Außerdem schließen sich FDP und PIRATEN diesem Ansinnen an. - Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung, und ich übergebe das Wort an die Schriftführer.
(Namentliche Abstimmung) 1 Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit 35 zu 34 Stimmen des Parlaments angenommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Meine Damen und Herren, damit ist der für heute vorgesehene letzte Tagesordnungspunkt abgearbeitet. Wir sehen uns morgen um 10 Uhr wieder. Ich unterbreche die Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur Umsetzung der Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Eine leistungsstarke Breitbandversorgung gehört zu der notwendigen Grundversorgung für jeden Haushalt und für jeden Betrieb in SchleswigHolstein. Wirtschaftspolitik im 21. Jahrhundert ist ohne Breitbandpolitik nicht mehr denkbar. Der Zugang zum schnellen Internet ist längst nicht mehr nur Grundlage für das Wachstum in den digitalen Ökonomien, sondern auch in vielen - ja in allen anderen Branchen.
Der flächendeckende Breitbandausbau ist damit eine Schlüsselaufgabe in Schleswig-Holstein. Die Gemeinden haben dieses lange erkannt und arbeiten - oft in Kooperationen - intensiv am Ausbau. Doch oft ist das Geld das Problem. Das Sie 15 Millionen € in den allgemeinen Haushalt eingestellt haben, ist deshalb gut und ein richtige Signal. Dass Sie es als Zinssubventionierungsprogramm und Kofinanzierung von EU-, Bundes- und Landesmitteln machen, ist auch richtig. Weniger professionell und richtig erscheint mir die Art und Weise zu sein, wie die Landesregierung ihre Pläne vor Ort kommuniziert hat. Anders kann ich mir nicht erklären, dass im Land überall zu hören ist: Schön, dass die Landesregierung das Geld bereitstellt hat; nur kommt niemand an dieses Geld. - Sie scheinen da über Monate wenig Kommunikation und Dialog betrieben zu haben.
Der erste Haushaltsentwurf stammt aus September 2013. Spätestens da muss der Regierung doch klar gewesen sein, dass die Unternehmen, aber auch viele Kommunen mit den Hufen scharren. Vielerorts drängt die Zeit gewaltig. Und Sie brauchen über acht Monate, bis Sie einen Gesetzentwurf vorlegen.
Jetzt haben wir schon Mai. Bis die Unternehmen, Kommunen und Zweckverbände an das Geld kommen, wird es bestimmt September 2014, also ein Jahr später. Diese Zeitabläufe sind unvertretbar. Wann kommt denn die notwendige Richtlinie?
Herr Meyer, die CDU erwartet, dass es trotz der zeitlichen Probleme eine breite Beteiligung - Kommunen, Unternehmen und Parlament - bei der Erstellung gibt. Wir könnten schon heute deutlich weiter sein. Aber das gilt für viele Aufgabenfelder, die die Landesregierung bearbeitet.
Liebe Koalitionäre, sehr geehrter Herr Minister, das ist deshalb wieder ein Gesetz wie viele - erst verschlafen und dann auf den letzten Drücker -, wenn auch nicht so dilettantisch wie ihr Sparkassengesetz, aber eben wieder auf den letzten Drücker, damit Sie zumindest noch den schönen Schein für 2014 wahren können. Wenn Sie ehrlich zu sich selber sind, werden Sie feststellen, dass in diesem Jahr aus dem Sondervermögen kaum noch Gelder abfließen.
Auch hält die CDU es für überdenkenswert, ob man nicht auch Bürgschaften als viertem Element ermöglichen sollte. Warum steht diese Möglichkeit nicht im Gesetzentwurf? In Ihrer „Breitbandstrategie 2030“ wollten Sie das prüfen - Seite 28. Haben Sie geprüft und was ist denn da rausgekommen? Mit dem Verzicht auf Bürgschaften erschweren Sie die Finanzierung von Projekten durch mittelständische Unternehmen, die auf der einen Seite relativ leistungsstark für die Durchführung von Breitbandprojekten sind, die auf der anderen Seite aber zur vollständigen Umsetzung noch Fremdkapital und damit Sicherheiten benötigen.
Eigentlich ist es nur eine Frage der vertraglichen Gestaltung, das Ausfallrisiko für den Landeshaushalt zu minimieren, egal ob ich eine Zinssubventionierungspolitik mache oder eine Bürgschaft gebe. Die CDU hält die IB.SH für die richtige Plattform, weil da viel Kompetenz liegt.
Auch in Sachen Breitbandkompetenzzentrum, dass zu Regierungszeiten von CDU und FDP eingeführt worden ist, haben die Erfahrungen einzelner Gemeinden und Unternehmen schon damals gezeigt, wie notwendig die Einrichtung für das Land Schleswig-Holstein gewesen ist. Das sie auch diese Einrichtung berücksichtigen ist gut und richtig.
Zum Antrag der PIRATEN darf ich feststellen, dass es Einrichtungen des Landes gibt, auf denen ich kein freies WLAN haben möchte. Dazu gehören die Gefängnisse, mache Polizeistation oder auch die Landesministerien. Auch sind viele Haftungsfragen noch nicht höchstrichterlich abgeklärt. Deshalb freue ich mich auf die Ausschussberatungen, wo Sie uns einmal genauer erläutern können, wie Sie sich das genau vorstellen.
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung spricht da genau die richtige Sprache. Schleswig-Holstein darf bei der Internetversorgung den Anschluss an andere Bundesländer nicht verlieren. Und dafür müssen wir auch bereit sein, Geld in die Hand zu nehmen.
Die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen ist die zentrale Infrastrukturaufgabe für unser Land. Und ich würde mir wünschen, dass die Lobby für Breitbandausbau in diesem Haus genauso stark wird wie für einige symbolträchtige Verkehrsprojekte.
Der Breitbandausbau bedeutet mehr als nur ein schnelleres Internet. Es geht darum, Regionen zu beleben und zukunftsfähig zu machen. Niemand kann heute von der Hand weisen, dass Hochgeschwindigkeitsnetze die Standortattraktivität steigern. Auch Unternehmen profitieren von der steigenden Wettbewerbsfähigkeit der Region durch einen Breitbandausbau. Außerdem ist der Zugang zum Internet ein Teil der Daseinsvorsorge. Für uns gilt weiterhin: Breitbandausbau bedeutet auch soziale Teilhabe im 21. Jahrhundert und der Zugang zu vielfältigen Informationen.
Dieser Zugang muss jedoch für alle Bürgerinnen und Bürger gleich sein. Die Vergabe von Fördermitteln muss, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, an die Wahrung der Netzneutralität geknüpft sein. Wir Grüne nehmen diesen Aspekt mit in die Ausschussberatung. Er ist für uns keine Nebensache. Das ist mit dem vorliegenden Konzept mög
lich. Es erklärt, wie das Geld verwendet werden soll. So sind Zinssubventionen für Breitbandkredite, eine Kofinanzierung der künftigen Förderprogramme und die Förderung weiterer Projekte, die der Umsetzung der Ziele der Breitbandstrategie des Landes dienen, vorgesehen. Außerdem soll 1 Million € dem Wirtschaftsministerium zur Förderung des Breitband-Kompetenzzentrums bereitgestellt werden.
Wir Grüne wollen gerne genauer diskutieren, wie sich das Breitband-Kompetenzzentrum zukünftig aufstellen soll. Mit 15 Millionen € bei einem Investitionsbedarf von über 2 Milliarden € fürs ganze Land wird schnell deutlich, dass wir hier nur über Anschub reden können. Zudem können Mittel auch zur Kofinanzierung von anderen Förderprogrammen verwendet werden.
Mindestens genauso wichtig ist uns allerdings, dass Kommunen und andere Akteure beraten werden. Vorbildlich ist aus unserer Sicht die Breitbandinitiative aus Rheinland Pfalz.
Viele Kommunen und andere Akteure fühlen sich mit Breitbandfragen alleingelassen. Wir wünschen uns, dass alle für die Breitbandversorgung fit gemacht werden. Dies geht mit Beratung und Vernetzung. Hier dürfen wir uns nicht zurücklehnen, sondern sollten uns im Rahmen der parlamentarischen Anhörung weitere Möglichkeiten überlegen.
Es geht beim Breitbandausbau um einen vernetzten Ansatz: Koordinierungs- und Beratungsaufgaben, Kofinanzierung von Ausbau und Kreditvergabe über die Investitionsbank. Alles macht nur zusammen Sinn. Wir freuen uns auf die spannenden Debatten im Ausschuss zu diesen Fragen.
Es geht darum, Zugänge zu ermöglichen. Wir unterstützen deshalb den Antrag zur Freigabe der Dächer der landeseigenen Immobilien und von landeseigenen Betrieben grundsätzlich. Wir Grüne setzen beim Thema kostenloses WLAN gerade auf kommunaler Ebene an vielen Stellen innovative Akzente und gehen das Problem vor Ort an. Beispiele dafür werden unter anderem in Kiel und Flensburg deutlich. Die Freifunk-Community in SchleswigHolstein wächst. Freies WLAN steigert die Innovationsfähigkeit und Attraktivität unserer Städte und Kommunen. Auch die regionale Wirtschaft profitiert stark von freiem Internet. Viele Städte bundesweit sind uns bereits einige Schritte voraus. Das Land darf bei dieser erfreulichen Entwicklung nicht außen vor bleiben und sollte Sie tatkräftig unterstützen.
Allerdings sind viele Fragen offen: Haftungsfragen oder auch, welche Kosten auf uns im Zweifel zukommen könnten. Wir wollen dies gemeinsam im Ausschuss beraten. Ich freue mich drauf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute in erster Lesung über ein Instrument zur Umsetzung von etwas, was bereits mit dem Haushalt 2014 beschlossen wurde: 15 Millionen € mehr für „Maßnahmen zur Verbesserung der Datenübertragung“.
Zwar ist im Haushaltsgesetz noch nicht die Rede von einem Sondervermögen gewesen, doch was bleibt nach der fortgeschritten Zeit - wir haben jetzt Mai - noch anderes übrig, um die - ohne Frage - ansehnliche Summe noch zu verausgaben. Kurz: Für dieses Sondervermögen hat sich die Landesregierung ziemlich lange Zeit gelassen. Dafür, dass der Breitbandausbau ein Schwerpunkt auch dieser Landesregierung ist, ist das schon sehr bemerkenswert.
Immerhin führen Sie zumindest im Breitbandausbau fast die Strategie der Vorgängerregierung fort. Jedoch mit einem wesentlichen Unterschied: dem Zeitplan. Wir haben ja bereits zur Kenntnis genommen, dass dieser Landesregierung jeglicher wirtschaftspolitische Ehrgeiz fehlt, aber dass der Zeitplan für eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet um 10 Jahre nach hinten verschoben wurde von 2020 auf 2030, ist ein Armutszeugnis, über das auch dieses Sondervermögen nicht hinweg täuschen kann. Überhaupt lässt sich feststellen, dass Schleswig-Holstein auch hier langsam von den anderen Flächenländern abgehängt wird.
Noch etwas fällt an diesem eigentlich begrüßenswertem Sondervermögen für den Breitbandausbau auf. Die Mittel des Sondervermögens sollen unter anderem für die Kofinanzierung künftiger Förderprogramme verwendet werden. Beinhaltet dies auch den Kofinanzierungsanteil der neuen EU-Förderperiode? Da haben sich die grünen Minister ja hervorragend abgesprochen. Mit diesem Sondervermögen ergibt sich zumindest für das MELUR die Möglichkeit einer massiven Entlastung. Wenn dem so ist, dann ist dieses „Mehr“ für den Breitbandausbau nichts mehr als ein billiger Taschenspielertrick. Wir werden bei den anstehenden Haushaltsberatungen sehr genau drauf achten, ob der Kofinanzierungsanteil für Breitbandprojekte im Haushalt in ausreichender Höhe vorhanden sein wird.
Wenn Sie dieses Sondervermögen nutzen wollen, um sich im Haushalt in Höhe der bisher im Haushalt veranschlagten Kofinanzierungsmittel Luft zu verschaffen, wird ein flächendeckender Ausbau des schnellen Internets auch bis 2030 nicht gelingen. Dann ist Ihr Breitbandausbau eine Mogelpackung.
Wir haben aber die Hoffnung nicht aufgegeben, dass diese Landesregierung, wenn schon nicht für Straßen, dann zumindest für Datenautobahnen etwas übrig hat. Denn bei der Breitbandversorgung handelt es sich um die Basisinfrastruktur dieses Jahrhunderts. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist ein wesentlicher Standortfaktor nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Attraktivität des Wohnens im ländlichen Raum.
Wir beraten hier dieses Sondervermögen gemeinsam mit dem Antrag der PIRATEN. Dieser fordert, dass das Land die Dächer seiner Immobilien kostenfrei für die Installation von freiem WLAN zur Verfügung stellt und für die Aufstellung keine Miete verlangt. Ein Anliegen, dass wir grundsätzlich begrüßen, auch wenn sich für uns noch einige technische und rechtliche Fragen ergeben, die wir gerne im Ausschuss klären würden. So bleibt der Antrag unklar, wer den Internetzugang betreiben soll. Auch die Frage der Störerhaftung muss im Ausschuss diskutiert werden.
Wenn schon die Landesregierung beim Breitbandausbau auf die Bremse tritt, dann sollte man zumindest solche Initiativen wie die eben genannte, die auf einen Ausbau des Zugangs zum Internet abzielen, unterstützen.
Herr Präsident! Die Breitbandversorgung von Betrieben und Privathaushalten gehört inzwischen zum Standard. Im Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein ist man sogar davon überzeugt, dass die Versorgung mit schnellem Internet für die Zukunft der Städte und für die unseres ländlichen Raumes alternativlos ist. Die Abwicklung vieler Vorhaben ist eben ohne Datentechnik gar nicht mehr denkbar; denken wir nur einmal an die elektronischen Abgabe der Steuererklärung. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen noch in diesem Jahr Dreiviertel aller Haushalte in Deutschland hochleistungsfähige Anschlüsse von 50 Mbit/s haben. In Schleswig-Holstein war Ende 2013 ein Abdeckungsgrad von 54 % aller Haushalte erreicht, unter anderem durch Anstrengungen vieler Kommunen. Damit steht Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hes