Damit erhalten wir die Möglichkeit - insbesondere für Landwirte -, im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen bestimmte Lebensräume und Naturgüter besser zu schützen. Der SSW hat dieses Instrument des Naturschutzes immer begrüßt. Denn es gibt den Landwirten die Möglichkeit an die Hand, bestimmte Lebensräume auf ihrem Land zu erhalten oder zu schaffen und Einkommen zu sichern. Angesichts der vielen unterschiedlichen Anforderungen an den Naturschutz auf der einen Seite und der Landwirtschaft auf der anderen Seite wollen wir diesen partnerschaftlichen Weg weitergehen.
Das arten- und strukturreiche Dauergrünland soll künftig einen besonderen Stellenwert im Landesnaturschutzgesetz bekommen. Das soll heißen: Besondere Dauergrünlandflächen, die sich bereits heute aufgrund einer extensiven Bewirtschaftung durch die Fülle der unterschiedlichsten Gräser und Kräuter auszeichnen, werden künftig einen besonderen Schutzstatus erhalten. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zum Schutz besonders wertvollen Dauergrünlands.
Wir wissen bereits heute um den kritischen Zustand vieler unserer Gewässer. Es ist klar, dass Handlungsbedarf besteht. Das Landesnaturschutzgesetz soll daher künftig auch einen Beitrag leisten, um die schleswig-holsteinischen Seen, Bäche, Flüsse
und das Grundwasser effektiver zu schützen. Die Gewässerbewirtschaftung bleibt aber Teil der Arbeit der Wasser- und Bodenverbände. Wir werden diese nicht aus ihren naturschutzfachlichen Verpflichtungen entlassen. Dort haben wir die Expertise. Dies sind die fachlich geeigneten Institutionen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Somit bleibt auch eine professionelle Wasserwirtschaft, die sowohl die Entwässerung sicherstellt als auch Hochwasserschutz berücksichtigt, weiter gewährleistet.
Das sind die Eckpunkte, um die es uns bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes geht. Der Weg ist damit vorgegeben, um Schleswig-Holstein wieder ein Naturschutzgesetz zu geben, das seinen Namen verdient.
Wir kommen zu den Dreiminutenbeiträgen. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keiner kann mir unterstellen, dass ich es nicht im Guten versucht hätte. Mein Redebeitrag war sehr sachlich gehalten. Ich habe ihn ruhig ausgeführt, und ich habe gesagt, dass wir ein anständiges parlamentarisches Verfahren durchführen werden. Das heißt, wir werden dieses Thema in den Ausschuss bringen. Es wird eine Anhörung geben, und natürlich wird darüber im Parlament, aber auch mit den Verbänden diskutiert, und zwar mit allen Verbänden. Nun muss ich mir ausgerechnet von Ihnen, die damals diese komische Möchte-gern-Novellierung eines Landesnaturschutzgesetzes im Schweinsgalopp durchgepeitscht haben, nicht sagen lassen, was parlamentarischer Anstand ist. Das ist doch wohl ein Witz!
Wenn man dies kritisiert, dann ist das in Ordnung. Ich kann einstecken, und ich kann austeilen. All das ist okay. Man sollte aber immer bei der Wahrheit bleiben. Frau Fritzen hat es angesprochen, dass das Landesnaturschutzgesetz von Ihnen gemacht wurde. Wir können die Akteure, die damals im Amt waren, fragen, ob es so war. Sie haben sich das schreiben lassen. Das finde ich viel schlimmer, als
wenn wir als Parlament uns einmischen und dem Minister etwas mit auf den Weg geben wollen. Das ist unser Recht als Parlament, das lasse ich mir von Ihnen auch nicht nehmen.
Das ärgert mich: Das Einzige, was Sie mit diesen Redebeiträgen wollen, ist, Angst zu schüren. Ich meine auch Sie, Herr Kumbartzky. Sie wollen Unruhe in das Land bringen, die gar nicht nötig ist.
- Warten Sie ab. Frau Eickhoff-Weber und ich waren neulich unterwegs und haben über den Filtererlass diskutiert. Mein Gott, Sie sind viel aufgeregter als alle anderen. Wir setzen uns mit den Leuten an den Runden Tisch und sprechen darüber. Warten Sie ab, was dabei am Ende herauskommen wird!
Ich habe es am Anfang schon ausgeführt, und ich habe versucht, ganz sachlich und ruhig hier vorzutragen. Sie aber erzählen mir jetzt am Schluss, dass ich etwas tun könnte, was gegen den Schutz der Forstwirtschaft spricht. Da fühle ich mich persönlich angegriffen. Ich finde, das ist eine Unverschämtheit. Ich glaube, das kann mir hier im Haus wahrlich keiner unterstellen.
Ich würde gern wissen, woher Sie dies nehmen. Ich kann aus dem von uns formulierten Antrag die ganzen Sachen, die Sie hier erzählt haben, nicht herauslesen. Machen Sie es nächstes Mal so: Ohren auf, Augen auf, lesen, zuhören; das kann nicht schaden.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat Frau Abgeordnete Marlies Fritzen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu drei Punkten etwas sagen. Frau Beer hat eben darauf hingewiesen, dass die Systematik der Gesetzgebungsfragen offensichtlich nicht mit ihrem Antrag zusammenpasst. Ebenso wie Frau Redmann und alle anderen glaube ich, dass über diesen Punkt diskutiert werden muss. Daher frage ich, ob Sie diesen Antrag nicht zurückziehen wollen, damit wir nicht dagegen stimmen müssen. Wir sagen aber, dass wir darüber im Ausschuss diskutieren. Wenn Sie einen entsprechenden Berichtsantrag stellen würden, dann fände ich dies eine kluge Idee.
Weiterhin möchte ich die Anregung von Frau Redmann aufnehmen und Sie um Ihr geschätztes Ohr bitten. Insbesondere bitte ich um das von Herrn Kumbartzky. Ich habe vorhin gesagt: Genauso wertvoll wie das freiwillige Engagement ist es, dass viele Flächennutzer in Verantwortung für Natur und Landwirtschaft freiwillig etwas für den Artenschutz bedrohter Arten unternehmen, indem sie Grünstreifen anlegen, Mähzeitpunkte so legen, dass Wiesenvögel brüten können oder für Feldlerchen Lücken gelassen werden. Dann habe ich gesagt hören Sie gut zu -: Gut und richtig ist auch, dass einige dieser Maßnahmen finanziell entgolten werden. Am bewährten Instrument des freiwilligen Vertragsnaturschutzes wollen wir festhalten und diesen auch im Rahmen der Möglichkeiten - damit ist natürlich der Haushalt angesprochen - weiter stärken.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Oli- ver Kumbartzky [FDP]: Ich habe den BUND zitiert und nicht Sie!)
Es gibt eine weitere Möglichkeit, sich dies vor Augen zu führen. Wenn es notwendig ist, können Sie das Protokoll lesen. Ich möchte nun zu einem dritten Punkt kommen: Sie sagen immer, ich wüsste alles besser. Ich bin durchaus nicht der Meinung, dass ich alles besser weiß.
- Herr Garg, möglicherweise haben Sie den Eindruck, dass das so ist. Aus Ihrer Perspektive heraus mag das so sein. Das kann ich mir vorstellen. Welches Land haben wir beschrieben? Sie haben gesagt, wir hätten unser Land schlechtgeschrieben. Herr Kollege Kumbartzky, ich empfehle Ihnen zur Lektüre den Bericht zur Lage der Natur, die RoteListen-Entwicklung in Schleswig-Holstein, die Jagd- und Artenschutzberichte der letzten Jahre, den Bericht zur Lage der FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein und auch zur Umsetzung der Wasser
rahmenrichtlinie. Wenn Sie all dies gelesen haben, dann werden Sie wissen, dass an dieser Stelle absoluter und dringender Handlungsbedarf besteht.
An dieser Stelle davon zu sprechen, dass wir nur die Menschen bashen würden, die draußen leben, ist nicht richtig. Herr Kollege Kumbartzky, getretener Quark wird breit, aber nicht stark. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Piratenfraktion ihren Antrag zurückgezogen hat. Für die Landesregierung hat jetzt der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Gestatten Sie mir einleitend einige allgemeine Bemerkungen, bevor ich auf die neuralgischen Punkte zu sprechen komme. Erstens. Herr Kumbartzky, Sie haben recht. Dort, wo Flächen heute erlebbar sind, können wir froh sein, dass wir die Flächen haben. Nach meinem Eindruck sind diese Flächen immer entstanden, indem sich Menschen oder Verbände für diese Naturgebiete eingesetzt und starkgemacht haben. Häufig geschah dies durch privates Engagement, wenn man zum Beispiel an alte Bäume und alte Alleen denkt. Es geschah jedoch auch häufig, indem diese Menschen dafür gesorgt haben, dass Flächen gesichert wurden.
Wir hätten keinen Nationalpark, wir hätten keine Naturschutzgebiete, wir hätten keine Geltinger Birk und keinen Schaalsee, wenn sich nicht Verbände, Umweltschützer und häufig auch Umweltschützer aus Ihren Parteien, die vor Ort ganz anders reden als Sie hier im Plenum, dafür starkgemacht hätten, dass diese Flächen gesichert werden. Daher ist es ein Verdienst des Naturschutzes, dass wir in Schleswig-Holstein Natur haben. Wenn Sie darauf verweisen, dass wir froh darüber sein können, wie gut alles ist, dann ist dies ein Dankeschön an die Verbände, die Sie sonst immer beschimpfen.
Zweitens. Warum machen wir ein Naturschutzgesetz? Es gibt sicherlich verschiedene Herangehensweisen an den Wert des Naturschutzes. Eine besonders interessante ist in der Präambel des bayerischen Naturschutzgesetzes verankert. Dort ist ein Recht der Menschen auf Genuss der Natur festgeschrieben. Das heißt, es gibt einen Rechtsanspruch von Menschen, einigermaßen intakte und einigermaßen wertvolle Natur in ihrem Leben erleben zu dürfen. Das ist ein wichtiger und guter Anspruch. Das ist eine Leitlinie dafür, wie wir diese Debatte führen sollten. Wir sollten die Natur auch für uns und für unsere Gesellschaft schützen und erhalten, damit wir sie erleben können.
Drittens. Dieser Punkt ist vielleicht bemerkenswert, weil er alte Feindschaften überwindet. Ich bin dankbar, dass der Kollege Reinhard Meyer das erkannt hat und so umsetzt. Als Beispiel ist der Tourismus zu nennen, wo sich ein Gegeneinander, wie man es früher häufig hatte - ich denke dabei an die Westküste und an die Nationalparks -, komplett aufgelöst hat. Leitende Strategie der Landesregierung, sowohl für mich, als auch für Kollegen Meyer, ist es inzwischen, dass wir Natur, Naturerlebnis, Naturtourismus und Wertschöpfung zusammendenken. Das geht bis in die Trilaterale Wattenmeerkonferenz hinein und ist nicht allein auf die Westküste beschränkt, sondern bezieht die Orte an der Ostküste mit ein. Da kann ich nur sagen: Danke, so ist es gut, so muss man diese Debatte führen.
Ich meine, es ist dringend erforderlich, diese Debatte um das Landesnaturschutzgesetz zu führen. Sie trifft auf eine veränderte Situation. Interessanterweise sagen alle Umfragen darüber, welche Themen den Menschen für Lebenszufriedenheit wichtig sind, dass der Wert von Natur im Bewusstsein der Menschen angekommen und im Steigen begriffen ist. Nur noch die Themen soziale Sicherheit und gute Arbeitsbedingungen - wer wollte das den Menschen verdenken? - rangieren in der Wertschätzung der politischen Themen vor dem Erlebnis von Natur und Umwelt.
Deswegen meine ich, dass Sie falsch beraten sind, wenn Sie versuchen, die Debatte um das Landesnaturschutzgesetz als Ordnungsrechts-, Verbots- und Bevormundungsdebatte zu führen. Menschen wol