In Fällen berechtigter Ansprüche wird ein rechtliches Interesse zu begründen sein. Daher sollte dies sowohl für die einfache wie die erweiterte Auskunft gelten.
Auch gegen besondere Auskunftsrechte für Adressbuchverlage, Parteien oder Religionsgemeinschaften muss die Möglichkeit zum Widerspruch bestehen.
Es gibt eine weitere Reihe von Forderungen an ein akzeptables Meldegesetz: Der Doktorgrad ist ein unsinniger Bestandteil deutscher Melderegister. Es ist uns unverständlich, wie ein wissenschaftlicher Grad Namensbestandteil sein kann.
Vielleicht würde sich eine Abschaffung auch positiv auf die Titelgläubigkeit und den Titelwahn mancher Menschen auswirken.
Dass Hotelgäste reihenweise ihre Daten preisgeben, ist ein Relikt aus den Zeiten, in denen ein Reisender von vornherein ein verdächtiges Subjekt war. Es gibt keinen Grund, alle Hotelgäste in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen.
Es bleibt die Mitwirkung des Wohnungsgebers zu kritisieren. Bei bislang nicht nachgewiesenem Nutzen ergibt sich aus ihr ein enormer bürokratischer Aufwand, der in keinem Verhältnis steht.
Daher muss im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen werden, und wir müssen deutlich machen, dass CDU und FDP nicht einfach mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger machen können, was sie oder ihre Freunde aus der Wirtschaft wollen.
Unser im Verhältnis zum PIRATEN-Antrag sehr verschlankter Antrag soll unseren Bundesratsvertreterinnen und -vertretern ausreichenden Verhandlungsspielraum in den Einzelpunkten im Vermittlungsausschuss lassen und sie nur im Bereich der schlimmsten Entgleisung, der Einspruchslösung, binden. Denn die Verhandlungen werden absehbar kompliziert werden. Wir bitten daher um Zustimmung zu dem Änderungsantrag in der Drucksache 18/132. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder nett, dass man sachlich-inhaltliche Debatten auch mit kleinen Sottisen spicken kann. Herr Kollege Peters, die bindende Verpflichtung in Schleswig-Holstein, die Hotelmeldedaten in kleinen Päckchen zu sammeln und abzuliefern, ist unter Rot-Grün geschaffen worden. Ich war dabei und habe damals dagegen gekämpft, weil ich gefragt habe: Was soll der ganz Aufwand, wenn da sowieso keiner reinguckt? Es macht keinen Sinn, etwas wechselseitig hin und her zu sagen.
Und es ist offensichtlich ja auch SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag bei der Endabstimmung nicht aufgefallen, was sie da „endabgestimmt“ haben. Denn erst als der öffentliche Protest losging, hat man festgestellt, dass aus der Einspruchsregelung eine Widerspruchsregelung geworden war.
- Definitiv, an dem Abend war das so. Ja, Sie haben dagegen gestimmt, aber doch nicht, weil Ihnen das aufgefallen ist, sondern weil Sie vorher schon zu den Regelungen des Melderechts eine etwas andere Auffassung vertreten haben und es keine gemeinsame Lösung gegeben hat.
Ich will nur sagen - wir haben ja jetzt schon fast 17 Uhr -, dass ich den Vorschlag machen will, die beiden Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. Wir würden Ihrem Antrag, dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW, gern zustimmen. Den Antrag der PIRATEN würden wir gern in den Ausschuss überweisen. Denn ich glaube, dass wir einige der Fragen, die Sie darin angerissen haben, noch intensiver diskutieren müssen. Der Kollege Eichstädt hat darauf hingewiesen. Es sind ja auch vernünftige Ideen in dem Antrag der PIRATEN enthalten. Das sage ich nicht, um Ihnen zu schmeicheln. Das ist ja jetzt sowieso vorbei. Es geht mir schon darum, konkrete Fragen des Datenschutzes intensiver zu behandeln, als wir das hier im Plenum tun können.
Zum Antrag, den die Koalitionsfraktionen gestellt haben, möchte ich sagen: Es muss darum gehen, eine Fehlleistung, die im Gesetzgebungsverfahren offenkundig geworden ist, möglichst schnell zu korrigieren. Herr Kollege Eichstädt, das bedeutet, dass wir Ihrem Antrag zustimmen, dass das Land im Bundesrat das Gesetz ablehnen soll, dass der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll mit der Maßgabe, die Ursprungsfassung der Bundesregierung wieder in Kraft zu setzen. Dann ist das Problem beseitigt.
Das gibt mir Gelegenheit, meine Freude darüber zu äußern, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Da wir beide ja auch immer auf der Suche nach der Wahrheit sind -,
- frage ich Sie, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, - um zu belegen, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zugestimmt hat, sondern das sofort gemerkt hat -, dass das Protokoll des Deutschen Bundestages zu dieser Sitzung ausweist, dass die SPD-Abgeordnete Gabriele Fograscher mit den Sätzen
endete: „Mit dem Änderungsantrag haben Sie von den Regierungsfraktionen aus einem guten Gesetzentwurf ein schlechtes Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens gemacht. Deshalb werden wir das Gesetz in der jetzigen Fassung ablehnen.“?
- Nein, das stimmt ja nicht. Aber egal. Doch, ich nehme das zur Kenntnis, aber das ändert nichts an meiner Aussage. Erst als - wie gesagt - der öffentliche Protest massiv losging, haben alle politischen Parteien des Deutschen Bundestages festgestellt, dass ihnen doch etwas durchgerutscht ist, was sie so nicht wollten. Lass die Ursache dafür vielleicht das Spiel Deutschland gegen Italien gewesen sein. Man plaudert nicht aus dem Nähkästchen. Selbst meine eigenen Kollegen im Deutschen Bundestag waren völlig überrascht davon, was da passiert ist. Es gab auch entsprechende Aussagen aus der Union.
Ich denke alleine daran, dass Verbraucherschutzministerin Aigner, die immer ein gewisses Augenmerk auf den Datenhandel legen sollte, völlig überrascht davon war, was der Deutsche Bundestag verabschiedet hat. Nun geht es aber darum, das zu korrigieren.
Ich sage es noch einmal: Wir sollten sorgsamer mit den Daten umgehen. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Menschen bereit sind, bei privaten Einrichtungen völlig bedenkenlos - über Facebook oder Twitter, bei Rabattspielen, bei Glücksspielen aller Art und so weiter - ihre Daten preiszugeben mit der Folge, dass aus einer Vielzahl von Verknüpfungen das Kundenverhalten bestimmt und Bewegungsprofile erstellt werden können.
Unser Appell muss dahin gehen - dem diente auch diese Debatte -, zu sagen: Menschen, passt auf eure Daten sorgfältig auf; denn ihr wisst nicht, was man mit Daten alles machen kann, und zwar nicht nur zu eurem Nutzen, sondern auch zu eurem Schaden. Das muss die zentrale Botschaft sein.
Ich will kurz noch etwas zu meiner Bitte sagen, warum ich möchte, dass wir den Antrag der PIRATEN im Ausschuss weiter erörtern. Herr Kollege Dr. Breyer, mir ist nicht klar, warum Sie den Zugriff von Polizeibehörden, aber nicht den Zugriff von Staatsanwaltschaften und Gerichten auf das Melderegister zulassen wollen. Dabei geht es um die Frage, wie man jemanden anschreibt. Warum
Vorhin ist darauf hingewiesen worden, wie wild wir Anwälte gelegentlich hinter Adressdaten von Schuldnern her sind, weil sie sich dauerhaft ihrer Verpflichtung entziehen, für ihre Ehefrauen zu sorgen oder aber Verbindlichkeiten einzulösen. Wir stellen immer wieder fest, wie verzweifelt Frauen sind, wenn wir ihnen dauernd erklären, dass uns die Zivilrechtordnung keine andere Möglichkeit gibt, als immer hinterherzulaufen.
Wenn wir hier eine weitere Sperre einziehen, würden wir weite Teile der Bevölkerung nicht nur frustrieren, sondern auch an unserer Rechtsordnung zweifeln lassen. Deshalb ist über das, was Sie vorgeschlagen haben, noch intensiver zu diskutieren, als wir das heute machen können. Ich sage es noch einmal: Schnell korrigieren!
Seit 2006 wird der Versuch unternommen, ein bundeseinheitliches Melderecht zu schaffen. Wenn wir das jetzt wieder auf die lange Bank schieben, so habe ich die Befürchtung, dass das nie etwas wird und dass wir Insellösungen mit unterschiedlichen Konsequenzen haben. Das können wir nicht wollen.
Wir stimmen also Ihrem Antrag zu. Der Weg ist beschrieben. Über Ihren Antrag diskutieren wir weiter. Das ist mein Vorschlag. - Herzlichen Dank.
Da sich der Schleswig-Holsteinische Landtag intensiv mit dieser Frage beschäftigt hat, möchte ich Sie darüber informieren, dass Kulturhauptstadt Europas 2017 Århus wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Persönliche Daten sind persönliches Eigentum, das ebenso wie Schuhe, Möbel oder das Haus nicht einfach so genommen oder von anderen genutzt werden dürfen. Persönliches Eigentum ist grundgesetzlich geschützt, zumindest das Eigentum in der echten Welt.
In der virtuellen Welt sieht es ganz anders aus. Dort werden persönliche Daten verhökert, weiterverkauft und gespeichert. Diejenigen, die viel im Internet unterwegs sind, haben sich an die Wildwestmethoden vieler Anbieter schon halbwegs ge
wöhnt. Doch dieser Gewöhnungseffekt darf uns nicht einlullen; denn der Datenhandel beeinträchtigt unser Privat- und Familienleben, und das ist nicht akzeptabel. Durch die elektronische Verarbeitung von Daten können diese global genutzt, in Bruchteilen einer Sekunde weitergeleitet und jahrelang gespeichert werden. Das bietet enorme Vorteile und demokratisiert den Zugang zu Wissen. Das dient aber auch Adressenhändlern für ihre Geschäfte.
Im „Tagesspiegel“ war zu lesen, dass Adressenhändler die Goldschürfer des 21. Jahrhunderts seien. Adressenhändler wie die in Ditzingen ansässige Schober Group werben ganz unverhohlen damit, über 50 Millionen Adressen von Privathaushalten in Deutschland zu verfügen. Von diesen Adressen sind Schober nicht nur die Anschrift, die Telefonnummer oder die Zahl der Haushaltsmitglieder bekannt. Nein, die Datenkrake sammelt bis zu 300 Zusatzkriterien über Finanzstatus, Kaufverhalten und ob man Raucher ist. Jede Firma - oder besser gesagt: jedermann mit genügend Kleingeld - kann bei diesen Händlern Adressen kaufen und nutzen. Weil das so ist, quellen unsere Briefkästen über, unsere elektronischen Briefkästen sowieso, und unsere Privatsphäre wird nachhaltig beeinträchtigt. So weit, so schlecht.
Der Bundestag hat im Juni ein neues Gesetz verabschiedet, dass diese Situation weiter verschärft. Neu ist, dass der Bund mit seinem Gesetz staatliche Organe in den Datenhandel einbezieht. Einträge ins Melderegister, in dem alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtend verzeichnet sind, wurden mit dem Gesetz freigegeben. Die Meldebehörden müssen den Datenkraken sogar behilflich sein, und die Betroffenen können absolut nichts dagegen tun; denn das Gesetz ist wasserdicht.
Auch wenn man die vom Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellten Musterbriefe zum Widerspruch nutzt, werden die Daten von den Meldebehörden weitergegeben, wenn damit lediglich bestehende Daten bestätigt oder berichtigt werden sollen. Es besteht also keine Chance, dem zu entkommen.