Protokoll der Sitzung vom 24.08.2012

Unsere Landespolizei verdient nämlich diese öffentliche Auseinandersetzung. Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, viele unserer Polizisten tragen bereits freiwillig Namensschilder im normalen Polizeidienst und entscheiden selbst, wo sie dies gefahrlos tun können. Wir alle wissen, dass unsere Polizei immer häufiger Angriffen im Dienst ausgesetzt ist. Im Internet kursieren Listen mit Telefonnummern, Autokennzeichen und andere Interna der Polizei. SEK und Hundertschaften befinden sich bei ihrer Arbeit häufig in äußerst schwierigen Situationen.

(Unruhe)

Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete. - Ich möchte gerade Sie von der CDU bitten, Ihrer Abgeordneten zuzuhören, weil es wirklich so ist, dass die Stimme etwas leiser ist und die Anlage neu. Es ist noch nicht überall gut verständlich. Also müssen Sie sich ein bisschen konzentrieren. Bei einigen ist das nicht nötig, aber in diesem Fall bitte ich um ein bisschen Konzentration.

Danke, Herr Präsident, für den Hinweis, ich werde noch etwas lauter sprechen.

(Zurufe)

SEK und Hundertschaften befinden sich bei ihrer Arbeit häufig in schwierigen Situation und ihre Gegenüber bei Einsätzen gegen Rockerkriminalität, bei Überfällen und leider häufig auch bei Demonstrationen sind keineswegs immer nur friedliebende, hilfreiche und gute Menschen. Dies und viel mehr leistet und erträgt unsere Polizei mit großem Pflichtbewusstsein und hohem Engagement. Dafür verdient sie unseren Dank, den ich ihr an dieser Stelle aussprechen möchte

(Beifall)

und unsere Unterstützung und nicht, Herr Innenminister, das Herabsetzen der persönlichen Sicherheit und der Sicherheit ihres privaten Umfelds durch individuelle Kennzeichnung.

(Zuruf SPD: Das ist doch Quatsch!)

Im Übrigen ist es - wenn erforderlich bei Fehlverhalten einzelner Polizisten - bereits heute möglich, diese auch zu identifizieren. Es gibt in SchleswigHolstein keinen einzigen Fall, in dem dies nicht gelungen wäre. Sie propagieren hier also etwas, oder Sie wollen etwas einführen, was wir überhaupt gar nicht brauchen. Im Übrigen haben wir das hier schon einmal sehr ausführlich diskutiert.

Damit komme ich zum Verhalten unserer Kollegen der SPD-Fraktion. Das wundert mich am allermeisten. Der Kollege Dr. Dolgner hat in seiner Rede im Februar 2010 fulminant dargelegt, warum die SPD gegen die Idee der Grünen und der LINKEN ist. Das ist übrigens im Plenarprotokoll vom 24. Februar 2010 nachzulesen. Sie sind hier also vor Ihrem Koalitionspartner komplett eingeknickt und dokumentieren dadurch auch wirklich ein unerträgliches Misstrauen gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten.

(Beifall CDU)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Kollegin Damerow, erinnern Sie sich, dass ich damals zu einem Vorschlag der Grünen gesprochen ha

(Astrid Damerow)

be, die Polizeibeamten bei geschlossenen Einsätzen mit Klarnamen zu kennzeichnen? Und können Sie erkennen, dass es ein Unterschied bezüglich der Gefährdung ist, ob ich Polizeibeamte mit Klarnamen kennzeichne oder ob ich eine Nummer von eins bis sechs an die ohnehin schon vorhandene Nummer anhänge?

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Kollege Dolgner, wir haben damals im Ausschuss und auch in den Anhörungen beide Varianten ausführlich diskutiert. Sie wissen ganz genau, dass wir beide Varianten - sowohl Ihre Fraktion als auch wir - abgelehnt haben.

Gestatten Sie eine zweite Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

Bitte schön.

Frau Damerow, wären Sie so gütig, mir die Drucksache zu geben, die die Nummernvariante enthalten hat, oder sie zu nennen, wenn Sie damals schon beide Varianten diskutiert haben?

(Zuruf Abgeordneter Wolfgang Kubicki [FDP])

Also wissen Sie was, Herr Dr. Dolgner, das kann ich hier aus dem Stand natürlich nicht.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Mit mir haben Sie nämlich nicht diskutiert!)

- Entschuldigung, ich lerne hier nicht die Ausschussprotokolle auswendig, aber wir können es gern noch einmal nachsehen.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Es ist schlussendlich - das wissen Sie ganz genau in der Umsetzung der Kennzeichen überhaupt kein Unterschied, ob Sie eine namentliche Kennzeichnung oder eine Zahlenfolge nehmen. Sie setzen un

sere Polizisten der Gefahr aus, dass sie identifiziert werden. Das können Sie hier nicht einfach wegreden. Sie gefährden sie in äußerst fahrlässiger Art und Weise. Im Übrigen zerstören Sie Vertrauen, das gerade die letzte Landesregierung sehr erfolgreich wieder hergestellt hat.

(Beifall CDU - Zurufe SPD)

Herr Innenminister, ich appelliere eindringlich an Sie: Beenden Sie diese Zumutung! Es ist für die Polizisten nicht erträglich. Im Übrigen hat all dies mit Transparenz -

(Unruhe)

Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit aller Fraktionen für die Rednerin.

Ich weiß wohl, dass Sie mit Bürgernähe und Transparenz argumentieren werden. Transparenz muss allerdings da enden, wo Bürgerreichte gefährdet sind. Auch unsere Polizisten sind Bürger und haben ein Anrecht auf unseren Schutz.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Abgeordneter Dr. Ralf Stegner [SPD])

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende!

Ich bin bei meinem letzten Satz, Herr Präsident. Da wir in den letzten Wochen wie bei vielen anderen Themen die Erfahrung machen durften, dass gerade die SPD Dinge, die im Koalitionsvertrag stehen, in Einzelgesprächen häufig ganz anders bewertet, möchten wir hier heute gern Ross und Reiter genannt haben und beantragen daher namentliche Abstimmung.

(Beifall CDU, FDP und Abgeordneter Jürgen Weber [SPD])

Das Wort hat Frau Abgeordnete Simone Lange von der SPD-Fraktion zu ihrer ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

(Beifall)

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei geschlossenen Einsätzen debattieren, dann müssen wir das unter verschiedenen Gesichtspunkten tun. Vordergründig gibt es zunächst die Forderung nach mehr Transparenz polizeilichen Handelns. Geschürt durch die Ereignisse in Stuttgart steht zumindest medial immer wieder die Frage im Raum, wie viel Vertrauen die Bürgerinnen und Bürger in die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns haben können.

Richtig ist, dass polizeiliches Handeln, dass Verwaltungshandeln, nachvollziehbar sein muss. Das gilt ganz besonders für polizeiliches Handeln, weil bei der Polizei das Gewaltmonopol des Staates liegt und sie als Einzige zu Gewalt legitimiert ist. Zur Nachvollziehbarkeit gehört, dass Bürgerinnen und Bürger wissen, welche Polizeibeamtin oder welcher Polizeibeamte ihnen gegenübersteht.

Das gilt für die Vollzugsbeamtinnen und -beamten im Einzeldienst wie auch in geschlossenen Einsätzen. Im Einzeldienst wird genau deshalb ein Namensschild empfohlen, was bereits von vielen, auch Streifenbeamtinnen und -beamten, getragen wird.

Zu welcher geschlossenen Einheit die Beamtinnen und Beamten gehören, ist schon heute durch eine vierstellige Gruppenbezeichnung sichtbar. Trotzdem bleiben sie einzeln handelnde Polizeibeamtinnen und -beamte innerhalb einer Einheit, weshalb eine individuelle Kennzeichnung durchaus geboten erscheint. Nicht die Vorgehensweise der Polizei erfordert die Kennzeichnung, sondern die Nachvollziehbarkeit ihres Handelns.

Für die Personen, die die Polizei als solche als ihr Feindbild betrachten, ist es irrelevant, ob sie bei der Kriminalpolizei, Schutzpolizei oder Wasserschutzpolizei tätig sind oder in geschlossenen Einsätzen. Alle Polizeibeamtinnen und -beamte stehen stets in der Gefahr von Übergriffen außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit. Die Gewaltbereitschaft dazu steigt. Jeder Übergriff auf einen Polizeibeamten oder eine Polizeibeamtin ist einer zu viel.

(Beifall im ganzen Haus)

Auch jeder zerstochene Reifen eines Privat-Pkw einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten ist einer zu viel.