einmal gesagt: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Das trifft auch in diesem Falle zu. Denn gerade eine solche Befürchtung ist beim Thema eCall wenig statt
haft. Es handelt sich ja um eine „schlafende SIMKarte“. Das heißt, außerhalb eines konkreten Notfalls erfolgt keine Übertragung von Daten, und wenn in einem konkreten Notfall die Ortung erfolgt, gelten immer noch die Vorgaben der EURichtlinie 2002/58/EG. Insofern stimmt der Vergleich mit dem Internet nicht, sondern sinnvoller wäre ein Vergleich beispielsweise mit der Gurtpflicht oder dem Airbag, und da kann ich auch nicht selber entscheiden, ob ich es möchte oder nicht.
Dennoch gibt es aber bei den jetzt anstehenden Beratungen im Ministerrat noch einige Themen, die zu klären sind. Beispielsweise besteht ja die Möglichkeit, über die Hardware von eCall auch die Zusatzdienste privater Anbieter zu nutzen. Hier muss für den Nutzer klar sein, welche Daten wann an wen übertragen werden. Notrufsysteme privater Anbieter leisten bereits heute einen zusätzlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Auch in Zukunft muss die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Telematik-Zusatzdiensten gewährleistet sein. Ebenso ist ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Marktteilnehmer zu den bordeigenen Systemen sicherzustellen.
In der Summe also ist der Antrag der PIRATEN für uns nicht zustimmungsfähig. Wir halten ihn für rückwärtsgewandt. Er dient den Menschen nicht und widerspricht allen Expertisen, die ich bislang, übrigens auch aus den zuständigen Ministerien, wahrgenommen habe.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweifellos ist eCall in speziellen Situationen geeignet, Rettungszeiten zu verkürzen und Menschenle
Ich teile auch nicht die Bedenken des Kollegen Breyer, dass eCall an sich Rettungen verhindern oder erschweren könnte. Das ist wahrscheinlich eine Einschätzungsfrage.
Man kann trotzdem aus relativ, simplen Gründen gegen eCall sein im Unterschied zum Thema Gurtpflicht. Der Gurt verletzt nämlich kein Grundrecht von mir. Das ist der Unterschied.
Seit dem Volkszählungsurteil sollte es sich langsam herumgesprochen haben, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als abgeleitetes Grundrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes nicht einfach aus irgendwelchen Gründen eingeschränkt werden darf. Es kann gerechtfertigt sein, für ein flächendeckendes, einheitliches und effektives System zwangsweise den Einbau vorzusehen. Schließlich soll auch der Empfang staatlicherseits organisiert sein, und die Kosten sollen sich in Grenzen halten, auch wenn man den freien Wettbewerb damit einschränkt. Diese Diskussion wird bei der Umsetzung aber noch schwer genug werden.
In dem Moment, wo ich persönliche Daten übertrage, ist ein Grundrecht betroffen. Übrigens: Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Man kann das nicht häufig genug sagen. Für ihre Einschränkung bedarf es guter Gründe. Ich muss nicht mit Nützlichkeitsargumenten begründen, weshalb ich mein Grundrecht wahrnehmen möchte, meine Daten nicht zu übertragen. Das ist ein Irrtum, Herr Dr. Bernstein.
Ich muss nicht plausibel machen, warum ich etwas für effektiv oder nicht effektiv halte. Das ist in diesem Zusammenhang bei der Grundrechtseinschränkung völlig egal. Zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr können Grundrechte grundsätzlich eingeschränkt werden, auch wenn da die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, wie die Urteile zur Vorratsdatenspeicherung zeigen. Aber genauso wenig - vielleicht hört auch die CDU-Fraktion an dieser Stelle zu, es könnte einen Erkenntnisgewinn geben - wie es ein Supergrundrecht auf Sicherheit des Staates gegenüber seinen Bürgern gibt, gibt es ein Recht des Staates, den Bürger zur Wahrnehmung des eigenen Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen zu zwingen.
- Nein, gibt es nicht. Es geht jetzt nicht darum, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist, Herr Kollege Rother, sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einzuschränken. Deshalb ist zum Beispiel auch Suizid nicht strafbar.
Ich persönlich halte eCall für sinnvoll und würde es in meiner persönlichen Abwägung zwischen meinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und meinem persönlichen Überlebenswillen sicher benutzen. Ich werde aber dafür kämpfen, dass andere eine andere Entscheidung treffen können.
Ich kann Grundrechte auch verteidigen, wenn ich in meiner persönlichen Abwägung dazu komme: Ich gebe Teile meines Grundrechts ab, weil ich einen anderen Vorteil haben möchte. Das ist aber bitte schön meine Entscheidung. Das ist übrigens keine Entscheidung von Dr. Dolgner, sondern die Ausübung von Grundrechten ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der nicht einfach vom Tisch zu wischen ist.
Was ich nicht verstehen kann, ohne mich in Verschwörungstheorien zu versteigen: Was vergibt man sich, wenn das System ausschaltbar ist?
Warum werden die wiederholten Aufforderungen ich habe gerade etwas von Expertisen gehört - sowohl der Verkehrsrechtsexperten auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag als auch der eigenen Artikel-29-Gruppe der EU einfach ignoriert? Wäre das System denn funktionsunfähig, wenn ein wahrscheinlich kleiner Bruchteil das System nicht benutzt? Dann kann es auch nicht nur für Neuzulassungen gelten. Denn da es nur für Neuzulassungen gilt, werden wir relativ lange warten müssen bei den durchschnittlichen Stehzeiten der Autos heutzutage - wahrscheinlich ungefähr 20 Jahre -, bis überhaupt 50 % dieses System haben. Es kann doch keine Systemgefährdung daraus konstruiert werden, dass ein Bruchteil das gern abschalten möchte!
Nein, wer auf der Zwangsbenutzung besteht, der bewirkt genau das Gegenteil, der gefährdet die Akzeptanz von eCall,
da er den Geruch der staatlichen Zwangsbeglückung oder sogar den Verdacht staatlicher Massenüberwachung nicht los wird. Das böse Wort von der Autowanze, das einem Systemvorschlag, dass
man abschalten kann, nicht gerecht würde, macht schon jetzt die Runde. Neben dem anderen Akzeptanzproblem, dass man dann übrigens mehr Geld für sein Auto bezahlen soll, was ja auch nicht immer akzeptiert wird, wie wir es heute Morgen gerade erfahren haben.
Nun werden sich einige fragen: Was regt sich Herr Dolgner eigentlich so auf? Er würde das System selber nutzen, so viele Daten werden ja nicht übertragen - jedenfalls nach offiziellem Stand. Ich werde Ihnen sagen, warum: Ich wehre mich dagegen, dass mit dem Argument der eigenen Gesunderhaltung Grundrechtseingriffe begründet werden. Diese Logik muss im Keim erstickt werden.
Was ist denn eigentlich, wenn ein implementierbarer Chip entwickelt wird, der die vitalen Lebensfunktionen überprüft? Gibt es dann eine Zwangsimplementation? - Ach, ich vergaß: Den Chip gibt es übrigens schon.
Es ist eine ganz persönliche Entscheidung, auf kürzere Rettungsfristen zu verzichten. Es ist eine persönliche Entscheidung, nicht abzunehmen und damit seine Lebenserwartung zu verkürzen. Das Europäische Parlament sollte das respektieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.