Wir haben - das ist die Begründung für zwei der Punkte, die in der Debatte auch heute angesprochen wurden - einen Flächenverbrauch in SchleswigHolstein - Frau Beer hat es für Deutschland gesagt von 3,5 ha pro Tag. 3,5 ha pro Tag gehen der Landwirtschaft oder der Natur verloren, im Wesentlichen durch Siedlungsbau. Europarechtlich ist geregelt, dass Eingriffe in die Natur kompensiert werden müssen. Das ist zu Recht so geregelt; denn ein Land, das so intensiv genutzt wird, wie es in Schleswig-Holstein der Fall ist - Stichworte sind intensive Landwirtschaft, intensive Energiewende, intensiver Straßenbau, der soll jedenfalls kommen, intensiver Netzausbau -, wird durch all das beansprucht. Aber wenn wir einmal einen Augenblick lang nicht als Energiepolitiker, als Wirtschaftspolitiker oder als Straßenbaupolitiker reden, dann müssen wir zugeben, dass ein Land, das nur aus A 20, Beltquerung, Stromtrassen, Windkrafträdern, Maisfeldern, Gewerbegebieten und Aldi vor der Haustür besteht, nicht das Land ist, in dem wir leben wollen.
Wenn wir von Schleswig-Holstein reden, dem Land zwischen den Meeren, dann denken wir auch an die Natur. Die logische Konsequenz ist also, dass die Kompensation durchgehalten werden muss. Das bedeutet, dass die 12,5 % automatisch auf 15 % anwachsen werden.
Das Gesetz vollzieht das nach. Das ist das Bekenntnis dazu, dass wir die Kompensation durchhalten wollen und müssen, damit das Land nicht zu einem einzigen Gewerbegebiet wird.
Wie macht man das sinnvoll? - Indem man wieder ein Vorkaufsrecht einführt. Denn das Geld muss eh eingesetzt werden. Was könnte sinnvoller sein, als das Geld dort einzusetzen, wo Gebiete schon als wertvoll für die Natur erkannt und eingeführt wurden, um die Lücken zwischen diesen Gebieten zu schließen und tatsächlich flächigen Naturschutz möglich zu machen?
Weil das nicht einfach ist, ist es klug, sich die Verträge in diesen Gebieten vorlegen zu lassen und dann zu entscheiden, ob die Verträge über den Na
Ich möchte noch zu Protokoll geben, weil uns das sicherlich in den nächsten Jahren, wenn wir das Gesetz diskutieren, noch einmal anders einholen wird: Herr Rickers hat in seinem Beitrag gesagt, das Argument gegen das Vorkaufsrecht sei: Es bringt nichts. - Darüber kann man streiten. Aber es ist natürlich ein ganz anderes Argument als zu sagen, das ist Enteignung oder eine sonstige böse Sache. Er hat nicht gesagt, dass es falsch ist, sondern dass es nichts bringt. Das kann man sich dann in Ruhe anschauen. Ich nehme es dankbar zur Kenntnis. Sie haben dankenswerterweise auch dargestellt, warum es nichts bringt: Es ist eben keine Enteignung. Wenn ein Landwirt seine Fläche an einen anderen Landwirt verkaufen will, geht der Umweg über das Vorkaufsrecht. Wenn die Fläche sinnvoll genutzt werden kann, um Gebietsarrondierungen für die Natur vorzunehmen, wird trotzdem verkauft, aber nicht an den anderen Landwirt, sondern an Stiftungen oder andere Träger.
Das Landesnaturschutzgesetz reiht sich in eine Reihe anderer Maßnahmen und Bemühungen der Landesregierung ein, um die Wälder, die Seen, die Arten, die Gewässer, die Grundwässer zu schützen, und zwar nicht immer nur mit Ordnungsrecht. Wenn ich an den Bereich der zweiten Säule und an den großen Bereich des Vertragsnaturschutzes denke, dann geht es häufig auch um Zahlungen.
Aber Politiker machen nun einmal Gesetze. Das Landesnaturschutzgesetz wird den Rahmen beschreiben, in dem wir die Natur für die Menschen im Land in Zukunft sichern. - Vielen Dank.
Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute 40 Sekunden überzogen. Wenn Bedarf besteht, dann kann davon Gebrauch gemacht werden. - Das sehe ich aber nicht.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung. Beantragt wurde, den Antrag in der Drucksache 18/1870 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will -
- Die CDU-Fraktion hat das beantragt. Ein Antrag muss hier beraten beziehungsweise über ihn muss hier abgestimmt werden, auch wenn man dagegen
ist. Das können wir bei der Abstimmung jetzt regeln. Zunächst ist der Antrag gestellt worden. Ich stelle ihn jetzt zur Abstimmung.
Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP und der PIRATEN. Wer ist gegen den Antrag? - Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache. Der Änderungsantrag der Piratenfraktion ist, wie gesagt, zurückgezogen. Es geht jetzt also nur um den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 18/1870. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und der Piratenfraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? - Das sind die Fraktionen der FDP und der CDU. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Privatsphäre von Autofahrern schützen, Zwangsausstattung von Fahrzeugen mit elektronischem Ortungssystem eCall stoppen
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Piratenfraktion Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wollen Sie Ihr Auto entscheiden lassen, ob Sie Hilfe brauchen? Ein Vorschlag der EU-Kommission und des EU-Parlaments sieht vor, dass ab nächstem Jahr in jedes neu verkaufte Kraftfahrzeug eine Box eingebaut werden soll, die im Falle eines schweren Unfalls automatisch eine Meldung der Position des Fahrzeugs und der Fahrzeugidentität an die Leitstelle sendet. Sicherlich ist der Vorschlag gut gemeint für die Fälle, in denen man selber einen Notruf wegen eines Unfalls nicht absetzen kann. Diese Fälle, dass auch kein anderer einen Notfall meldet, kann es geben.
Aber es gibt auch Fälle, in denen eine solche Zwangsmeldung die Rettung von Menschen behindern oder gefährden kann, nämlich zum Beispiel, wenn ein Fahrzeugführer nicht von der Polizei aufgegriffen werden will, zum Beispiel weil er von Abschiebung bedroht oder weil er alkoholisiert gefahren ist. In diesen Fällen kann es sein, dass betroffene Autofahrer die Unfallstelle verlassen, anstatt Erste Hilfe zu leisten. Dadurch können Menschen also auch eher gefährdet werden.
Ein weiterer Fall ist sicherlich dort gegeben, wo sehr viele solcher Notrufe die Leitstellen geradezu überfluten, zum Beispiel wegen einfacher Sachschäden. Wenn Sie allein mit Ihrem eigenen Fahrzeug etwa aus Unachtsamkeit gegen die Garage fahren, kann es sein, dass ein solcher Notruf abgesetzt wird. Das wiederum bindet sehr viele Kapazitäten in den Leitstellen und könnte die Bearbeitung der wirklichen Notfälle behindern.
Schließlich kann es sein, dass Fahrzeugführer wegen dieses automatischen Notrufs nicht mehr telefonisch bei der Rettungsleitstelle anrufen. Eine telefonische Meldung kann aber sehr viel genauere Informationen über den einzelnen Unfall vermitteln und den Rettungskräften helfen, Hilfe vor Ort zu organisieren.
Deswegen glauben wir, dass unter dem Strich nicht feststeht, ob im Endeffekt mehr Menschen durch einen solchen Zwangsnotruf geholfen als geschadet wird.
Umgekehrt hat das Verfahren verschiedene Nachteile. Die erste Frage ist zum Beispiel: Kostet es eigentlich Geld, wenn es zu einem Fehlalarm kommt? Im Falle von Alarmanlagen fordert die Polizei in einigen Bundesländern schon Geld, wenn ein Fehlalarm losgegangen ist. Das könnte auch auf Autofahrer zukommen.
Zum Zweiten wird schon diskutiert, ob solche Systeme nicht auch zur Erhebung einer Pkw-Maut eingesetzt werden können, was wir alle ja nicht wollen. Aber das könnte der Türöffner dafür sein.
Zum Dritten ist das schon der erste Fall, dass Maschinen entwickelt werden, die ein bestimmtes Verhalten automatisch erkennen und melden sollen. Das ist auch aus dem Bereich der Videoüberwachung bekannt, wo es zunehmend zu einer Verhaltenserkennung kommt, wobei auffälliges Verhalten - das kann schon längeres Stehen an einem Ort sein, weil man eine Zigarette raucht - automatisch gemeldet wird. Eine solche automatische Meldung führt zu einer uniformen, angepassten Gesellschaft, um nicht aufzufallen. Diese wollen wir nicht.
Wir fordern deswegen ein Recht auf automobile Selbstbestimmung. In Umfragen stört 76 % der Bürgerinnen und Bürger, dass Daten aus ihrem Fahrzeug ohne ihre Kontrolle weitergegeben werden können. Die Pläne zur Zwangseinführung des eCall-Verfahrens haben dementsprechend dieses Jahr auch einen Big-Brother-Award bekommen, einen Negativpreis für Überwachungsverfahren. Natürlich wollen wir, dass der Staat für uns da ist, wenn wir ihn brauchen. Wir wollen aber auch, dass er uns in Ruhe lässt, wenn wir ihn nicht brauchen. Und wir wollen selbst darüber entscheiden, ob dieses oder jenes der Fall ist, und diese Entscheidung nicht einem staatlich verordneten Apparat überlassen.
Wir brauchen keinen Nanny-Staat, der besser weiß, was für uns gut ist, als wir selbst. Wenn Hilfe unerwünscht ist und aufgedrängt wird, wird sie eben zur Bevormundung und Entmündigung der Bürger, und das wollen wir nicht.
Deswegen fordern wir PIRATEN mit unserem Antrag eine Wahlmöglichkeit. Das heißt, jeder Autofahrer soll selbst entscheiden können, ob er dieses Gerät, diese Meldung anstellt oder abstellt. Eine Umfrage hat schon ergeben, dass doch immerhin eine starke Minderheit von jedem vierten Autofahrer ein solches Gerät nicht einstellen würde.
Deswegen bitte ich Sie, auch wenn Sie selbst dieses Verfahren für sinnvoll halten, dass Sie doch akzeptieren und nachvollziehen können, dass es viele Menschen gibt, die aus guten Gründen so etwas nicht anstellen wollen
Leider haben wir keine Zeit, um diesen Antrag im Ausschuss näher zu beraten, weil jetzt die Entscheidung der Bundesregierung im Ministerrat ansteht, ob sie diesem Entwurf von EU-Parlament und EUKommission zustimmt. Deswegen bitte ich Sie, gemeinsam mit uns heute hier an die Bundesregierung zu appellieren, Zwangsnotrufe zu verhindern, damit wir die Kontrolle über unser Fahrzeug behalten und selbst darüber entscheiden können, ob Unfälle automatisch gemeldet werden sollen oder nicht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Axel Bernstein das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Verkehrssicherheit ist mit vielen Facetten ein Riesenthema. Nach wie vor steigender Individualverkehr, steigender Güterverkehr, demografischer Wandel - das sind nur einige wenige Stichworte, die als Herausforderung in diesem Bereich auf der Tagesordnung stehen.
Die Regierungsparteien in Berlin haben im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Maßnahmen miteinander verabredet, um sich für noch mehr Verkehrssicherheit starkzumachen. Dazu gehört die Verbesserung der pädagogischen Ausbildung von Fahrlehrern, die Verbesserung der Ausbildung von Fahranfängern, die Optimierung des begleiteten Fahrens, Fahrsicherheitstrainings für Fahranfänger, Modernisierung der medizinisch-psychologischen Untersuchung, die Erhöhung der Anzahl freiwilliger Gesundheitschecks und eben auch der verstärkte Einsatz modernster Telematik.
Selten sind sich auch die Experten bei einem solchen Thema so einig gewesen. Die europaweite Einführung von eCall, also die verbindliche Einführung eines automatischen 112er-Notrufs, gilt als wichtiger Schritt für schnellere Alarmierung und Hilfe der Rettungskräfte. Schätzungen zufolge kann durch eCall die Zahl der Verkehrstoten in Europa um etwa 2.500 pro Jahr gesenkt werden.
Vor diesem Hintergrund begründen die PIRATEN die Ablehnung des verpflichtenden eCalls damit, dass die Meldung eines Unfalls für Betroffene schwerwiegende Nachteile nach sich ziehen könnte wie Führerscheinentzug oder gar Festnahme, oder es könne zu Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung kommen. Ist das Ihr Ernst? Ihr Argument gegen eCall ist, dass flüchtige Straftäter oder Trunkenheitsfahrer heute im Falle eines Unfalls Erste Hilfe leisten und die 112 wählen und künftig aufgrund der automatischen Meldung lieber wegfahren? Sie fordern, man müsse eCall ausschalten können.