Protokoll der Sitzung vom 24.08.2012

Ich bin gespannt, welche Argumente Sie darlegen werden, um uns davon zu überzeugen, dass Sie sich an dieser Stelle nicht zur Fünften Kolonne der bundespolitischen Opposition haben machen lassen.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Peter Eichstädt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rede meines Vorgängers möchte ich mit Höflichkeit und Schweigen begegnen. Ich will aber zumindest so viel sagen: Ich weiß nicht, ob Sie nicht gut beraten gewesen wären, den letzten Satz Ihrer Rede zu streichen.

Meine Damen und Herren, erst hat es gar keiner gemerkt, doch dann schlug es ein wie ein Blitz: In letzter Minute haben CDU und FDP im Bundestag mit einem Änderungsantrag die durchaus positiven Ansätze des ursprünglichen Gesetzentwurfes völlig ins Gegenteil verkehrt. Nach dieser 180-Grad-Wende sollen in Zukunft Bürger und Bürgerinnen ausdrücklich widersprechen müssen, wenn sie ihre Daten durch Meldebehörden nicht an Dritte weitergegeben haben wollen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf, von dem alle Fachleute ausgegangen waren, sah völlig richtig die Datenweitergabe nur vor, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

Das in den Gremien des Bundestages weitgehend einvernehmlich beratene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens sollte bundeseinheitliche Vorschriften und moderne Standards schaffen. Die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land müssen sicher sein, dass ihre Daten gerade bei den Meldebehörden sicher verwahrt sind und nicht ohne ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Des

halb muss es, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, der Regelfall sein, dass nur Daten herausgegeben werden, deren Weitergabe die Dateninhaber ausdrücklich zugestimmt haben.

(Beifall Abgeordnete Dr. Patrick Breyer [PI- RATEN] und Uli König [PIRATEN])

- Das stimmt, nicht wahr? - Dies wurde von CDU/ CSU und FDP ins Gegenteil verkehrt: Bürgerinnen und Bürger können die Weitergabe ihrer Daten nur mit einem Widerspruch verhindern. Diese deutliche Verschlechterung des Datenschutzes ist einmal mehr zuerst vom Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, später aber auch von anderen aufgegriffen worden.

Meine Damen und Herren, ich betone: Nicht alles an diesem Gesetz ist schlecht; viele Punkte sind richtig geregelt und sollen auch so geregelt werden; aber dieser Punkt muss dringend anders geregelt werden.

(Beifall Abgeordnete Dr. Ralf Stegner [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])

Deshalb haben wir ihn in unserem Antrag ausdrücklich herausgearbeitet.

Herr Abgeordneter Eichstädt, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Bernstein?

Sehr gerne.

Lieber Kollege Eichstädt, Sie haben eben von einer Verschlechterung des Datenschutzes gesprochen, die mit der Veränderung im parlamentarischen Verfahren herbeigeführt wurde. Können Sie uns erklären, wo Sie die Verschlechterung für den Bürger gegenüber dem heutigen Rechtszustand erkennen? Wenn ich richtig informiert bin, bedeutet für den Schleswig-Holsteiner die heutige Rechtslage, dass man eine Auskunftssperre nur dann erlangen kann, wenn man einen Widerspruch einlegt und nur dann - so wie es das Meldegesetz in Schleswig-Holstein formuliert -, wenn durch die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten eine besondere Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen hervorgerufen würde. So sagt es zumindest die Landesregierung auf ihrer Internetseite.

(Dr. Axel Bernstein)

- Gerade weil in den Bundesländern dieser Bereich unterschiedlich geregelt war, hat man sehr darauf gesetzt, dass das jetzt in einem Bundesgesetz einheitlich geregelt wird.

(Vereinzelter Beifall SPD und FDP)

Deshalb waren wir auch froh, dass das in der ursprünglichen Fassung bis zum Länderspiel Deutschland gegen Italien so vorgesehen war.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt SPD, SSW und FDP)

- Ich kann ja nichts dafür, dass man danach nur noch verloren hat. Lasten Sie uns das bitte nicht auch noch an. - Wir waren ja alle froh, dass das einheitlich so vereinbart war, und man hätte dieses Gesetz dann auch so beschlossen, wie es ursprünglich vorgesehen war, wenn es nicht zu dieser Kehrtwende gekommen wäre.

Sie haben recht. In unserem Landesgesetz ist es im Moment noch anders geregelt. Nichtsdestotrotz finde ich diese Verbesserung, die jetzt in das Bundesgesetz eingeflossen wäre und vermutlich auch einfließen wird, sehr viel besser und richtiger als das, was wir bisher haben. Die Anforderungen an den Datenschutz haben sich im Laufe der letzten Jahre erheblich verändert. Von daher ist diese Modernisierung und Anpassung notwendig.

(Beifall SPD, vereinzelt SSW und Beifall Abgeordnete Angelika Beer [PIRATEN])

- Wo war ich stehen geblieben? Ich betone: Nicht alles an diesem Gesetz ist schlecht. Das habe ich schon gesagt.

Nun war schon unmittelbar nach Bekanntwerden dieser datenschutzrechtlichen Kehrtwende in die Steinzeit des Datenschutzes vonseiten unseres Innenministers deutlich gemacht worden - also nicht er hat die Kehrtwende gemacht, sondern er hat es deutlich gemacht -, dass er dem Gesetz im Bundesrat seine Zustimmung verweigern wird.

(Beifall PIRATEN)

Auch andere Bundesländer haben sich in der Zwischenzeit dieser Kritik angeschlossen. So ist davon auszugehen, dass in der September-Sitzung des Bundesrats Änderungen eingeleitet werden. Ich vermute - Herr Kubicki -, das wird dann so geschehen, wie wir das eben besprochen haben, dass nämlich der Vermittlungsausschuss angerufen wird und es genau im Wesentlichen um diese Anpassung geht, die wir exakt in unserem Antrag beschrieben haben.

Die Frage, die geregelt werden muss, ist klar, nämlich unter welchen Bedingungen Ämter Daten nach draußen geben dürfen, die für Werbung oder den Handel mit Adressen verwendet werden sollen. Da gibt es nur eins: Die alte Regelung, so wie sie im Ursprungstext gestanden hat, muss wieder rein ins Gesetz.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Ohne Einwilligung der Betroffenen darf niemand Zugriff auf die Daten bekommen.

Wenn eine Behörde etwas rausgeben will, muss sie beim Bürger nachfragen. Das ist der moderne Ansatz. Ich gebe zu, früher war das anders. Aber wir wollen die Welt ja verbessern. Der umgekehrte Weg, wir können machen, was wir wollen, wenn es nicht verboten ist, ist völlig inakzeptabel.

Meine Damen und Herren, in unserem Antrag fordert der Landtag die Landesregierung auf, dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens im Bundesrat nicht zuzustimmen und sich für ein Meldegesetz einzusetzen, welches für die gewerbliche Nutzung von Daten die Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger voraussetzt. Ich wiederhole das noch einmal ausdrücklich, weil das die exakte Eingrenzung ist.

Die Auffassung, die von den PIRATEN in ihrem Antrag vertreten wird, dass am besten das alte Meldegesetz weiter in Kraft bleiben sollte, teilen wir nicht. Ich werde mich mit dem Vorschlag auch nicht weiter beschäftigen, weil er weder in der Sprache noch im Staatsverständnis unseren Vorstellungen entspricht. Da liegen wirklich Welten zwischen uns.

Deshalb haben wir den Änderungsantrag vorgelegt, der in vorbildlicher und klarer Weise den entscheidenden Änderungspunkt benennt. Wir setzen darauf, dass der Innenminister des Landes SchleswigHolstein gemeinsam mit den anderen sozialdemokratischen Kollegen dafür sorgen wird, dass hier etwas geändert wird. Ich habe in der Zwischenzeit gehört, dass sich auch Minister anderer Farben, liberale oder auch christdemokratische, dieser Position angeschlossen haben. In der Zwischenzeit glaube ich sogar, dass diejenigen, die dieses Gesetz in dieser bemerkenswerten Nacht noch umgedreht haben, auch dazu gehören. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

(Peter Eichstädt)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesetzesüberschrift klingt fortschrittlich und modern: Fortentwicklung des Meldewesens. In Wahrheit handelt es sich um einen echten Rückschritt ins Mittelalter des Datenschutzes. Mein Kollege, Herr Eichstädt hat gerade sogar von der Steinzeit gesprochen, auch das würde ich unterstreichen.

(Peter Eichstädt [SPD]: Das ist eine Frage der Perspektive! - Heiterkeit)

Daher sind wir uns in der Zielsetzung mit dem Antrag der PIRATEN sehr einig. Dieses Gesetz muss in der jetzigen Form verhindert werden. Den in dem Gesetz enthaltenen Kotau vor der Werbewirtschaft und den Inkassounternehmen werden wir nicht hinnehmen. Uns ist das nicht egal, und wir danken den PIRATEN für ihren Antrag, der in die richtige Richtung geht.

Unsere Mindestforderung ist ganz klar: Das Gesetz muss zumindest in den Ursprungszustand zurückversetzt werden. Die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen muss darüber entscheiden, ob Daten weitergegeben werden oder nicht. Eine Einspruchslösung spielt gegen die Menschen - und das insbesondere, wenn der Einspruch in den meisten Fällen ungültig oder unnütz wäre.

In unserem grünen Verständnis muss es den Bürgerinnen und Bürgern so leicht wie möglich gemacht werden. Die Zustimmung muss abgefragt werden. Wieso sollte nicht jede einzelne Abfrage der Daten von meiner Zustimmung abhängig gemacht werden? Ganz grundsätzlich muss die Frage erlaubt sein, warum überhaupt meine Daten weitergegeben werden dürfen und an wen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Auch die Zweckbindung, dass die abgefragten Daten nicht für weitere Zwecke genutzt werden dürfen, war sinnvoller Bestandteil des ursprünglichen Gesetzentwurfs. Es kann nicht sein, dass riesige Schattenregister entstehen, die wiederum einen weiteren Markt für die Weitervermittlung bieten.

Wir wissen, dass es aus der Sicht vieler Gläubiger ein sehr berechtigtes Interesse an der Auskunft

über Daten gibt. Das müssen Sie mir als praktizierendem Rechtsanwalt nicht erklären.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Genau! Beim Un- terhalt!)

Ich wundere mich, Herr Dr. Breyer, dass Sie als Zivilrechtler diesen Gesichtspunkt hier so völlig unter den Tisch fallen lassen. Die vielen Unterhaltsgläubiger, die verzweifelt hinter den Unterhaltsschuldnern herlaufen, wären Ihnen nicht sehr dankbar, wenn Sie mit Ihren Vorstellungen durchkämen.

Wir finden aber auch, in den meisten Fällen ist dies durchsetzbar, und die Schwierigkeiten im Einzelfall dürfen nicht dazu führen, den Datenschutz für alle Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands auszuhebeln.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Fällen berechtigter Ansprüche wird ein rechtliches Interesse zu begründen sein. Daher sollte dies sowohl für die einfache wie die erweiterte Auskunft gelten.