Meine Damen und Herren, auf 15 % der Fläche in Schleswig-Holstein soll in Zukunft der Natur Vorrang eingeräumt werden. Man stellt sich die Frage, wie so eine Zahl erreicht werden soll, wenn der Minister noch vor wenigen Wochen hier im Plenum sagt, dass es immer schwieriger werde, Flächen beispielsweise für die Neuwaldbildung zu generieren. An diese Debatte werden Sie sich sicherlich erinnern.
Aber die Antwort auf die Frage liefert die Koalition im nächsten Punkt des Antrags: Das Vorkaufsrecht soll wieder eingeführt werden.
Der ohnehin schon immense Flächendruck wird damit noch einmal deutlich verstärkt. Und Sie nehmen der Landwirtschaft mit dem Vorkaufsrecht Produktionsflächen und damit auch Eigentum und Freiheit.
Damit aber nicht genug: Während Sie die Landwirtschaft bei der Verabschiedung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in dem Glauben gelassen haben, sie hätte einen Erfolg errungen, weil die Aufnahme des Grünlands in die Biotopverordnung verhindert werden konnte, wird dieser kleine Erfolg direkt wieder abgeräumt. Allein der Wertverlust der Fläche, wenn sie in den Biotopschutz aufgenommen wird, dürfte wirklich beachtlich sein.
Als wenn diese eben skizzierten Hiobsbotschaften für die Landwirtschaft nicht schon schlimm genug wären, droht die Koalition ihr auch noch indirekt.
Sie tun das, weil Sie, wie Sie in Ihrem Antrag klarstellen, sagen, dass freiwillige Leistungen nicht immer rechtliche Vorgaben ersetzen können. Liest man in diesem Zusammenhang die Forderungen des BUND in der Berichterstattung von Montag, weiß man, in welche Richtung das gehen könnte. Dem BUND gingen die Eckpunkte noch nicht weit genug. Man fordert die Abschaffung des erfolgreichen Vertragsnaturschutzes. Das wäre für unser Land wirklich fatal.
- Wir werden sehen, welche großartigen Ideen im weiteren Gesetzgebungsverfahren gerade von Ihnen, Frau Fritzen, kommen werden.
Wir werden den Antrag und die darin enthaltenen völlig überzogenen Forderungen ablehnen. Das überrascht Sie sicherlich. Wir halten das derzeitige Landesnaturschutzgesetz für zielführend und richtig.
Abschließend möchte ich noch folgenden Satz sagen: Der Schutz unserer Umwelt, die Verminderung des Landschaftsverbrauchs und die Verminderung von Schadstoffeinträgen in die Luft, den Boden und das Wasser sind zweifelsohne Vorsorgemaßnahmen, um uns und unseren Kindern eine le
benswerte Umwelt zu erhalten. Aber - auch das ist wichtig - Umweltschutz geht nur mit den Menschen, nicht gegen sie.
Wichtig ist auch, die privaten Eigentümer mit ins Boot zu holen. Sie sind es doch, die nachher vor Ort den Schutz aktiv umsetzen. Diesen Menschen durch Anträge wie dem vorliegenden pauschal Unwissenheit und Unfähigkeit vorzuwerfen, wird weder Ihrer angeblichen Dialogkultur gerecht noch dem Naturschutz.
Vielleicht sollten wir den Antrag in den Ausschuss überweisen, um ihn zu ändern. Wir lehnen ihn in der jetzigen Form ab. - Vielen Dank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich einleitend, um es klarzustellen: Für uns PIRATEN ist die Frage des Naturschutzes kein Beispiel für einen rhetorischen Schlagabtausch. Es geht um die Natur, die wir erhalten und fördern wollen und müssen. Ich habe eigentlich gehofft, dass zumindest ein Artikel, aus dem ich zitieren möchte, eine gewisse Debatte vorgibt. Es sind folgende Fragen gestellt worden: Warum schützen wir die Natur? Warum gibt es Gesetze dafür? Warum müssen wir sie ab und zu anpassen? Worin besteht der Wert der Natur? Ich denke, dass Teile in der Rede des Ministers auftauchen. Das stammt nämlich aus einem Gastbeitrag im „sh:z“ am Sonntag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge verbrauchen der Straßen- und der Siedlungsbau in Deutschland rund 100 Fußballfelder pro Tag. Das heißt, auf Schleswig-Holstein umgelegt werden täglich vier Bolzplätze beseitigt. Dass man eine solche Politik nicht auf Ewigkeiten weitermachen kann, ist eigentlich vollkommen klar, denn irgendwann gibt es keine mehr.
Deutlich wird daran, dass die Frage der Raumnutzung immer wichtiger wird. Deshalb finde ich es wichtig, dass der vorliegende Antrag die Flächennutzung zu einem zentralen Thema des Naturschutzes macht. Auch der Konflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, über den wir hier immer wieder diskutieren, dreht sich ganz häufig um die Frage, wie viel Raum wir welcher Nutzung überhaupt zuweisen wollen.
Auch die Klage der Landwirte, dass die Bodenpreise ständig steigen, ist Ausdruck des Wettstreits um die Ressource Land beziehungsweise um die Ressource Lebensraum. Ich kann die Klage gut verstehen. Was ich allerdings nicht gut finde, ist, daraus den Schluss zu ziehen, der Naturschutz sei nichts weiter als ein Flächenkonkurrent. Ebenso wenig gefällt mir der immer wieder vorgetragene Vorwurf, die Umweltpolitiker wollten die Landwirte enteignen. Das scheint so eine ureigene Spannungsdebatte zu sein, die mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat.
Die Landwirte sind gemeinsam mit den Forstwirten diejenigen Unternehmer, die mit und auf dem Land arbeiten. Sie haben großen Einfluss, aber auch Interesse, auf das Gesicht unserer Landschaft und unsere Umwelt Einfluss zu nehmen und sie zu gestalten. Genau deshalb haben sie eine besondere Verantwortung, wenn es um den Erhalt der Artenvielfalt geht. Ebenso richtig ist aber auch, dass wir, wenn wir uns als Gesellschaft entschließen, die Artenvielfalt zu erhalten - ich habe keinen gehört, der dagegen ist -, den Landwirten die Aufgaben nicht einfach per Dekret oder Diktat überstülpen können und uns selber quasi einen schlanken Fuß machen, sondern wir das im Dialog gemeinsam für unser Land tun müssen.
Ich möchte noch auf unseren Änderungsantrag eingehen. Er hat einen besonderen aktuellen Anlass. Es geht um die vor wenigen Tagen veröffentlichte Rote Liste der Meeresorganismen, herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz.
- Ich weiß. - Sie kann uns aber nicht egal sein, auch wenn wir selber es hier nicht regeln können. Ich will die Ergebnisse hier kurz zusammenfassen. Nur 31 % der 1.700 unterschiedlichen Arten in Ost- und Nordsee sind nachweislich ungefährdet - nur 31 % sind ungefährdet! Das heißt, dass wir den Rest drin
gend schützen müssen. Wenn wir es als Land nicht machen können, müssen wir entsprechend auf Bundesebene agieren.
Dem Präsidenten des BfN zufolge ist die Hauptursache für den Rückgang die nach wie vor viel zu intensive Fischerei mit Grundschleppnetzen - wir kennen das Thema; es ist noch nicht endgültig geregelt -, die selbst in den Meeresschutzgebieten weitgehend unreguliert stattfindet und die am Meeresgrund vorkommenden Organismen wie Schwämme und Muscheln beeinträchtigt.
Wir verstehen dies als ganzheitliche Herausforderung und wünschen uns, dass wir im Ausschuss in der Sache darüber diskutieren können. Auch die Vielfalt der Meere ist eines unserer zentralen Anliegen.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass wir das nicht ausreichend geprüft haben. Anfängerfehler! Das tut mir leid. Ich würde mich aber freuen, wenn die Fragen berücksichtigt würden. Das Meer gehört wie die Natur zu Schleswig-Holstein dazu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Kritik an dem parlamentarischen Verfahren zur letzten Änderung und letztendlich auch am Ergebnis des Landesnaturschutzgesetzes in der letzten Legislaturperiode war niederschmetternd, sodass man unter dem Strich feststellen musste, dass das Naturschutzgesetz seinen Namen kaum verdiente. Diesen Fehler werden wir beheben. Wir wollen wieder ein Naturschutzgesetz bekommen, das seinen Namen verdient.
Im Landesnaturschutzgesetz werden wir wieder eigene Ziele formulieren, die der Nachhaltigkeit und der biologischen Vielfalt gerecht werden. Wir wollen die Existenzgrundlage für unser Leben stärker sichern und weiterentwickeln. Ein modernes Naturschutzgesetz muss die Vielfältigkeit in all seinen Facetten sichern und die Lebensräume schützen. Hierzu zählt auch der Küstenschutz, der die Vor
Natürlich sind die Küstenschutzbauwerke - sprich Deiche und Warften - über Jahrhunderte zu prägenden historischen Landschaftsbestandteilen geworden, was sie zu einem Element der vielfältigen Kulturlandschaft macht.
Die im Antrag aufgeführten Punkte sind die Pflöcke für ein modernes Naturschutzgesetz für das Land. Wir geben eine Antwort auf die Vermaisung der Flächen oder den Flächenverbrauch, indem wir festlegen und sicherstellen, dass der Natur künftig auf 15 % der Landesfläche Vorrang einzuräumen ist. Damit sich dieses Ziel in die Tat umsetzen lässt, soll wieder ein Vorkaufsrecht für naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen eingeführt werden. So wird ein Schuh draus.
Weiter ist für uns wichtig, dass Naturschutz nicht am grünen Tisch entschieden wird. Das Instrument des Vertragsnaturschutzes bleibt weiter bestehen.