Wenn wir uns ansehen, auf welche Art und Weise dies geschehen kann, dann wissen wir, dass dies schwieriger ist als ursprünglich angenommen.
Wenn das bisherige Glücksspielgesetz zurückgenommen wird, dann muss dieser Schritt notifiziert werden. Wenn dann der Staatsvertrag in Zukunft an die Stelle des Glücksspielgesetzes treten soll, dann wird dies möglicherweise auch einer Notifizierungspflicht bei der EU unterliegen.
Das heißt, es kann sein, dass diese Verfahrensabläufe Zeit brauchen. Das normale Notifizierungsverfahren dauert mindestens drei Monate. In dieser Zeit wird es wohl nicht möglich sein, eine zweite Lesung durchzuführen. Ich sage dies deshalb, weil klar sein muss, dass die neue Koalition nicht für das verantwortlich gemacht werden kann, was vor diesem Hintergrund passieren kann, nämlich dass Lizenzen erteilt werden müssen. Wenn also Lizenzen erteilt werden, dann liegt das daran, dass die alte Regierung dieses Gesetz durchgepaukt und wissentlich in Kauf genommen hat, dass mehr Spielsüchtige die Folge sein werden.
Um es klar zu sagen: Es wird nicht politisch entschieden, ob eine Lizenz für Online-Poker auf Grundlage des bestehenden Gesetzes erteilt wird. Weder die Landesregierung noch der Landtag haben hier formale Eingriffsmöglichkeiten. Deshalb kann man dies auch nicht im Landtag beschließen, wie es die CDU beantragt hat.
Ob eine Lizenz erteilt wird, ist von der geltenden Rechtslage abhängig, und es ist von der Erfüllung der notwendigen Auflagen abhängig, die im Genehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde, dem Innenministerium, eingefordert werden. Erfüllt ein Antrag die Bedingungen und die rechtlichen Anforderungen, ist die Lizenz ohne schuldhaf
te Verzögerung zu erteilen, ansonsten könnten hohe Schadensersatzforderungen auf das Land zukommen, die wir uns nicht leisten können und wollen.
Deshalb kann man sicher sein, dass die Verwaltung hier rechtstreu und verantwortungsvoll arbeiten wird. Dies kann eben auch dazu führen, dass etwas genehmigt werden muss, was wir uns politisch nicht wünschen und wovor wir die Menschen bewahren wollen.
Danke, Herr Harms. - Gibt es einen empirischen Beleg dafür, dass ein Verbot von InternetGlücksspiel tatsächlich zu einer geringeren Zahl von Abhängigen führt, zumal wenn es ein nationales Verbot ist und nicht mit irgendwelchen Maßnahmen verbunden ist, die Nutzung ausländischer Angebote einschränken?
Lieber Kollege Breyer, wir haben in der letzten Wahlperiode eine Anhörung durchgeführt. Dort waren natürlich auch die Landesstelle für Suchtfragen und andere Institutionen vertreten, die uns glaubhaft gemacht haben, dass wir zwar auch jetzt bei dem verbotenen Spiel Süchtige haben.
Das Problem aber ist, dass das Werben für Spiele dazu führt, dass mehr gespielt wird. Würde man nur den gleichen prozentualen Anteil an Süchtigen annehmen, der auch beim illegalen Spiel eine Rolle spielt,
wird die absolute Zahl an Süchtigen logischerweise steigen. Das war für uns als SSW ein wichtiges Argument dafür, dass wir gesagt haben: Es ist nicht
Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass Grundlagen geschaffen werden, dass wir mehr Süchtige haben. Das machen wir auch in anderen Bereichen so. Deswegen kann dieses Argument nicht einfach weggewischt werden.
Das wäre möglicherweise ein Weg. Nur freien Anbietern wird man wahrscheinlich nicht die Werbung verbieten können.
Diese Einschränkung wäre wahrscheinlich nur möglich, wenn man am Glücksspielmonopol festgehalten hätte. Das wäre sehr im Sinne des SSW gewesen. Leider ist das aber nicht so. Auf einem freien Markt wird man Unternehmen Werbung nicht verbieten können. Deswegen gibt es nur den Weg „Entweder-oder”. Wir wären lieber für das Monopol gewesen. Wenn man das freigibt, muss man mit mehr Süchtigen leben. Wir als SSW können das allerdings nur sehr schwer.
Meine Damen und Herren, wenn also der Spielsucht hierdurch Vorschub geleistet wird und möglicherweise auch andere Nachteile entstehen sollten, ist dies der Engstirnigkeit der damaligen schwarzgelben Koalition geschuldet. Nicht wir haben die Schuld. Das möchte ich insbesondere deshalb sagen, weil ich glaube, dass auch Suchthilfeinstitutionen auf diese Debatte sehr viel Wert legen und ge
nau hinhören. Es ist mir wichtig mitzuteilen, dass das nicht an uns liegt. Wir wollen alles tun, um das zu verhindern, aber es kann sein, dass das, was die schwarz-gelbe Landesregierung geschaffen hat, dazu führt, dass deren Arbeitsumfeld wesentlich umfangreicher wird.
Das bedeutet, dass wir zwar versuchen werden, die Gesetzesänderung schnell und rechtlich einwandfrei umzusetzen, aber es ist auch wichtig, dass wir mögliche Schadenersatzzahlungen verhindern und auch sicherstellen, dass die EU keine Strafzahlungen gegen uns verhängt. Wir haben hierbei ein Zeitfenster von mindestens drei Monaten, an dem wir höchstwahrscheinlich nicht vorbeikommen. Trotzdem werden wir das Glücksspielgesetz aufheben und dem Staatsvertrag aller Bundesländer beitreten. Wir tun dies, um Schlimmeres zu verhindern, und wir tun dies aus der Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
und nicht, weil wir der Glücksspiellobby einen Dienst erweisen wollen, lieber Herr Kollege Kubicki. Das unterscheidet unsere Politik von der bisherigen Politik von Schwarz-Gelb.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil nach meiner Auffassung einige Dinge aus rechtlicher Sicht klargestellt werden müssen.
Erstens. Herr Dr. Stegner, die Vorgängerregierung unter Peter Harry Carstensen mit Innenminister Klaus Schlie hat auf der gleichen Rechtsgrundlage die Lizenzen vergeben, wie es in Zukunft Herr Breitner machen muss. Hierbei dürfen Sie nicht differenzieren. Es war nicht die freiwillige Art Herrn Schlies zu sagen: „Jetzt bin ich einmal großzügig.“ Vielmehr hatte er eine Rechtsgrundlage. Das hat er Ihnen hier im Hohen Haus auch erklärt, und es gibt überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass es rechtsstaatlich war.
Zweiter Punkt. Wir reden über eine Anwaltskanzlei in Köln, die den Deutschen Lottoblock seit Jahrzehnten vertritt, sich seit Jahrzehnten für die Interessen des Deutschen Lottoblocks einsetzt, gegen jeden Wettbewerb. Dass gerade diese jetzt den Auftrag bekommt, verwundert uns. Wir fordern die Landesregierung ja nur dazu auf, wenn sie denn irgendwann einmal dem Vertrag der 15 beitreten muss - wie auch immer -, darauf zu drängen, dass diese Kanzlei es nicht mehr macht, sondern dass es - wie in Schleswig-Holstein - unabhängige, hoch qualifizierte Beamte sind, die dies tun. Das muss keine Privatangelegenheit einer Kanzlei sein. Das war unsere Forderung. Wenn das aber doch der Fall sein sollte, dann sollten es nicht gerade diejenigen sein, die schon dafür bekannt sind, dass sie gegen jede Art von Wettbewerb am Markt eingegriffen haben. Ich sage es jetzt vorsichtig: Das ist ordnungspolitisch nicht in Ordnung und entspricht mit Sicherheit auch nicht der Aufgabe einer unabhängigen Genehmigungsbehörde.
Nun, Lars Harms, zu der Frage, ob Werbung zugelassen werden sollte oder nicht. Am Anfang dieses Prozesses, vor drei Jahren, haben wir darüber diskutiert. Entweder man macht es konsequent und lässt gar keine Werbung zu. Dann ist es erledigt. Wir müssen aber bei unserer Arbeit beispielsweise auch an die Interessen der Lottoannahmestellen denken. Diese haben mit unserem Gesetzentwurf kein Problem gehabt, weil er es ihnen nämlich ermöglicht hat, wieder Werbung für Lotto zu machen. Die Situation war doch so schizophren, dass man in Hamburg die Lotto-Werbung von den HVV-Bussen abnehmen musste, aber bet-at-home ein privates Tennisturnier organisieren konnte.
Diese Diskrepanz bestand. Deshalb ist es richtig, den Weg zu öffnen, es zuzulassen. Die Frage, ob es empirische Werte darüber gibt, ob man damit mehr Süchtige hat oder nicht, ist hier unterschiedlich beantwortet worden. Es gibt keine objektive Bewertung, derzufolge die Sucht damit größer beziehungsweise nicht größer wird. Noch einmal: Diejenigen, die heute spielen, spielen sowieso. Das wissen Sie. Sie sind im Internet viel häufiger unterwegs als wir. Sie wissen, dass Sie momentan rund 620 Anbieter von Glückswetten aufrufen können. Das ist der Markt. Wir haben ihn kontrolliert, und wir haben ihn reguliert. Das ist der Unterschied.
Es ist eine beliebte Taktik, Vorwürfe zurückzuweisen, die niemand erhoben hat. Deswegen lege ich gerade auch als ehemaliger Innenminister großen Wert darauf, dass nicht ein einziges kritisches Wort über die Beamten im Innenministerium gefallen ist. Ganz im Gegenteil.