Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt und schließe deshalb die Beratung.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu den Abstimmungen. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/1962 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.
Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1925, ab. Ich habe gehört, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen werden soll.
- Herr Kollege Arp, dann wollen wir jetzt über das, worüber noch zu reden ist, abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 18/1925, ab. Es ist beantragt worden, diesen Antrag dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Kollegen der Fraktionen von FDP, CDU, PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und die Abgeordneten des SSW. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung zum Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/1725. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 18/1725 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW. Wer die Ausschussempfehlung ablehnt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP. - Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1725 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW abgelehnt.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1730. Hier empfiehlt der Ausschuss, den Antrag anzunehmen. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP. Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1730 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PI
Mir ist vom Kollegen Dr. Heiner Garg, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, gerade mitgeteilt worden, dass sich die PGF darauf verständigt haben, Tagesordnungspunkt 19 aufzurufen. Dann sollen alle Reden zu Protokoll gegeben und in der Abstimmung darüber entschieden werden, ob der Antrag an den Ausschuss überwiesen werden soll.
Ausweitung des Regelungsbereiches der Erschwerniszulagenverordnung auf Berufsfeuerwehrbeamtinnen und -beamte
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich wiederhole, dass die Rednerinnen und Redner der Fraktionen ihre Reden zu Protokoll geben. Genauso wird es die Landesregierung machen. - Die Finanzministerin bestätigt dies gerade.
Dann lasse ich nun darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 18/1940 (neu), dem Innen- und Rechtsausschuss -
- Der Antrag soll nur dem Finanzausschuss überwiesen werden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Ich gehe davon aus, dass wir Tagesordnungspunkt 25 heute nicht mehr aufrufen und dass das mit Ihrer Verständigung mit impliziert war. Dann schließe ich die Beratungen für den heutigen Tag. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Abend und freue mich, Sie morgen früh um 10 Uhr hier wieder begrüßen zu dürfen.
Ausweitung des Regelungsbereiches der Erschwerniszulagenverordnung auf Berufsfeuerwehrbeamtinnen und -beamte
Herr Präsident! Am 15. Januar 2014 erhielten wir im Innen- und Rechtsausschuss den mündlichen Bericht zur Erschwerniszulagenverordnung und deren Auswirkungen auf die Berufsfeuerwehren in Schleswig-Holstein. Staatssekretär Losse-Müller teilte mit, dass die Erschwerniszulagenverordnung ein Resultat der Tatsache sei, das zum 31. Dezember 2013 die Verordnung des Bundes durch eine landesrechtliche Regelung habe abgelöst werden müssen. Regelungen des Bundes wurden im Wesentlichen übernommen und an regionale Belange angepasst.
Die Landesregierung hat die Verordnung für die Zulagen zu ungünstigen Zeiten und für Wechselschichten auf die Polizei, die Justiz und den Fischereibereich ausgedehnt. Die Ausweitung auf die Berufsfeuerwehren wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dadurch Konnexität ausgelöst würde.
Es wurde darum gebeten, dass die Gewerkschaften das Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden suchen. Still ruhte der See! Kein Prüfungsergebnis vonseiten des Innenministeriums. FDP und CDU sind nun mit diesem Antrag aktiv geworden.
Feuerwehr geht uns alle an, Feuerwehr bekämpft nicht nur Brände, sie kämpft gegen Hochwasser und rettet auch meine Katze vom Baum. Die Berufsfeuerwehr führt ihren Dienst häufig unter Einsatz ihres Lebens durch, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Es werden Feuerwehrmarketing-Kongresse zur Nachwuchsgewinnung vom Landesfeuerwehrverband durchgeführt. Tolle Aktionen, die alle zu begrüßen sind.
Die Landesregierung klammert diese Berufsgruppe bei der finanziellen Besserstellung jedoch aus. Also noch eine weitere Gruppe, die keine entsprechende Wertschätzung durch die Landeregierung erfährt. Belastungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nicht konnexitätsabhängig. Und ihr Ausgleich sollte es daher auch nicht sein. Der Verweis des Finanzministeriums auf die Landesverfassung ist die Ablenkung von eigenen Fehlern.
Das Arbeiten in Extremsituationen belastet die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehren über Jahre im aktiven Dienst. Diese Nachteile gilt es durch die vorgeschlagene Neuordnung der Erschwerniszulage auszugleichen, um Benachteiligungen zu vermeiden und die Attraktivität des Dienstes auch in den Zeiten des demographischen Wandels zu sichern. Und ich sage deutlich: Es ist nicht allein der finanzielle Aspekt. Es ist auch die Symbolik, die eine Rolle spielt. Weder bei der Polizei, noch bei der Feuerwehr bewegt man sich im Regelfall in besonders hohen Gehaltsklassen. Und ein Ausgleich für spezifische Belastungen ist daher auch ein Stück persönliche Anerkennung.
Die Landesregierung engagiert sich aber nur, wenn es um die eigenen Leute geht. Ich erinnere an die Debatte um die Lex Weichert von heute morgen. Aber schon als es um die Besoldungsanpassung bei den Landesbeamten ging, war nichts mit Engagement. Und für die Feuerwehr haben Sie sich nicht mal ansatzweise Mühe gegeben. Die Landesregierung hat es sich bei der Ausklammerung der Feuerwehren sehr einfach gemacht. In einer Kleinen Anfrage zu diesem Thema wurde explizit auf eine mögliche Konnexität hingewiesen. Laut Wissenschaftlichem Dienst fällt keine Konnexität an. Es handelt sich vielmehr um eine Frage der allgemeinen Finanzausstattung.
Anstatt sich aktiv weiter mit den Trägern der Berufsfeuerwehren auseinanderzusetzen, hat man die Hände in den Schoß gelegt. Erst jetzt, wo unser Antrag auf dem Tisch liegt, ist man in der Regierung wieder aktiv geworden und hat Kontakt mit den Trägern der Berufsfeuerwehren aufgenommen. Ohne politischen Druck läuft bei Ihnen eben gar nichts.
Herr Präsident! Laut Statistik des Landesfeuerwehrverbandes arbeiten in Schleswig-Holstein 780 Männer und Frauen als Berufsfeuerwehrleute. Berufsfeuerwehren gibt es allerdings nur in den vier kreisfreien Städten. Hinzu kommt die hauptamtliche Wachabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Brunsbüttel. Auch in Norderstedt wird derzeit eine hauptamtliche Wachabteilung aufgebaut. In allen anderen Kommunen gibt es ausschließlich Freiwillige Feuerwehren.
Die kommunalen Feuerwehrbeamten arbeiten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger am Tag, in der Nacht, an den Wochenenden und an Feiertagen. Sie sind gerade in den großen Städten des Landes mit dem Brandschutz sowie der Notfallrettung mit Arbeitszeiten hoch belastet. Sollten sie daher nicht selbstverständlich eine Erschwerniszulage erhalten?
Eine Erschwerniszulage dient - wie der Name schon sagt - zur Abgeltung besonderer Erschwernisse bei der Dienstausübung, die bei der Bewertung des Amtes nicht berücksichtigt werden konnten. Durch eine Erschwerniszulage wird auch ein mit der Erschwernis verbundener Aufwand abgegolten. Geregelt werden diese Zulagen in einer Verordnung - der Erschwerniszulagenverordnung. Zulagen für besondere Erschwernisse sind beispielsweise die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten oder die Wechselschichtzulage.
In den vergangenen Jahren sind im Bereich der Berufsfeuerwehren in Schleswig-Holstein durch die Umsetzung der EU-Arbeitsrichtlinie vielfältige Dienstplanlösungen entstanden. Dies machte bisher einen einheitlichen Anspruch auf eine Schicht- oder Wechselschichtzulage unmöglich. Die seit 1. Januar 2014 geltende neue Erschwerniszulagenverordnung schafft nun die grundsätzliche Möglichkeit, dennoch Erschwerniszulagen zu zahlen. Die Einbeziehung der Berufsfeuerwehren sollten wir daher sehr wohlwollend prüfen.
Die Finanzierung dieser Berufsfeuerwehren ist jedoch eine kommunale Aufgabe, das sollte die Opposition eigentlich auch wissen. Darum sind wir gut beraten, das nicht einfach von oben herab zu verordnen, sondern den Dialog mit den Kommunen zu suchen. Niemand weiß, über welche Beträge wir hier eigentlich genau reden.
Im Rahmen der im Regierungsverfahren durchgeführten Verbandsanhörung wurden hierüber Beteiligungsgespräche mit Vertretern des DGB geführt, in denen der Feuerwehrbereich vertreten war. Die dort gestellte Forderung, Feuerwehrbeamtinnen und -beamte in den Regelungsbereich des § 4 Absatz 2 EZulVO aufzunehmen, wurde mit der Bitte um Stellungnahme an die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände weitergeleitet. Diese lehnen in ihrer Stellungnahme eine mögliche Einbeziehung von Feuerwehrbeamtinnen und -beamten auch unter Hinweis auf die mögliche Frage der Konnexität ausdrücklich ab.
Deswegen kann ich nachvollziehen, dass die Landesregierung zunächst von einer Einbeziehung des Feuerwehrbereichs in die neue Zulagenregelung ab
gesehen hat. Denn es bedurfte des Einvernehmens mit den betroffenen Kommunen, und das war nicht gegeben. Außerdem sollte die Verordnung zum 1. Januar 2014 in Kraft treten - darauf warteten die Landesbediensteten. Eine zukünftige Einbeziehung der Berufsfeuerwehren durch eine Änderungsverordnung bleibt im Grundsatz unbenommen - das ist gut.
Für meine Fraktion gibt es keinen Zweifel, dass die schwere und verantwortungsvolle Arbeit der kommunalen Berufsfeuerwehren die gleiche Wertschätzung verdient wie die Arbeit der Landesbediensteten. Aber wir reden über das Geld der Kommunen die Zeche für unseren Beschluss müssen andere zahlen. Anstatt das Risiko einer Klage einzugehen, geht die Landesregierung den richtigen Weg und hält die Tür für eine einvernehmliche Lösung offen.
Die Opposition muss sich schon entscheiden: Will sie nun, dass die Landesregierung vor einer Entscheidung mit den kommunalen Landesverbänden redet und sich, wenn möglich, mit ihnen einigt, oder nicht? Zur Ehrlichkeit gehört dann aber auch ein konkreter Finanzierungsvorschlag, den ich im Antrag von CDU und FDP leider nicht gefunden habe. Hier werden wir nachbessern müssen.
Darum beantrage ich für meine Fraktion Überweisung in den Finanzausschuss, um dort im Rahmen einer Anhörung die Stellungnahe der betroffenen Städte abzufragen. Sobald diese vorliegt, sehen wir weiter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Antrag wollen FDP und CDU erreichen, dass die Erschwerniszulagenverordnung auch für Berufsfeuerwehren gilt. Dem können wir im Prinzip zustimmen. Denn die Feuerwehren, sowohl die freiwilligen als auch die Berufsfeuerwehren, leisten einen unverzichtbaren und hoch anzuerkennenden Dienst für unser Gemeinwohl. Aber wir müssen uns die Situation im Detail ansehen.