Die aber wird jetzt wieder korrigiert. Ich möchte deutlich sagen, dass wir dies nicht aus ideologischen Gründen tun. Wir treten dem Netzwerk wieder bei, um die gentechnikfreien Landwirte vor GVO zu schützen und weil es im Sinne des Verbraucherschutzes ist. Landwirte, die sich gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut entscheiden, können sich nicht gegen Verunreinigungen wehren, wenn ihr Nachbar sich für den Anbau von GVO entscheidet. Gentechnik in der Landwirtschaft findet eben nicht in einem geschlossenen System statt. Das sind Freilandversuche oder Freilandaussaaten, das sind keine Laborversuche, und es besteht die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung. Landwirte können sich also nicht vor Kontamination schützen.
Um derartige Konflikte zu vermeiden, brauchen wir möglichst großflächige Regionen, die als gentechnikfrei ausgewiesen sind. Das ist die sicherste Voraussetzung, um langfristig eine garantiert gentechnikfreie Produktion zu gewährleisten.
Aus Sicht des SSW hat die traditionelle gentechnikfreie Landwirtschaft Vorrang vor dem Anbau von GVO. Der größte Teil unserer Landwirte will auch gentechnikfrei bleiben. Das müssen wir akzeptieren. In diesem Sinne handelt die Koalition.
Es gibt kein harmonisches Nebeneinander. Daher muss das Bewährte Schutz vor dem Risikobehafteten haben. Niemand kann heute sagen, wie sich die Ausbreitung von GVO auf Mensch und Natur langfristig auswirkt. Auch Mindestgrenzen darf es hierbei nicht geben; genverändert ist genverändert.
Wenn wir uns für eine traditionelle Landwirtschaft entscheiden, sei es nun die konventionelle oder die ökologische Landwirtschaft, dann brauchen wir entsprechende Regelungen, die den Schutz vor GVO gewährleisten. Der Beitritt zum Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen ist ein erster Schritt. Zu der Behauptung, dass man damit gar nichts bewirkt, sage ich: Ich glaube, dass gerade das Beispiel Österreich zeigt, dass dies nicht stimmt. Die Wirkung eines solchen Beitritts kann
sich, wie Ringe im Wasser, so lange ausbreiten, bis das Thema im ganzen Land verbreitet ist. Das heißt, dass sehr wohl etwas bewirkt wird.
Es geht hierbei aber nicht nur um den Schutz in der Landwirtschaft. Es geht auch um den Schutz der Verbraucher. Aktuelle Untersuchungen zum Verbraucherverhalten haben deutlich gemacht, dass es eine breite Mehrheit gibt, die Gentechnik im Lebensmittelbereich ablehnt. Aber auch die wachsende Nachfrage nach Produkten aus ökologischer Erzeugung ist letztendlich ein Indiz dafür, dass der Verbraucher keine genmanipulierten Lebensmittel will. Wer gentechnikfreie Lebensmittel produziert, der produziert für den Markt. Der Verbraucher will eine klare und sichere Wahlfreiheit. Das ist die Aufforderung an die Politik. Diese Wahlfreiheit können wir weitestgehend jedoch nur dann gewährleisten, wenn die Lebensmittelproduktionskette wirklich sauber bleibt.
Je mehr GVO angebaut wird, desto größer ist die Gefahr der Verunreinigung der gentechnikfreien Bereiche. Diese Gefahr minimieren wir nur dann, wenn wir den Anbau und die Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen in Schleswig-Holstein verbieten. Nur das schafft Sicherheit. Aus diesem Grund ist der Beitritt zum Netzwerk der gentechnikfreien Regionen ein Beitrag zum Schutz unserer Landwirte und der Verbraucher. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dolgner, ich will Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben. Natürlich ist es so, dass dies deklaratorischen Charakter hat. Insofern ist das für uns in der politischen Aussage auch nicht bindend. Wir würden immer sagen: Das ist kein Problem, machen Sie es nicht. Das hat keine Auswirkungen. Das ist in der politischen Darstellung natürlich für Ihre Klientel hervorragend, aber es ändert nichts an der Tatsa
Herr Klug hat dankenswert dargestellt, dass der Markt nicht da ist. Der Verbraucher will das nicht. Er will keine hier in Schleswig-Holstein angebauten Pflanzen. Er will die Gefahr nicht. Darüber haben wir hier diskutiert. Er will die Gefahr nicht, die auch die Imker immer wieder heraufbeschwören. Aber wie würden wir uns nun entscheiden, wenn wir rechtlich hier in Schleswig-Holstein in der Lage wären, GVO zu verbieten?
Ich würde noch kurz die Antwort geben wollen. Wir wären natürlich begeistert, wenn wir das hier in Schleswig-Holstein entscheiden dürften, das ist ohne Frage so. Ich muss ehrlich sagen: Wir würden dies in einem längeren Prozess diskutieren, zu dem nicht nur die Frage gehören würde, ob wir die Pflanzen hier haben wollen oder nicht, sondern auch die Frage, ob wir Tiere, die wir nachher schlachten und essen, auch als GVO bezeichnen würden oder nicht. Da müssten wir ein bisschen ehrlicher mit dem ganzen Thema umgehen und uns dann noch einmal erneut treffen.
Im Moment sind wir aber dazu nicht in der Lage. Insofern will ich Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben. Wir würden uns momentan - auch wenn es rechtsverbindlich wäre - dafür aussprechen, dass wir es hier entscheiden dürften. Wie die Entscheidung dann aussähe, würden wir demokratisch vorher abstimmen wollen. - Vielen Dank.
- Ich habe eine persönliche Meinung dazu, weil ich das Haftungsrisiko im Moment als so groß einschätze - auch das ist erwähnt worden -, dass es keinem zu empfehlen ist, morgen GVO hier in irgendeiner Form in Freisetzung anzubauen. Ich würde davon abraten, das hier zu tun. Insofern ist meine Meinung eindeutig, und ich glaube, damit stehe ich nicht allein in der CDU.
Frau Beer, da ich noch ein bisschen Redezeit habe: Das, was Sie ansprachen, war kein GVO, sondern das war durch Überzüchtung und über viele Schritte
hergestelltes Rapssaatgut, das Roundup-ready, also im Pflanzenschutz- und Herbizideinsatz tolerant gegen diesen Stoff, irgendwann ausgesät werden kann. Der Vorteil daran wäre aber - es gibt dazu sehr kritische Meinungen, sodass man das nicht gleich großflächig erleben wird -, dass wir viele, viele Spritzungen, die wir heute im konventionellen Rapsanbau benötigen, einsparen könnten. Wenn das im Bereich der Forschung hier in Deutschland heute auch so durchgeführt würde und wird, hätten wir damit überhaupt keine Probleme.
Das ist aber kein GVO-Saatgut, das müssen Sie eindeutig auseinanderhalten. Sie werden mir recht geben, dass im Rahmen des Zuchtfortschrittes auch in anderen Bereichen durchaus Möglichkeiten bestünden, etwas für unsere Umwelt zu tun und die Nachhaltigkeit zu verbessern. Das wäre ein Ziel, das erforscht werden muss. Dem würden wir durchaus positiv gegenüberstehen.
Herr Kollege, ich gehe davon aus, dass Sie die kritischen Gutachten zu Clearfield bereits zur Kenntnis genommen haben?
- Stimmen Sie mit mir überein, dass, wenn diese kritischen Stimmen zutreffen sollten das ist meine Frage an die Landesregierung gewesen, wie wir uns hier positionieren -, durchaus der Verbreitungseffekt nicht ausgeschlossen werden kann und wir demzufolge im Endeffekt sagen müssten: GVO war gestern, heute kommt es noch viel schlimmer?
- Da stellt sich die Frage - da müssten Sie Fachleute zu Rate ziehen, auch da wäre mein Wissen begrenzt -, ob dann in der nächsten Generation, besonders wenn es sich um Hybrid-Raps handelt, die Fruchtbarkeit und auch die Resistenz gegeben wäre, die in der ersten Generation da ist, und ob die auch an die zweite Generation weitergegeben wird. Insofern stellt sich die Frage, ob das überhaupt für die Umwelt belastend wäre. Das ist noch nicht geklärt. Dass es Ausbreitung über Erntemaschinen, über Restbestände oder über Menschen finden kann, die
das Saatgut in der Hoffnung, dass es wieder resistent wird, selbst wieder aussäen, steht außer Frage. Dem kann ich nicht widersprechen.
(Angelika Beer [PIRATEN]: Okay, danke. - Beifall CDU und Abgeordnete Eka von Kal- ben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU hat Frau Abgeordnete Astrid Damerow.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag der Dänen-Ampel finden sich gerade einmal in neun Sätzen Aussagen zur Zukunft unserer Polizei. Im Wesentlichen sind das Aussagen, dass Überstunden fair gemanagt werden sollen - ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit -, die Einführung eines Polizeibeauftragten und die Einführung der Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einsätzen. Damit wird vorab schon einmal eines klar: Die Landespolizei ist bestimmt kein Schwerpunkt in der Arbeit dieser neuen Landesregierung.
Nun haben wir in den letzten Wochen durchaus gelernt, dass Aussagen im Koalitionsvertrag meistens gar nicht so gemeint sind und ganz häufig auch wieder relativiert werden. Für unsere Polizei hätte ich mir das an dieser Stelle auch gewünscht, musste aber leider feststellen, dass das Gegenteil der Fall ist. Das erste Polizeithema, das Sie, Herr Innenminister, angepackt haben, war die Kennzeichnungspflicht. Deshalb haben wir erwartet, dass die Landesregierung oder auch die Koalitionsfraktionen dieses Thema hier im Landtag in die öffentli
Ich gehe also davon aus, dass die Kennzeichnungspflicht im Erlasswege ohne parlamentarische Befassung geregelt werden soll. Das kann man sicherlich tun, doch ich frage mich an der Stelle: Wo bleibt hier die von Ihnen in den letzten Wochen und Monaten gebetsmühlenartig propagierte Transparenz und der Dialog? Oder reden Sie grundsätzlich immer nur mit den Menschen, die sowieso Ihrer Meinung sind?
- Entschuldigung, wir diskutieren das öffentlich, Herr Stegner, weil wir dafür gesorgt haben, dass es überhaupt hierher kommt. Anderenfalls wäre es überhaupt nicht diskutiert worden.
Unsere Landespolizei verdient nämlich diese öffentliche Auseinandersetzung. Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt.